Kurzanleitung für beglaubigte Übersetzungen

Kurzanleitung für beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen werden durch gerichtlich vereidigte Übersetzer angefertigt. Sie
bestätigen mit Unterschrift, Stempel und Erklärung die wahrheitsgetreue Übersetzung. Es gibt
verschiedene Arten von beglaubigten Übersetzungen. Weiter unten erläutern wir Ihnen, wie Sie
die richtige Wahl treffen, sodass Ihre Übersetzung den Anforderungen entspricht.
Die fertige Übersetzung wird an das Originaldokument bzw. eine Kopie davon geheftet. Da ein
Trennen der beiden Dokumente sichtbaren Schaden verursachen würde, ist eine Manipulation
ausgeschlossen und die Übersetzung gebrauchsfertig.
Beglaubigte Übersetzungen werden aus den verschiedensten Gründen benötigt. 80 Prozent der
Dokumente, die wir übersetzen, haben mit Familienstand oder Ausbildung zu tun, z. B.
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Zeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen.
Wie gehen Sie vor?
1)
Machen Sie einen Scan von Ihrem Dokument
Machen Sie einen Scan von Ihrem Dokument, oder ein gut lesbares Foto mit Ihrem
Smartphone. Achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig lesbar ist, und scannen bzw.
fotografieren Sie auch die Rückseite, falls diese beschriftet ist.
2)
Suchen Sie Ihr Dokument in unserem System
Suchen Sie nach der Art Ihres Dokuments in unserem System unter
http://onlineshop.schnelluebersetzer.de/. Geben Sie an, in welchem Land Ihr Dokument
ausgestellt wurde, und in welchem Land es verwendet werden soll. Wechseln Sie dann zur
zweiten Registerkarte.
Hier wählen Sie aus
3)
ob Sie ein ausländisches Dokument für den Gebrauch in
Deutschland übersetzen lassen möchten (Option A)
Angenommen, Sie möchten eine Person aus einem anderen Land heiraten, oder Sie möchten
die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: In solchen Fällen benötigen die Behörden in
Deutschland eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde aus dem Herkunftsland. In
diesem Fall ist keine Überbeglaubigung (Apostille) notwendig, da die Übersetzer, die Ihre
Übersetzung anfertigen, in Deutschland vereidigt sind.
3)
oder ob Sie ein deutsches Dokument für den Gebrauch im
Ausland übersetzen lassen möchten (Option B)
Angenommen, Sie möchten im Ausland leben, arbeiten oder studieren und brauchen eine
beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse. Eine beglaubigte Übersetzung hat dann keine
ausreichende Rechtsgültigkeit, und ein zusätzlicher Schritt ist notwendig. Der Übersetzer muss
mit der angefertigten Übersetzung persönlich beim Gericht einen Apostillestempel
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(Überbeglaubigung) einholen. Damit ist im Ausland erkennbar, dass die Übersetzung durch
einen gerichtlich anerkannten Übersetzer angefertigt worden ist.
4)
Laden Sie Ihr Dokument hoch und geben Sie Ihre
Lieferadresse an
Folgen Sie den Schritten auf der dritten Registerkarte. Geben Sie Ihre Lieferadresse an, laden
Sie den Scan Ihres Dokuments hoch und zahlen Sie anschließend per Kreditkarte oder
Sofortüberweisung. Sie sparen im Schnitt 33 % gegenüber eine Bestellung per Telefon oder EMail. Die Übersetzung wird per Post an die angegebene Adresse versandt und kann sofort
verwendet werden.
Vorsicht, wenn Sie das Dokument für ein Land benötigen, das nicht in der
untenstehenden Liste enthalten ist. Für Länder, die nicht das multilateralen ApostilleÜbereinkommen der HCCH unterzeichnet haben, sind zusätzliche Schritte notwendig: Sie
müssen Sie Übersetzung mit Legalisations- bzw. Apostillestempel ggf. noch durch das
Außenministerium und anschließend bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat
im Zielland legalisieren lassen. Diese beiden Schritte sind nicht notwendig, wenn Ihr Zielland in
der Liste enthalten ist.
Liste von teilnehmenden Ländern am Apostille-Übereinkommen von Den Haag von
1961
Bulgarien
Frankreich
Andorra
Kap Verde
Mazedonien
Liechtenstein
Antigua und
Barbuda
China
(Hongkong)
Georgien
Litauen
Peru
Spanien
Argentinien
China (Macau)
Niederlande
Luxemburg
Polen
Suriname
Armenien
Kolumbien
Griechenland
Malawi
Portugal
Swasiland
Australien
Cookinseln
Grenada
Malta
Österreich
Costa Rica
Honduras
Marshallinseln
Rumänien
Schweiz
Ungarn
Mauritius
Russische
Föderation
Tonga
Island
Mexiko
Kroatien
Panama
Bahamas
Zypern
Bahrain
Tschechische
Republik
Irland
Dänemark
Israel
Montenegro
Dominica
Italien
Namibia
Japan
Niederlande
Barbados
Belarus
Belgien
Belize
Monaco
Slowenien
Südafrika
Schweden
St. Kitts und
Nevis
St. Lucia
St. Vincent und
die Grenadinen
Samoa
San Marino
Ecuador
BosnienHerzegowina
Kasachstan
Neuseeland
El Salvador
Südkorea
Nicaragua
Sao Tome und
Principe
Botsuana
Estland
Niue
Serbien
Brunei
Darussalam
Fidschi
Lettland
Norwegen
Seychellen
Finnland
Lesotho
Oman
Slowakei
Trinidad und
Tobago
Türkei
Ukraine
Vereinigtes
Königreich
Uruguay
Vereinigte
Staaten
Vanuatu
Venezuela
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Tipps

Falls Sie Ihr Dokument nicht in unserem System finden, vervollständigen Sie
trotzdem Ihre Angaben. Preise und Lieferzeiten für neue Dokumente werden an
Arbeitstagen innerhalb weniger Stunden durch unsere Mitarbeiter hinzugefügt.

Fotografieren Sie Ihr Dokument gerade von oben. Halten Sie die Kamera
horizontal und sorgen Sie für gute Lichtverhältnisse. Wählen Sie eine hohe
Auflösung und stellen Sie sicher, dass insbesondere Namen, Orte und Daten gut
lesbar sind.

Wenn das Originaldokument mehrfarbig ist, laden Sie bitte auch ein Farbfoto
bzw. einen farbigen Scan hoch. Dies kann wichtig sein, damit Ihr Dokument im
Ausland anerkannt wird.

Sie können für einen geringen Aufpreis eine zusätzliche Kopie erhalten. Dies ist
deutlich günstiger, als nachträglich eine weitere Ausfertigung zu bestellen.
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