2017VereinbarungüberNutzungs

Vereinbarung über Nutzungs- und Verwertungsrechte
im Rahmen des Urheberrechts
Zwischen
der Hansestadt Wipperfürth, vertreten durch den Bürgerme ister, Marktplatz 1, 51688
Wipperfürth kurz „Hansestadt" genannt
und
Name , Vorname:
Geburtsdatum :
A nschrift
Künstlername:
GEMA-Mitglied:
Nein D / Ja D Mitglieds-Nummer:
_
kurz „Urheber" genannt
wird folgende Vereinbarung über Nutzungs- , Verwertungsund Veröffentlichungsrechte unter Bezug auf das Urheberrechtsges etzes (UrhG)
geschlossen:
Vereinbarungsgegenstand ist das Werk (sowohl Text als auch Komposition/Musik)
-
kurz „Beitrag" genannt.
Der Urheber erklärt, dass das o. g. Werk zum städtischen Hymnen-Wettbewerb im
Rahmen des Jubiläumsjahres ,,800 Jahre Wipperfürth" aus eigener Kreativität
verfasst wurde. Er erklärt ferner, dass das Werk bisher weder in gedruckter Form
noch als musikalischer Beitrag oder in elektronischer Form erschienen ist oder
veröffe ntlicht wurde. Das Werk war auch nicht für eine anderweitige
Veröffentlichung vorgesehen oder von Dritten für eine anderweitige Nutzung
beauftragt , die im Nachhinein Rechte geltend machen könnten.
Der Urheber versichert, dass das Werk - sowohl Text als auch Musik - keine geltenden
Urheberrechte (oder Copyrights) und auch keine Rechte Dritter verletzt.
Das Werk ist frei von sittenwidrigen, verleumderischen oder anderweitig gegen das
Gesetz verstoßenden Inhalten.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche geltend machen wollen, stellt der Urheber die
Hansestadt von allen Forderungen und Kosten frei.
Der Urheber räumt der Hansestadt nach § 12 UrhG das Recht ein, sein Werk
in jeder von ihr ausgewählten Art zu veröffentlichen.
Der Urheber räumt der Hansestadt nach § 31 UrhG das ausschließliche Recht
ein, sein Werk auf alle Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere das Werk zu
vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
Mit Rücksicht auf den Vertragszweck wird als angemessene Vergütung nach §
32 Absatz 1 Satz 2 UrhG ein Betrag von € 500,-- vereinbart
Die Rechte des Urhebers als Urheber im eigentlichen Sinne des UrhG bleiben
unberührt.
.../Seite 2
Seite 2
Die Hansestadt ist berechtigt, das Werk in jeglicher Form zu veröffe ntlichen, zu
verwenden, auf Ton-/Datenträgern zu vervielfältigen und zu bewerben. Der Urheber
macht der Hansestadt gegenüber keine Rechte oder Kosten geltend.
Die Hansestadt wird den Urheber im Rahmen der gesamten Öffentlichkeitsarbeit und
Nutzung mit Vor- und Zunamen sowie Künstlernamen als Urheber benennen.
Ansprüche aus dem Verkauf von Tonträgern oder sonstige Verkaufserlöse hat der
Urheber gegenüber der Hansestadt nicht.
Der Urheber erteilt mit Unterzeichnung sein unwiderrufliches Einverständnis.
Wipperfürth,____________________
Wipperfürth,____________________
____________________________
Hansestadt Wipperfürth
Der Bürgermeister
____________________________
Urheber