Vereinbarung über Nutzungs- und Verwertungsrechte im Rahmen des Urheberrechts Zwischen der Hansestadt Wipperfürth, vertreten durch den Bürgerme ister, Marktplatz 1, 51688 Wipperfürth kurz „Hansestadt" genannt und Name , Vorname: Geburtsdatum : A nschrift Künstlername: GEMA-Mitglied: Nein D / Ja D Mitglieds-Nummer: _ kurz „Urheber" genannt wird folgende Vereinbarung über Nutzungs- , Verwertungsund Veröffentlichungsrechte unter Bezug auf das Urheberrechtsges etzes (UrhG) geschlossen: Vereinbarungsgegenstand ist das Werk (sowohl Text als auch Komposition/Musik) - kurz „Beitrag" genannt. Der Urheber erklärt, dass das o. g. Werk zum städtischen Hymnen-Wettbewerb im Rahmen des Jubiläumsjahres ,,800 Jahre Wipperfürth" aus eigener Kreativität verfasst wurde. Er erklärt ferner, dass das Werk bisher weder in gedruckter Form noch als musikalischer Beitrag oder in elektronischer Form erschienen ist oder veröffe ntlicht wurde. Das Werk war auch nicht für eine anderweitige Veröffentlichung vorgesehen oder von Dritten für eine anderweitige Nutzung beauftragt , die im Nachhinein Rechte geltend machen könnten. Der Urheber versichert, dass das Werk - sowohl Text als auch Musik - keine geltenden Urheberrechte (oder Copyrights) und auch keine Rechte Dritter verletzt. Das Werk ist frei von sittenwidrigen, verleumderischen oder anderweitig gegen das Gesetz verstoßenden Inhalten. Sollten dennoch Dritte Ansprüche geltend machen wollen, stellt der Urheber die Hansestadt von allen Forderungen und Kosten frei. Der Urheber räumt der Hansestadt nach § 12 UrhG das Recht ein, sein Werk in jeder von ihr ausgewählten Art zu veröffentlichen. Der Urheber räumt der Hansestadt nach § 31 UrhG das ausschließliche Recht ein, sein Werk auf alle Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Mit Rücksicht auf den Vertragszweck wird als angemessene Vergütung nach § 32 Absatz 1 Satz 2 UrhG ein Betrag von € 500,-- vereinbart Die Rechte des Urhebers als Urheber im eigentlichen Sinne des UrhG bleiben unberührt. .../Seite 2 Seite 2 Die Hansestadt ist berechtigt, das Werk in jeglicher Form zu veröffe ntlichen, zu verwenden, auf Ton-/Datenträgern zu vervielfältigen und zu bewerben. Der Urheber macht der Hansestadt gegenüber keine Rechte oder Kosten geltend. Die Hansestadt wird den Urheber im Rahmen der gesamten Öffentlichkeitsarbeit und Nutzung mit Vor- und Zunamen sowie Künstlernamen als Urheber benennen. Ansprüche aus dem Verkauf von Tonträgern oder sonstige Verkaufserlöse hat der Urheber gegenüber der Hansestadt nicht. Der Urheber erteilt mit Unterzeichnung sein unwiderrufliches Einverständnis. Wipperfürth,____________________ Wipperfürth,____________________ ____________________________ Hansestadt Wipperfürth Der Bürgermeister ____________________________ Urheber
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