Weisung Video-Portfolio Facherweiterung

Berufspraktische Studien Sekundarstufe I
Weisung Selbständiges Abschlusspraktikum mit Leistungsnachweis Berufspraxis (Facherweite1
rung)
Grundsatz
Die summative Überprüfung der berufspraktischen Kompetenzen erfolgt als Beurteilung eines Portfolios
mit Video-Dokumentation (im folgenden „Video-Portfolio“) auf der Grundlage von zwei Unterrichtsstunden
in einer eigenen Klasse/Gastklasse im Studienfach.
Das Video-Portfolio dokumentiert die berufspraktischen Planungs- und Handlungskompetenzen am Ende
der Ausbildung. Des Weiteren zeigt es die Kompetenz, beobachtbares unterrichtliches Handeln vor dem
Hintergrund der Intentionen und mit Blick auf dessen Wirkungen nachvollziehbar zu analysieren und zu
reflektieren, wobei auch auf theoretische und empirische Wissensbestände Bezug zu nehmen ist.
Rahmenbedingungen
Das Video-Portfolio kann frühestens im zweiten Semester des Studiums Facherweiterung absolviert werden. Anmeldungen und Abgabe erfolgen zu den Fristen, die in dieser Weisung sowie im Veranstaltungsverzeichnis aufgeführt sind. Die entsprechenden Unterrichtsstunden können entweder an einer eigenen
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Klasse oder einer frei wählbaren Gastklasse erteilt werden. Für Lehrpersonen, die zu diesem Zweck ihre
Klassen zur Verfügung stellen, werden in der Regel keine Honorare entrichtet.
Anmeldung
Die Anmeldung für das Selbständige Abschlusspraktikum sowie für den Leistungsnachweis Berufspraxis
erfolgt über das ESP. Diese beiden Anlässe sind gekoppelt; die Anmeldung muss zeitgleich für beide
Anlässe erfolgen.
•
Bei der Anmeldung im Rahmen der Herbstsemester-Einschreibung muss das Video-Portfolio bis Ende
Kalenderwoche 43 eingereicht werden. Damit kann die Diplomierung im folgenden März erfolgen.
•
Bei der Anmeldung im Rahmen der Frühlingssemester-Einschreibung muss das Video-Portfolio bis
Ende Kalenderwoche 14 eingereicht werden. Damit kann die Diplomierung im folgenden September
erfolgen.
Es ist zulässig, mit den Arbeiten am Video-Portfolio bereits vor der Anmeldung zu beginnen. Die Videoaufnahmen dürfen bei der Einreichung allerdings nicht älter als neun Monate sein.
Form und Umfang des Video-Portfolios
Die formale Gestaltung berücksichtigt die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens; ansonsten sind die Studierenden frei, eine zweckmässige und leserfreundliche Form zu wählen. Folgende Elemente müssen
enthalten sein:
A. Dokumente
•
Datenblatt inkl. einer Erklärung zur Verwendung des Video-Portfolios. Das Formular dazu findet sich
•
Vollständige Unterrichtseinheitsplanung über mind. 4 Unterrichtsstunden gemäss „Unterricht kompe-
online unter http://www.fhnw.ch/ph/praxis.
tent planen“
3
1
Summative Überprüfung der berufspraktischen Kompetenzen im Rahmen des Studiums Facherweiterung.
Es sind auch ausserkantonale Praktika oder Praktika im Ausland möglich, sofern es sich um regulären Unterricht auf der Sek IStufe handelt.
3
Zumsteg, B., Fraefel, U., Berner, H. et al. (2009). Unterricht kompetent planen: Vom didaktischen Denken zum professionellen
Handeln (2. Aufl.). Zürich: Pestalozzianum.
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1
Berufspraktische Studien Sekundarstufe I
•
2 Feinplanungen von je einer Einzelstunde aus der Unterrichtseinheitsplanung.
•
Gegebenenfalls Dokumente aus dem Umfeld des Unterrichts (z.B. Schülerarbeiten, Evaluationen,
Feedbacks von Beteiligten, Fotos usw.)
•
Einverständniserklärungen aller Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigten. Ein Vorlagebrief dazu findet sich online unter http://www.fhnw.ch/ph/praxis.
•
Alle Planungen umfassen insgesamt maximal 36 000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
B. Videos
•
Die zwei Einzelstunden, für welche Feinplanungen angefertigt wurden, werden durchgeführt und in
4
ganzer Länge gefilmt. Die Video-Dateien werden in einem gängigen Format dem Portfolio auf einem
Datenträger beigelegt.
C. Analysen, Reflexionen
•
Identifikation und begründete Auswahl von 3–4 lernförderlichen und lernhemmenden Schlüsselsequenzen pro gefilmte Unterrichtslektion. Die Schlüsselsequenzen sind pro Unterrichtslektion in der
Summe nicht länger als 10’.
•
Analyse und kritische Kommentierung der lehr-/lernrelevanten Interaktionen in den Schlüsselsequenzen vor einem theoretisch-wissenschaftlichen Hintergrund. Die entsprechenden Sequenzen werden
mit exakten Zeitangaben wörtlich transkribiert (Beispiel siehe Anhang).
•
Die Reflexion der folgenden Aspekte bezieht sich auf die analysierten und kommentierten Schlüsselsequenzen, gegebenenfalls mit Bezügen zu weiteren, nicht detailliert analysierten Teilen der videographierten Lektion:
-
Arbeitsprozesse der Schülerinnen und Schüler
-
Schwierigkeiten und Problemlösungen bei Einzelnen und in der Gruppe sowie mögliche Problemursachen
-
eigenes unterrichtliches Handeln in Klassenführung, fachdidaktischer Professionalität und Initiie-
-
Erfolg/Misserfolg hinsichtlich Fortschritten der Schülerinnen und Schüler
ren/Begleiten von Lernprozessen bei Schülerinnen und Schülern
•
Es folgt eine abschliessende Reflexion zum gesamten Video-Portfolio bezüglich des eigenen Professionalisierungsprozesses (eigener Lernstand, berufspraktische Kompetenzen, eigener Entwicklungsbedarf)
•
Analyse und Reflexion umfassen pro Unterrichtsstunde maximal 18 000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
D. Beurteilungskriterien
Form, Umfang und Inhalte des Video-Portfolios werden verbindlich nach den Beurteilungskriterien im Anhang bewertet („Beurteilung des Video-Portfolios durch die Expertinnen und Experten“).
Einreichung des Video-Portfolios
Das Video-Portfolio wird unter Einhaltung der Fristen an das Sekretariat Berufspraktische Studien eingereicht. Unvollständige Video-Portfolios werden unbewertet zur erneuten, vollständigen Einreichung zurückzugeben. Die Bewertung des Video-Portfolios kann sich dadurch verzögern.
Beurteilungsverfahren
Der Experte bzw. die Expertin für die Beurteilung des Video-Portfolios ist ein/e Mitarbeiter/in der PH. In
der Regel wird das Video-Portfolio durch eine Fachperson aus der Fachdidaktik beurteilt. Die Zuteilung
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Den Studierenden steht es frei, ob sie die restlichen Lektionen der Unterrichtseinheitsplanungen auch durchführen oder nicht.
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Berufspraktische Studien Sekundarstufe I
durch die Fachpersonen erfolgt durch die Leitung Berufspraktische Studien in Absprache mit der jeweiligen Professur.
Bewertung
Die Bewertung wird auf der Grundlage des Beurteilungsrasters (vgl. Anhang) vollzogen und erfolgt durch
eine Fachperson der PH (vgl. oben). Anschliessend setzt die Fachperson die Gesamtnote und trägt diese
ins Formular „Leistungsbewertung Video-Portfolio Facherweiterung“ (vgl. Anhang) ein. Das Formular
„Leistungsbewertung Video-Portfolio Facherweiterung“ wie auch das ausgefüllte Beurteilungsraster gehen fristgerecht an das Sekretariat Berufspraktische Studien. Beide Dokumente befinden sich im Anhang
dieser Weisung wie auch online unter http://web.fhnw.ch/ph/praxis/). Die Gewichtung der Teilnoten aus
den Teilbereichen Planungen, Durchführung (auf Video dokumentiert), Analysen und Reflexionen sind
dem Formular „Leistungsbewertung Video-Portfolio Facherweiterung“ zu entnehmen.
Die Bewertung wird mit ganzen oder halben Noten vorgenommen: 6 (sehr gut), 5 (gut), 4 (genügend), 3
(ungenügend) und 2 (schlecht). Die Fachperson sendet das ausgefüllte und unterschriebene Testierungsformular spätestens am 15. Januar bzw. am 15. Juli an das Sekretariat Berufspraktische Studien (Basel
bzw. Brugg-Windisch), das den Eintrag im Evento vornimmt sowie die Note dem Studenten, der Studentin
nach dem 31. Januar bzw. 31. Juli kommuniziert.
Das Video-Portfolio sowie die weiteren Unterlagen gehen zurück an das Sekretariat Berufspraktische
Studien (Basel bzw. Brugg-Windisch) zwecks Archivierung.
5
Wenn die Bewertung nicht genügend ist, d.h. weniger als 4 beträgt, ist das Selbständige Abschlusspraktikum zu wiederholen und ein neues Video-Portfolio im darauffolgenden Semester einzureichen. Eine Wie6
derholung ist nur einmal möglich . Die erneute Anmeldung erfolgt durch das Sekretariat Berufspraktische
Studien.
Die Bewertung des Video-Portfolios gilt als Leistungsnachweis Berufspraxis. Wenn die Bewertung mindestens genügend ist, wird das Selbständige Abschlusspraktikum mit 2 ECTS-Punkten kreditiert.
7
Gegen die Beurteilung kann innert 14 Tagen nach Erhalt ein begründetes Wiedererwägungsgesuch an
8
den Institutsleiter gerichtet werden, unter Beilage einer Kopie der erhaltenen Beurteilungsdokumente . Im
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Übrigen gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung .
5
Es werden keine Dokumente bzw. Datenträger an die Studierenden zurückgesendet.
Studien- und Prüfungsordnung Pädagogische Hochschule FHNW (PH FHNW) vom 8. Juni 2009 (Stand vom 01.01.2012)
7
Prozessbeschreibung Rechtsmittel und Instanzenweg im Rekurs- und Einspracheverfahren der PH FHNW, erlassen von der
Hochschulleitung am 12. Januar 2011 (Stand vom 27.08.2012)
8
Rekurenten haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Fristerstreckung bei der Wiederholung des Video-Portfolios um maximal 6
Wochen beim Leiter Berufspraktische Studien zu stellen.
9
Studien- und Prüfungsordnung Pädagogische Hochschule FHNW (PH FHNW) vom 8. Juni 2009 (Stand vom 01.01.2012)
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Berufspraktische Studien Sekundarstufe I
Anhang
Beurteilung des Video-Portfolios durch die Expertin bzw. den Experten (Studium Facherweiterung)
Name Studierende/r:
Studienfach:
Überprüfung der Vollständigkeit durch den beteiligten Experten, die Expertin:
0.
Vorhanden sind...
vorhanden
nicht vorhanden
1
Datenblatt (pdf-Formular)
2
Einverständniserklärungen aller Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigten
3
Unterrichtseinheitsplanung über je mindestens 4 Lektionen 10
4
2 Feinplanungen von je einer Einzelstunde aus der Unterrichtseinheit
5
2 Videos der beiden Einzelstunden im vorgegebenen Format; Ton gut hörbar
6
Wörtliche Transkriptionen der gewählten Schlüsselsequenzen
7
Analyse und Kommentierung der Unterrichtsstunden
8
Abschliessende Reflexion
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
Vollständigkeit, wenn alle Punkte mit „vorhanden“ beantwortet sind
Wenn das Video-Portfolio nicht vollständig ist (mindestens ein Punkt mit „nicht vorhanden“ angekreuzt), ist
es unbewertet zur erneuten, vollständigen Einreichung zurückzugeben.
1.
a
b
c
d
Planungen (Beurteilungsgrundlage: Einheits- und Feinplanungen)
Richtigkeit und Tiefe der Sachanalyse
Auseinandersetzung mit sachlichen Grundlagen und tiefes Verständnis der Sachverhalte
Didaktische Aufarbeitung der Inhalte mit Blick auf Schülerlernen
Lehr- und Lernbarkeit der Sache stehen im Fokus. Gewählte inhaltliche Aufarbeitung ist
den Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler angepasst und begünstigt den Fortschritt
der Lernenden optimal.
Einbezug der Perspektive der Schülerinnen und Schüler
Die Lehrperson plant den Unterricht, indem sie auch die Sicht der Lernenden einnimmt.
Lernvoraussetzungen, Vorwissen, Lernhindernisse, Interessen, Motivation usw. der Lernenden sind immer einbezogen.
Nachvollziehbarkeit von Zielen, Unterrichtsformen, geplantem Handeln der Lehrperson sowie Evaluation
Intentionen, didaktische Entscheidungen, beabsichtigtes Handeln der Lehrperson und
Unterrichtsstruktur sind transparent, rational begründet und nachvollziehbar.
Planungen
Bemerkungen:
sehr gut
gut
genügend
ungenügend
schlecht
Wenn das Video-Portfolio vollständig ist, bewertet die Expertin, der Experte das Video-Portfolio gemäss
nachfolgendem Raster:
2
3
4
5
6
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
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Es wird empfohlen, bei den Unterrichtseinheitsplanungen und Feinplanungen dem Leitfaden „Unterricht kompetent planen“ zu
folgen (Zumsteg, B., Fraefel, U., Berner, H. et al. (2009). Unterricht kompetent planen: Vom didaktischen Denken zum professionellen Handeln. Zürich: Pestalozzianum).
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schlecht
ungenügend
genügend
gut
sehr gut
Berufspraktische Studien Sekundarstufe I
Durchführung (auf Video dokumentiert)
2
3
4
5
6
Effektive Organisation der Lernbedingungen; maximale Nutzung der Unterrichtszeit
- Arbeitsmaterialien und Aktivitäten sind vorbereitet
- Organisatorische Aufgaben werden effizient und ohne Unterbrechung erledigt
- Übergänge und Methodenwechsel verlaufen reibungslos / ohne unnötige Wartezeiten
- Zusatzaufgaben oder -aktivitäten bei vorzeitiger Fertigstellung / bei Übungsbedarf
Methodisch und fachdidaktisch angemessene Unterstützung der Lernprozesse
- An Kenntnisstand angepasstes Erklären von Fachwissen und Verfahren
- Vielfalt an Zugangsweisen, Strategien und Materialien; viele Übungsmöglichkeiten
- Gelegenheit zu neuartiger Anwendung, Förderung anspruchsvollen Denkens
- Aktive individuelle Unterstützung, Feedback-Schleifen
Richtigkeit, Klarheit und Verständlichkeit von Lernzielen und Inhalten
- Einleuchtende Kommunikation von Lernzielen und Gliederung des Arbeitsprozesses
- Einbindung von Hintergrundwissen, Klärung von Missverständnissen
- Korrekte, verständliche und eindeutige Kommunikation der Konzepte und Verfahren
- Verbindung der Inhalte und Einbettung in übergeordnete Zusammenhänge
Orientierung der Interaktionen an den Schülerinnen und Schülern
- Reaktionsfähigkeit bezüglich schulischer und sozial-emotionaler Bedürfnisse / Signale
- Ausgewogene Redezeiten, Aufbauen auf Schülerantworten, Ermutigung, Bestätigung
- Flexibilität und Fokus auf das Jugendalter, Verbindungen zur Lebenswelt
- Unterstützung von Selbständigkeit und Verantwortungsübernahme
Durchführung
Bemerkungen:
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
3.
Analysen und Reflexionen
2
3
4
5
6
☐
☐
☐
☐
☐
a
Identifikation und begründete Auswahl von Schlüsselsituationen
- Identifikation angesichts wissenschaftlich-theoretischer Erwartungen an gelingende
Lehr-Lern-Prozesse
- Begründung der Auswahl mit Bezugnahme auf wissenschaftlich-theoretische Erkenntnisse über fördernde und hemmende Faktoren der Lehr-Lern-Prozesse
Analyse und kritische Kommentierung der lehr-/lernrelevanten Interaktionen
- Auf professionelles Wissen gestützte Analyse der verbalen und nonverbalen Kommunikationen im Verlauf der Situation
- Kommentierung des beobachteten Verhaltens und der Folgereaktionen
Analyse und Reflexion des Arbeitsprozesses der Schülerinnen und Schüler
- Beobachtete Schwierigkeiten und Problemlösungen bei Einzelnen oder in der Gruppe
- Differenzierte Beschreibung möglicher Ursachen von Schwierigkeiten
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
Reflexion eigenen unterrichtlichen Handelns
- bezüglich Unterrichtsorganisation und Klassenführung
- bezüglich fachlicher und fachdidaktischer Professionalität
- bezüglich (gelungenem oder misslungenem) Initiieren und Begleiten von Lernprozessen bei Schülerinnen und Schülern
Reflexion des eigenen Professionalisierungsprozesses
- Erhaltene Hinweise zum eigenen Lernstand und zu berufspraktischen Kompetenzen
- Feststellen eigenen Entwicklungsbedarfs
Analysen und Reflexionen
Bemerkungen:
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
2.
a
b
c
d
b
c
d
e
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Berufspraktische Studien Sekundarstufe I
Hinweise zum Videographieren von Unterricht
1. Material
Filmmaterial:
Gefilmt wird mit handelsüblichen Videokameras mit oder ohne Stativ. Das Material kann bei imedias
(http://www.imedias.ch/service/ausleihe) sowie in Basel über das Sekretariat Berufspraktische Studien
bezogen werden.
Angaben zum Format der Aufnahmen:
Die Videos müssen in gängigem Videoformat eingereicht werden, vorzugsweise .mp4, .mov, .avi (nicht
.wmv) auf CD-/DVD-Datendisk oder Memory Stick. Die Videos müssen auf Mac und PC mit einem gängigen, plattformunabhängigen Videoplayer abgespielt werden können (z.B. VLC-Player, Quicktime-Player).
Den Datenträger unbedingt mit Namen und Titel der Aufnahme anschreiben.
2. Hinweise zur Bildregie und Aufnahme
Vorbereitung:
• Alle Batterien und Schalter überprüfen
• Unbedingt vorgängig die Tonqualität kontrollieren. Wird eine Kamera mit integriertem Mikrofon
benutzt, möglichst nahe an das Geschehen herangehen.
Filmer/in:
Das Filmen der beiden Unterrichtsstunden wird durch eine Drittperson ausgeführt, die die folgenden Hinweise beachtet.
Vorne
Fenster
Frontalunterricht:
• Kamera auf Stativ (falls vorhanden)
• Normalerweise etwas hinter der Mitte auf der Fensterseite
• Lehrperson im Halbbild, wenn möglich mit vordersten Schülerinnen
und Schülern im Bild
• Auf Tafelbild oder Projektionswand kurz hinzoomen, damit man es
lesen kann
Kamera
Kein Frontalunterricht:
• Kamera vom Stativ nehmen
• Lehrperson bewegt sich in der Klasse, die Schüler/innen
arbeiten
• Wenn die Schülerinnen und Schüler arbeiten und die LP sich bewegt: Mitgehen, aber möglichst
diskret
• Auch bei Schülerinnen und Schülern wenn möglich kurz auf Geschriebenes zoomen, damit es
lesbar wird
Datenschutz:
Schülerinnen und Schüler, die nicht gefilmt werden dürfen bzw. wollen, sitzen neben der Kamera oder
dahinter. Darauf achten, dass sie nicht gefilmt werden (Ton ist aber ok).
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Berufspraktische Studien Sekundarstufe I
Transkriptionsempfehlungen für die ausgewählten Videoausschnitte
Grundsatz
Für das Transkribieren von Unterrichtsvideos haben sich einige Konventionen etabliert, die bisweilen recht kompliziert
sind. Für das Video-Portfolio reicht eine einfache Transkription. Das folgende Beispiel dient als Empfehlung und Orientierung.
Verwenden für die Analyse / Reflexion
Textstellen, die in der Analyse der Unterrichtsstunden eingehender besprochen werden, können dort (in einer kleineren Schrift) hineinkopiert werden.
Wichtig
Alle Äusserungen transkribieren. Den Text nicht „glätten“, sondern auch Stocken, Versprecher, Wortwiederholungen
usw. notieren.
Beispiel (Auszug aus einem Transkript)
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Zweckmässig ist das Transkribieren in einer Wordtabelle oder die Verwendung einer Transkriptionssoftware .
Ort / Schulhaus / Zimmer
5000 Aarau, Schulhaus Xxx, Zimmer Xx
Datum / Zeit
9. Mai 2012, 09.05 – 09.50h
Unterrichtende Lehrperson Marianne Yyy
Filmer/in
Peter Zzz
Fach / Thema
Geographie / Landwirtschaft in der Sahelzone
Klasse
Bezirksschule 3c
Schülerinnen und Schüler
14 Mädchen, 9 Knaben, Durchschnittsalter 14 Jahre
Zeit-Code
00.01.12
00.01.16
00.01.25
SprecherCode*
L
Ss
L
00.01.32
00.01.36
00.01.38
00.01.41
00.01.44
00.01.07
S
L
S
L
S
L
Text**
So, guten Morgen miteinander!
Guten Morgen. (Gemurmel)
So jetzt kommt, aufpassen! (schreit laut)... dann setzt euch mal in den Arbeitsgruppen zusammen.
Gliich wie geschter?
Schriftsprache bitte.
Also gleiche Gruppen wie Ja, klar, genau wie gestern.
Und der ...(unverständlich)
Ja, mir ihr zusammen, wie gehabt (zeigt auf S hinten im Zimmer)
* Sprechercode:
L für Lehrperson, S für (irgendwelche) Schüler/in, Ss für mehrere Schüler/innen, S1, S2 usw. für eindeutig identifizierbare Schüler/in, z.B. in Dialogen von zwei Schüler/innen
Gegebenenfalls eigene Codes wählen und in einer Legende definieren.
** Text:
Alles Gesprochene wortgetreu aufschreiben.
Was nicht verständliche Sprache ist, wird in Klammern erläutert, ebenso wie nonverbale Äusserungen, auffällige
Stimmlage, Lachen usw.
11
z.B. http://www.audiotranskription.de/f4.htm (Stand Sommer 2014). Beispiel:
Lehrperson: So, guten Morgen miteinander! #00:01:12-2#
Schüler/innen: Guten Morgen. (Gemurmel) #00:01:16-5#
Lehrperson: So jetzt kommt, aufpassen! (schreit laut)... dann setzt euch mal in den Arbeitsgruppen zusammen. #00:01:253#
Schüler/in: Gliich wie geschter? #00:01:32-0#
Lehrperson: Schriftsprache bitte. #00:01:36-2#
Schüler/in: Also gleiche Gruppen wie - #00:01:38-8#
Lehrperson: Ja, klar, genau wie gestern. #00:01:41-1#
Schüler/in: Und der ...(unverständlich) #00:01:44-2#
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Berufspraktische Studien Sekundarstufe I
)RUPXODU/HLVWXQJVEHZHUWXQJ9LGHR3RUWIROLR)DFKHUZHLWHUXQJ
Der Experte, die Expertin begutachet das Video-Portfolio anhand des Beurteilungsrasters in der Weisung
(http://web.fhnw.ch/ph/praxis/).
Ausgehend von der Beurteilung gibt er/sie Noten zu den Bewertungsbereichen und trägt sie in diesem
Formular ein. Die Gesamtnote bildet sich aus dem gerundeten Mittelwert der Teilnoten
(vgl. „Weisung Selbständiges Abschlusspraktikum mit Leistungsnachweis Berufspraxis Facherweiterung“).
Name Studierende/r:
Studienfach:
Name Expert/in:
Fachbereich:
Teilnote
Bewertungsbereich
Faktor
1.
Planung
x1
2.
Durchführung (auf Video dokumentiert)
x2
3.
Analysen und Reflexion
x2
Berechnung
geteilt durch 5
Note
Die Bewertung der berufspraktischen Prüfung wird mit Noten vorgenommen:
6 (sehr gut), 5 (gut), 4 (genügend), 3 (ungenügend) 2 (schlecht). Halbe Noten sind möglich.
Name beurteilende/r Expert/in:
Ort / Datum:
Unterschrift:
Der beurteilende Experte, die beurteilende Expertin erstellt und unterschreibt dieses Formular.
Vor Ende der in der Weisung angegebenen Frist reicht er/sie es unter Beilage des Beurteilungsrasters beim
Sekretariat Berufspraktische Studien ein:
Pädagogische Hochschule FHNW
Sekretariat Berufspraktische Studien Sek I
für Brugg-Windisch: Campus Brugg-Windisch, Bahnhofstrasse 6, 5210 Windisch
für Basel: Riehenstr. 154, 4058 Basel
Gegen diese Beurteilung kann innert 14 Tagen nach Erhalt ein begründetes
1
Wiedererwägungsgesuch an den Institutsleiter gerichtet werden, unter Beilage einer Kopie der Beurteilungsdokumente. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Studien- und
2
Prüfungsordnung .
1
2
Prozessbeschreibung Rechtsmittel und Instanzenweg im Rekurs- und Einspracheverfahren der PH FHNW,
erlassen von der Hochschulleitung am 12. Januar 2011 (Stand vom 27.08.2012)
Studien- und Prüfungsordnung Pädagogische Hochschule FHNW (PH FHNW) vom 8. Juni 2009 (Stand vom 01.01.2012)
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