Ausschnitt aus der Nutzungsordnung der JohanniterKindertagesstätte Weltkinder zur Platzvergabe: §2 Aufnahme Konzept zur Aufnahme in die Johanniter Kindertagesstätte Weltkinder 1. Die Aufnahme neuer Kinder erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres. Das Kindergartenjahr beginnt am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. 2. Plätze für das kommende Kindergartenjahr werden im April vergeben. 3. Für die Aufnahme wird die Warteliste zugrunde gelegt. 4. Die Anmeldedaten werden mit den Wartelisten der Kita Campuskinder und der Kita Hirtenkinder abgeglichen. 5. In die Johanniter-Kindertagesstätte Weltkinder werden Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat aufgenommen. In Ausnahme- bzw. besonderen Härtefällen kann dies bereits für Kinder ab der 8. Lebenswoche erfolgen. 6. Kinder von folgenden Personen sind zur Aufnahme in der Johanniter- Kindertagesstätte Weltkinder berechtigt: 7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MHH, mit einem Stundenumfang von mindestens 28,75 Stunden Studentinnen und Studenten der MHH, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, Doktorandinnen und Doktoranden, Stipendiatinnen und Stipendiaten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch Drittmittel finanziert werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tochterfirmen/ Partnerfirmen der MHH (nachrangig) Sorgeberechtigte die beide berufstätig sind, im Stadtteil Groß-Buchholz und Kleefeld wohnende Familien. Nachgeordnete Kriterien bei großer Nachfrage und Warteliste: Sorgeberechtigte, die nicht länger als ein halbes Jahr in Elternzeit sind. 8. Für die Platzvergabe wird je ein Pool für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Studierende, sonstige Beschäftigte und Externe gebildet. Für diese Pools werden wiederum Unterpools nach den unter §2 Pkt. 8 genannten Kriterien gebildet. 9. Für die Vergabe der Betreuungsplätze in der Johanniter-Kindertagesstätte Weltkinder gelten folgende Kriterien: 50 % wissenschaftliche Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter: 1. Priorität: Alleinerziehender Sorgeberechtigter in wissenschaftlichen Projekten der MHH tätig (mit Nachweis) 2. Priorität: beide Sorgeberechtigte in wissenschaftlichem Projekten an der MHH tätig 3. Priorität: Ein/e Sorgeberechtigte/r in wissenschaftlichen Projekten an der MHH tätig und der/die 2. Sorgeberechtigte berufstätig. Ausschnitt aus der Nutzungsordnung der JohanniterKindertagesstätte Weltkinder zur Platzvergabe: 25 % Studierende: 1. Priorität: allein erziehende Studierende der MHH (mit Nachweis) 2. Priorität: beide Sorgeberechtigte sind Studierende der MHH 3. Priorität: ein/e Sorgeberechtigte/r studierend an der MHH, Sorgeberechtigte berufstätig oder studierend der/die 2. 25 % sonstige Beschäftigte der MHH 1. Priorität: allein erziehende Mitarbeiter/-innen der MHH (mit Nachweis) 2. Priorität: beide Sorgeberechtigte in der MHH tätig 3. Priorität: im Schichtdienst arbeitender Sorgeberechtigte/r 4. Priorität: ein/e Sorgebrechtigte/r in der MHH tätig, der/ die andere berufstätig 10. Ergänzend gilt, dass im Zuge von Berufungsverhandlungen zur Besetzung von vakanten Lehrstühlen, Professuren oder anderen strategisch wichtigen Stellen an der MHH, benötigte Betreuungsplätze außerhalb der o.g. Prioritäten in enger Abstimmung mit dem Präsidium der MHH vergeben werden können. 11. Die Gruppenzusammensetzung nach Alter und Geschlecht muss gewährleistet sein, d.h. sie hat Priorität vor dem Anmeldedatum. 12. Sollten Plätze im laufenden Kindergartenjahr frei werden, werden diese nach pädagogischen Gesichtspunkten und den Aufnahmekriterien entsprechend besetzt. 13. Sollten mehrere Kinder gleichzeitig die Bedingungen erfüllen, werden die Plätze bevorzugt an Geschwisterkinder vergeben. Kinder von Betriebsangehörigen der MHH, die bereits in der Krippe betreut werden, haben absolute Priorität, einen Kindergartenplatz zu bekommen. Bei der Vergabe werden darüber hinaus eine gleichmäßige Alters- und Geschlechtermischung, der soziale Hintergrund, pädagogische Notwendigkeiten und der Anmeldezeitpunkt berücksichtigt. 14. Für die Vergabe der Betreuungsplätze, die von der Stadt Hannover gefördert werden, gelten die Aufnahmekriterien der Landeshauptstadt Hannover. 15. Nach Abschluss der Zusammensetzung der einzelnen Gruppen, bekommen die Eltern Verträge zugesandt, die sie innerhalb einer bestimmten Frist unterschrieben zurückschicken müssen. Lehnen sie den Platz ab oder melden sich nicht zurück, werden die nächsten Eltern der Liste angeschrieben. 16. Der Betreuungsvertrag wird jeweils für eine Betreuungsform (Krippe/ Kindergarten) geschlossen. Das Kindergartenjahr endet grundsätzlich am 31.07. eines Jahres. Für die Krippe gilt: Der Betreuungsvertrag für unter dreijährige Kinder endet zum 31.07. des Jahres in dem das 3. Lebensjahr vollendet wurde. Für den Kindergarten gilt: Der Betreuungsvertrag endet am 31.07. des Jahres in dem das Kind schulpflichtig wird. 17. Vor der Aufnahme wird zwischen den Sorgeberechtigten und dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ein Betreuungsvertrag geschlossen. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Aus wichtigem Grund, z.B. bei Wegfall der Aufnahmevoraussetzungen, Ausschnitt aus der Nutzungsordnung der JohanniterKindertagesstätte Weltkinder zur Platzvergabe: das nicht fristgerechte Einreichen von geforderten Nachweisen, kann vor Beginn der Betreuung die Aufnahme widerrufen werden. 18. Die Aufnahme beginnt für alle Kinder mit einer Eingewöhnungsphase nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell. 19. Die Sorgeberechtigten haben spätestens vier Wochen vor Aufnahme des Kindes folgende Unterlagen komplett vorzulegen: Arbeitsbescheinigung, aus der der Umfang der Arbeitszeit sowie eine evtl. Befristung hervorgehen Unterschriebene Bestandteile des Vertrages einschließlich der Einzugsermächtigung für Beiträge Unterlagen zur Eingruppierung nach der Beitragsstaffel Ggf. Unterlagen für die Stadt Hannover Ggf. Unterlagen der Wohnortkommune Für die Auswahlentscheidung und das Belegungsmanagement bei der Vergabe der Betreuungsplätze ist ausschließlich die Johanniter- Unfall- Hilfe e.V. zuständig.
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