Vertiefungsbereich „Hilfen zur Erziehung“ Prof. Dr. Luise Behringer 2016/2017 Ziel des Vertiefungsbereiches „Hilfen zur Erziehung“ ist es, einen Überblick über aktuelle Herausforderungen und Leistungen der Erziehungshilfen in einem komplexen Feld von Lebens- und Problemlagen von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien zu bekommen und die TeilnehmerInnen für ein zentrales Feld der Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu qualifizieren. Zum Arbeitsfeld „Hilfen zur Erziehung“ gehören ambulante Hilfen wie Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit und Erziehungsbeistandschaft, teilstationäre Hilfen wie Heilpädagogische Tagesstätten sowie stationäre Hilfen wie Heimerziehung bzw. sonstige betreute Wohnformen. Der Vertiefungsbereich umfasst schwerpunktmäßig folgende Bereiche: • • • Organisationsstrukturen Lebens- und Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien Fachliches Handeln Angestrebt wird im Vertiefungsbereich die Vermittlung und Erarbeitung von Kenntnissen und Handlungsansätzen aus dem gesamten Spektrum der Erziehungshilfen nach dem SGB VIII sowie deren kritische Reflexion. In Bezug auf Organisationsstrukturen beinhaltet dies z.B. die rechtlichen Grundlagen, Leistungen und Organisationsformen der Erziehungshilfen als ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen, die Organisation bedarfsgerechter und effektiver Hilfegestaltungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien; die aktuellen Prozesse der Flexibilisierung von Hilfeangeboten und Sozialraumorientierung, betriebliches Handeln und Finanzierungsmodelle in den Erziehungshilfen sowie die Schnittstellen zu und Kooperationen mit anderen Systemen wie z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie, Jugendgerichtshilfe, Strafvollzug. In Bezug auf Vernetzung und Kooperation finden auch die frühen Hilfen besondere Berücksichtigung. Lebens- und Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien umfassen zum einen Themen wie Armut, soziale Benachteiligung und Migration, hier insbesondere die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die sich auf die Entwicklung und das Wohlbefinden von Kindern, Jugendlichen und ihre Familien auswirken und zum anderen bereits sichtbare Auswirkungen wie Vernachlässigung und Misshandlung, seelische oder drohende seelische Behinderung, abweichendes Verhalten, Gewalt und Devianz. Fachliches Handeln bezieht sich auf die spezifischen Lebens- und Problemlagen der Kinder, Jugendlichen und Familien im jeweiligen institutionellen Kontext. Es umfasst bedürfnis- und bedarfsorientierte Hilfe- und Erziehungsplanung, Einschätzung und Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung, pädagogische und psychologische Handlungskonzeptionen in Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfen, Handlungskonzepte einer familienorientierten Heimerziehung bzw. teilstationären Erziehung, Handlungskonzepte einer sozialräumlich orientierten Fallarbeit, heilpädagogisch orientierte Konzepte in der Arbeit mit seelisch behinderten bzw. von seelischer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, Konzepte für die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie innovative fachliche Konzepte, wie z.B. intensive ambulante Betreuung, videogestützte ressourcenorientierte Arbeit, Familienaktivierungsmanagement oder Familienrat. Wir arbeiten im Vertiefungsbereich mit unterschiedlichen Methoden, die Themen werden während der Semester mit Erwartungen und Vorstellungen der TeilnehmerInnen sowie mit aktuellen Ereignissen und Diskussionen abgestimmt. Darüberhinaus werden im Rahmen von Exkursionen und Werkstattgesprächen mit ExpertInnen der Jugendhilfe jeweils aktuelle und wichtige Themen der Jugendhilfe aufgegriffen und bearbeitet. Die Lehrveranstaltungen umfassen im Sommer- und im Wintersemester jeweils eine zentrale Lehrveranstaltung (wöchentlich dienstags 4stündig) und begleitende Lehrveranstaltungen. Zwei Termine der zentralen Lehrveranstaltung werden zusammengefasst zu einem eineinhalbtägigen Block zu Beginn des Sommersemesters (Termin 8./9. o. 15./16. April wird beim Vortreffen im Januar abgestimmt) in einem Bildungshaus oder an der KSFH. Beginn Freitag 17 Uhr, Ende Samstag 17 Uhr. Begleitende Lehrveranstaltungen: Sommersemester 2016 • Heimerziehung (Kotrel-Vogel) 1stündig Freitag, 13.Mai.2016 • Kindeswohlgefährdung (Kollmann/ Dr. Schmid) 2stündig Freitag/Samstag, 10./11. Juni 2016 Wintersemester 2016/2017 • Betriebliches Handeln in den Erziehungshilfen (Blesch) 2stündig • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Reitschuster) 1stündig Zur Diskussion: Sommer-/Wintersemester Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Zertifikat „Frühe Hilfen“ über den E-learningKurs „Frühe Hilfen und frühe Interventionen im Kinderschutz“ der Universität Ulm zu erwerben. Dieser Kurs ist ansonsten nur für Berufstätige zugänglich. Er ist über die Teilnahme am VTB zu belegen. Zusätzlich müssen aus den übergreifenden Veranstaltungen des Vertiefungsbereichs 5.3 im Sommer- und Wintersemester insgesamt zwei Semesterwochenstunden belegt werden.
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