Geschäftsverteilung Richter

Das Präsidium des
Amtsgerichts Jever
J e v e r , den 08.12.2015
Geschäftsnummer: 320 a E
Beschluss
Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever
ab dem 01. Januar 2016
Ab t e i l u n g
I
Voß
Vertretung:
Hilfsvertretung:
RiAG Hellmuth
Ri’inAG Vogdt-
Richterin am Amtsgericht
a)
Strafrichtersachen (einschließlich der Bewährungssachen) und Privatklagesachen
Stephan.
gegen Erwachsene (Ds, Bs).
b)
Strafbefehlssachen (Cs).
RiAG Hellmuth
Ri’inAG VogdtStephan
c)
d)
Rechtshilfesachen in Strafsachen (AR-
Ri’inAG Vogdt-
Sachen).
Stephan
Strafsachen als Vorsitzende/r des Schöf-
RiAG Hellmuth
fengerichts und des erweiterten Schöffen-
DirAG Jackisch
Ri’inAG VogdtStephan
gerichts einschließlich der entsprechenden Bewährungssachen (Ls)
e)
Haftsachen (Gs) einschließlich d. einst-
RiAG Hellmuth
DirAG Jackisch
RiAG Hellmuth
DirAG Jackisch
DirAG Jackisch
Ri’inAG Vogdt-
weiligen Unterbringungen nach § 126a
StPO gegen Erwachsene.
f)
Gs-Sachen (einschließlich der entsprechenden Rechtshilfesachen) in Strafsachen – soweit nicht unter Buchstabe e) –
gegen Erwachsene.
g)
Richterliche Entscheidungen nach dem
Nds. Gesetz über die öffentliche Sicher-
Stephan
heit und Ordnung (SOG).
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doc
... Seite 2
-2h)
An das Amtsgericht gemäß § 354 Abs. 2
RiAG Vogelsang
DirAG Jackisch
RiAG Hellmuth
DirAG Jackisch
StPO zurückverwiesene Strafsachen der
Abteilung IV.
i)
Betreuungssachen nach dem Register
XVII, einschl. der entsprechenden
Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d.
Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in d. politischen Gemeinde
Wangerooge (Insel) hat oder – soweit ein
gewöhnlicher Aufenthalt im Bezirk des
Amtsgerichts Jever nicht besteht – in dieser Gemeinde das Fürsorgebedürfnis eintritt; im Übrigen die Geschäfte, die nicht
den Abteilungen II oder IV zugewiesen
sind.
... Seite 3
-3j)
Familiensachen (F und FH-Sachen) ein-
Ri’inAG Vogdt-
schl. der entsprechenden Rechtshilfesa-
Stephan
RiAG Hellmuth
chen (AR-Sachen), mit den Anfangsbuchstaben R bis Z der Nachnamen.
Bei Doppelnamen einer Partei richtet sich
die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des beiden Parteien gemeinsamen
Nachnamens, bei verschiedenen Nachnamen nach demjenigen d. Antragsgegner/s /in. In Kindschaftsverfahren richtet
sich die Zuständigkeit – sofern nicht zwischen den Sorgeberechtigten ein Scheidungsverfahren anhängig ist - nach dem
Nachnamen des ältesten Kindes. Neue
Verfahren zwischen Parteien bzw. Parteien, zwischen denen schon Verfahren anhängig sind, gehören zum Ursprungsdezernat. Die letztgenannten Regelungen
gehen den vorhergehenden Regelungen
vor.
In Abstammungs- und Adoptionssachen
nach dem FamFG, die ab dem 01.06.
2012 anhängig werden, richtet sich die
Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des ältesten Kindes
bzw. ältesten Anzunehmenden.
... Seite 4
-4Ab t e i l u n g
I I
Jackisch
Vertretung:
Hilfsvertretung:
Direktor des Amtsgerichts
a)
Verwaltungssachen des Amtsgerichts ein- Ri’inAG Vogdtschl. der entsprechenden Rechtshilfesa-
RiAG Hellmuth
Stephan
chen (AR-Sachen).
b)
Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit
RiAG Vogelsang
eine Zuständigkeit nicht gesondert gere-
Ri’inAG VogdtStephan
gelt ist) mit d. Endziffer 8 (Eingänge bis
30.09.2015), 9 und 0 sowie die entsprechenden Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsschlüsse.
c)
Selbständige Beweisverfahren
RiAG Vogelsang
RiAG Hellmuth
RiAG Hellmuth
RiAG Vogelsang
(H-Sachen)
d)
Landwirtschaftssachen (Landwirtschaftsgericht)
e)
Grundbuchsachen
RiAG Vogelsang
RiAG Hellmuth
f)
J-, K- und L-Sachen
RiAG Vogelsang
RiAG Hellmuth
g)
Hinterlegungssachen
Ri’inAG Vogdt-
RiAG Vogelsang
Stephan
h)
i)
Verfahren nach dem Nds. Gesetz über die Ri’inAG Vogdtgemeindlichen Schiedsämter.
Stephan
Betreuungssachen nach dem Register
RiAG Hellmuth
RiAG Vogelsang
RiAG Vogelsang
XVII, einschl. der entsprechenden
Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d.
Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in d. politischen Gemeinde
Sande hat oder – soweit ein gewöhnlicher
Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts
Jever nicht besteht – in dieser Gemeinde
das Fürsorgebedürfnis eintritt.
... Seite 5
-5j)
Erteilung der Vollstreckungsklausel für
Ri’inAG Vogdt-
Vergleiche, die vor den im Bezirk des
Stephan
RiAG Hellmuth
Amtsgericht Jever tätigen Schiedspersonen geschlossen wurden.
k)
Nachlasssachen einschließlich der ent-
Ri’inAG Voß
RiAG Vogelsang
sprechenden Rechtshilfesachen (ARSachen), und zwar soweit d. Richter/in
nach dem 31.12.2011 zuständig geworden ist.
... Seite 6
-6Ab t e i l u n g
I I I
Vogdt-Stephan
Vertretung:
Hilfsvertretung:
Richterin im Amtsgericht
a)
Presseangelegenheiten (Verwaltung)
DirAG Jackisch
RiAG Hellmuth
b)
Familiensachen (F und FH-Sachen) ein-
Ri‘inAG Voß
RiAG Hellmuth
schl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen), soweit nicht in Abteilung I unter j) erfasst.
Bei Doppelnamen einer Partei richtet sich
die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des beiden Parteien gemeinsamen
Nachnamens, bei verschiedenen Nachnamen nach demjenigen d. Antragsgegner/s /in. In Kindschaftsverfahren richtet
sich die Zuständigkeit – sofern nicht zwischen den Sorgeberechtigten ein Scheidungsverfahren anhängig ist - nach dem
Nachnamen des ältesten Kindes. Neue
Verfahren zwischen Parteien bzw. Parteien, zwischen denen schon Verfahren anhängig sind, gehören zum Ursprungsdezernat. Die letztgenannten Regelungen
gehen den vorhergehenden Regelungen
vor.
In Abstammungs- und Adoptionssachen
nach dem FamFG, die ab dem 01.06.
2012 anhängig werden, richtet sich die
Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des ältesten Kindes
bzw. ältesten Anzunehmenden.
... Seite 7
-7c)
Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit
RiAG Vogelsang
Ri’AG Hellmuth
RiAG Vogelsang
Ri’inAG Voß
Ri’AG Hellmuth
Ri’inAG Voß
eine Zuständigkeit nicht gesondert geregelt ist) mit der Endziffer 7 einschl. der
entsprechenden Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach dem
Rechtspflegergesetz.
d)
Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz und nach § 766 ZPO, soweit nicht
ausdrücklich einer anderen Abteilung zugeordnet.
e)
Vormundschaften XVII (Adoptionen), und
zwar Eingänge bis zum 31.08.2009
... Seite 8
-8Ab t e i l u n g
I V
Hellmuth
Vertretung:
Hilfsvertretung:
Betreuungssachen nach dem Register
Gem. Jever
Gem. Jever
XVII, einschl. der entsprechenden
Ri’inAG Voß
DirAG Jackisch
Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen
Gem. Schortens
Gem. Schortens
Aufenthalt in den politischen Gemeinden
RiAG Vogelsang
Ri’inAG Voß
Richter am Amtsgericht
a)
Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d.
Jever, Schortens und Wangerland haben
oder – soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt Gem. Wangerland
Gem. Wangerland
im Bezirk des Amtsgerichts Jever nicht
RiAG Vogelsang
DirAG Jackisch
besteht – in diesen Gemeinden das Fürsorgebedürfnis eintritt.
b)
Strafsachen als Vorsitzender des Jugend- Ri’inAG Voß
Ri’inAG Vogdt-
schöffengerichts und des erweiterten Ju-
Stephan
gendschöffengerichts einschließlich der
entsprechenden Bewährungssachen.
c)
Strafsachen des Jugendrichters (Cs, Ds)
Ri’inAG Voß
einschließlich der entsprechenden Bewäh-
Ri’inAG VogdtStephan
rungssachen und Privatklagesachen gegen Heranwachsende (Bs).
d)
Gs-Sachen einschließlich der jugendrich-
Ri’inAG Voß
RiAG Vogelsang
Ri’inAG Voß
RiAG Vogelsang
Erzwingungshaftsachen gegen Erwach-
Ri’inAG Vogdt-
DirAG Jackisch
sene
Stephan
terliche Ermahnungen und Haftsachen /
Unterbringungen gemäß § 126a StPO –
als Jugendrichter - gegen Jugendliche und
Heranwachsende
e)
Erzwingungshaftsachen – als Jugendrichter – gegen Jugendliche und Heranwachsende
f)
... Seite 9
-9g)
An das Amtsgericht gemäß § 354 Abs. 2
RiAG Vogelsang
StPO zurückverwiesene Strafsachen der
Ri’inAG VogdtStephan
Abteilung I.
h)
Verfahren auf Anordnung der Unterbrin-
DirAG Jackisch
Ri’inAG Voß
DirAG Jackisch
Ri’inAG Voß
RiAG Vogelsang
Ri‘inAG Vogdt-
gung nach dem Nds.PsychKG (XIV L).
i)
Wahl und Auslosung der Schöffen und
Hilfsschöffen in Erwachsenen- und Jugendstrafsachen.
j)
Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit
eine Zuständigkeit nicht gesondert gere-
Stephan
gelt ist) mit den Endziffer 1 einschl. der
entsprechenden Erinnerungen nach dem
Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
... Seite 10
- 10 -
Ab t e i l u n g
V
R i AG V o g e l s a n g
Vertretung:
Hilfsvertretung:
DirAG Jackisch
Ri’inAG Vogdt-
Richter am Amtsgericht
a)
Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit eine
Zuständigkeit nicht gesondert geregelt ist)
Stephan
mit den Endziffern 2, 3, 4, 5, 6 und (Eingänge nach dem 30.09.2015) 8 einschl. der entsprechenden Erinnerungen nach dem
Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
b)
Wohnungseigentumssachen (C-Sachen)
c) Rechtshilfe in Zivilsachen (AR-Sachen)
RiAG Hellmuth
DirAG Jackisch
Ri’inAG Vogdt-
Ri’AG Hellmuth
Stephan
d) Urkundssachen (einschließlich d. Erinnerun- DirAG Jackisch
Ri‘inAG Voß
gen in Beratungshilfeangelegenheiten), soweit nicht anderen Abteilungen zugewiesen.
e) Bußgeldsachen (OWi) gegen Erwachsene
Ri’inAG Vogdt-
Ri’inAG Voß
und – als Jugendrichter – gegen Jugendliche Stephan
und Heranwachsende einschließlich der entsprechenden Gs-Sachen und der Rechtshilfesachen (AR-Sachen).
f)
Anträge auf gerichtliche Entscheidungen (§
Ri’inAG Vogdt-
62 OWiG)
Stephan
g) Abschiebehaftsachen nach dem Ausländer-
DirAG Jackisch
Ri’in Vogdt-Stephan
DirAG Jackisch
Ri’inAG Voß
Ri’inAG Vogdt-
gesetz einschließlich der Freiheitsentziehungen / Unterbringungen nach FEVG (XIV B).
h) Alle im Geschäftsverteilungsplan nicht ausdrücklich genannte Geschäfte.
Stephan
... Seite 11
- 11 i)
M-Sachen / Anträge nach §§ 758, 758a
Ri’inAG Vogt-
ZPO und soweit die richterliche Zustän-
Stephan
RiAG Hellmuth
digkeit in Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung / Vermögensauskunft besteht.
Nach der Hilfsvertretung sind als Vertreter / Vertreterin die übrigen Richter und
Richterinnen des Amtsgerichts in der Reihenfolge ihres Dienstalters zur Vertretung
berufen, beginnend mit dem/der jeweils dienstjüngsten Richter/Richterin.
G ü t e r i c h t e r im Sinne von § 278 Abs. 5 ZPO werden am dem Amtsgericht Jever
n i c h t bestimmt. Jedoch kann im Einzelfall eine Verweisung an d. Güterrichter/in anderer Gerichte erfolgen. Sofern die Parteien kein anderes Gericht bestimmen, erfolgt die
Verweisung an das
Landgericht Oldenburg / Oldbg.
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Bei Ablehnung oder Selbstablehnung eines/einer Richters/Richterin gemäß § 27
Abs. 3 StPO oder § 45 Abs. 2 ZPO gilt das Folgende:
Bei Ablehnung von:
entscheiden (in der Reihenfolge):
1.
Jackisch
Direktor des Amtsgerichts
1.
2.
3.
4.
Ri‘inAG Voß
RiAG Hellmuth
Ri‘inAG Vogdt-Stephan
RiAG Vogelsang
2.
Vogdt-Stephan
Richterin am Amtsgericht
1.
2.
3.
4.
RiAG Vogelsang
DirAG Jackisch
RiAG Hellmuth
Ri’inAG Voß
3..
Voß
Richterin am Amtsgericht
1.
2.
3.
4.
DirAG Jackisch
RiAG Vogelsang
Ri’inAG Vogdt-Stephan
Ri’AG Hellmuth
4.
Hellmuth
1.
2.
3.
4.
Ri’inAG Vogdt-Stephan
DirAG Jackisch
NN
Ri’inAG Voß
Richter am Amtgericht
5.
Vogelsang
Richter am Amtsgericht
1. RiAG Hellmuth
2. Ri’inAG Voß
3. Ri’inAG Vogdt-Stephan
4. DirAG Jackisch