Das Präsidium des Amtsgerichts Jever J e v e r , den 08.12.2015 Geschäftsnummer: 320 a E Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2016 Ab t e i l u n g I Voß Vertretung: Hilfsvertretung: RiAG Hellmuth Ri’inAG Vogdt- Richterin am Amtsgericht a) Strafrichtersachen (einschließlich der Bewährungssachen) und Privatklagesachen Stephan. gegen Erwachsene (Ds, Bs). b) Strafbefehlssachen (Cs). RiAG Hellmuth Ri’inAG VogdtStephan c) d) Rechtshilfesachen in Strafsachen (AR- Ri’inAG Vogdt- Sachen). Stephan Strafsachen als Vorsitzende/r des Schöf- RiAG Hellmuth fengerichts und des erweiterten Schöffen- DirAG Jackisch Ri’inAG VogdtStephan gerichts einschließlich der entsprechenden Bewährungssachen (Ls) e) Haftsachen (Gs) einschließlich d. einst- RiAG Hellmuth DirAG Jackisch RiAG Hellmuth DirAG Jackisch DirAG Jackisch Ri’inAG Vogdt- weiligen Unterbringungen nach § 126a StPO gegen Erwachsene. f) Gs-Sachen (einschließlich der entsprechenden Rechtshilfesachen) in Strafsachen – soweit nicht unter Buchstabe e) – gegen Erwachsene. g) Richterliche Entscheidungen nach dem Nds. Gesetz über die öffentliche Sicher- Stephan heit und Ordnung (SOG). X:\Systemverwaltung\GV_Richter_01.01.2016_Internet. doc ... Seite 2 -2h) An das Amtsgericht gemäß § 354 Abs. 2 RiAG Vogelsang DirAG Jackisch RiAG Hellmuth DirAG Jackisch StPO zurückverwiesene Strafsachen der Abteilung IV. i) Betreuungssachen nach dem Register XVII, einschl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d. Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen Aufenthalt in d. politischen Gemeinde Wangerooge (Insel) hat oder – soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Jever nicht besteht – in dieser Gemeinde das Fürsorgebedürfnis eintritt; im Übrigen die Geschäfte, die nicht den Abteilungen II oder IV zugewiesen sind. ... Seite 3 -3j) Familiensachen (F und FH-Sachen) ein- Ri’inAG Vogdt- schl. der entsprechenden Rechtshilfesa- Stephan RiAG Hellmuth chen (AR-Sachen), mit den Anfangsbuchstaben R bis Z der Nachnamen. Bei Doppelnamen einer Partei richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des beiden Parteien gemeinsamen Nachnamens, bei verschiedenen Nachnamen nach demjenigen d. Antragsgegner/s /in. In Kindschaftsverfahren richtet sich die Zuständigkeit – sofern nicht zwischen den Sorgeberechtigten ein Scheidungsverfahren anhängig ist - nach dem Nachnamen des ältesten Kindes. Neue Verfahren zwischen Parteien bzw. Parteien, zwischen denen schon Verfahren anhängig sind, gehören zum Ursprungsdezernat. Die letztgenannten Regelungen gehen den vorhergehenden Regelungen vor. In Abstammungs- und Adoptionssachen nach dem FamFG, die ab dem 01.06. 2012 anhängig werden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des ältesten Kindes bzw. ältesten Anzunehmenden. ... Seite 4 -4Ab t e i l u n g I I Jackisch Vertretung: Hilfsvertretung: Direktor des Amtsgerichts a) Verwaltungssachen des Amtsgerichts ein- Ri’inAG Vogdtschl. der entsprechenden Rechtshilfesa- RiAG Hellmuth Stephan chen (AR-Sachen). b) Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit RiAG Vogelsang eine Zuständigkeit nicht gesondert gere- Ri’inAG VogdtStephan gelt ist) mit d. Endziffer 8 (Eingänge bis 30.09.2015), 9 und 0 sowie die entsprechenden Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsschlüsse. c) Selbständige Beweisverfahren RiAG Vogelsang RiAG Hellmuth RiAG Hellmuth RiAG Vogelsang (H-Sachen) d) Landwirtschaftssachen (Landwirtschaftsgericht) e) Grundbuchsachen RiAG Vogelsang RiAG Hellmuth f) J-, K- und L-Sachen RiAG Vogelsang RiAG Hellmuth g) Hinterlegungssachen Ri’inAG Vogdt- RiAG Vogelsang Stephan h) i) Verfahren nach dem Nds. Gesetz über die Ri’inAG Vogdtgemeindlichen Schiedsämter. Stephan Betreuungssachen nach dem Register RiAG Hellmuth RiAG Vogelsang RiAG Vogelsang XVII, einschl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d. Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen Aufenthalt in d. politischen Gemeinde Sande hat oder – soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Jever nicht besteht – in dieser Gemeinde das Fürsorgebedürfnis eintritt. ... Seite 5 -5j) Erteilung der Vollstreckungsklausel für Ri’inAG Vogdt- Vergleiche, die vor den im Bezirk des Stephan RiAG Hellmuth Amtsgericht Jever tätigen Schiedspersonen geschlossen wurden. k) Nachlasssachen einschließlich der ent- Ri’inAG Voß RiAG Vogelsang sprechenden Rechtshilfesachen (ARSachen), und zwar soweit d. Richter/in nach dem 31.12.2011 zuständig geworden ist. ... Seite 6 -6Ab t e i l u n g I I I Vogdt-Stephan Vertretung: Hilfsvertretung: Richterin im Amtsgericht a) Presseangelegenheiten (Verwaltung) DirAG Jackisch RiAG Hellmuth b) Familiensachen (F und FH-Sachen) ein- Ri‘inAG Voß RiAG Hellmuth schl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen), soweit nicht in Abteilung I unter j) erfasst. Bei Doppelnamen einer Partei richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des beiden Parteien gemeinsamen Nachnamens, bei verschiedenen Nachnamen nach demjenigen d. Antragsgegner/s /in. In Kindschaftsverfahren richtet sich die Zuständigkeit – sofern nicht zwischen den Sorgeberechtigten ein Scheidungsverfahren anhängig ist - nach dem Nachnamen des ältesten Kindes. Neue Verfahren zwischen Parteien bzw. Parteien, zwischen denen schon Verfahren anhängig sind, gehören zum Ursprungsdezernat. Die letztgenannten Regelungen gehen den vorhergehenden Regelungen vor. In Abstammungs- und Adoptionssachen nach dem FamFG, die ab dem 01.06. 2012 anhängig werden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des ältesten Kindes bzw. ältesten Anzunehmenden. ... Seite 7 -7c) Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit RiAG Vogelsang Ri’AG Hellmuth RiAG Vogelsang Ri’inAG Voß Ri’AG Hellmuth Ri’inAG Voß eine Zuständigkeit nicht gesondert geregelt ist) mit der Endziffer 7 einschl. der entsprechenden Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse nach dem Rechtspflegergesetz. d) Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz und nach § 766 ZPO, soweit nicht ausdrücklich einer anderen Abteilung zugeordnet. e) Vormundschaften XVII (Adoptionen), und zwar Eingänge bis zum 31.08.2009 ... Seite 8 -8Ab t e i l u n g I V Hellmuth Vertretung: Hilfsvertretung: Betreuungssachen nach dem Register Gem. Jever Gem. Jever XVII, einschl. der entsprechenden Ri’inAG Voß DirAG Jackisch Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen Gem. Schortens Gem. Schortens Aufenthalt in den politischen Gemeinden RiAG Vogelsang Ri’inAG Voß Richter am Amtsgericht a) Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d. Jever, Schortens und Wangerland haben oder – soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt Gem. Wangerland Gem. Wangerland im Bezirk des Amtsgerichts Jever nicht RiAG Vogelsang DirAG Jackisch besteht – in diesen Gemeinden das Fürsorgebedürfnis eintritt. b) Strafsachen als Vorsitzender des Jugend- Ri’inAG Voß Ri’inAG Vogdt- schöffengerichts und des erweiterten Ju- Stephan gendschöffengerichts einschließlich der entsprechenden Bewährungssachen. c) Strafsachen des Jugendrichters (Cs, Ds) Ri’inAG Voß einschließlich der entsprechenden Bewäh- Ri’inAG VogdtStephan rungssachen und Privatklagesachen gegen Heranwachsende (Bs). d) Gs-Sachen einschließlich der jugendrich- Ri’inAG Voß RiAG Vogelsang Ri’inAG Voß RiAG Vogelsang Erzwingungshaftsachen gegen Erwach- Ri’inAG Vogdt- DirAG Jackisch sene Stephan terliche Ermahnungen und Haftsachen / Unterbringungen gemäß § 126a StPO – als Jugendrichter - gegen Jugendliche und Heranwachsende e) Erzwingungshaftsachen – als Jugendrichter – gegen Jugendliche und Heranwachsende f) ... Seite 9 -9g) An das Amtsgericht gemäß § 354 Abs. 2 RiAG Vogelsang StPO zurückverwiesene Strafsachen der Ri’inAG VogdtStephan Abteilung I. h) Verfahren auf Anordnung der Unterbrin- DirAG Jackisch Ri’inAG Voß DirAG Jackisch Ri’inAG Voß RiAG Vogelsang Ri‘inAG Vogdt- gung nach dem Nds.PsychKG (XIV L). i) Wahl und Auslosung der Schöffen und Hilfsschöffen in Erwachsenen- und Jugendstrafsachen. j) Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit eine Zuständigkeit nicht gesondert gere- Stephan gelt ist) mit den Endziffer 1 einschl. der entsprechenden Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse. ... Seite 10 - 10 - Ab t e i l u n g V R i AG V o g e l s a n g Vertretung: Hilfsvertretung: DirAG Jackisch Ri’inAG Vogdt- Richter am Amtsgericht a) Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit eine Zuständigkeit nicht gesondert geregelt ist) Stephan mit den Endziffern 2, 3, 4, 5, 6 und (Eingänge nach dem 30.09.2015) 8 einschl. der entsprechenden Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse. b) Wohnungseigentumssachen (C-Sachen) c) Rechtshilfe in Zivilsachen (AR-Sachen) RiAG Hellmuth DirAG Jackisch Ri’inAG Vogdt- Ri’AG Hellmuth Stephan d) Urkundssachen (einschließlich d. Erinnerun- DirAG Jackisch Ri‘inAG Voß gen in Beratungshilfeangelegenheiten), soweit nicht anderen Abteilungen zugewiesen. e) Bußgeldsachen (OWi) gegen Erwachsene Ri’inAG Vogdt- Ri’inAG Voß und – als Jugendrichter – gegen Jugendliche Stephan und Heranwachsende einschließlich der entsprechenden Gs-Sachen und der Rechtshilfesachen (AR-Sachen). f) Anträge auf gerichtliche Entscheidungen (§ Ri’inAG Vogdt- 62 OWiG) Stephan g) Abschiebehaftsachen nach dem Ausländer- DirAG Jackisch Ri’in Vogdt-Stephan DirAG Jackisch Ri’inAG Voß Ri’inAG Vogdt- gesetz einschließlich der Freiheitsentziehungen / Unterbringungen nach FEVG (XIV B). h) Alle im Geschäftsverteilungsplan nicht ausdrücklich genannte Geschäfte. Stephan ... Seite 11 - 11 i) M-Sachen / Anträge nach §§ 758, 758a Ri’inAG Vogt- ZPO und soweit die richterliche Zustän- Stephan RiAG Hellmuth digkeit in Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung / Vermögensauskunft besteht. Nach der Hilfsvertretung sind als Vertreter / Vertreterin die übrigen Richter und Richterinnen des Amtsgerichts in der Reihenfolge ihres Dienstalters zur Vertretung berufen, beginnend mit dem/der jeweils dienstjüngsten Richter/Richterin. G ü t e r i c h t e r im Sinne von § 278 Abs. 5 ZPO werden am dem Amtsgericht Jever n i c h t bestimmt. Jedoch kann im Einzelfall eine Verweisung an d. Güterrichter/in anderer Gerichte erfolgen. Sofern die Parteien kein anderes Gericht bestimmen, erfolgt die Verweisung an das Landgericht Oldenburg / Oldbg. Elisabethstraße 7 26135 Oldenburg Bei Ablehnung oder Selbstablehnung eines/einer Richters/Richterin gemäß § 27 Abs. 3 StPO oder § 45 Abs. 2 ZPO gilt das Folgende: Bei Ablehnung von: entscheiden (in der Reihenfolge): 1. Jackisch Direktor des Amtsgerichts 1. 2. 3. 4. Ri‘inAG Voß RiAG Hellmuth Ri‘inAG Vogdt-Stephan RiAG Vogelsang 2. Vogdt-Stephan Richterin am Amtsgericht 1. 2. 3. 4. RiAG Vogelsang DirAG Jackisch RiAG Hellmuth Ri’inAG Voß 3.. Voß Richterin am Amtsgericht 1. 2. 3. 4. DirAG Jackisch RiAG Vogelsang Ri’inAG Vogdt-Stephan Ri’AG Hellmuth 4. Hellmuth 1. 2. 3. 4. Ri’inAG Vogdt-Stephan DirAG Jackisch NN Ri’inAG Voß Richter am Amtgericht 5. Vogelsang Richter am Amtsgericht 1. RiAG Hellmuth 2. Ri’inAG Voß 3. Ri’inAG Vogdt-Stephan 4. DirAG Jackisch
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