NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses am Montag, den 11. Mai 2015 um 19:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Grünwald ANWESEND: 2. Bürgermeister Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Weidenbach Stephan Brauner Tobias Kneidl Uschi Lindbüchl Thomas Loos Sindy Katharina Reinhart-Maier Ingrid Ritz Michael Sedlmair Gerhard Splettstößer Reinhard Steininger Alexander (i. V. Sedlmair Horst) (ab 19.13 Uhr) NICHT ANWESEND: Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Sedlmair Horst Wassermann Edith Zeppenfeld Joachim VERWALTUNG: VFW Dipl.Ing. (FH) Bauamtsleiter VFW Heinrich Stefanie Kleßinger Peter Rothörl Stefan Schlichenmaier Anija Verleger Jörn GÄSTE: Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Bauausschusses beträgt 11; davon sind die oben angeführten Mitglieder des Bauausschusses und der Vorsitzende erschienen. Das Gremium ist beschlussfähig. ÖFFENTLICHE 180. PUNKTE Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung; Die vorliegende Tagesordnung und deren Ergänzung wird angenommen. Abstimmungsergebnis: 9:0 1 181. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. April 2015; Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13. April 2015 wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: 182. 9:0 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Tiefgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/18 an der Waldfriedenstraße 12; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E + 1 + D – Bebauung mit Tiefgarage her. Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wird nicht befürwortet – hier muss eine Plankorrektur (Reduzierung um ca. 8m²) in den betroffenen Bereichen vorgenommen werden. Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (insbesondere Tiefgarage mit zehn Stellplätzen) wird befürwortet. Die Erdüberdeckung über der Garage ist mit 1m auszuführen. Der Abweichung nach § 3 Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit 2,54m mit den vier Giebeln wird zugestimmt. Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes ist Bestandteil dieses Beschlusses mit Ausnahme der Fällfreigabe für die Linden Nr. 1 u. 2. Abstimmungsergebnis: 183. 5 : 5 somit abgelehnt Antrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit einer Doppelgaragen und zwei Doppelparkern auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/7 an der Gabriel-von-SeidlStraße 19; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit einer Doppelgaragen und zwei Doppelparkern auf dem Eckgrundstück an der Gabriel-von-Seidl-Straße 19 her. 2 Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 97,00m² wird befürwortet. Der Abweichung nach § 3 Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit den Giebeln wird zugestimmt. Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes ist wie folgt Inhalt des Beschlusses: Silberahorn Nr. 38, Birken Nr. 9 und Nr. 30 werden zur Fällung freigegeben. Linde Nr. 19 ist zwingend zu erhalten und muss nach DIN 18920 geschützt werden. Gleiches gilt für die Nachbarlinde Nr. 11. Ansonsten wird das Einvernehmen auch zum Baumbestandsplan erteilt. Abstimmungsergebnis: 184. 10 : 0 Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 257/16 an der Birkenstraße 1b; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen. Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung auf der Gebäudenordseite wird zugestimmt, wenn der gesetzliche Abstand von 5,00m zur öffentlichen Straße eingehalten werden kann. Der Bauausschuss befürwortet die Errichtung von zwei Einzelgaragen und befürwortet hier ausnahmsweise eine geschlossene Bauweise – westlich und östlich des Wohnhauses – zugunsten der städtebaulich richtigen Situierung des Wohnhauses. Eine entsprechende Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. B 35 Ziff. 5 wird befürwortet. Ein prüffähiger Freiflächengestaltungsplan ist noch nachzureichen mit dem Nachweis über die Ersatzpflanzung von zwei Laubbäumen je einem erster und einem zweiter Ordnung. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 3 185. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 468/2 an der Eichleite 28; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage an der Eichleite 28 das gemeindliche Einvernehmen. Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der südlichen Baugrenze, die in einem Abstand von 7,00m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der Portenlängerstraße verläuft wird befürwortet, da in der näheren Umgebungsbebauung Bezugsfälle vorhanden sind und sich insgesamt das geplante Wohnhaus gegenüber dem baulichen Bestand vom Bauvolumen her zurücknimmt und die Überschreitung nur zu einem Teil und auch lediglich im Erdgeschoss wirksam ist. Abstimmungsergebnis: 186. 10 : 0 Antrag zum Neubau einer Wohneinheit mit Carport und Nutzungsänderung der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/8 an der Perlacher Straße 42; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohneinheit mit Carport und Nutzungsänderung der Garage herzustellen. Die Vogelkirsche Nr. 1 des Baumbestandsplanes ist zwingend zu erhalten. Entsprechende Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Baumes sind vorzusehen. Die Birkengruppe im Garten wird zur Fällung freigegeben. Als Ersatzpflanzung ist ein Laubbaum nachzuweisen. Der vorgeschlagene Nadelbaum wird nicht akzeptiert. Abstimmungsergebnis: 187. 10 : 0 Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohnungen und Schwimmbad sowie einer Tiefgarage mit 23 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr.: 226, 226/3 an der Wendelsteinstraße 2; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Pläne und Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag der Stern Parkblick GmbH zum Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten, einer Tiefgarage und eines Schwimmbadgebäudes herzustellen. 4 Die Grundstücke Fl.Nrn. 226 und 226/3 sind grundbuch- und katastermäßig zu einer Einheit zu verschmelzen. Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird befürwortet. Der Errichtung von ausnahmsweise zulässigen Abgrabungen an allen Wohnhäusern wird zugestimmt. Zur Einfriedung hat der Antragsteller keine Aussagen getroffen – hier bleibt festzuhalten, dass nach dem Bebauungsplan Nr. B 13 entlang der Wendelsteinstraße die Einfriedung (keine Mauern) lediglich 1,50m hoch sein darf. Zwischen den Grundstücken gilt die Ortsgestaltungssatzung, welche eine Einfriedungshöhe von 1,60m vorgibt. Der Fällung der Stieleiche (Nr. 5), Winterlinde (Nr. 7) und des Silberahorn (Nr. 21) wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 188. 9:1 Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 687 an der Alexander-SchmorellStraße 1; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Doppelgarage auf dem Grundstück an der Alexander-Schmorell-Straße 1 her. Der Abweichung nach § 3 Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit den Giebeln wird zugestimmt. Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt. Der Fällung der Winterlinde (Nr. 2) und des Spitzahorns (Nr. 3) wird nicht zugestimmt. Der Fällung der Stieleiche (Nr. 1) wird zugestimmt. Mit Entfall des Baumes kann die Zufahrt und die geplante Doppelgarage auf die Gebäudewestseite verlegt und somit die Bäume Nr. 2 und 3 erhalten bleiben. Es sind noch fünf weitere Laubbäume 1. Ordnung zu pflanzen. Aufgrund einer erfolgten illegalen Baumfällung auf dem Grundstück sind die Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 30-35cm nachzuweisen. Der Baumbestands- und Freiflächenplan ist diesbezüglich zu korrigieren. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 5 189. Bauantrag zur Erweiterung des Kellers und Errichtung eines Außenschwimmbecken auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/48 an der Nördlichen Münchner Straße 26; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Kellers und Errichtung eines Außenschwimmbecken her. Abstimmungsergebnis: 190. 10 : 0 Antrag zum Neubau einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/13 am Forstweg 5; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Tiefgarage auf dem Grundstück am Forstweg 5 her. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 688,00m² wird aufgrund der Erdüberdeckung der Tiefgarage mit 1,00m befürwortet. Abstimmungsergebnis: 191. 10 : 0 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO; Es erfolgte keine Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO. 192. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO; Es erfolgte keine Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO. 6 193. Neubau Kindergarten Wörnbrunn; Oberbodenabtrag - Vergabe; Beschluss: Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit dem Oberbodenabtrag am Kindergarten Wörnbrunn, den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Majuntke aus 84048 Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 56.982,29 € zu beauftragen. Auf der Haushaltsstelle 46401.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar. Abstimmungsergebnis: 194. 10 : 0 Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark Vergabe Sportplatz-, Zaun- und GaLa-Bauarbeiten; Beschluss: Der Bauausschuss der Gemeinde Grünwald empfiehlt dem Gemeinderat, die Sportplatz-, Zaun-, und GaLa-Bauarbeiten für die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark an die Fa. Majuntke GmbH & Co. KG zu Kosten von 914.997,79 € (brutto) zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 195. 9:0 Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark Vergabe Holzbau; Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Holzbauarbeiten für die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark an die Fa. Fleichmann Holzbau GmbH & Co. KG zu Kosten von 88.150,68 € (brutto) zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 9:0 7 196. Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark Vergabe Baumeisterarbeiten; Beschluss: Der Bauausschuss beschließt die Baumeisterarbeiten für die Erneuerung des Kunstrasens und der Hockeyhütte im Grünwalder Freizeitpark an die Fa. Innovo Bau GmbH & Co KG zu Kosten von 246.939,52 € (brutto) zu vergeben. Abstimmungsergebnis: 197. 9:0 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung; Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied G. Sedlmair GR-Mitglied G. Sedlmair erklärte am 09.03.2015 in der öffentlichen Bauausschusssitzung unter der lfd. Nr. 145, dass der Parkplatz am Wertstoffhof in schlechter Verfassung ist und bittet um Behebung der Mängel. Die Bauverwaltung sagt eine Erledigung zu. Herr Kleßinger gibt bekannt, dass mittlerweile die Oberflächen am Wertstoffhof und am Friedhofsparkplatz erneuert wurden. Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied H. Sedlmair GR-Mitglied H. Sedlmair informierte den Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2014 unter lfd.Nr. 98.1 über die Beschwerde eines Bürgers, dass die neue LEDBeleuchtung in der Karl-Valentin-Straße in ihrer Lichtstärke sehr schwach wäre und bat um Überprüfung durch die Verwaltung. Die Verwaltung kam nach Prüfung und Rücksprache mit dem zuständigen Baulastträger, die Fa. Bayernwerk AG zu folgendem Ergebnis: Für jede Straße wird eine Beleuchtungsklasse festgelegt, die sich aus verschiedenen Punkten zusammensetzt, dazu gehört z.B. die Straßenklassifikation (Ortsstraße, Kreisstraße, Sammel- oder Anliegerstraße) und die Beleuchtungssituation. Die Karl-Valentin-Straße wurde nach den einschlägigen Parametern für eine reine Anliegerstraße und nach der DIN EN 13201 berechnet – damit ist diese Anliegerstraße ausreichend beleuchtet – desgleichen sind die Abstände der Brennstellen DIN-konform bemessen, so dass insgesamt eine gute Ausleuchtung vorhanden ist. Eine Änderung der Lichtstärke ist nicht angezeigt. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Wassermann GR-Mitglied Wassermann fragte in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 13.04.2015 unter der lfd. Nr. 179 nach, wann die Toilettenanlage am Bauernmarkt errichtet und in Betrieb genommen wird. 8 Die Verwaltung, Herr Kleßinger gibt bekannt, dass nunmehr die Toilettenanlage am Bauernmarkt errichtet worden ist. Das Areal um dieses WC wurde dieser Tage mit Pflaster befestigt, die Anschlüsse sind fertiggestellt worden – damit ist diese Einrichtung für den nächsten Bauernmarkt am Samstag einsatzbereit. Jetzt fehlt nur noch die Bepflanzung um die Pflasterung herum, dann ist diese Baumaßnahme endgültig abgeschlossen. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied H. Sedlmair GR-Mitglied H. Sedlmair erkundigte sich in der öffentlichen Bauausschusssitzung am 09.03.2015 unter der lfd. Nr. 144 wer mit der Bauüberwachung der Sanierungsmaßnahme der Tiefgarage im Bürgerhaus beauftragt war. Hintergrund waren die nach der Sanierung festgestellten Mängel in Form von Rissen in den Stützen und dem Bodenbelag in der Tiefgarage. Herr Kleßinger hat hierzu mit dem beauftragten Ingenieurbüro Färber Kontakt aufgenommen; es verhält sich demnach so, dass trotz erhöhter Rissbewehrung eine Rissbildung im Nachhinein nie ganz vermeidbar ist. Um eine Rissbildung kontrolliert ablaufen zu lassen, werden sog. Scheinfugen eingebaut. Wie aus der Untersuchung und den vorliegenden Fotomaterial gut zu erkennen war, lief die Rissbildung kontrolliert ab. Darüber hinaus gab Ingenieurbüro Färber zu verstehen, dass im Betonbau Risse erst ab 0,3mm Rissbreite als Mangel gelten. Weiter waren insbesondere an den Stützen Anfahrschäden durch unsachgemäßes Ein- und Ausparken der TG-Besucher zu bemerken, was wiederum kein Sachmangel oder auf schlechte Bauüberwachung zurückzuführen ist. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz GR-Mitglied Ritz bat in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 09.03.2015 unter der lfd. Nr. 146 darum, den Parkplatz in Wörnbrunn wieder zu öffnen, da teilweise die Bürger und Besucher der Rodungsinsel in den Grünflächen parken würden. Weiter regte er an, man solle die bestehenden Holzgeländer erweitern um ein Parken in der Wiese beim Bolzplatz zu verhindern. Die Verwaltung, Herr Kleßinger, gibt bekannt, dass das Holzgeländer vom Bauhof kürzlich erweitert worden ist, desgleichen wurde der vorbeiführende Gehweg instand gesetzt und der Parkplatz für die Allgemeinheit wieder geöffnet – damit hat sich die Situation vor Ort wieder deutlich entspannt. Ende der Sitzung: 20:38 Uhr Der Vorsitzende: Niederschriftsführer: Stephan Weidenbach 2. Bürgermeister Stefan Rothörl VFW 9
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