FFG-Bridge 1 (Brückenschlag) Das FFG-Programm Bridge 1 soll die Potenziale der Grundlagenforschung und experimentellen Entwicklung besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)* zugänglich machen. Ziel ist die Vertiefung von Forschungskooperationen und der Zugang zu wissenschaftlicher Forschung für KMU. Das Förderprogramm FFG-Bridge 1 soll dabei unterstützen, wissenschaftliche Grundlagenforschung mittelfristig in wirtschaftliche und marktfähige Produkte überzuführen. Bridge-Projekte definieren sich überwiegend als wissenschaftliche Forschungsprojekte von Universitäten oder Forschungseinrichtungen. Neben der hochwertigen wissenschaftlichen Forschung muss jedoch bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennbar sein, sodass ein oder mehrere Unternehmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren und begleitend am Projekt teilzunehmen. Ziele Überführung von wissenschaftlicher Grundlagenforschung in wirtschaftlich verwertbare Produkte Brückenschlag zwischen wissenschaftlicher Forschung und Unternehmenspartnern Stimulierung des Wissenstransfers zwischen KMU und F&E-Einrichtungen; Abbau von Schwellenängsten Eckdaten im Überblick - Einreichung: nach Öffnung eines Calls bis zur Einreichfrist (ca. 1-2 Calls/Jahr) - Förderhöhe: 60 - 75% (als Barzuschuss) - Antragsteller: Forschungseinrichtung (Lead) - Eigenleistungen der Partner: bis zu 20% als Inkind - F&E-Anteil: mind. 80% durch Forschungseinrichtung zu erbringen - Laufzeit: max. 36 Monate - Projektgröße: offen (übliche max. 360.000 bei 3 Jahre) Geeignete wiss. Forschungspartner - Universitätsinstitute - Fachhochschulen - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Förderquote und Barleistung der Partner - 75% Förderung & 5% Barleistung (KU*) - 70% Förderung & 10% Barleistung (KMU*) - 60% Förderung & 20% Barleistung (GU*) (der größte Partner ist für diese Einstufung relevant!) Förderfähige Vorhaben Themenoffene Einreichung für alle technischen Fragen der industriellen Forschung Überführung wissenschaftlicher Grundlagenforschung in wirtschaftlich verwertbare Produkte Kooperative Projekte zwischen Forschungseinrichtung und Unternehmenspartnern (mind. 1 KMU) Nicht förderfähige Vorhaben Projekten mit fehlendem technischen Risiko oder reinem Studiencharakter Projekte mit geringem Aufwand zur Überleitung in ein wirtschaftliches Produkt (schneller als 2 Jahre) Vergabeprinzip & Abwicklung Antragsteller und Konsortialführer ist die Forschungseinrichtung. Diese stellt bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) einen Antrag via „ecall-Zugang“ unter www.ffg.at für ein Bridge1-Projekt. Die Partner stellen jeweils einen zugehörigen Partnerantrag via ecall. Neben statistischen Daten sind ein ausführlicher Projekt-Antrag sowie ein Kostenplan darzulegen. Der Kostenanteil der F&EEinrichtung müssen mind. 80% erreichen – max. 20% der Kosten können als Eigenleistungen der Unternehmenspartner anerkannt werden. Die FFG prüft den Antrag und stellt bei Förderfähigkeit einen Fördervertrag über bis zu 75% der Projektkosten als Barzuschuss in Raten aus. Nach Annahme des Fördervertrages erfolgt die Auszahlung der 1. Förderrate. Die weiteren Ratenzahlungen folgen einem festen Plan. Die Barleistung der Unternehmen wird ebenso im Fördervertrag vereinbart. * KMU nach EU-Definition: max. 249 MitarbeiterInnen, max. € 50 Mio. Jahresumsatz oder max. € 43 Mio. Bilanzsumme, max. 25% im Besitz von Großunternehmen (GU). Kleinstunternehmen (KU) max. 50 MA, max. € 10 Mio. Jahresumsatz, max. € 10 Mio. Bilanzsumme. GU ab 250 MA. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung ist ausgeschlossen. Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH Kontakt und weitere Informationen: Mag. Daniel Födinger, Tel.: 0732/79810–5439, E-Mail: [email protected] DI(FH) Roland Nöbauer, Tel.: 0732/79810–5429, E-Mail: [email protected]
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