FFG-Bridge 1 (Brückenschlag)

FFG-Bridge 1 (Brückenschlag)
Das FFG-Programm Bridge 1 soll die Potenziale der Grundlagenforschung und experimentellen Entwicklung
besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)* zugänglich machen. Ziel ist die Vertiefung von
Forschungskooperationen und der Zugang zu wissenschaftlicher Forschung für KMU. Das Förderprogramm
FFG-Bridge 1 soll dabei unterstützen, wissenschaftliche Grundlagenforschung mittelfristig in wirtschaftliche
und marktfähige Produkte überzuführen. Bridge-Projekte definieren sich überwiegend als wissenschaftliche
Forschungsprojekte von Universitäten oder Forschungseinrichtungen. Neben der hochwertigen wissenschaftlichen Forschung muss jedoch bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennbar sein, sodass ein oder
mehrere Unternehmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren und begleitend am Projekt teilzunehmen.
Ziele
Überführung von wissenschaftlicher Grundlagenforschung in wirtschaftlich verwertbare Produkte
Brückenschlag zwischen wissenschaftlicher Forschung und Unternehmenspartnern
Stimulierung des Wissenstransfers zwischen KMU und F&E-Einrichtungen; Abbau von Schwellenängsten
Eckdaten im Überblick
- Einreichung: nach Öffnung eines Calls bis zur
Einreichfrist (ca. 1-2 Calls/Jahr)
- Förderhöhe: 60 - 75% (als Barzuschuss)
- Antragsteller: Forschungseinrichtung (Lead)
- Eigenleistungen der Partner: bis zu 20% als Inkind
- F&E-Anteil: mind. 80% durch Forschungseinrichtung
zu erbringen
- Laufzeit: max. 36 Monate
- Projektgröße: offen (übliche max. 360.000 bei 3 Jahre)
Geeignete wiss. Forschungspartner
- Universitätsinstitute
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote und Barleistung der Partner
- 75% Förderung & 5% Barleistung (KU*)
- 70% Förderung & 10% Barleistung (KMU*)
- 60% Förderung & 20% Barleistung (GU*)
(der größte Partner ist für diese Einstufung relevant!)
Förderfähige Vorhaben
Themenoffene Einreichung für alle technischen Fragen der industriellen Forschung
Überführung wissenschaftlicher Grundlagenforschung in wirtschaftlich verwertbare Produkte
Kooperative Projekte zwischen Forschungseinrichtung und Unternehmenspartnern (mind. 1 KMU)
Nicht förderfähige Vorhaben
Projekten mit fehlendem technischen Risiko oder reinem Studiencharakter
Projekte mit geringem Aufwand zur Überleitung in ein wirtschaftliches Produkt (schneller als 2 Jahre)
Vergabeprinzip & Abwicklung
Antragsteller und Konsortialführer ist die Forschungseinrichtung. Diese stellt bei der Österreichischen
Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) einen Antrag via „ecall-Zugang“ unter www.ffg.at für ein
Bridge1-Projekt. Die Partner stellen jeweils einen zugehörigen Partnerantrag via ecall. Neben statistischen
Daten sind ein ausführlicher Projekt-Antrag sowie ein Kostenplan darzulegen. Der Kostenanteil der F&EEinrichtung müssen mind. 80% erreichen – max. 20% der Kosten können als Eigenleistungen der
Unternehmenspartner anerkannt werden. Die FFG prüft den Antrag und stellt bei Förderfähigkeit einen
Fördervertrag über bis zu 75% der Projektkosten als Barzuschuss in Raten aus. Nach Annahme des
Fördervertrages erfolgt die Auszahlung der 1. Förderrate. Die weiteren Ratenzahlungen folgen einem festen
Plan. Die Barleistung der Unternehmen wird ebenso im Fördervertrag vereinbart.
* KMU nach EU-Definition: max. 249 MitarbeiterInnen, max. € 50 Mio. Jahresumsatz oder max. € 43 Mio. Bilanzsumme, max. 25% im Besitz von
Großunternehmen (GU). Kleinstunternehmen (KU) max. 50 MA, max. € 10 Mio. Jahresumsatz, max. € 10 Mio. Bilanzsumme. GU ab 250 MA.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung
ohne Gewähr; eine Haftung ist ausgeschlossen.
Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH
Kontakt und weitere Informationen:
Mag. Daniel Födinger, Tel.: 0732/79810–5439, E-Mail: [email protected]
DI(FH) Roland Nöbauer, Tel.: 0732/79810–5429, E-Mail: [email protected]