Dienstanweisung „Führen der Arbeitszeitlisten“

Dienstanweisung „Führen der Arbeitszeitlisten“
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(Stand: Mai 2015)
Alle Mitarbeiter in der Kindertagesstätte haben einen Nachweis über die täglich erbrachte Arbeitszeit zu führen. Zu diesem Zweck
stellt der Arbeitgeber das Formular „Arbeitszeitliste“ zur Verfügung. Das Formular ist spätestens am 5. des Folgemonats vollständig
ausgefüllt und unterschrieben dem/der Vorgesetzten auszuhändigen.
Einzutragen sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in der Gruppe sowie die erbrachte Verfügungszeit und die Zeit der
Dienstbesprechung.
Gemäß §3 ArbZG sind Ruhepausen wie folgt zu gewähren:
Die Arbeit ist durch Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in
Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne
Ruhepause beschäftigt werden.
Ruhepausen sind der Arbeitszeit nicht hinzuzurechnen, d.h. sie gelten nicht als Arbeitszeit.
Die Eintragung in die Arbeitszeitliste :
Allgemein gilt: Es wird immer die Arbeitszeit laut Dienstplan eingetragen. Ausnahmen: Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr
bzw. die Sommerferien der Kita, da in dieser Zeit kein Dienstplan geschrieben wird. Hier wird die durchschnittliche Arbeitszeit (bei
Vollzeit-Beschäftigung: 7:48 Std.) eingetragen.
Abwesenheitsart
Eintragung in der Arbeitszeitliste
Beispiele / Beschreibung
Eigene Krankheit
Krankheit des Kindes
Arbeitszeit laut Dienstplan
Dies gilt auch, wenn man/das eigene Kind im
Laufe des Arbeitstages krank wird.
(Bescheinigung des Arztes über die Krankheit
des Kindes notwendig)
Hier wird die volle Arbeitszeit, die im Dienstplan
eingetragen ist, aufgeschrieben. D.h., wenn an
diesem Tag eine Dienstbesprechung gewesen
wäre, wird diese mit eingetragen, ebenso die VZ.
Feiertage
Arbeitszeit laut Dienstplan (d.h., wenn an
diesem Tag eine Dienstbesprechung gewesen
wäre, wird diese mit eingetragen, ebenso die
VZ)
Am Pfingstmontag wird die Arbeitszeit laut
Dienstplan aufgeschrieben. Wenn montags die DB
stattfindet, wird diese mit eingetragen, auch die VZ.
Urlaub (einzelne Tage)
Arbeitszeit laut Dienstplan (d.h., wenn an
diesem Tag eine Dienstbesprechung gewesen
wäre, wird diese mit eingetragen, ebenso die
VZ)
Am Pfingstmontag wird die Arbeitszeit laut
Dienstplan aufgeschrieben. Wenn montags die DB
stattfindet, wird diese mit eingetragen, auch die VZ.
Verfügungszeiten (VZ)
Die ehemalige PV und VZ wurden im Sommer
2014 zusammengelegt. Die durchschnittlich
„neue“ VZ beträgt 42 min. Wenn möglich ist
diese im Dienstplan einzutragen und
entsprechend in der Arbeitszeitliste
einzutragen. Die Verfügungszeit von 3,5
Stunden ist innerhalb der Woche frei einteilbar
VZ für Vollzeitkräfte: 3,5 Std. pro Woche
Für Teilzeitkräfte reduziert sich diese VZ-Zeit
entsprechend der Vorgabe (s.Anhang).
Faschings- und Maimarkt-Dienstag
Arbeitszeit laut Dienstplan (d.h., wenn an
diesem Tag eine Dienstbesprechung gewesen
wäre, wird diese mit eingetragen, ebenso die
VZ)
Hier wird die volle Arbeitszeit, die im Dienstplan
eingetragen ist, aufgeschrieben. D.h., wenn an
diesem Tag eine Dienstbesprechung gewesen
wäre, wird diese mit eingetragen, ebenso die VZ.
Eltern sagen Elterngespräch
kurzfristig ab
Kita-Leitung weist der Erzieherin eine andere
Arbeit (Arbeit am Kind, Dokumentation,
Vorbereitung…) an, die Arbeitszeit wird wie im
Dienstplan geplant aufgeschrieben
Erzieherin wird krank und kann das
geplante Elterngespräch nicht
führen
Arbeitszeit laut Dienstplan (inkl.
Elterngespräch)
Hier wird die volle Arbeitszeit, die im Dienstplan
eingetragen ist, aufgeschrieben, inkl.
Elterngespräch.
Fortbildung Kategorie I (vom Träger
angeordnet)
Reale Arbeitszeit
Die Dauer der besuchten Fortbildung wird komplett
eingetragen.
Fortbildung Kategorie II
(überwiegend im dienstlichen
Interesse begründet, vom Träger
nicht angeordnet)
Arbeitszeit laut Dienstplan (Arbeitgeber stellt
für die Fortbildung die Erzieherin von ihrem
Dienst frei)
Die Arbeitszeit, die im Dienstplan eingetragen ist,
wird angerechnet. Dies heißt, dass beispielsweise
eine Teilzeitkraft, die nur bis 13:00 Uhr im
Dienstplan steht, sich bei einer GanztagesFortbildung nur die Zeit bis 13:00 Uhr eintragen
darf.
Fortbildungen Kategorie III (bei
dienstlichem Bezug der Maßnahme
überwiegend im Eigeninteresse
der Mitarbeiterin bzw. des
Mitarbeiters begründet)
Arbeitszeit laut Dienstplan (Arbeitgeber stellt
für die Fortbildung die Erzieherin von ihrem
Dienst frei)
Die Arbeitszeit, die im Dienstplan eingetragen ist,
wird angerechnet. Dies heißt, dass beispielsweise
eine Teilzeitkraft, die nur bis 13:00 Uhr im
Dienstplan steht, sich bei einer GanztagesFortbildung nur die Zeit bis 13:00 Uhr eintragen
darf.
Planungs- und Konzeptionstage
Arbeitszeit wird hierfür im Dienstplan für alle
Mitarbeiter festgelegt, 7:48 ist der Richtwert
Wenn der Planungstag beispielsweise mit 8
Stunden im Dienstplan steht, werden 8 Std.
aufgeschrieben, auch bei Teilzeitkräften. An
diesem Tag wird keine VZ gemacht. Sie muss nicht
im Laufe der Woche für diesen Tag nachgeholt
werden. Die durchschnittliche VZ bleibt bei
Vollzeitkräften bei 42 Minuten pro Tag.
Ansammeln von Minusstunden
Wenn eine Veranstaltung außerhalb des
regulären Dienstes stattfindet, werden hierfür
max. 4 Wochen im Voraus die Stunden
angesammelt.
Wenn ein Gemeindefest geplant ist, bei dem jede
Mitarbeiterin drei Stunden arbeiten soll, wird diese
Zeit in den drei Wochen davor mit jeweils einer
Stunde pro Woche in der VZ-Zeit eingespart. So
entstehen keine Plusstunden.
Dienstplan – Einteilung der Arbeitszeiten (veröffentlicht Sommer 2014):
-
VZ ist ab dem Kita-Jahr 14/15 die gesamte Zeit, die nicht am Kind gearbeitet wird, ohne DB-Zeiten, d.h. die Unterteilung
zwischen PV und VZ entfällt.
Wenn keine Aufgaben für die VZ da sind, wird diese Zeit am Kind gearbeitet. Dies weist die Kita-Leitung an.
Aufgaben innerhalb der VZ sowie die dafür benötigten Zeiten müssen vorgeplant und in den Dienstplan eingetragen werden.
Elterngespräche: Dauer max. 1 Std., plus 30 Min Vor- und 30 Min Nachbereitung.
Die VZ wird überwiegend /ganz in der Kita gemacht (bessere Absprachen,…)
Vorgaben für die DB-Zeiten und VZ:
Arbeitszeit im
VZ pro Woche
Vertrag in Std.
in Std.
DB
(Gruppen-DB: 1 Std. pro Woche, GesamtDB 2 Std. pro Woche)
1 Gesamt-DB pro Monat
VZ+DB-Zeit pro Woche in Std.
1,75
0-9,5
0,5
1,0
10-15
1,0
15,5-19,0
1,5
19,5-25,0
2,0
1 Gesamt-DB pro Monat, 1 Gruppen-DB pro
Monat
2 Gesamt-DB pro Monat, 1 Gruppen-DB pro
Monat
Gesamt- + Gruppen-DB jede Woche
25,5-30,0
2,5
Gesamt- + Gruppen-DB jede Woche
5,5
30,5-35,0
3,0
Gesamt- + Gruppen-DB jede Woche
6,0
35,5-39,0
3,5
Gesamt- + Gruppen-DB jede Woche
6,5
2,5
5,0
-
-
Sobald das Dienstplanprogramm in den Kitas eingeführt ist: Alle Termine/zusätzlichen Aufgaben werden im Dienstplan
eingetragen. Sollte ein Termin ausfallen/verschoben werden, muss dies im Dienstplan geändert werden.
Minusstunden können so nicht aufgebaut werden.
Die Empfehlung des DW-Baden zur Aufteilung der Arbeit am Kind und restliche Arbeiten (80-20 %) wird angeglichen: hierdurch
entsteht eine Arbeitszeit von 80-85% am Kind.
ZKs mit 19,5-39,0 Std. Arbeitszeit: VZ: 0,5 Std. pro Tag zur Vorbereitung der Arbeit am Kind. Erst wenn eine ZK länger als 4
Wochen fest in einer Einrichtung blockiert ist, wechselt sie in das oben beschriebene System für DB-Zeiten und VZ.
ZKs mit 0-19,0 Std. Arbeitszeit: VZ: 0,25 Std. pro Tag zur Vorbereitung der Arbeit am Kind.
VZ: Verfügungszeit, ab dem Kita-Jahr 2014/15: Zusammenführung von VZ und PV
PV: Pädagogische Vor- und Nachbereitungszeit
DB: Dienstbesprechung
ZK: Zusatzkräfte