NEWSLETTER 01/2016 Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der jüngsten von den rumänischen Behörden genehmigten Gesetzesänderungen 1. Erhebliche Änderungen von Erklärung 394 („Informative Erklärung bezüglich Lieferungen von Gütern/Dienstleistungen und Einkäufen in Rumänien durch für Umsatzsteuerzwecke registrierte Unternehmen“) ............................................................................................................................ Seite 1 2. Methodische Normen für die Anwendung der neuen Abgabenordnung .............................. Seite 2 3. Änderung bei jenen Fällen der Verarbeitung persönlicher Daten, wo keine Notwendigkeit besteht, die NSAPDP zu verständigen .................................................................................................... Seite 3 4. Bildung zentraler und regionaler Insolvenzausschüsse, soweit gemäß Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren erforderlich ................................................................................................ Seite 4 1. Erhebliche Änderungen von Erklärung 394 („Informative Erklärung bezüglich Lieferungen von Gütern/Dienstleistungen und Einkäufen in Rumänien durch für Umsatzsteuerzwecke registrierte Unternehmen“) Eine jüngst verabschiedete Gesetzesbestimmung führt eine Reihe wesentlicher Änderungen von Form und Inhalt der Erklärung 394 ein, die zur Meldung von in Rumänien erfolgten Lieferungen und Einkäufen dient. Die Regelung, die am 1. April 2016 in Kraft tritt, gilt für März 2016 sowie für Januar und Februar 2016. Die neue Erklärung wird wesentlich detaillierter sein als die aktuelle Version und geht mit einer Überprüfung des Status aller Begünstigten/Lieferanten hinsichtlich ihres USt-Systems einher. Die neue Erklärung wird folgende Angaben enthalten: a) Informationen über mittels Gutschriftsanzeigen, stornierten Rechnungen und Eigenbelegen, die während des Berichtszeitraums ausgestellt wurden, korrigiert wurden b) Detaillierte Angaben im Hinblick auf Rechnungen, die im Berichtszeitraum bezahlt und kassiert wurden c) Angaben bezüglich vereinfachter Rechnungen und Steuerbelege, die den Anforderungen an eine vereinfachte Rechnung entsprechen (separat zu erklären, je nachdem ob die USt-Nummer des Begünstigten auf dem Beleg genannt wird) Albanien | Österreich | Bulgarien | Kroatien | Tschechische Republik | Ungarn | Polen | Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien Mitglied von Crowe Horwath International (Zürich, Schweiz) – eine Vereinigung autonomer und unabhängiger Wirtschaftsprüfer und Berater NEWSLETTER 01/2016 Darüber hinaus sind verschiedene Transaktionen in unterschiedlichen Kategorien wiederzugeben, in Abhängigkeit von der Kategorie des Lieferanten/Kunden, mit dem die Transaktion durchgeführt wurde. Es handelt sich um folgende Kategorien: a) Transaktionen mit Steuerzahlern, die in Rumänien für Umsatzsteuerzwecke registriert sind b) Transaktionen mit Steuerzahlern, die in Rumänien nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind c) Transaktionen mit Steuerzahlern, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sind, welche nicht in Rumänien für Umsatzsteuerzwecke registriert und nicht verpflichtet sind, sich in Rumänien für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen d) Transaktionen mit Steuerzahlern, die in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, welche nicht in Rumänien für Umsatzsteuerzwecke registriert und nicht verpflichtet sind, sich in Rumänien für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen Für Januar und Februar 2016 hat die Erklärung 394 gemäß der aktuell geltenden Gesetzgebung vorgelegt zu werden. Steuerzahler haben eine Frist bis 25. April 2016, um die neue Erklärung 394 für die Monate Januar, Februar und März 2016 vorzulegen. (Anm.: Die für Januar und Februar 2016 bereits vorgelegten Erklärungen werden ersetzt.) Quelle: Verfügung Nr. 3769/2015 bezüglich der Meldung von in Rumänien erfolgten Lieferungen von Gütern/Dienstleistungen sowie Einkäufen durch steuerpflichtige Personen, die für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, sowie zur Genehmigung von Form und Inhalt der informativen Erklärung betreffend Lieferungen von Gütern/Leistungen und Einkäufen, die in Rumänien von steuerpflichtigen, für Umsatzsteuerzwecke registrierten Personen getätigt werden, veröffentlicht im Amtsblatt von Rumänien, Teil I, Nr. 11, tritt am 1. April 2016 in Kraft. 2. Methodische Normen für die Anwendung der neuen Abgabenordnung Die methodischen Normen für die Anwendung der neuen Abgabenordnung wurden am 13. Januar 2016 im Amtsblatt von Rumänien veröffentlicht. Einige der wichtigeren Klarstellungen, die zum Gesetz erfolgt sind, sind unter anderem folgende: Instruktionen und Beispiele bezüglich Umsatzsteuerbehandlung in bestimmten Situationen, die sich infolge der jüngsten Änderung des Umsatzsteuersatzes ergeben können Beispiele für die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen von Neubauten und Bauland (z.B. unterliegt der Verkauf von Neubauten und Bauland ab 2016 dem Reverse-Charge-Mechanismus (Verlagerung der Steuerschuld)) Die Steuer auf Gebäude ist auf Basis des in einem Bewertungsgutachten durch einen autorisierten Gutachter (d.h. ein Mitglied des Nationalen Verbandes rumänischer Gutachter, ANEVAR) ermittelten Werts zu berechnen. Dieses Bewertungsgutachten ist zusammen mit der Steuererklärung vorzulegen und sollte einen Nachweis enthalten, dass der Wert des Gebäudes in der vom nationalen Gutachterverband geführten Datenbank erfasst wurde. Seite | 2 NEWSLETTER 01/2016 Quelle: Regierungsbeschluss Nr. 1/2016 zur Genehmigung der methodischen Normen für die Anwendung von Gesetz Nr. 227/2015 betreffend die neue Abgabenordnung, veröffentlicht im Amtsblatt von Rumänien, Teil I, Nr. 22, in Kraft getreten am 13. Januar 2016. 3. Änderung bei jenen Fällen der Verarbeitung persönlicher Daten, wo keine Notwendigkeit besteht, die NSAPDP zu verständigen Beschluss Nr. 200/2015, herausgegeben vom Präsidenten der National Supervisory Authority for Personal Data Processing (NSAPDP), trat am 28. Dezember 2015 in Kraft. Mit Beschluss Nr. 200/2015 legt die NSAPDP jene Situationen fest, in denen Verarbeiter persönlicher Daten verpflichtet sind, die Aufsichtsbehörde über eine beabsichtigte Verarbeitung persönlicher Daten in Kenntnis zu setzen: die Verarbeitung von Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Überzeugungen, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, sowie Gesundheit und Sexualleben der betroffenen Personen die Verarbeitung generischer und biometrischer persönlicher Daten die Verarbeitung persönlicher Daten bezüglich Vergehen, strafrechtliche Verurteilungen, Sicherheitsmaßnahmen oder der betroffenen Person auferlegte Verwaltungssanktionen durch private Rechtsträger die elektronische Verarbeitung persönlicher Daten im Hinblick auf die Überwachung bzw. Evaluierung von Persönlichkeitszügen, beruflichen Kompetenzen, Glaubwürdigkeit, Verhalten oder andere derartige Aspekte die elektronische Verarbeitung persönlicher Daten aus Archivsystemen durch private Rechtsträger im Hinblick auf das Treffen automatisierter Einzelfallentscheidungen basierend auf einer Analyse von Solvenz, wirtschaftlicher und finanzieller Situation, sowie Informationen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit eine disziplinäre, administrative oder strafrechtliche Haftung von Personen nach sich ziehen die Verarbeitung persönlicher Daten betreffend Minderjährige für Direkt-Marketing-Zwecke die Verarbeitung von Daten bezüglich rassischer oder ethnischer Herkunft, politischer, religiöser, weltanschaulicher oder ähnlicher Überzeugungen, Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das Sexualleben ihrer eigenen Mitglieder durch Vereine, Stiftungen oder sonstige gemeinnützige Organisationen, soweit für die Wahrnehmung der Tätigkeit der Organisation erforderlich, sofern die betreffenden persönlichen Daten ohne die Zustimmung der betroffenen Personen an Dritte weitergegeben werden Quelle: Beschluss Nr. 200/2015 der NSAPDP, veröffentlicht im Amtsblatt, Teil I, Nr. 969/28.12.2015 Seite | 3 NEWSLETTER 01/2016 4. Bildung zentraler und regionaler Insolvenzausschüsse, soweit gemäß Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren gefordert Am 13. Januar 2016 verabschiedete die rumänische Regierung Beschluss Nr. 11/2016 über die Bildung zentraler und regionaler Insolvenzausschüsse. Die Einrichtung dieser Ausschüsse ist nur einer der Schritte, die im Aktionsplan für die Umsetzung von Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren vorgesehen sind, welches am 31. Dezember 2016 in Kraft treten soll. Gemäß Beschluss Nr. 11/2016 sind ein zentraler Ausschuss und 42 regionale Ausschüsse zu bilden, und zwar aus Vertretern des Ministeriums für Arbeit, Familie und Soziales, des Justizministeriums, des Finanzministeriums, der nationalen Konsumentenschutzbehörde sowie Vertretern der nationalen Handelsregisterbehörde. Gemeinsam mit dem Konkursverwalter, dem Liquidator und den ordentlichen Gerichten sind diese Ausschüsse für die Anwendung der Insolvenzverfahren bei Privatpersonen zuständig. Quelle: Regierungsbeschluss Nr. 11/2016, veröffentlicht im Amtsblatt, Teil I, Nr. 50, am 22.01.2016 Dieser Newsletter ist ein Service von TPA Horwath. Ihr TPA Horwath Team Kontakt: TPA Horwath Rumänien Str. Grigore Cobălcescu 46, 010196 Bukarest Tel.: +40 21 310 06-69 Fax: +40 21 310 06-68 www.tpa-horwath.ro www.tpa-horwath.com Seite | 4 NEWSLETTER 01/2016 Um regelmäßige Informationen zu erhalten, melden Sie sich bitte für unseren Newsletter an. Claudia Stanciu (Partner) [email protected] Cristina Gheorghiță (Partner) [email protected] Klaus Krammer (Partner) [email protected] IMPRESSUM Stand: Ende Januar 2016. Alle Rechte vorbehalten. Die hierin enthaltenen Informationen sind vereinfacht und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Verantwortlich für den Inhalt dieses Newsletters: Claudia Stanciu, Tax Partner, und Cristina Gheorghiță, Legal Partner, TPA Horwath, Str. Grigore Cobălcescu 46, 010196 Bukarest, Rumänien, Mitglied von Crowe Horwath International (Zürich) – eine Vereinigung autonomer und unabhängiger Wirtschaftsprüfer und Berater. Tel.: +40 21 3100669. Homepage: www.tpa-horwath.ro; Konzept und Design: TPA Horwath Copyright © 2015 TPA Horwath, Str. Grigore Cobălcescu 46, 010196 Bukarest, Rumänien Alle Rechte vorbehalten. Seite | 5
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