Liebe KoBE-Mitglieder und KoBE-Interessierte, das Kompetenzzentrum Bauen und Energie e.V. hat im Rahmen der KoBE-Themenabende einen Vortrag organisiert mit dem Thema: www.KoBE-Oldenburg.de Ziegelhofstraße 33 26121 Oldenburg Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – Was müssen Architekten /Energieberater klären? Das Seminar findet statt am Donnerstag, den 21.04.2016 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Chemiehörsaal (Raum E16) der Jade Hochschule in Oldenburg. Eine verbindliche Anmeldung unter kaulen(at)web.de ist erforderlich. Die Seminarkosten übernimmt KoBE e.V. Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 entspricht der Forderung der EnEV (§6 Abs. 2), den Nachweis eines „zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung ausreichenden Mindestluftwechsel“ nachzuweisen. Da der Themenbereich etwas umfangreicher ist, haben wir hinsichtlich des Referenten eine Empfehlung des Bundesverbandes für Wohnraumlüftung e.V. (http://wohnungslueftungev.de/) angenommen und mit Herrn Hans Berhorst einen Fachmann verpflichtet, der zu diesem Themenbereich schon vielfach bundesweit als Referent tätig war. Dadurch wird der "Themenabend" zu einem "halben Thementag". Das Seminar soll in erster Linie praxistauglich sein und den Teilnehmern vermitteln, mit welchen Berechnungsprogrammen der rechnerische Nachweis sinnvoller Weise erstellt wird und mit welchen Geräten die darin berechneten Mindestluftwechsel im Alt- und Neubau sinnvoller Weise umgesetzt werden. Im Einzelnen sollen folgende Fragestellungen im Rahmen des Seminars bearbeitet werden - - Lüftungskonzept nach Anforderung der EneV. Ist die DIN 1946-6 zwingende, sinnvolle bzw. einzige anerkannte Nachweisgrundlage? Welche Prüfungen gegebenenfalls erforderlicher lüftungstechnischer Maßnahmen sind im Rahmen der Begleitung von KfW-Sanierungen als Sachverständiger erforderlich? Vorgehensweise bei der Prüfung, Nachweiserstellung, Informationspflicht gegenüber dem Bauherrn. Lüftungskonzepte bei Sanierungen im Bestand, z. B. Ein- und Mehrfamilienhaus mit der Möglichkeit einer mechanischen Lüftungsanlage. Lüftungskonzepte im Bestand ohne zentrale Lüftungsanlage? Welche Alternativen gibt es, z.B. Fensterfalzlüfter, mechanische Einzelraumlüfter mit u. ohne Wärmerückgewinnung, Anrechnung bestehender Undichtigkeiten als Pauschale? Das Kompetenzzentrum Bauen und Energie e.V. ist gemeinnützig und steuerbegünstigt durch Bescheid des Finanzamtes Oldenburg vom 16.10.2012. Spendenkonto IBAN DE48 4306 0967 2029 2805 00 bei der GLS-Bank Bochum, BIC GENODEM1GLS - Bewertung dieser Alternativen unter dem Gesichtspunkt der Norm und unter dem Gesichtspunkt praktischer Erfahrungen. Lüftungskonzept bei Anbau an Bestand. Gibt es realistische Bewertungskriterien für die Bestandsimmobilie, wenn diese unsaniert bleibt? Beispiele für Lüftungsanlagen, die dem Kriterienkatalog der KfW entsprechen: Erläuterung der Prüfkriterien Wie und was kann ich die anhand der Herstellerangaben überprüfen? Worauf muss ich achten in Bezug auf Einbau, Einstellung und Inbetriebnahme? Welche Lüfterstufe von handelsüblichen Lüftungsanlagen (in der Regel 1-4) muss den nach DIN 1946-6 berechneten Luftwechsel erreichen? Beispiele für Lüftungsanlagen oder Alternativen zu mechanischen Lüftungsanlagen, die in der Regel den Anforderungen nicht genügen bzw. genügen können. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme und bitten um verbindliche Anmeldung. Das Kompetenzzentrum Bauen und Energie e.V. ist gemeinnützig und steuerbegünstigt durch Bescheid des Finanzamtes Oldenburg vom 16.10.2012. Spendenkonto IBAN DE48 4306 0967 2029 2805 00 bei der GLS-Bank Bochum, BIC GENODEM1GLS
© Copyright 2024 ExpyDoc