Dr. Bernhard Ulrici Universität zu Köln Kleine Zwischenprüfungshausarbeit Zivilrecht Abschluss Wintersemester 2015/2016 Die 16-jährige Lena (L) ist begeisterte Musikerin und sehr talentiert. Stefan (S) ist ihr Nachbar und pensionierter Musiklehrer. Er besitzt eine ganze Reihe von durch ihn gesammelten Instrumenten. Da er die Musikkarriere von Lena, welche er bereits seit ihrer Geburt kennt, gerne fördern will, wirft er am 22.02.2016 um 18:23 Uhr in den Briefkasten der Nachbarsfamilie ein an Lena gerichtetes Schreiben, in welchem er ihr den Verkauf seiner gebrauchten und vom Stargeiger Gerhardt signierten Geige zum Preis von 2.000 € anbietet. Auf dem Weg zurück in seine Wohnung trifft er Dieter (D). Dieter arbeitet bei einem Kölner Radio- und Televisionssender (RTS) und entwickelt für diesen Sendungsformate im Bereich Musik. Dieter spricht Stefan an, weil er eine gebrauchte Geige mit Starautogramm für eine neue Fernsehshow sucht. Stefan zeigt ihm sogleich zu Hause die kurz zuvor Lena angebotene Geige. Dieter erklärt dazu, diese für den Fernsehsender zum Preis von 3.000 € kaufen zu wollen. Stefan ist einverstanden. Der Kauf soll Anfang Mai 2016 abgewickelt werden. Gleich im Anschluss verfasst Stefan ein Schreiben an Lena, in welchem er sich entschuldigt und seinen Verkaufsvorschlag zurückzieht. Er teilt mit, dass er seine Entscheidung bedauert, aber das viel bessere Angebot nicht ausschlagen wollte und daher nicht mehr an Lena verkaufe. Er bittet Lena daher, sein vorheriges Schreiben zu ignorieren. Dieses Schreiben wirft Stefan am gleichen Abend gegen 20:05 Uhr ebenfalls in den Briefkasten der Nachbarsfamilie. Als Lena gegen 22:00 Uhr von einem Konzert nach Hause kommt, findet sie beide Schreiben vom Briefkasten. Sie liest gleich den Widerruf und anschließend auch das erste Schreiben von Stefan. Am nächsten Morgen bespricht Lena beide Schreiben mit ihren Eltern. Diese schreiben sogleich an Stefan, dass sie seine die Geige betreffende Offerte im Namen von Lena annehmen, und werfen das Schreiben noch am gleichen Tag in den Briefkasten von Stefan. Kann Lena von Stefan die Übereignung der vom Gerhardt signierten Geige verlangen? Aufgabenstellung: Fertigen Sie ein Rechtsgutachten zur Beantwortung der Frage. Soweit der Sachverhalt Rechtsfragen aufwirft, die nach dem Lösungsweg des Bearbeiters für die Beantwortung der Fragen nicht entscheidungserheblich sind, sind diese hilfsgutachterlich zu prüfen. Soweit nach Auffassung des Bearbeiters für die Entscheidung erforderliche Sachverhaltsangaben fehlen, ist zu unterstellen, dass eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist. Der Bearbeitervermerk und die verbindlichen Hinweise für Teilnehmer sind zu beachten. Bearbeitervermerk: Im Wohngebiet von Lena und Stefan erfolgen regelmäßige Postzustellungen durch die Deutsche Post AG und ihre Mitbewerber stets vor 16:00 Uhr. Auf die Vorschriften im 2. Buch, Abschnitt 3, Titel 1, Untertitel 2 (§§ 312-312k) des BGB muss nicht eingegangen werden. 2 Verbindliche Hinweise für Teilnehmer: Ausgabe der Aufgabenstellung: 25.02.2016 Abgabe der gefertigten Hausarbeit: 07.04.2016 Ort der Abgabe: Bernhard Ulrici, c/o Institut für Deutsches und Europäisches Arbeitsund Sozialrecht, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln – Bei postalischer Zusendung gilt das Datum des Poststempels. Bearbeitungsumfang und Formalien: Es gilt eine Umfangsbegrenzung für das Gutachten von 10 Seiten DIN-A4 (mind. Text 11 Pkt., mind. Fußnoten 9 Pkt., Zeilenabstand mind. 1,5-fach, keine Unterschneidung, Schriftart Arial oder Times New Roman, Rand mind. oben 2,5 cm, unten 2 cm, links 2,5 cm und rechts 5,5 cm – Werte für linken und rechten Rand können getauscht werden). Der Bearbeitung ist eine Gliederung und ein Literaturverzeichnis voranzustellen. Deckblatt, Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis werden auf den Bearbeitungsumfang nicht angerechnet, d.h. könne zusätzlich zur maximal 10-seitigen Begutachtung abgegeben werden. Form: Die Hausarbeit ist in schriftlicher Form und in elektronischer Form auf einem physischen Datenträger (z.B. CD, DVD, USB-Stick) vorzulegen; vorzugsweise ist die elektronische Fassung im Format MS-WORD oder PDF einzureichen. Wichtig: Ist eine der beiden Formen nicht in der Frist eingereicht, gilt die Arbeit im Ganzen als verfristet eingereicht (§ 16 Absatz 3 Satz 3 StudPrO). Anonymisierung: Auf der Arbeit sind lediglich Matrikelnummer und Prüfungsnummer (erste fünf Ziffern der Nummer auf dem Prüfungsausweis), nicht aber der Name anzugeben. Die Arbeit ist nicht zu unterschreiben. Gemeinsam mit ihr ist aber zwingend das vollständig ausgefüllte Erklärungsformular zur Hausarbeit abzugeben, das unter http://www.jura.uni-koeln.de/klausuren.html zu finden ist. Nur gemeinsam mit diesem Blatt eingereichte Arbeiten können korrigiert und gewertet werden (§ 21 StudPrO). Universität zu Köln Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Erklärung zur Hausarbeit (§ 21 Satz 2 StudPrO) Diese Erklärung ist gesondert – nicht eingeheftet! – mit der Hausarbeit abzugeben. Auf der Arbeit sind lediglich Matrikel- und Prüfungsausweisnummer anzugeben. Der Name muss auf diesem Blatt, darf aber nicht auf der Hausarbeit angegeben werden. Die Arbeit darf nicht unterschrieben werden, dieses Blatt muss unterschrieben werden. DIESES ERKLÄRUNG ERSETZT NICHT DIE ERFORDERLICHE PRÜFUNGSANMELDUNG IN KLIPS! Ich, Frau/Herr stud. iur. _________________________________________________, Matrikelnummer |____|____|____|____|____|____|____| Prüfungsausweisnummer |____|____|____|____|____| (erste 5 Ziffern, etwa 01234) habe unter meiner Matrikel- und Prüfungsausweisnummer eine häusliche Arbeit im Bürgerlichen Recht / Öffentlichen Recht / Strafrecht als Teil der Zwischenprüfung („kleine ZP-Hausarbeit“) als Teil der Zwischenprüfung („große ZP-Hausarbeit“) als Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung („Fortgeschrittenen-HA“) bei _____________________________________________ Name des Prüfers oder der Prüferin im Sommersemester/Wintersemester 20 |____|____|/|____|____|, zu der ich mich zuvor über das Prüfungsamt (KLIPS) angemeldet habe, eingereicht, die ich selbst und ohne unzulässige fremde Hilfe erstellt habe. Die Ordnung der Universität zu Köln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Arbeit und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten – Amtliche Mitteilungen 24/2011 (einsehbar über http://www.jura.uni-koeln.de/rechtliche_grundlagen.html) – habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bewusst, dass Täuschungen in Hochschulprüfungen gemäß § 63 Absatz 5 HG NRW mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. _______________________ Ort, Datum, ________________________ Unterschrift Internet: www.jura.uni-koeln.de/pruefungsamt.html • E-Mail: [email protected] Übrigens: Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter http://www.jura.uni-koeln.de/faq.html
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