AGB KNOX Unternehmensb Deutsch 1_1_10

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KNOX GmbH
Geschäftsbereich Unternehmensberatung
1. Präambel
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftsbereiches Unternehmensberatung der KNOX GmbH“ sind integrierender
Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmensberater (im Folgenden KNOX) im
Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Für den Fall, dass einzelne
Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
KNOX ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder
freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene
und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert
werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und KNOX bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder
laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informiert wird.
2. Geltungsbereich und Umfang
Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese
Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor. Alle
Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden.
Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder
schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wir ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt und firmenmäßig
gezeichnet, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
3. Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen
des konkreten Falles.
4. Aufklärungspflichten des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass KNOX auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis
gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die
erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
5. Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu
treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von KNOX zu verhindern. Dies gilt
insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
6. Berichterstattung
KNOX verpflichtet sich, über die Arbeit, der Mitarbeiter und gegebenenfalls auch Kooperationspartner schriftlich oder mündlich Bericht zu
erstatten. Der Auftraggeber und KNOX stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende
laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je
nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages, sofern ein Schlussbericht schriftlich vereinbart wurde.
7. Schutz des geistigen Eigentums des UB/Urheberrecht/Nutzung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages vom KNOX, seinen Mitarbeitern und
Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen,
Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die
entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von KNOX an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine
Haftung von KNOX dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von KNOX zu
Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt KNOX zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten
Aufträge. KNOX verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges
Eigentum von KNOX sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des
Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des
Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach
sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
8. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
KNOX ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu
beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate. Der
Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom KNOX zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt
sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) durch KNOX. Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur
Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist
aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers
angewiesen. Insbesondere hinsichtlich des Zahlenmaterials und anderer (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.B.
strategische Entwicklung, Personalentwicklung, Finanzkennzahlen, Liquidität) ist der Auftragnehmer gebunden, die Vorgaben des
Auftraggebers umzusetzen und übernimmt keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit der
erarbeiteten Ergebnisse (z.B. Textdokumente, Berechnungen, Geschäftspläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw.
aus Angaben des Auftraggebers resultieren. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder
Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen von Kapitel 7. KNOX übernimmt keine
Gewährleistung, wenn eine im Auftrag des Auftraggebers beantragte Förderung seitens des Fördergebers aus welchem Grund auch immer
nicht bewilligt wird. Gleiches gilt im Fall von jeglicher anderen Form der Finanzierung, welche nicht positiv abgeschlossen wird. Die
Beweislastumkehr, also die Verpflichtung von KNOX zum Beweis der Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
9. Haftung
Bei Beratungsaufträgen wird KNOX und dessen Mitarbeiter nach besten Wissen und Gewissen handeln. Sie geben allerdings lediglich
Empfehlungen und haften in keiner Weise für deren Richtigkeit. Ansprüche jeglicher Art an KNOX oder deren Mitarbeiter sind ausdrücklich
ausgeschlossen. KNOX und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der
Berufsausübung. KNOX haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen bzw. Dienstund/oder Werkvertragsnehmer jedweder Art. KNOX haftet nicht, wenn eine im Auftrag des Auftraggebers beantragte Förderung seitens des
Fördergebers aus welchem Grund auch immer nicht bewilligt wird. Gleiches gilt im Fall von jeglicher anderen Form der Finanzierung, welche
nicht positiv abgeschlossen wird. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die
Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach demanspruchsbegründenden Ereignis
gerichtlich geltend gemacht werden. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens,
eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach dem
Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den
Auftraggeber abgetreten.
10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
KNOX, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf den
Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann KNOX
schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. KNOX darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse
seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Er kann aber anonymisierte Berichte über seine Tätigkeit für den
Auftraggeber veröffentlichen. Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit
nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. KNOX ist
befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch
Dritte verarbeiten zu lassen. KNOX gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des
Datengeheimnisses. Dem UB überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse
aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
11. Honoraranspruch
KNOX hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den
Auftraggeber. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen
Kündigung), so gehört KNOX gleichwohl das vereinbarte Honorar. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine im Auftrag des Auftraggebers
beantragte Förderung seitens des Fördergebers aus welchem Grund auch immer nicht bewilligt wird. Gleiches gilt im Fall von jeglicher
anderen Form der Finanzierung, welche nicht positiv abgeschlossen wird. KNOX kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen
Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von KNOX berechtigt, außer bei offenkundigen
Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gebührt KNOX zu Beginn der
Abarbeitung des Auftrags eine Anzahlung von 50 Prozent der Auftragssumme, die innerhalb von 2 Wochen einlangend auf das vom KNOX
bekannt gegebene Konto zu überweisen ist. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Restauftragsumme von 50 Prozent binnen 2
Wochen nach Auftragsabschluss einlangend auf das vom KNOX bekannt gegebene Konto zu überweisen.
12. Honorarhöhe
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung zwischen dem Mandanten und KNOX.
Reisekosten und Spesen von Beratern und werden wie folgt berechnet:
- pro gefahrenen Kilometer mit Bahn oder PKW, EURO 0,70 plus MWST.
Entstehende Flugkosten, eventuelle PKW Mietkosten sowie Übernachtungen werden nach Aufwand berechnet und sind vom Kunden
innerhalb von 7 Tagen nach entsprechender Rechnungsstellung an KNOX zu erstatten.
13. Zahlungsbedingungen
Auf alle Beträge wird die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind innerhalb 10
Werktagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, zur Zahlung fällig.
14. Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Hamburg.