Nachbarninfo Wilergasse

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EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERK EGW | VORDERE GASSE 25 | 3210 KERZERS
Information an die Nachbarn
der Wilergasse 2 in Kerzers
Kerzers, 18. Januar 2016
Aufnahme einer asylsuchenden Familie in der Wilergasse 2
Liebe Nachbarinnen und Nachbarn
Die grosse Not der vielen asylsuchenden Menschen auch in der Schweiz hat Menschen aus dem
Evangelischen Gemeinschaftswerk EGW Kerzers betroffen gemacht und uns aktiv in unserem Umfeld nach
leerstehenden Räumen suchen lassen, wo Asylsuchende aufgenommen werden könnten. Wir sind unter
anderem in der unbenutzten 3-Zimmerwohnung an der Wilergasse 2 fündig geworden.
Wir haben mit der Freiburger Gruppe „Wagen wir Gastfreundschaft“ und dem ORS, das im Kanton Freiburg
die Asylsuchenden im Auftrag des Kantons betreut, Kontakt aufgenommen. Das ORS will die Wohnung gerne
nutzen, um dort eine asylsuchende Familie (Ehepaar mit zwei Kindern) unterzubringen. Diese Asylsuchenden
kommen aus einem kantonalen Flüchtlingszentrum, wo sie bereits erste Deutschkurse besucht haben sollten.
Kinder im schulpflichtigen Alter würden in Kerzers in die entsprechenden Klassen integriert.
Die asylsuchende Familie befindet sich im ordentlichen Asylverfahren des Bundes1. Wer Wohnraum für
Asylsuchende zur Verfügung stellt, ist angehalten, sich nicht in das Asylverfahren einzumischen. So bald der
definitive Asylbescheid fest steht, wird die Familie entweder Arbeit und eine andere Wohnung suchen oder
ausreisen müssen. Die Betreuung der Familie während dem Asylverfahren erfolgt durch das ORS.
Der Bezirksrat2 des Evangelischen Gemeinschaftswerk Kerzers will die Wohnung so lange wie möglich für
Asylsuchende zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Neubaus eines Vereinshauses an der
Kreuzgasse/Wilergasse ist der Abbruch des Wilergasse-Gebäudes geplant. Aufgrund der noch offenen
Das Bundesamt für Migration entscheidet auf Grund des individuellen Sachverhalts, ob Asyl gewährt wird, ob ein Gesuch
abgelehnt werden muss oder ob eine Situation vorliegt, die eine Asylgewährung (Aufenthaltsbewilligung B) rechtfertigt. Ein
eventueller negativer Asylentscheid enthält drei Teile: Zuerst wird das Vorgebrachte der Asylsuchenden in einem Sachverhalt
zusammenfassend dargestellt. In den Erwägungen wird dargelegt, weshalb den Asylsuchenden in der Schweiz kein Asyl gewährt
werden kann. Dabei gilt es, die Gefährdung der Asylsuchenden im Heimatland zu prüfen. Zentral dabei ist die Beurteilung der
Glaubwürdigkeit und der Asylrelevanz. Im dritten Teil der Verfügung gilt es schliesslich, die Zulässigkeit, die Zumutbarkeit und die
Möglichkeit einer Wegweisung zu untersuchen. Wenn die Wegweisung unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar
(konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) ist, darf der Asylbewerber vorläufig in der
Schweiz bleiben (Bewilligung F).
2 Der Bezirksrat ist das Leitungsteam des Evangelischen Gemeinschaftswerks EGW Kerzers und Müntschemier – zusammen mit
dem EGW-Pfarrer Rolf Bolliger und dem Jugendarbeiter Micha Pfister.
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Telefon 031 755 44 31 | E-Mail [email protected] | www.egw-kerzers.ch
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Kernzonenplanung in Kerzers dürfen jedoch zurzeit an diesem Standort weder Gebäude gebaut noch
abgerissen werden. Wir rechnen damit, dass frühestens im Frühling 2017 die Detailplanung der Kernzone so
weit fortgeschritten ist, dass Abbruch und Neubau erfolgen kann.
Die Sektion Seeland der Schweizerischen Evangelischen Allianz3 hat im Sommer mit der „Fachstelle Asyl und
Migration“ eine Schulung durchgeführt. Daraus hat sich in Kerzers/Müntschemier eine „Arbeitsgruppe
Interkulturell (AGIK)“ gebildet, die sich in unseren Dörfern für die Integration von Ausländern einsetzen will.
Diese Gruppe wird die Asylsuchenden in der Wilergasse-Wohnung wohlwollend begleiten und ist dankbar,
wenn sich die Familie auch von den Nachbarn willkommen geheissen fühlt. Die Asylsuchenden haben eine
schlimme Zeit hinter sich. Sie hoffen, bald irgendwo anzukommen, sich sicher zu fühlen und ein bisschen
Normalität zu erleben. Das Warten auf den Asylentscheid und die unsichere Zukunft ist oft zermürbend.
Von Seite der Gemeinde Kerzers existiert eine „Arbeitsgruppe Integration“, die Deutschkurse für fremde
Menschen in unserem Dorf anbietet, Übersetzungsdienste koordiniert usw. An einem Behördentreffen mit
Gemeinderäten von Kerzers, Fräschels und Vertreter der Reformierten und der Katholischen Kirche und dem
Evangelischen Gemeinschaftswerk am 7. Januar wurde über die Absichten mit der Wilergasse-Wohnung
informiert. Wir gehen davon aus, dass bald noch mehr Wohnraum für Asylsuchende in unsereren Dörfern
geschaffen werden muss. Interessierte, die Wohnraum für Asylsuchende zur Verfügung stellen können, sind
herzlich eingeladen, das der Freiburger Arbeitsgruppe „Wagen wir Gastfreundschaft“4 zu melden. Wir sind
überzeugt, dass solche kleine Einheiten eine viel schnellere und bessere Integration ermöglichen.
Als Nachbarn der Wilergasse-Wohnung wollen wir Sie heute aus erster Hand über den auf spätestens 1.
Februar geplanten Einzug dieser asylsuchenden Familie informieren. Wir gehen davon aus, dass sich diese
Unterbringung für Sie als Nachbarn kaum von einem Einzug einer anderen Familie unterscheiden wird.
Trotzdem bitten wir um Ihr Verständnis und Wohlwollen, für das wir uns herzlich bedanken. Wir stehen für
Fragen und Rückmeldungen gerne zur Verfügung5.
Freundliche Grüsse
Evangelisches Gemeinschaftswerk EGW Kerzers
Für den Bezirksrat und die „Arbeitsgruppe Interkulturell“
Markus Amstutz
(079 227 32 58)
Niklaus Mosimann
(079 675 08 77)
Ernst Streit
(079 301 52 83)
Das Evangelische Gemeinschaftswerk EGW Kerzers/Müntschemier ist eine Bewegung innerhalb der Reformierten Kirche und
verbunden mit anderen christlichen Gemeinschaften im Rahmen der schweizerischen und der weltweiten Evangelischen Allianz.
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Die Gruppe „Wagen wir Gastfreundschaft“ ist unter Tel. 079 274 93 83 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.
5 Wir sind für Sie – nebst den oben angegebenen Telefonnummern – auch per E-Mail erreichbar an [email protected].
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