________________________________________________________ EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERK EGW | VORDERE GASSE 25 | 3210 KERZERS Information an die Nachbarn der Wilergasse 2 in Kerzers Kerzers, 18. Januar 2016 Aufnahme einer asylsuchenden Familie in der Wilergasse 2 Liebe Nachbarinnen und Nachbarn Die grosse Not der vielen asylsuchenden Menschen auch in der Schweiz hat Menschen aus dem Evangelischen Gemeinschaftswerk EGW Kerzers betroffen gemacht und uns aktiv in unserem Umfeld nach leerstehenden Räumen suchen lassen, wo Asylsuchende aufgenommen werden könnten. Wir sind unter anderem in der unbenutzten 3-Zimmerwohnung an der Wilergasse 2 fündig geworden. Wir haben mit der Freiburger Gruppe „Wagen wir Gastfreundschaft“ und dem ORS, das im Kanton Freiburg die Asylsuchenden im Auftrag des Kantons betreut, Kontakt aufgenommen. Das ORS will die Wohnung gerne nutzen, um dort eine asylsuchende Familie (Ehepaar mit zwei Kindern) unterzubringen. Diese Asylsuchenden kommen aus einem kantonalen Flüchtlingszentrum, wo sie bereits erste Deutschkurse besucht haben sollten. Kinder im schulpflichtigen Alter würden in Kerzers in die entsprechenden Klassen integriert. Die asylsuchende Familie befindet sich im ordentlichen Asylverfahren des Bundes1. Wer Wohnraum für Asylsuchende zur Verfügung stellt, ist angehalten, sich nicht in das Asylverfahren einzumischen. So bald der definitive Asylbescheid fest steht, wird die Familie entweder Arbeit und eine andere Wohnung suchen oder ausreisen müssen. Die Betreuung der Familie während dem Asylverfahren erfolgt durch das ORS. Der Bezirksrat2 des Evangelischen Gemeinschaftswerk Kerzers will die Wohnung so lange wie möglich für Asylsuchende zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Neubaus eines Vereinshauses an der Kreuzgasse/Wilergasse ist der Abbruch des Wilergasse-Gebäudes geplant. Aufgrund der noch offenen Das Bundesamt für Migration entscheidet auf Grund des individuellen Sachverhalts, ob Asyl gewährt wird, ob ein Gesuch abgelehnt werden muss oder ob eine Situation vorliegt, die eine Asylgewährung (Aufenthaltsbewilligung B) rechtfertigt. Ein eventueller negativer Asylentscheid enthält drei Teile: Zuerst wird das Vorgebrachte der Asylsuchenden in einem Sachverhalt zusammenfassend dargestellt. In den Erwägungen wird dargelegt, weshalb den Asylsuchenden in der Schweiz kein Asyl gewährt werden kann. Dabei gilt es, die Gefährdung der Asylsuchenden im Heimatland zu prüfen. Zentral dabei ist die Beurteilung der Glaubwürdigkeit und der Asylrelevanz. Im dritten Teil der Verfügung gilt es schliesslich, die Zulässigkeit, die Zumutbarkeit und die Möglichkeit einer Wegweisung zu untersuchen. Wenn die Wegweisung unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) ist, darf der Asylbewerber vorläufig in der Schweiz bleiben (Bewilligung F). 2 Der Bezirksrat ist das Leitungsteam des Evangelischen Gemeinschaftswerks EGW Kerzers und Müntschemier – zusammen mit dem EGW-Pfarrer Rolf Bolliger und dem Jugendarbeiter Micha Pfister. 1 ________________________________________________________________________________ EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERK EGW | BEZIRK Kerzers | Vordere Gasse 25 | 3210 Kerzers Telefon 031 755 44 31 | E-Mail [email protected] | www.egw-kerzers.ch ________________________________________________________________________________ Kernzonenplanung in Kerzers dürfen jedoch zurzeit an diesem Standort weder Gebäude gebaut noch abgerissen werden. Wir rechnen damit, dass frühestens im Frühling 2017 die Detailplanung der Kernzone so weit fortgeschritten ist, dass Abbruch und Neubau erfolgen kann. Die Sektion Seeland der Schweizerischen Evangelischen Allianz3 hat im Sommer mit der „Fachstelle Asyl und Migration“ eine Schulung durchgeführt. Daraus hat sich in Kerzers/Müntschemier eine „Arbeitsgruppe Interkulturell (AGIK)“ gebildet, die sich in unseren Dörfern für die Integration von Ausländern einsetzen will. Diese Gruppe wird die Asylsuchenden in der Wilergasse-Wohnung wohlwollend begleiten und ist dankbar, wenn sich die Familie auch von den Nachbarn willkommen geheissen fühlt. Die Asylsuchenden haben eine schlimme Zeit hinter sich. Sie hoffen, bald irgendwo anzukommen, sich sicher zu fühlen und ein bisschen Normalität zu erleben. Das Warten auf den Asylentscheid und die unsichere Zukunft ist oft zermürbend. Von Seite der Gemeinde Kerzers existiert eine „Arbeitsgruppe Integration“, die Deutschkurse für fremde Menschen in unserem Dorf anbietet, Übersetzungsdienste koordiniert usw. An einem Behördentreffen mit Gemeinderäten von Kerzers, Fräschels und Vertreter der Reformierten und der Katholischen Kirche und dem Evangelischen Gemeinschaftswerk am 7. Januar wurde über die Absichten mit der Wilergasse-Wohnung informiert. Wir gehen davon aus, dass bald noch mehr Wohnraum für Asylsuchende in unsereren Dörfern geschaffen werden muss. Interessierte, die Wohnraum für Asylsuchende zur Verfügung stellen können, sind herzlich eingeladen, das der Freiburger Arbeitsgruppe „Wagen wir Gastfreundschaft“4 zu melden. Wir sind überzeugt, dass solche kleine Einheiten eine viel schnellere und bessere Integration ermöglichen. Als Nachbarn der Wilergasse-Wohnung wollen wir Sie heute aus erster Hand über den auf spätestens 1. Februar geplanten Einzug dieser asylsuchenden Familie informieren. Wir gehen davon aus, dass sich diese Unterbringung für Sie als Nachbarn kaum von einem Einzug einer anderen Familie unterscheiden wird. Trotzdem bitten wir um Ihr Verständnis und Wohlwollen, für das wir uns herzlich bedanken. Wir stehen für Fragen und Rückmeldungen gerne zur Verfügung5. Freundliche Grüsse Evangelisches Gemeinschaftswerk EGW Kerzers Für den Bezirksrat und die „Arbeitsgruppe Interkulturell“ Markus Amstutz (079 227 32 58) Niklaus Mosimann (079 675 08 77) Ernst Streit (079 301 52 83) Das Evangelische Gemeinschaftswerk EGW Kerzers/Müntschemier ist eine Bewegung innerhalb der Reformierten Kirche und verbunden mit anderen christlichen Gemeinschaften im Rahmen der schweizerischen und der weltweiten Evangelischen Allianz. 4 Die Gruppe „Wagen wir Gastfreundschaft“ ist unter Tel. 079 274 93 83 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar. 5 Wir sind für Sie – nebst den oben angegebenen Telefonnummern – auch per E-Mail erreichbar an [email protected]. 3 ________________________________________________________________________________
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