Seite 1 | 1 Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins

Stadtverwaltung Mainz
Landeshauptstadt Mainz
30- Rechts- und Ordnungsamt
Abteilung 30.03- Waffen- und
Sprengstoffwesen
Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins § 10 Abs. 4 S. 4 WaffG
Herr Haag / Herr Martens
Kaiserstr. 3 – 5, 55116 Mainz
Tel. 06131/12-2409 oder 12-2414
Fax: 06131/12-3010
[email protected]
[email protected]
Aktenzeichen.: 32 23 01
Eingangsstempel des Sachbearbeiters
I. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in
Familienname (ggfls. auch Geburtsname)
Geburtsdatum
Vorname (Rufname unterstreichen)
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Straße | Hausnummer
PLZ
Ort
freiwillige Angaben (Tel.-Nr.)
II. Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
Ich bin nicht
vorbestraft
rechtskräftig wegen folgender Straftaten verurteilt
Mitglied in einem unanfechtbar verbotenen Verein
Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde
innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit in
polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen
in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
psychisch krank oder debil
III. Ich besitze folgende waffenrechtliche Erlaubnis
bisher keine
die unten aufgeführte
IV. Ich besitze
Art der Waffe
keine
folgende Schusswaffen und Munition
Kaliber
Hersteller
Typ, Modell
Herst.-Nr.:
Ort | Datum Unterschrift
Formularnummer: 30_0003 | Stand: 01.2016 Seite 1 | 1