Vermögensaufstellung / Selbstauskunft Notwendigkeit dieser Vermögensaufstellung: Alle Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, sich die Vermögens- und Schuldenlage ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Bei der privaten Vermögenslage sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Kunden-Nr. Vermögensaufstellung per: Persönliche Angaben Name, Vorname (ggf. Geburtsname) Ehemann / Person 1 Ehefrau / Person 2 geboren am PLZ, Wohnort (privat) Straße E-Mail-Adresse Telefon-Nummer Mobil-Nummer Wohnhaft seit Beruf Arbeitgeber Branche Beschäftigt seit Befristeter Arbeitsvertrag Wenn ja, bis [ ] ja [ ] nein [ ] ja _____________________________________ __________________________________________ Probezeit Wenn ja, bis [ ] ja [ ] ja [ ] nein _____________________________________ Familienstand Güterstand [ ] ledig [ ] Zugewinngemeinschaft [ ] nein [ ] nein __________________________________________ Anzahl Kinder Name / Geburtsdatum ..................... ........................................ [ ] verheiratet seit ......................... [ ] Gütertrennung ........................................ [ ] geschieden seit ......................... [ ] Gütergemeinschaft ....................................... [ ] getrennt lebend seit ......................... [ ] verwitwet seit ......................... Wichtig: Bitte Nachweise zu den jeweiligen Positionen beifügen! Hinweis: Bitte geben Sie zu den nachstehenden Fragen nur die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an, die nicht bei der VR Bank Bamberg eG geführt werden. 1. Besitzen Sie als Eigentümer oder Miteigentümer Grundbesitz? Objektart ( EFH, MFH, Grundstück, Gewerbeobjekt) Adresse Baujahr Eigentümer und Eigentumsanteil Geschätzter Verkehrswert in € [ ] ja Mietertrag Kaltmiete monatlich in € Belastungen im Grundbuch in € [ ] nein Bestehende Darlehen in € Seite 1 von 5 Vermögensaufstellung / Selbstauskunft Notwendigkeit dieser Vermögensaufstellung: Alle Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, sich die Vermögens- und Schuldenlage ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Bei der privaten Vermögenslage sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Kunden-Nr. 2. Bestehen private Bankguthaben oder Wertpapierdepots bei a n d e r e n Kreditinstituten? Kreditinstitut Kontoinhaber Kontoart, z.B. Festgeld, Spareinlagen, Aktiendepot, festverzinsliche Wertpapiere Fälligkeit [ ] ja [ ] nein Höhe des Guthabens/ Kurswert in € Ggf. Sparrate in € a) b) c) 3. Haben Sie Kapital-, Renten-, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen abgeschlossen? Versicherungsgesellschaft Versichart Versicherungsnehmer Vertragsbeginn Fälligkeit Versicher. nummer [ ] ja Versich. summe in € [ ] nein Mtl. Beitrag in € Rückkaufwert z.Zt. in € a) b) c) d) e) 4. Werden von Ihnen Bausparverträge angespart? Name der Bausparkasse Vertragsbeginn (Jahr) [ ] ja Bausparsumme in € mtl. Sparrate Bausparer [ ] nein Guthaben z.Zt. in € a) b) c) 5. Bestehen Verbindlichkeiten bei a n d e r e n Kreditinstituten, Bausparkassen, Lebensversicherungsgesellschaften, Leasinggesellschaften oder anderen Stellen? Kreditgeber Kreditnehmer Ursprungskredit in € Kreditaufnahme am Zinssatz % (variabel oder fest bis) [ ] ja Kreditraten in € (mtl/vj/hj/j) [ ] nein Welche Sicherheiten wurden gestellt? Restschuld z.Zt. in € a) b) c) d) Seite 2 von 5 Vermögensaufstellung / Selbstauskunft Notwendigkeit dieser Vermögensaufstellung: Alle Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, sich die Vermögens- und Schuldenlage ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Bei der privaten Vermögenslage sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. 6. Haben Sie Bürgschaften für andere übernommen? Für wen verbürgen Sie sich? Gegenüber welcher Bank oder sonstiger Stelle ist die Bürgschaft übernommen worden? Kunden-Nr. [ ] ja Jahr der Bürgschaftsü bernahme Grund der Bürgschaft Höhe der Bürgschaft in € [ ] nein Restschuld z.Zt. in € a) b) 7. Sind Unterhaltszahlungen zu leisten an unterhaltsberechtigte Personen (Ehegatte, Kinder, Eltern etc.) oder bestehen andere dauernde Lasten? Name der Person / Wohnort mtl. Unterhalt in € seit wann bis wann [ ] ja [ ] nein Wer ist Unterhaltsverpflichtet? Sonstige Erläuterungen a) b) 8. Einkommen in EUR Person 1 Person 2 Netto pro Monat pro Monat Bemerkungen Bank - aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer) - aus Gewerbebetrieb - aus selbständiger Arbeit (Freiberufler) - aus Land- und Forstwirtschaft - aus Vermietung und Verpachtung - aus Beteiligungen - aus Kapitalvermögen - aus Kindergeld - sonstige Einkünfte (z.B. Unterhalt, Nebenjob, etc.) Summe Einkommen 9. Ausgaben in EUR Person 1 Person 2 pro Monat pro Monat Bemerkungen Bank Laufende Lebenshaltung Kindergarten / Kinderbetreuung Telefon / Handy Radio / Fernsehen Vereinsbeiträge Steuern / Abgaben Wohnkosten - Miete - Nebenkosten (Heizung, Wasser, Kanal, Steuer) - Strom Seite 3 von 5 Vermögensaufstellung / Selbstauskunft Notwendigkeit dieser Vermögensaufstellung: Alle Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, sich die Vermögens- und Schuldenlage ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Bei der privaten Vermögenslage sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Kunden-Nr. Sonstige Versicherungen - Private Krankenversicherung - Haftpflicht - Hausrat - Unfall - Rechtschutz - Gebäude - Zusatzkrankenversicherung - Sonstige - Versicherung - Steuer - Benzin KFZ Sparraten - Sonstige Sparverträge - Sonstige Summe Ausgaben 10. Weitere Informationen Bestehen / bestanden in den letzten 10 Jahren Mahnverfahren, Zahlungsklagen, Zwangsvollstreckungen oder Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie Insolvenz- oder Vergleichsverfahren? Person 1 Nein Ja, und zwar Person 2 Nein Ja, und zwar 11. Weitere Bankverbindungen Kontoinhaber Konto –Nr. BLZ Bank 12. Zustimmung zur Bankauskunft Der Antragsteller stimmt zu, dass die ................................................................................... einmalig der Bank über ihn eine Bankauskunft nach Nr.2 AGB erteilt. 13. Auskunftsanfrage Die Bank darf beim Grundbuchamt, Handelsregister, Güterrechtsregister oder Einwohnermeldeamt Auskünfte einholen, sich Unterlagen – insbesondere Abschriften aus öffentlichen Registern – beschaffen und dort Einsicht in die Register und Akten nehmen. Bei dem unter Umständen erforderlich werdenden Nachweis des berechtigten Interesses wird die Bank das Bankgeheimnis wahren. Seite 4 von 5 Vermögensaufstellung / Selbstauskunft Notwendigkeit dieser Vermögensaufstellung: Alle Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, sich die Vermögens- und Schuldenlage ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Bei der privaten Vermögenslage sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Kunden-Nr. 14. Vollständigkeitserklärung / Unterlagen Ich / Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Die von der Bank geforderten, aber nicht beigefügten Unterlagen werden nachgereicht. 15. AGB – Einbeziehungsklausel Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB). Die AGB können in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden; auf Verlangen werden sie ausgehändigt. Ort, Datum 1 Antragssteller 2 Mitantragsteller / Ehegatte / Bürge 16. Bemerkungen Berater Ort, Datum Berater Seite 5 von 5
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