Sachverhalt der Hausarbeit

Prof. Dr. Jörg Eisele (A-K)
PD Dr. Ulrike Schittenhelm (L-Z)
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Wintersemester 2015/2016
Hausarbeit
A, B, und C befinden sich in finanziellen Nöten. Um wieder an Geld zu gelangen, beschließen
sie, künftig regelmäßig Fahrräder aus Fahrradläden und von Privatpersonen zu entwenden, um
diese anschließend zu versilbern. A gelingt es zunächst von seiner Bekannten D, die im Fahrradladen des O arbeitet, einen Ersatzschlüssel für das Lager zu bekommen, in dem sich eine
Lieferung neuer Mountainbikes befinden soll. D hat diesen Schlüssel mit Hilfe eines Originalschlüssels heimlich bei einem Schlüsseldienst nachmachen lassen. A und B planen nunmehr,
das Lager nach Geschäftsschluss auszuräumen, wobei niemand zu Schaden kommen soll. C
befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und hat deshalb keine Kenntnis von der geplanten
Tat. Als A und B am Tatabend ihren Transporter im Hof parken, sehen sie jedoch, dass im
Laden noch Licht brennt. Aus diesem Grund möchte A an dieser Tat nicht mehr mitwirken,
macht aber deutlich, dass er sich an künftigen Taten weiterhin gerne beteilige. Da es ihm nicht
gelingt, den B davon zu überzeugen, ebenfalls von dieser Tat abzusehen, übergibt er dem B den
Schlüssel und kehrt nach Hause zurück.
B schreitet mit dem Schlüssel zur Tür des Lagers. Als er gerade aufschließen möchte, stellt er
fest, dass die Tür zum Lager nur angelehnt ist, so dass er mühelos eintreten kann. Vom Lager
aus erkennt er, dass der Mitarbeiter M im angrenzenden Büro schläft. Er schleicht sich daher in
das Büro und fesselt den schlafenden M mit einem Seil, das ursprünglich der Befestigung der
Mountainbikes im Transporter dienen sollte. B verlädt anschließend die Mountainbikes auf dem
Betriebsgelände in den Transporter. Als er noch einmal zurückkehrt, um nach M zu sehen,
bemerkt er, dass M das Seil inzwischen fast vollständig gelöst hat. B gerät nun in Panik, da er
befürchtet, M könne mit seinem Mobiltelefon die Polizei verständigen, so dass er festgenommen werde. Um dies zu verhindern und seine Flucht zu ermöglichen, schlägt er mit einer herumliegenden Fahrradpumpe mehrmals auf den Kopf des M ein, wobei er dessen Tod bewusst
in Kauf nimmt. Da M sogleich bewusstlos wird, geht B davon aus, dass in Kürze dessen Tod
eintreten wird. An die Fahrräder denkt er in diesem Moment nicht mehr. Vielmehr beschließt
er, die Situation auszunutzen und nach Geld zu suchen. Nachdem er im Büro noch 500 € gefunden hat, verlässt er dieses und flieht mit dem beladenen Transporter. M erwacht später aus
der Bewusstlosigkeit und verständigt einen Rettungsdienst, so dass er durch eine Notoperation
gerettet werden kann und keine bleibenden Schäden davonträgt.
Der Inhaber des Fahrradladens O hat inzwischen finanzielle Sorgen, zumal es bei der Schadensabwicklung hinsichtlich der entwendeten Mountainbikes mit der Versicherung zu Verzögerungen kommt. Auf Grund dessen möchte O bei der K-Bank, bei der sein Tennisfreund F
arbeitet und für die Vergabe von Krediten an Kleinunternehmer zuständig ist, einen Kredit beantragen. Dazu hat er eine Vermögensaufstellung vorbereitet, in der jedoch ein Teil seiner
Schulden nicht aufgeführt ist. F durchschaut die Mängel der Vermögensaufstellung, auf Grund
seiner Freundschaft zu O ist er jedoch bereit, dem O einen Kredit zu gewähren, ohne dabei
dessen finanzielle Lage im Einzelnen noch einmal nachzuprüfen. Dabei ist er sich bewusst, dass
er bankintern entsprechende Prüfungspflichten besitzt und das Darlehen ansonsten nicht vergeben werden darf. Auch nimmt er es angesichts der prekären finanziellen Lage des O billigend
in Kauf, dass O den Kredit in Höhe von 20.000 € nicht vollständig zurückzahlen kann. Dennoch
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stellt er dem O letztlich die gesamte Summe zur Verfügung. Zwei Jahre später kann O dann auf
Grund einer Erbschaft unerwartet den fälligen Betrag zurückzahlen.
B steht inzwischen wegen der Vorfälle im Zusammenhang mit der Tat im Fahrradladen des O
vor Gericht. Seine letzte Rettung sieht er in einem falschen Alibi. Deshalb bittet er seinen Sohn
G, für ihn auszusagen, dass er gemeinsam mit ihm am späten Abend des 23.3.2015 im Kino
war. Dabei geht B davon aus, dass sein Sohn ihn für unschuldig hält und ihn nicht durchschaut;
mit einer Vereidigung rechnet er nicht. G hingegen durchschaut das Vorhaben seines Vaters.
Er ist jedoch bereit, auch unter Eid zu bekunden, dass sie während der Tatzeit am 23.3.2015
zusammen waren, um so eine Verurteilung zu verhindern. Allerdings unterliegen G und B beide
einem groben Irrtum, da sie am Abend des 23.3.2015 tatsächlich zusammen im Kino waren und
die Tat erst einen Tag später begangen wurde. G sagt sodann entsprechend unter Eid vor Gericht
aus, dass sie am 23.3.2015 gemeinsam im Kino waren.
Aufgabe: Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Auf § 265b StGB ist nicht einzugehen.
Viel Erfolg bei der Bearbeitung!
Bearbeitungsvorgaben und -hinweise:
Die Ausarbeitung des Gutachtens darf 25 DIN A4-Seiten (ohne Deckblatt, Sachverhalt, Literatur- und Inhaltsverzeichnis, aber einschließlich Fußnoten) mit 5,5 cm Korrekturrand rechts und 1,5 cm Rand links und jeweils 2
cm oben und unten bei 1,5-zeiligem Text und 12-Punkte-Schriftgröße (Times New Roman; Fußnoten ebenfalls
Times New Roman, bei 1,0-zeiligem Text, 10-Punkte-Schriftgröße) in keinem Fall überschreiten. Bei offener
oder verdeckter Umfangsüberschreitung (z.B. Verringerung des Buchstabenabstandes) kann die Punktezahl verhältnismäßig herabgesetzt werden; bei erheblicher Umfangsüberschreitung wird die Bearbeitung nicht korrigiert.
Die Hausarbeit ist zu Beginn der ersten Übungsstunde am 19.10.2015 im Audimax (A-K) bzw. HS 9 (L-Z) in
schriftlicher Form abzugeben (Ausschlussfrist).
Vergessen Sie bitte nicht, den Schein der Anfängerübung bzw. Zwischenprüfung im Strafrecht in Kopie (auf § 9
Abs. 3 StudPrO 2012 wird hingewiesen) anzuheften, sowie die Arbeit und die beizufügende Erklärung (auf den
Lehrstuhl-Homepages abrufbar) zu unterschreiben. Zusätzlich muss die Ausarbeitung des Gutachtens mit Inhaltsverzeichnis, Literarturverzeichnis, aber ohne Deckblatt und Sachverhalt als (ungeschützte) pdf-Datei bis spätestens 19.10.2015 zum computergestützten Plagiatsabgleich hochgeladen werden. Diese Datei darf keine personenbezogenen Daten – wie Vorname, Nachname, Adresse, Matrikelnummer usw. – enthalten. Weitere Informationen,
auch zu Ansprechpartnern bei etwaigen Schwierigkeiten, finden Sie auf der Internetseite http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/pruefungsamt/onlineabgabe. Beachten Sie außerdem, dass Sie sich in die Anmeldeliste
für die Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht eintragen.
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