Prof. Dr. Jörg Eisele (A-K) PD Dr. Ulrike Schittenhelm (L-Z) Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Wintersemester 2015/2016 Hausarbeit A, B, und C befinden sich in finanziellen Nöten. Um wieder an Geld zu gelangen, beschließen sie, künftig regelmäßig Fahrräder aus Fahrradläden und von Privatpersonen zu entwenden, um diese anschließend zu versilbern. A gelingt es zunächst von seiner Bekannten D, die im Fahrradladen des O arbeitet, einen Ersatzschlüssel für das Lager zu bekommen, in dem sich eine Lieferung neuer Mountainbikes befinden soll. D hat diesen Schlüssel mit Hilfe eines Originalschlüssels heimlich bei einem Schlüsseldienst nachmachen lassen. A und B planen nunmehr, das Lager nach Geschäftsschluss auszuräumen, wobei niemand zu Schaden kommen soll. C befindet sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und hat deshalb keine Kenntnis von der geplanten Tat. Als A und B am Tatabend ihren Transporter im Hof parken, sehen sie jedoch, dass im Laden noch Licht brennt. Aus diesem Grund möchte A an dieser Tat nicht mehr mitwirken, macht aber deutlich, dass er sich an künftigen Taten weiterhin gerne beteilige. Da es ihm nicht gelingt, den B davon zu überzeugen, ebenfalls von dieser Tat abzusehen, übergibt er dem B den Schlüssel und kehrt nach Hause zurück. B schreitet mit dem Schlüssel zur Tür des Lagers. Als er gerade aufschließen möchte, stellt er fest, dass die Tür zum Lager nur angelehnt ist, so dass er mühelos eintreten kann. Vom Lager aus erkennt er, dass der Mitarbeiter M im angrenzenden Büro schläft. Er schleicht sich daher in das Büro und fesselt den schlafenden M mit einem Seil, das ursprünglich der Befestigung der Mountainbikes im Transporter dienen sollte. B verlädt anschließend die Mountainbikes auf dem Betriebsgelände in den Transporter. Als er noch einmal zurückkehrt, um nach M zu sehen, bemerkt er, dass M das Seil inzwischen fast vollständig gelöst hat. B gerät nun in Panik, da er befürchtet, M könne mit seinem Mobiltelefon die Polizei verständigen, so dass er festgenommen werde. Um dies zu verhindern und seine Flucht zu ermöglichen, schlägt er mit einer herumliegenden Fahrradpumpe mehrmals auf den Kopf des M ein, wobei er dessen Tod bewusst in Kauf nimmt. Da M sogleich bewusstlos wird, geht B davon aus, dass in Kürze dessen Tod eintreten wird. An die Fahrräder denkt er in diesem Moment nicht mehr. Vielmehr beschließt er, die Situation auszunutzen und nach Geld zu suchen. Nachdem er im Büro noch 500 € gefunden hat, verlässt er dieses und flieht mit dem beladenen Transporter. M erwacht später aus der Bewusstlosigkeit und verständigt einen Rettungsdienst, so dass er durch eine Notoperation gerettet werden kann und keine bleibenden Schäden davonträgt. Der Inhaber des Fahrradladens O hat inzwischen finanzielle Sorgen, zumal es bei der Schadensabwicklung hinsichtlich der entwendeten Mountainbikes mit der Versicherung zu Verzögerungen kommt. Auf Grund dessen möchte O bei der K-Bank, bei der sein Tennisfreund F arbeitet und für die Vergabe von Krediten an Kleinunternehmer zuständig ist, einen Kredit beantragen. Dazu hat er eine Vermögensaufstellung vorbereitet, in der jedoch ein Teil seiner Schulden nicht aufgeführt ist. F durchschaut die Mängel der Vermögensaufstellung, auf Grund seiner Freundschaft zu O ist er jedoch bereit, dem O einen Kredit zu gewähren, ohne dabei dessen finanzielle Lage im Einzelnen noch einmal nachzuprüfen. Dabei ist er sich bewusst, dass er bankintern entsprechende Prüfungspflichten besitzt und das Darlehen ansonsten nicht vergeben werden darf. Auch nimmt er es angesichts der prekären finanziellen Lage des O billigend in Kauf, dass O den Kredit in Höhe von 20.000 € nicht vollständig zurückzahlen kann. Dennoch 1 stellt er dem O letztlich die gesamte Summe zur Verfügung. Zwei Jahre später kann O dann auf Grund einer Erbschaft unerwartet den fälligen Betrag zurückzahlen. B steht inzwischen wegen der Vorfälle im Zusammenhang mit der Tat im Fahrradladen des O vor Gericht. Seine letzte Rettung sieht er in einem falschen Alibi. Deshalb bittet er seinen Sohn G, für ihn auszusagen, dass er gemeinsam mit ihm am späten Abend des 23.3.2015 im Kino war. Dabei geht B davon aus, dass sein Sohn ihn für unschuldig hält und ihn nicht durchschaut; mit einer Vereidigung rechnet er nicht. G hingegen durchschaut das Vorhaben seines Vaters. Er ist jedoch bereit, auch unter Eid zu bekunden, dass sie während der Tatzeit am 23.3.2015 zusammen waren, um so eine Verurteilung zu verhindern. Allerdings unterliegen G und B beide einem groben Irrtum, da sie am Abend des 23.3.2015 tatsächlich zusammen im Kino waren und die Tat erst einen Tag später begangen wurde. G sagt sodann entsprechend unter Eid vor Gericht aus, dass sie am 23.3.2015 gemeinsam im Kino waren. Aufgabe: Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Auf § 265b StGB ist nicht einzugehen. Viel Erfolg bei der Bearbeitung! Bearbeitungsvorgaben und -hinweise: Die Ausarbeitung des Gutachtens darf 25 DIN A4-Seiten (ohne Deckblatt, Sachverhalt, Literatur- und Inhaltsverzeichnis, aber einschließlich Fußnoten) mit 5,5 cm Korrekturrand rechts und 1,5 cm Rand links und jeweils 2 cm oben und unten bei 1,5-zeiligem Text und 12-Punkte-Schriftgröße (Times New Roman; Fußnoten ebenfalls Times New Roman, bei 1,0-zeiligem Text, 10-Punkte-Schriftgröße) in keinem Fall überschreiten. Bei offener oder verdeckter Umfangsüberschreitung (z.B. Verringerung des Buchstabenabstandes) kann die Punktezahl verhältnismäßig herabgesetzt werden; bei erheblicher Umfangsüberschreitung wird die Bearbeitung nicht korrigiert. Die Hausarbeit ist zu Beginn der ersten Übungsstunde am 19.10.2015 im Audimax (A-K) bzw. HS 9 (L-Z) in schriftlicher Form abzugeben (Ausschlussfrist). Vergessen Sie bitte nicht, den Schein der Anfängerübung bzw. Zwischenprüfung im Strafrecht in Kopie (auf § 9 Abs. 3 StudPrO 2012 wird hingewiesen) anzuheften, sowie die Arbeit und die beizufügende Erklärung (auf den Lehrstuhl-Homepages abrufbar) zu unterschreiben. Zusätzlich muss die Ausarbeitung des Gutachtens mit Inhaltsverzeichnis, Literarturverzeichnis, aber ohne Deckblatt und Sachverhalt als (ungeschützte) pdf-Datei bis spätestens 19.10.2015 zum computergestützten Plagiatsabgleich hochgeladen werden. Diese Datei darf keine personenbezogenen Daten – wie Vorname, Nachname, Adresse, Matrikelnummer usw. – enthalten. Weitere Informationen, auch zu Ansprechpartnern bei etwaigen Schwierigkeiten, finden Sie auf der Internetseite http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/pruefungsamt/onlineabgabe. Beachten Sie außerdem, dass Sie sich in die Anmeldeliste für die Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht eintragen. 2
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