Zusatzvereinbarung für die Übertragung von

Zusatzvereinbarung für die Übertragung von elektronischen
Rechnungsinformationen via AS2
Neueinrichtung
Änderung
Faxen Sie das ausgefüllte Formular bitte an: Vodafone GmbH, 02 11/533 21 14
1. Kundendaten
GKO-ID
falls bereits vorhanden
Pflichtfelder
Firmenname
Straße, Nr.
PLZ
Ort
Ansprechpartner
Telefon
/
E-Mail
Handelsregister-Nr./-Ort
für ins Handelsregister eingetragene Firmen
2. Formate
Datenformat EDIFACT
Datenformat .csv
Ansprechpartner (IT ) des Kunden, Name, Vorname
E-Mail, Tel.-Nr.
URL- Adresse und Port des Kundenrechners mit freiem Internetzugang
IP-Adresse und Port des Kundenrechners mit freiem Internetzugang
Genaue Angabe Betriebssystem des Servers für AS2 (Endpoints)
Name des AS2-Produktes, falls bereits vorhanden
Die Daten werden von mir selbst empfangen
Die Daten werden von einem Systemhaus empfangen
Name des Systemhauses
3. Rechnungsinformationen
Bitte wählen Sie eine der folgenden Übertragungsvarianten:
Gewünschte elektronische Übertragung
(EDIFACT-Version 95B/.csv):
Rechnung, Info, Verbind.1
1
Gewünschte Dokumentation
auf Papier
Rechnung, Rechnung
Rechnung, Info, Verbind.
Rechnung, Info1
Rechnung, Info, Verbind.1
Rechnung, Verbind.
1
Rechnung, Info, Verbind.
Rechnung, Verbind.
1
Rechnung, Info, Verbind.*
Rechnung, Info
= Information zu Ihrer
Vodafone-Rufnummer
Verbind. = Verbindungsübersicht
Rechnung, Info, Verbind.
1
Rechnung, Info
Info
1) Die Verbindungs-Übersicht wird nur dann elektronisch übertragen oder per Post verschickt, wenn sie auch im Auftragsformular beauftragt worden ist.
4. Vodafone-Kundennummern für die eine Übertragung gewünscht wird:
Weitere Kundennummern gemäß Anlage
Sollen Kundennummern mit von 1. abweichenden Kundendaten integriert werden, ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
5. Unterschrift
6. Vertriebsorganisation
Ort/Datum
VO-Nummer
Unterschrift/
Stempel des Kunden
Name in Druckbuchstaben
400 208 01 15
X
Wir bestätigen hiermit die Richtigkeit der Kundenangaben.
Datum/Unterschrift der
Vertriebsorganisation
Name in Druckbuchstaben
Nutzungsbedingungen für die Übertragung von
elektronischen Rechnungsinformationen via AS2
I. Gegenstand und Geltung der Nutzungsbedingungen
Zwischen dem Vodafone-Kunden und der Vodafone GmbH bestehen Verträge über Vodafone-Dienstleistungen.
Für die elektronischen Rechnungsinformationen gelten die vorliegenden
Nutzungsbedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vodafone-Dienstleistungen, die Bestandteil Ihres Vodafone-Vertrags sind.
II. Umfang, Inhalt und Übertragung der elektronischen Rechnungsinformationen
Die Vodafone GmbH übermittelt dem Vodafone-Kunden gemäß seinen Vorgaben Rechnungsinformationen sowie ggfls. Informationen zu seinen Vodafone-Rufnummern und Verbindungsübersichten in elektronischer Form.
Die vom Kunden beauftragten Rechnungsinformationen werden monatlich
von Vodafone GmbH über AS2 zur Verfügung gestellt. Hiermit gelten die
Nachrichten als zugestellt. Die Verbindungsübersichten werden nur dann
elektronisch übertragen oder per Post verschickt, wenn Sie auch im Auftragsformular zur jeweiligen Vodafone-Rufnummer beauftragt wurden. Die Papierrechnung gilt im Sinne § 14 UStG als Urkunde. Bei Abweichungen zwischen
der Papierrechnung und den elektronischen Rechnungsinformationen sind
die Daten der Papierrechnung maßgeblich und verbindlich; sofern statt einer
Papierrechnung eine pdf-Datei übermittelt wird, gelten die vorstehenden Regelungen zur Papierrechnung entsprechend.
III. Nachrichtentypen, Nachrichtenversion
Die Daten der elektronischen Rechnungsinformationen werden entweder
mit UN/EDIFACT-Nachrichtentyp Invoice, Version 95B, oder wahlweise als
.csv zur Verfügung gestellt, Das Format wird in diesem Vertrag festgelegt.
Für die Datenformatierung und die Datenorganisation gilt die internationale
Norm ISO 9735, EDIFACT Application Level Syntax Rules, in ihrer jeweils aktuellen Version als vereinbart. (Die Abkürzung EDIFACT steht für Electronic Data
Interchange for Administration, Commerce and Transport.)
IV. Verantwortung
Die Vodafone GmbH trägt die Verantwortung für die Datensicherheit der zu
übertragenden Daten nur bis zur Versendung der Daten an die vom Kunden angegebene AS2-Adresse (URL) des Kunden. Für die Datensicherheit
während des Übertragungsvorganges haftet die Vodafone GmbH nicht. Die
Partner sorgen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für Maßnahmen,
durch die die Ordnungsmäßigkeit der elektronisch ausgetauschten Daten gewährleistet und durch die insbesondere Datenverluste, -verfälschungen und
-verdoppelungen erkannt werden können. In keinem Fall haftet die Vodafone
GmbH für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten.
Sollte der Abruf der unter Punkt II. genannten Rechnungsinformation über
einen vom Vodafone-Kunden beauftragten Dienstleister erfolgen, so trägt
ausschließlich der Vodafone-Kunde die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Rechnungsinformation hinsichtlich der gesetzlichen
Datenschutzbedingungen. Der Vodafone-Kunde verpflichtet sich gegenüber der Vodafone GmbH, den entsprechenden Dienstleister zu benennen,
eine Legitimation des Ansprechpartners, dessen Namen und Kontaktdaten
zu liefern.
V. Fehlerhafte Übertragungen
Die Vodafone GmbH sorgt für die ordnungsgemäße Versendung der übermittelten Daten. Erkennt der Vodafone-Kunde fehlerhafte Daten, hat er die
Vodafone GmbH unverzüglich zu verständigen.
Nachrichten aus technisch fehlerhaften Übertragungen gelten für beide
Übertragungspartner als nicht übertragen.
Durch technische Störungen fehlerbehaftete oder unterbliebene Mitteilungen werden erneut unverzüglich übertragen bzw. nachgeholt, sobald die
Störung oder Fehlerursache behoben ist. Formale Fehler in der EDIFACT-Syntax wird die Vodafone GmbH unverzüglich beheben. Eine neue Übertragung
der Daten erfolgt nach Vereinbarung.
Der Vodafone-Kunde verpflichtet sich, irrtümlich an ihn übermittelte Daten
Dritter weder weiterzugeben noch in sonstiger Weise zu nutzen und nach
Rücksprache mit der Vodafone GmbH zu vernichten.
VI. Datensicherung
Die ein- und ausgehenden Daten müssen von den Vertragspartnern wirksam
gegen Verlust und/oder Überschreiben und gegen unberechtigten Zugriff
Dritter gesichert werden.
Die Sicherheitsmaßnahmen für die Übertragung sind zwischen den Vertragspartnern wie folgt geregelt: Eine Identifikationsprüfung der Partner ist bei
jedem elektronischen Datenaustausch durchzuführen. Zur eindeutigen Sender-/Empfängeridentifizierung müssen die im UNB-Segment des UN/EDIFACT Standards vorgesehenen Kennungen verwendet und geprüft werden.
Beide Parteien vereinbaren, dass die Kennungen, die in den übermittelten
EDIFACT-Dateien enthalten sind, rechtlich als Nachweis für die Identität des
Absenders und die Echtheit der übertragenen Daten ausreichen.
VII.Logische Prüfung von Reihenfolge und Vollständigkeit
Innerhalb einer Übertragungsdatei werden die enthaltenen Nachrichten
im UNH-Segment fortlaufend aufsteigend mit einer Übermittlungsfolgenummer (laufende Message Reference Nummer) durchnummeriert. Ist die
Sequenz nicht fortlaufend, ist die Vodafone GmbH vom Vodafone-Kunden
umgehend zu informieren.
Die in den UN/EDIFACT-Nachrichten vorgesehenen Felder zur Prüfung der
Vollständigkeit der Übertragung werden angewendet und sind vom Kunden
zu prüfen. Dies gilt insbesondere für den Segmentzähler im UNT-Segment
und den Datenaustauschzähler im UNZ-Segment.
VIII. Voraussetzungen für den Bezug der Daten via AS2
• ein im Internet angebundener Server mit idealerweise 24/7-Betrieb (IP-/
URL-Adresse gemäß Auftrag)
• eine AS2 Software (wird ggfs. von Vodafone bereitgestellt)
• ein EDIFACT-Konverter (Software) für das aktuelle EDIFACT-Format und das
von Vodafone festgelegte EDIFACT Subset (beim Bezug der Daten im EDIFACT-Format)
Der Kunde erhält bei Bedarf von Vodafone unentgeltlich die Software „B2BiEndPoint Activator“ der Firma Axway (inkl. einer Lizenz) zur Installation und
Nutzung von AS2 im Zusammenhang mit dem Empfang von Rechnungsinformationen von Vodafone. Das Nutzungsrecht an der Software verfällt,
sobald keine elektronisch übermittelten Daten mehr gewünscht bzw. über
AS2 übermittelt werden, spätestens aber mit Beendigung der Geschäftsbeziehung. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, die AS2 Software auf
seinen Systemen zu deinstallieren und vollständig zu löschen. Die AS2 Software (B2Bi Endpoint Activator) darf auf genau einem Kundenserver genutzt
werden. Sollte eine eigene AS2 Software genutzt werden, entfällt die Bereitstellung der Software durch Vodafone.
Zur Einrichtung der Datenverbindung werden die notwendigen Parameter
(IP-Adresse etc.) zwischen dem Kunden und Vodafone umgehend ausgetauscht (sofern nicht bereits angegeben) und die Verbindung schnellstmöglich eingerichtet.
IX. Dauer der Vereinbarung
Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer
Frist von 2 Monaten gekündigt werden.
X. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, die nicht durch elektronische Form
ersetzt werden kann. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Die Parteien verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung dieser
Vereinbarung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Düsseldorf.
Stand: 01/2015
Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: AG Düsseldorf, HRB 24644
400 208 01 15