SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS LAG Selbst Aktiv Sachsen – Der Landesvorstand „Behindert – Gehindert“ 03.12.2015 Der „Internationale Tag der Behinderten“, den die UNO 1993 als internationalen Gedenk- und Aktionstag ausgerufen hat, soll die Öffentlichkeit auf die Bedürfnisse und Wünsche für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinweisen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) wurde in Deutschland am 24.02.2009 ratifiziert. Sie ist geltendes Recht und verpflichtet auch die deutsche Regierung zur vollständigen Umsetzung der UNBRK. Dazu wurde ein „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UNBRK“ entwickelt, der derzeit überarbeitet wird. Auf Bundesebene wird ebenfalls ein „Bundesteilhabegesetz“ erarbeitet, welches voraussichtlich zum 01.01.2017 in Kraft treten soll. Dabei werden verschiedene gesetzliche Maßnahmen, die sich derzeit in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern befinden, gebündelt und in diesem neuen „Bundesteilhabegesetz“ zusammengefasst. Es wird im Sozialgesetzbuch SGB IX eingearbeitet, wobei dieses dann ein sogenanntes Leistungsgesetz werden soll. Gleichzeitig sollen die Regelungen zur Eingliederungshilfe reformiert, flexiblere Übergangsmöglichkeiten aus den „Werkstätten für behinderte Menschen“ in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen und ein neues „Budget für Arbeit“ eingeführt werden. Dies soll dazu beitragen, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihr persönliches Leben besser selbstbestimmt gestalten können. Verschiedene Maßnahmen, die bisher dem sogenannten „Fürsorgeprinzip“ unterlagen, werden daraus herausgelöst, verbleiben aber innerhalb der Sozialgesetzgebung, was nicht den Vorstellungen und Wünschen vieler Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen entspricht. Sie wollten ein eigenständiges „Bundesteilhabegesetz“, losgelöst von den Vorstellungen des „Fürsorgeprinzips“ und der Sozialgesetzgebung. Dies kann also nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden dieses Gesetzgebungsverfahren genau beobachten und sich klar und deutlich Gehör dazu verschaffen. Uns, der Arbeitsgemeinschaft „Selbst Aktiv Sachsen“ im Landesverband der SPD Sachsen, die die Interessen von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb der SPD Sachsen vertritt, ist bewusst, dass es noch weitere gesellschaftliche Arbeitsfelder gibt, auf denen wir für eine vollständige und uneingeschränkte selbstbestimmte Teilhabe kämpfen müssen, z.B. das Wahlrecht. Wir werden nicht stillhalten, bis Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Sachsen, Deutschland, Europa und letztendlich weltweit wirklich ein selbstbestimmtes Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen führen können. Hierzu ist es dringend erforderlich, dass sich alle Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusammenstellen und gemeinsam für ihre verbrieften Menschenrechte kämpfen. Mike Thomas Landesvorsitzender „Selbst Aktiv Sachsen“ Inklusionsbeauftragter im SPD-Kreisverband Görlitz LAG Selbst Aktiv Sachsen Könneritzstr. 3 01067 Dresden Fon: 0351-433 56 24 Fax: 0351-433 56 62 E-Mail: [email protected] SPD-Landesverband Sachsen IBAN: DE07 8505 0300 3120 0935 39 BIC: OSDDDE81XXX
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