Ratenkaufvertrag

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greeninvest24 GmbH
Niederlassung Rosenheim
Oberaustraße 6a
83026 Rosenheim
Telefon: 0700 - 30 03 03 33
Telefax: 0700 - 30 03 03 34
e-Mail: [email protected]
Kaufvertrag
mit Eigentumsvorbehalt
Mit dieser Vereinbarung verkauft die greeninvest24 GmbH als Verkäufer dem nachfolgend genannten Käufer folgende
aufgeführte Kaufgegenstände unter Eigentumsvorbehalt:
Kaufgegenstand:
Rechnungsnummer:
Käufer:
Name, Vorname:
Geburtsdatum und -ort:
Staatsbürgerschaft:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
hier wohnhaft seit:
Telefon, Handy:
frühere Adresse (falls in den letzten drei Jahren umgezogen):
Familienstand:
Anzahl Kinder:
Reisepass/Personalausweis-Nummer:
ausgestellt am:
ausgestellt von (Behörde):
derzeitige Tätigkeit:
selbstständig (ja / nein):
seit:
beschäftigt bei (Arbeitgeber):
monatliches Nettoeinkommen €:
in (Arbeitsort):
Warmmiete monatlich €:
Hypotheken-/Raten-/Unterhaltsverpflichtung monatl.:
Anweisung, Sicherheiten:
Errechnung des Ratenkauf-Gesamtbetrages:
Die greeninvest24 GmbH wird beauftragt, den Kaufgegenstand nach Annahme des
Vertrages unverzüglich an den Käufer auszuliefern. Mit der Unterzeichnung dieses
Vertrages tritt der Käufer als Sicherheit den pfändbaren Teil der Ansprüche auf
Arbeitseinkommen und Sozialleistungen bis zur Höhe des Gesamtkaufpreises zzgl. 15%
an
die
greeninvest24
GmbH
ab
(Annahme
siehe
Rückseite).
Der Käufer erklärt, dass er auf eigene Rechnung handelt.
Barzahlungspreis brutto:
________________________ €
abzüglich Anzahlung:
________________________ €
Teilzahlungspreis brutto:
________________________ €
Zinsen nominal brutto:
________________________ €
Anzahl der Monatsraten:
________________________
Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den Kaufgegenständen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei
der greeninvest24 GmbH (Erläuterungen siehe Rückseite).
Einwilligung (Schufa-Klausel):
Der Käufer erteilt mit Unterschrift seine Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung
seiner Daten im Zuge der zur Erfüllung der Vertragspflichten nötigen Art und Umfang. Der
Käufer willigt zudem einer Überprüfung seiner Bonität in angemessenen, sachlich
gerechtfertigten Umfang zum Zweck des Gläubigerschutzes bei einer zugelassenen
Auskunftsdatei und einer Bankauskunft ein (Erläuterungen siehe Rückseite).
Zahlungsbedingungen:
Der Gesamtbetrag wird in nebenstehend genannter Anzahl gleich bleibender
Raten mittels SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Käufers zurückgezahlt,
beginnend mit dem auf das Vertragsdatum nachfolgendem Monat. Die Monatsraten
werden in einem Betrag jeweils am Fünften jeden Monats vom Konto eingezogen.
Höhe der monatlichen Raten: ________________________ €
Gesamtbetrag brutto:
________________________ €
effektiver Jahreszins:
%
Der Käufer erteilt der greeninvest24 GmbH auf einem separaten Blatt ein entsprechendes SEPA Lastschriftmandat (siehe Anlage).
Der Käufer erkennt die Bedingungen dieser Vereinbarung an, verzichtet auf
greeninvest24 GmbH und bestätigt heute eine Ausfertigung der Urkunde erhalten zu haben.
Ort, Datum
den
Zugang
der
Annahmeerklärung
der
Unterschrift des Käufers
Widerrufsbelehrung:
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Kaufgegenstandes
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die
greeninvest24 GmbH, Oberaustraße 6a, 83026 Rosenheim, Fax: 0700 - 30 03 03 34. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
ist er zum Wertersatz verpflichtet. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem der Käufer die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles
unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Die Rücksendung ist frei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden beim Käufer abgeholt.
Ort, Datum
090525_Kaufvertrag
Unterschrift des Käufers
greeninvest24 GmbH
Niederlassung Rosenheim
Oberaustraße 6a
83026 Rosenheim
Telefon: 0700 - 30 03 03 33
Telefax: 0700 - 30 03 03 34
e-Mail: [email protected]
Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen
1.
Der umseitige Sicherungsgeber tritt unter Beachtung der §§ 850 a-c ZPO den pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf
Arbeitseinkommen jeder Art, einschließlich Betriebsrenten und Ruhegeldansprüche, Provisionsforderungen, Tantiemen,
Gewinnbeteiligungen, Erfindungsvergütungen, Arbeitnehmersparzulage sowie Abfindungsansprüche gegen den jeweiligen Arbeitgeber
laufende Geldleistungen gemäß § 53 Abs. 3 Sozialgesetzbuch I gegen den jeweiligen Leistungsträger, insbesondere Ansprüche auf
Zahlungen von Arbeitslosengeld, Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich eventueller
Abfindungen
und
Beitragsrückerstattungen
(§§ 21-24 SGB)
an die dies hiermit annehmende greeninvest24 GmbH ab.
Der Käufer verpflichtet sich, der greeninvest24 GmbH einen Wechsel der Wohnungs- und Geschäftsadresse oder des Arbeitgebers sofort schriftlich
mitzuteilen.
2.
Die Abtretung ist betragsmäßig der Höhe nach begrenzt auf den Kaufpreis des Kaufgegenstandes (Barzahlungspreis zuzüglich Gebühren, Zinsen
und Kosten) zuzüglich einer Pauschale von 15% auf den vorgenannten Kaufpreis für eventuelle Ansprüche wegen Zahlungsverzuges und
notwendiger Kosten einer Rechtsverfolgung.
3.
Die Abtretung dient zur Sicherung der Forderungen der greeninvest24 GmbH aus dem umseitigen Vertrag sowie mit diesem in Zusammenhang
stehenden Forderungen, auch soweit sie aus gekündigten oder sonst beendeten Vertragsverhältnissen resultieren und eventueller weiterer
Forderungen aus Verträgen, diemit den Ansprüchen aus dem umseitigen Vertrag im Zusammenhang stehen..
4.
Die greeninvest24 GmbH ist berechtigt, die abgetretenen Ansprüche beim Drittschuldner einzuziehen, wenn der Käufer mit einem Betrag, der
mindestens zwei vollen Raten entspricht, im Verzug ist, er mindestens zweimal schriftlich gemahnt und ihm die Offenlegung der Abtretung
mindestens einen Monat zuvor schriftlich angekündigt worden ist. Dies umfasst auch die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem
Drittschuldner.
5.
Mit vollständiger Tilgung der gesicherten Forderungen gehen die Ansprüche aus der Abtretung auf den Sicherungsgeber über.. Vorsorglich
vereinbaren die Vertragsparteien die Rückabtretung. Sobald und soweit der Gesamtbetrag der gesicherten Forderungen sich nicht nur
vorübergehend um jeweils 20% ermäßigt hat, ist die greeninvest24 GmbH auf Verlangen des Sicherungsgebers zu einer Teilfreigabe der
abgetretenenForderung durch entsprechende Herabsetzung des oben benannten Höchstbetrages verpflichtet. Soweit neben dieser Abtretung
weitere Sicherheiten bestellt sind, ist die greeninvest24 GmbH zu einer weitergehenden Teilfreigabe der abgetretenen Forderung nach billigem
Ermessen verpflichtet, sofern die verbleibenden Sicherheiten bei Anwendung ordnungsgemäßer Beleihungsgrundsätze dem Sicherungsbedürfnis
der greeninvest24 GmbH genügen.
Eigentumsvorbehalt
Die greeninvest24 GmbH behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
Der Käufer hat den Vertragsgegenstand bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Er ist nicht berechtigt, Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäfte
über den Vertragsgegenstand abzuschließen. Der Käufer hat die greeninvest24 GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat der
greeninvest24 GmbH alle Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche
Maßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Bei Pflichtverletzungen des Käufers oder wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit einem Betrag
in Höhe von mindestens zehn Prozent des Teilzahlungspreises bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren, bei einer Laufzeit dieses Vertrages über drei Jahre
mit fünf Prozent des Teilzahlungspreises in Verzug kommt und die greeninvest24 GmbH ihm fruchtlos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen
Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist den Vertragsgegenstand zurücknehme, so kann die greeninvest24 GmbH
die Herausgabe des noch in ihrem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Das
Rücknahme-oder Herausgabeverlangen betreffend den Vertragsgegenstand durch die greeninvest24 GmbH ist ein Rücktritt vom Vertrag.
SCHUFA - Klausel
Die Käufer willigen ein, dass die greeninvest24 GmbH der Schufa Holding AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die
Aufnahme (Käufer, Betrag, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z.B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieser
Ratenvereinbarung übermittelt.
Unabhängig davon wird die greeninvest24 GmbH der Schufa auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung)
übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Darlehenswürdigkeit
von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Schufa sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt
die Schufa auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Darlehen gewähren. Die
Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur
Schuldnerermittlung gibt die Schufa Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem
Datenbestand mitteilen (Score-Verfahren).
Die Käufer können Auskunft bei der Schufa über die sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das Schufa-Auskunfts- und
Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der Schufa lautet:
Schufa Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 60 05 09, 44845 Bochum
Schufa Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 56 40, 30056 Hannover
Es gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der greeninvest24 GmbH.
090525_Kaufvertrag