Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Bauten und Anlagen in Moorlandschaften Die neue Vollzugshilfe SANU, Solothurn, 3. Dezember 2015 Andreas Stalder, Peter Staubli Sektion Landschaftsmanagement, BAFU Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Bauten und Anlagen … … in Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung… ? ! … von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung … ? ! Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 3 … dient dem Schutzziel …? Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 4 Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. Anlass für die Vollzugshilfe Stellenwert der Vollzugshilfe Adressaten der Vollzugshilfe Ziele der Vollzugshilfe Wichtigste Inhalte der Vollzugshilfe ! Vertiefung durch Peter Staubli im 2. Teil 6. Wie nutze ich die Vollzugshilfe ? Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 5 1. Anlass für die Vollzugshilfe K Rechtlich komplexe Materie: - Art. 78 Abs.5 BV - Art. 23b ff NHG - Moorlandschaftsverordnung vom 1. Mai 1996 - überlagerndes / flankierendes Recht: RPG, kant. Planungs- und Baurecht; Landwirtschafts- und Waldrecht K Unterschiedliche Zuständigkeiten für den Vollzug dieser Erlasse K Wirkungskontrolle Moorschutz K Vollzugserfahrung; Vollzugsprobleme …… aus allen Sektoralpolitiken, aus der Raumplanung K Wunsch der Vollzugsbehörden, v.a. aus den Kantonen (SANU-Seminar zum selben Thema 2008 in Amsoldingen) Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 6 2. Stellenwert der Vollzugshilfe Die Vollzugshilfe wurde in Zusammenarbeit mit den hauptbetroffenen Bundesämtern für Landwirtschaft und für Raumentwicklung (ARE) erarbeitet. K Sie konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe K Sie will eine einheitliche Vollzugspraxis fördern K Sie will die sich stellenden Fragen illustrieren " Berücksichtigen Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. In den gegebenen Ermessensspielräumen können aber auch andere Lösungen rechtskonform sein. Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 7 3. Adressaten der Vollzugshilfe K Adressaten der Vollzugshilfe: Akteure, welche Bauten und Anlagen in Moorlandschaften planen, beurteilen und bauen Ergänzend allenfalls zusätzlich betroffene Behörden und Rechtsmittelinstanzen " Konkret: Planer, Architekten, Raumplanungs- und Baubewilligungsbehörden in Gemeinden und Kantonen, mitwirkende Fachstellen aus Landwirtschaft (Meliorationen), Waldwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Beschwerdeinstanzen K Ergänzung durch ein illustratives Faltblatt für weitere Interessierte, die nicht mit der konkreten Umsetzung des Moorlandschaftsschutzes befasst sind " Konkret: Bauherren, nicht federführende Mitglieder von Kollegialbehörden wie Baukommissionen, Alp- und Meliorationsgenossenschaften Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 8 4. Ziele der Vollzugshilfe Fokus: Beurteilung von konkreten Vorhaben ! K Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und ihres Zusammenwirkens K Erläuterung der fachlichen Grundlagen K Erläuterung der unbestimmten Rechtsbegriffe und der mit ihrer Umsetzung verbundenen Ermessensspielräume K Erläutern der zu bearbeitenden inhaltlichen Themen K Aufzeigen der einzelnen Bearbeitungsschritte K Illustration K Hinweise auf die Gerichtspraxis Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 9 5. Inhaltsübersicht der Vollzugshilfe Fokus: Beurteilung von konkreten Vorhaben ! K Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen Hinweise auf die moorlandschaftsrechtlichen Grundlagen (insbesondere auf die Schutzziele) K Vorgehen bei der Beurteilung von Bauten und Anlagen in Moorlandschaften: 1. Moorlandschaftsrechtliche (NHG / Verordnungen) Fragen (Kap.2): - Sind die Gesuchsunterlagen vollständig ! Vertiefung Peter Staubli - Ist die der Baute/Anlage zu Grunde liegende Nutzung zulässig ? - Ist die Baute/Anlage schutzzielverträglich ? ! Vertiefung Peter Staubli 2. Raumplanungsrechtliche Fragen (Kapitel 3) 3. Hinweise auf das Waldrecht (Kapitel 4) K K K Hinweise auf die Rechtsprechung (Anhang 1) Hinwiese auf Literatur und Gesetzgebung (Anhang 2) Checkliste als Wegweiser für den Praktiker (Anhang 3) Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 10 5. Inhalte der Vollzugshilfe (II) Was ist nicht Thema der Vollzugshilfe ? K Agrarpolitische und landwirtschaftsrechtliche Fragen - z.B. betreffend Direktzahlungen K Meliorationsrechtliche Fragen - z.B. betreffend Erfüllung von Voraussetzungen der DZV K Konzeptionelle Fragen der Raumplanung - z.B. Fragen der Richt- und Nutzungsplanung K Konzeptionelle Fragen des NHG und seiner Ausführungserlasse - Z.B. Fragen der Inventarisierung Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 11 6. Wie nutze ich die Vollzugshilfe ? 1. Sind die Unterlagen vollständig ? Unterlagen ergänzen 2. Dient das Vorhaben einer moorlandschaftsrechtlich zulässigen Nutzung ? Vorhaben nicht bewilligungsfähig 3. Ist das Projekt mit den konkreten Schutzzielen der Moorlandschaft verträglich ? Vorhaben überarbeiten? «normale» bau- und planungsrechtliche Prüfung (kant. Recht) Bauentscheid Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 12 Beurteilung von Bauten und Anlagen 1. Schritt: Vollständigkeit der Unterlagen Gesuchsunterlagen Erforderlich sind: K Technische Angaben zur Art und Intensität der Nutzung K Angaben zur Erschliessung sowie zur Ver- und Entsorgung K Visualisierung der geplanten Baute oder Anlage K Visualisierung Umgebungsgestaltung K Begründung der Schutzzielverträglichkeit des Projektes Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 13 Beurteilung von Bauten und Anlagen 1. Schritt: Vollständigkeit der Unterlagen Moorlandschaftsspezifische Grundlagen Damit die Schutzzielverträglichkeit beurteilt werden kann, muss auf die folgenden Grundlagen zurückgegriffen werden: Bund K K Allgemeine Schutzziele nach Art. 4 ML-Verordnung Objektbeschreibung (Anhang 2 ML-Verordnung Kantonale und kommunale Grundlagen K K K Spezifische Schutzziele Schutzbestimmungen und Pläne (z.B. Schutzverordnung, Zonenplan, Baureglement etc.) Weitere Grundlagen (z.B. Landschaftsentwicklungskonzept, Richtplan etc.) Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 14 Beurteilung von Bauten und Anlagen 1. Schritt: Vollständigkeit der Unterlagen Fokus allgemeine Schutzziele Art 23c Abs. 1 NHG K Geschützt sind namentlich diejenigen Eigenheiten der ML, welche die Einmaligkeit bzw. ihren besonderen Wert innerhalb einer Gruppe von vergleichbaren ML ausmachen Art 4 Abs. 1 MLV K Das Landschaftsbild muss grundsätzlich vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden K Moorbiotope und weitere Biotope sind ungeachtet ihrer Bedeutung uneingeschränkt zu erhalten K Geomorphologische Elemente und charakteristische Aspekte der Kulturlandschaft sind zu erhalten. Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 15 Beurteilung von Bauten und Anlagen 1. Schritt: Vollständigkeit der Unterlagen Fokus Moorlandschaftsspezifische Schutzziele Bsp. Anhang 2 ML-Verordnung (Objektbeschreibung ML 62) K Die Moorlandschaft besitzt sehr abgeschiedene, naturnahe Gebiete….. K Das Gebiet Leser-Tolen ist eine wertvolle Alp-Kulturlandschaft mit vielfältigen, natürlichen und kulturbedingten Elementen (u.a. Lesesteinhaufen, Weidemauern, alte Fichten…) Bsp. Referenzliste ML 357 (unpublizierte Umsetzungshilfe des Bundes) K Schutz des Auenbereichs vor Ausdehnung Kiesabbau und Aufschüttung K Bei der Räumung der Alpweiden von Schutt und Felssturzmassen sind die hänge vor Ausebnungen der Geländeoberfläche zu schützen K Erhaltung der als besonders wertvoll bezeichneten Alpgebäude in ihrer Struktur und Bausubstanz. Bsp. Sachplan ML Kanton Bern (ML 118) K Gebiete, welche bisher frei von Anlagen und Bauten sind, sollen unverbaut erhalten bleiben. K Besondere, die Landschaft prägende Reliefformen dürfen nicht verändert werden, etwa durch Abbau oder Aufschüttung. Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 16 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Generelles K K K Schutzziele umfassen natürliche und kulturlandschaftliche Aspekte. In den meisten Fällen können ML nur erhalten werden, wenn eine nachhaltige Nutzung langfristig sichergestellt ist. Die Prüfung der Schutzzielverträglichkeit muss individuell bzw. moorlandschaftsspezifisch erfolgen. Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 17 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Prüfkriterien 1. 2. 3. 4. 5. 6. Standort Dimensionierung Materialisierung Architektonische und bauliche Gestaltung Integration in die Umgebung; Umgebungsgestaltung Indirekte Auswirkungen Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 18 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Standort 1 K K K Die Standortwahl ist entscheidend für die Eingliederung in die Landschaft. Ausgeschlossen sind Biotope, Vorkommen geschützter Arten und deren Vernetzungsachsen Die Baute / Anlage darf den Wasser und –Stoffhaushalt der Moore nicht beeinträchtigen Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 19 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Standort 2, wichtigste Kriterien K K K K K Standortevaluation aufgrund Topographie, bestehenden Landschafts- und Vegetationsstrukturen Freihaltung von unbebauten Landschaftsräumen, Kuppen und Sichtachsen. Ausrichtung auf das bestehende Wegnetz und an bestehende Siedlungsstrukturen Übernahme bestehender Siedlungsmuster und Einhaltung der traditionellen Gebäudeabstände in Streusiedlungen Übernahme der traditionellen Gebäudetypologie Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 20 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Dimensionierung K K Die Dimensionierung muss auf die traditionelle Gebäudetypologie mit ihren Volumina und Proportionen Rücksicht nehmen Bei notwendigen Vergrösserung (z.B. aufgrund des Tierschutzgesetzes) mit baulicher Gliederung, Teilung des Gebäudes oder gestalterischen Massnahmen eine optimale Eingliederung abstreben. Traditionelle Proportionen und Dachformen sind auch in diesen Fällen zu übernehmen. Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 21 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Materialisierung K K K K Bei der Materialwahl sind traditionelle, ortsübliche Materialien zu bevorzugen. Das Material für Dacheindeckung und Dachelemente ist besonders sorgfältig auszuwählen. Optisch auffällige, spiegelnde Bauteile sind zu vermeiden, dies gilt namentlich auch für technische Anlagen zur Energieversorgung (Solarpanels) Sorgfältige Farbwahl Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 22 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Architektonische und bauliche Gestaltung K K K Die Zielsetzung wird in der Regel mit traditionell, ortsüblich oder typisch umschrieben. Die Gestaltung soll somit die traditionelle Architektur und Bautypologie übernehmen. Optisches «Absetzen» ist zu vermeiden. Wichtig sind: Grundriss, Proportionen, Dachgestaltung (v.a. Firstausrichtung), Fassaden, Gebäudeöffnungen (Fenster, Türen, Tore). Zurückhaltung bei Dachaufbauten und –einschnitten und Balkonen Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 23 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Integration in die Umgebung; Umgebungsgestaltung Die Umgebungsgestaltung hat grosse Bedeutung bei der Eingliederung in eine ML. K Minimierung Terrainveränderung. Unauffällige Gestaltung von Böschungen K Begrünung mit standortheimischen Pflanzen. Kaschierung auffälliger Gebäudeteile. K Minimierung befestigter Flächen. Wo unvermeidbar, Anpassung an das Relief. K Ortsübliche Zäune und Einfriedungen. Verzicht auf weiträumige Beleuchtungen Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 24 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Indirekte Auswirkungen von Bauten und Anlagen Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die Baute / Anlage indirekte Auswirkungen hat. Diese dürfen nicht zu einer mit den Schutzzielen unverträglichen landwirtschaftlichen oder touristischen Nutzung führen. Zum Beispiel: K Die Erhöhung der Stellplätze eines Stalls oder die Umstellung von Mist auf Vollgülle bedürfen eines Bewirtschaftungsplanes, welcher die Biotopverträglichkeit nachweist. K Umstellung Skilift auf Sessellift. Im Sommerbetrieb besteht die Gefahr einer Zunahme der Störung von Lebensräumen empfindlicher Arten. Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 25 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Erschliessungen Erschliessungen (Strassen, Leitungen) sind relativ häufige Eingriffe und haben in der Regel eine grosse Auswirkung auf die ML. Zu beurteilen sind: K Linienführung: Anpassung an das bestehende Wegnetz, Anpassung an das Relief. K Minimale Dimensionierung (Länge, Breite) K Materialwahl: ein Naturbelag (Rasen, Kiesdeckschicht o.ä.) sind vorzuziehen. Befestigungen (z.B. Betonspuren, Rasengittersteine) können lokal sinnvoll sein. Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 26 Beurteilung von Bauten und Anlagen 3. Schritt: Prüfung der Schutzzielverträglichkeit Indirekte Auswirkungen von Erschliessungen Auch bei Erschliessungen sind indirekte Auswirkungen zu beurteilen: K Veränderung Wasserhaushalt und in der Folge Beeinträchtigung von Moorbiotopen. K Störungszunahme in bislang unerschlossenen Landschaftsräumen. Gefahr der Zweckentfremdung des Weges. K Bei Wanderwegen und Naturlehrpfaden ist zudem die Gefährdung durch Trittschäden in heiklen Gebieten zu beachten. K Verbesserung der nachhaltigen Nutzung von Flachmooren (Vereinfachung des regelmässigen Streueschnitts, Verhinderung ungeordnetes Befahren) Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Bauten und Anlagen in Moorlandschaften | 3.12.2015 Andreas Stalder, Peter Staubli 28
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