Auszeichnung Vorbildlicher Bauten 2015

Ankündigung Auszeichnung vorbildlicher Bauten 2015
Das Land Nordrhein-Westfalen führt vertreten durch das Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Kooperation mit der Architektenkammer
alle fünf Jahre die „Auszeichnung vorbildlicher Bauten in Nordrhein-Westfalen“ durch.
Das Verfahren richtet sich an alle Bauherrinnen/Bauherren und
Architektinnen/Architekten, die in gestalterischer, ökologischer und ökonomischer
Hinsicht herausragende Bauten und Anlagen in Nordrhein-Westfalen realisiert
haben. Die Auszeichnung bildet aufgrund ihrer Breitenwirkung seit 35 Jahren einen
wichtigen Beitrag zur Förderung der Baukultur in NRW.
Prämiert werden Gebäude und Anlagen, die in besonderer Weise den Zielsetzungen
der Auslobung entsprechen, die Ende Februar veröffentlicht wird. Die Objekte
müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und in den vergangenen fünf Jahren fertig
gestellt worden sein. Ausgezeichnet werden können alle Arten von Bauten, wie zum
Beispiel Wohnungsbauten und Siedlungen, Kultur- und Bildungsbauten, Büro- und
Gewerbebauten sowie öffentliche Bauten. Bei den Bauaufgaben kann es sich um
Neubauten, aber auch um Maßnahmen im Bestand handeln.
Um die Auszeichnung können sich Bauherren und Mitglieder einer
Architektenkammer als Entwurfsverfasser in beiderseitigem Einvernehmen
bewerben. Über die Auszeichnung beschließt eine unabhängige Jury.
Es können bis zu 30 Bauten ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung erfolgt Ende
November 2015 durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette im
Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung. Außerdem werden die ausgezeichneten
Objekte in einer Broschüre und einer Ausstellung dokumentiert, die ab Dezember
2015 zunächst im Haus der Architekten gezeigt wird.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 24. April 2015 bei der AKNW eingereicht
werden. Erwartet werden ein DIN A 0 Plakat mit der Darstellung des Projekts, eine
Teilnahmeerklärung sowie die Erteilung der Veröffentlichungsrechte. Zur Aufnahme
der Adress- und Projektdaten wird eine elektronische Erfassung auf der Homepage
der AKNW angeboten.
Die vollständige Auslobung wird Ende Februar 2015 im Internetangebot des MBWSV
und der AKNW veröffentlicht.