Profilpapier zur nebenberuflichen Professur (20%) „Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht“ 30.09.2015 1. Denomination der Professur Bei der Professur handelt es sich um eine nebenberufliche Professur (20%). Sie ist für das Fachgebiet „Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht“ denominiert. Die Beschäftigung erfolgt gem. § 29 NHG in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Die nebenberufliche Professur wird in Anlehnung an W3 vergütet. 2. Zuordnung der Professur Die Professur ist im Schwerpunktbereich Management und unternehmerisches Handeln der Fakultät Wirtschaftswissenschaften verortet. Eine konkrete Zuordnung erfolgt an der Leuphana Law School. Die in der Wissenschaftsinitiative Management und unternehmerisches Handeln vertretenen Disziplinen fokussieren sich in der Forschung gemeinsam auf die Steuerung von Unternehmen, die in einem durch vielfältigen Wandel gekennzeichneten globalen, digitalen und deregulierten Umfeld mit einer Vielzahl von Akteuren vor großen Herausforderungen steht. 3. Begründung des Professurenprofils 3.1. Bedarf und thematische Ausrichtung Die nebenberufliche Professur leistet einen wichtigen Beitrag zu den Rechtswissenschaften an der Leuphana im Fach Strafrecht und stärkt die Bildung und Entwicklung der Leuphana Law School wesentlich. Eine besondere Befassung der Aspiranten mit dem Wirtschaftsstrafrecht ist sowohl angesichts dessen stetig wachsender Bedeutung in der Rechtspraxis (Stichwort Compliance) als auch der in Forschung und Lehre an der Leuphana traditionell zu leistenden Aufgaben innerhalb der Wissenschaftsinitiative Management und unternehmerisches Handeln erforderlich. 3.2. Beitrag zur Forschung und Lehre Der Professur werden überwiegend Aufgaben in der Lehre übertragen, wobei die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber insbesondere einen Beitrag zur Sicherung des Basis-Lehrangebots zum Strafrecht in den vorhandenen rechtswissenschaftlichen Studiengängen der Leuphana leisten soll. Die Aufgaben der Professur in der Lehre sind dabei hauptsächlich im Bereich des laufenden Major Rechtswissenschaften angesiedelt. Dieser ist unlängst neu ausgerichtet worden. Nach dem jetzt geltenden Grundmodell sollen den Studierenden im Major die Grundlagen der Rechtswissenschaft in allen klassischen Gebieten vermittelt werden. Zum klassischen Fächerkanon gehört die Vermittlung des Strafrechts mit seinen allgemeinen Lehren (Täterschaft, Teilnahme, Schuld) und seinen zentralen Delikten (Mord, Totschlag, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub etc.). Hierzu soll die ausgeschriebene Professur im Wesentlichen beitragen. 2 Darüber hinaus sollen Studierende, die eine berufliche Tätigkeit im immer wichtiger werdenden Bereich der Compliance anstreben, über geeignete Vertiefungsveranstaltungen an aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsrecht herangeführt werden. Schließlich sollte eine gewisse Publikationstätigkeit vom Stelleninhaber entfaltet werden, um die Profilbildung der Leuphana in den Rechtswissenschaften zu unterstützen. Auch aus diesem Grund wird besonderes Augenmerk auf den mit der Gesamtausrichtung der Leuphana harmonierenden Forschungsschwerpunkt im Bereich Wirtschaftsrecht gelegt. Das gilt umso mehr, als sich dort in vorteilhafter Weise Verbindungen zu den anderen Forschungsprofessuren im Bereich Rechtswissenschaft (z. B. Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Immaterialgüterrecht) knüpfen lassen, die ebenfalls alle einen starken Compliance-Bezug aufweisen. Die zu leistenden Kernaufgaben sind auf das nationale Strafrecht und seine komplexe Dogmatik beschränkt. Die Leuphana fördert auf der Grundlage des Integrativen Gendering die Gender-Diversity Kompetenz der Studierenden. Die Professur greift dies als Leitgedanken auf und bezieht Erkenntnisse der Geschlechterforschung und Diversitätsansätze in die Lehre ein.
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