Profilpapier zur nebenberuflichen Professur (20%) „Strafrecht

Profilpapier zur nebenberuflichen Professur (20%) „Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht“
30.09.2015
1. Denomination der Professur
Bei der Professur handelt es sich um eine nebenberufliche Professur (20%). Sie ist für das Fachgebiet
„Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht“ denominiert. Die Beschäftigung erfolgt gem. § 29 NHG
in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Die nebenberufliche Professur wird in Anlehnung an W3
vergütet.
2. Zuordnung der Professur
Die Professur ist im Schwerpunktbereich Management und unternehmerisches Handeln der Fakultät
Wirtschaftswissenschaften verortet. Eine konkrete Zuordnung erfolgt an der Leuphana Law School. Die in
der Wissenschaftsinitiative Management und unternehmerisches Handeln vertretenen Disziplinen
fokussieren sich in der Forschung gemeinsam auf die Steuerung von Unternehmen, die in einem durch
vielfältigen Wandel gekennzeichneten globalen, digitalen und deregulierten Umfeld mit einer Vielzahl von
Akteuren vor großen Herausforderungen steht.
3. Begründung des Professurenprofils
3.1. Bedarf und thematische Ausrichtung
Die nebenberufliche Professur leistet einen wichtigen Beitrag zu den Rechtswissenschaften an der
Leuphana im Fach Strafrecht und stärkt die Bildung und Entwicklung der Leuphana Law School
wesentlich.
Eine besondere Befassung der Aspiranten mit dem Wirtschaftsstrafrecht ist sowohl angesichts dessen
stetig wachsender Bedeutung in der Rechtspraxis (Stichwort Compliance) als auch der in Forschung und
Lehre an der Leuphana traditionell zu leistenden Aufgaben innerhalb der Wissenschaftsinitiative
Management und unternehmerisches Handeln erforderlich.
3.2. Beitrag zur Forschung und Lehre
Der Professur werden überwiegend Aufgaben in der Lehre übertragen, wobei die Stelleninhaberin bzw. der
Stelleninhaber insbesondere einen Beitrag zur Sicherung des Basis-Lehrangebots zum Strafrecht in den
vorhandenen rechtswissenschaftlichen Studiengängen der Leuphana leisten soll.
Die Aufgaben der Professur in der Lehre sind dabei hauptsächlich im Bereich des laufenden Major
Rechtswissenschaften angesiedelt. Dieser ist unlängst neu ausgerichtet worden. Nach dem jetzt
geltenden Grundmodell sollen den Studierenden im Major die Grundlagen der Rechtswissenschaft in allen
klassischen Gebieten vermittelt werden. Zum klassischen Fächerkanon gehört die Vermittlung des
Strafrechts mit seinen allgemeinen Lehren (Täterschaft, Teilnahme, Schuld) und seinen zentralen Delikten
(Mord, Totschlag, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub etc.). Hierzu soll die ausgeschriebene
Professur im Wesentlichen beitragen.
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Darüber hinaus sollen Studierende, die eine berufliche Tätigkeit im immer wichtiger werdenden Bereich
der Compliance anstreben, über geeignete Vertiefungsveranstaltungen an aktuelle Entwicklungen im
Wirtschaftsrecht herangeführt werden.
Schließlich sollte eine gewisse Publikationstätigkeit vom Stelleninhaber entfaltet werden, um die
Profilbildung der Leuphana in den Rechtswissenschaften zu unterstützen. Auch aus diesem Grund wird
besonderes Augenmerk auf den mit der Gesamtausrichtung der Leuphana harmonierenden
Forschungsschwerpunkt im Bereich Wirtschaftsrecht gelegt. Das gilt umso mehr, als sich dort in
vorteilhafter Weise Verbindungen zu den anderen Forschungsprofessuren im Bereich Rechtswissenschaft
(z. B. Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Immaterialgüterrecht) knüpfen lassen, die ebenfalls alle einen
starken Compliance-Bezug aufweisen.
Die zu leistenden Kernaufgaben sind auf das nationale Strafrecht und seine komplexe Dogmatik
beschränkt.
Die Leuphana fördert auf der Grundlage des Integrativen Gendering die Gender-Diversity Kompetenz der
Studierenden. Die Professur greift dies als Leitgedanken auf und bezieht Erkenntnisse der
Geschlechterforschung und Diversitätsansätze in die Lehre ein.