Vorlehre Informationen für Berufsberater, Berufsberaterinnen und Lehrer und Lehrerinnen Was ist die Vorlehre? Wir wollen mit der Vorlehre fremdsprachige Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren zu einer berufli- chen Grundbildung motivieren. Mit der Vorlehre wollen wir den Übergang zwischen Schule und Beruf optimieren, berufliche Grundkenntnisse vermitteln und die schulischen, insbesondere die sprachlichen Voraussetzungen für eine bereits gewählte berufliche Grundbildung nachhaltig verbessern. Für wen ist die Vorlehre gedacht? Normal intelligente Jugendliche, die vor allem die sprachlichen Voraussetzungen für eine berufliche Grundbildung noch nicht erfüllen, führen wir durch eine gezielte Ausbildung an die ordentliche berufliche Grundbildung heran. Sie sollen arbeitswillig und motiviert für eine praktische berufliche Tätigkeit sein und die Berufswahl bereits getroffen haben. Spätimmigrierte Jugendliche mit abgeschlossener obligatorischer Schulpflicht und Deutschkenntnissen fördern wir sprachlich soweit, dass sie nach der Vorlehre dem regulären Unterricht an der Berufsfach- schule und den Anleitungen im Betrieb folgen können. In den Bereichen Rechnen, Französisch oder Informatik fördern wir die Jugendlichen je nach gewähltem Beruf. Wie sieht die praktische Seite der Ausbildung aus? Im Vorlehrbetrieb erwerben die Jugendlichen die ersten Grundlagen in der Berufspraxis. Basis dazu sind die Ziele des ersten Ausbildungsjahrs im betreffenden Beruf. Die Jugendlichen arbeiten an dreieinhalb Tagen in der Woche im Vorlehrbetrieb. Sie erhalten in der Regel etwas weniger Lohn als ein Lehrling im ersten Lehrjahr. Der Vorlehrbetrieb soll bereit sein, gegen Ende der Vorlehre einen Lehrvertrag abzuschliessen. Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner setzen sich mit einem grösseren persönlichen, zeitlichen und fachlichen Engagement ein, um die Jugendlichen zu betreuen und zu fördern. Der Vorlehrbetrieb muss eine Ausbildungsbewilligung für die angestrebte berufliche Grundbildung besitzen. Er ist für das eventuelle Einholen einer Arbeitsbewilligung zuständig und verantwortlich. Aufnahme in den Vorlehrkurs Die Jugendlichen sollen im Vorlehrbetrieb eine Schnupperlehre absolviert haben, und die Einwilligung des Betriebes zum Abschluss eines Vorlehrvertrages soll vorliegen. Zum Abschluss des Vorlehrvertrages und damit zum Besuch des Vorlehrkurses muss die Einwilligung der Berufsfachschule vorliegen. Diese führt ein Selektionsverfahren durch. Aufgrund der Zeugnisse der vorhergehenden Schulstufen, eines Eintrittsgespräches mit den Jugendlichen und eines Aufnahmetests wird entschieden, ob die Interessenten in den Vorlehrkurs aufgenommen werden können. Nach einem positiven Entscheid der Berufsfachschule wird der Vorlehrvertrag von der Berufsfachschule ausgehändigt. Für die Aufnahme in den Kurs gilt die Reihenfolge der an die Berufsfachschule zurückge- schickten Vertragskopien. Berufsschule Mode und Gestaltung Zürich F. Moccand, Leiter Vorlehre Ackerstrasse 30 8090 Zürich Tel/Fax 044 444 54 44/45 www.bsmg.ch Hon, Infos Vorlehre Berufsberatung
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