Vorlehre - Berufsschule Mode und Gestaltung Zürich

Vorlehre
Informationen für Berufsberater, Berufsberaterinnen und Lehrer und Lehrerinnen
Was ist die Vorlehre?
Wir wollen mit der Vorlehre fremdsprachige Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren zu einer
berufli- chen Grundbildung motivieren. Mit der Vorlehre wollen wir den Übergang zwischen Schule
und Beruf optimieren, berufliche Grundkenntnisse vermitteln und die schulischen, insbesondere die
sprachlichen Voraussetzungen für eine bereits gewählte berufliche Grundbildung nachhaltig
verbessern.
Für wen ist die Vorlehre gedacht?
Normal intelligente Jugendliche, die vor allem die sprachlichen Voraussetzungen für eine berufliche
Grundbildung noch nicht erfüllen, führen wir durch eine gezielte Ausbildung an die ordentliche
berufliche Grundbildung heran. Sie sollen arbeitswillig und motiviert für eine praktische berufliche
Tätigkeit sein und die Berufswahl bereits getroffen haben.
Spätimmigrierte Jugendliche mit abgeschlossener obligatorischer Schulpflicht und
Deutschkenntnissen fördern wir sprachlich soweit, dass sie nach der Vorlehre dem regulären
Unterricht an der Berufsfach- schule und den Anleitungen im Betrieb folgen können.
In den Bereichen Rechnen, Französisch oder Informatik fördern wir die Jugendlichen je nach gewähltem
Beruf.
Wie sieht die praktische Seite der Ausbildung aus?
Im Vorlehrbetrieb erwerben die Jugendlichen die ersten Grundlagen in der Berufspraxis. Basis dazu
sind die Ziele des ersten Ausbildungsjahrs im betreffenden Beruf. Die Jugendlichen arbeiten an
dreieinhalb Tagen in der Woche im Vorlehrbetrieb. Sie erhalten in der Regel etwas weniger Lohn als ein
Lehrling im ersten Lehrjahr.
Der Vorlehrbetrieb soll bereit sein, gegen Ende der Vorlehre einen Lehrvertrag abzuschliessen. Die
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner setzen sich mit einem grösseren persönlichen, zeitlichen
und fachlichen Engagement ein, um die Jugendlichen zu betreuen und zu fördern.
Der Vorlehrbetrieb muss eine Ausbildungsbewilligung für die angestrebte berufliche
Grundbildung besitzen. Er ist für das eventuelle Einholen einer Arbeitsbewilligung zuständig und
verantwortlich.
Aufnahme in den Vorlehrkurs
Die Jugendlichen sollen im Vorlehrbetrieb eine Schnupperlehre absolviert haben, und die Einwilligung des
Betriebes zum Abschluss eines Vorlehrvertrages soll vorliegen.
Zum Abschluss des Vorlehrvertrages und damit zum Besuch des Vorlehrkurses muss die Einwilligung
der Berufsfachschule vorliegen. Diese führt ein Selektionsverfahren durch. Aufgrund der Zeugnisse der
vorhergehenden Schulstufen, eines Eintrittsgespräches mit den Jugendlichen und eines Aufnahmetests
wird entschieden, ob die Interessenten in den Vorlehrkurs aufgenommen werden können.
Nach einem positiven Entscheid der Berufsfachschule wird der Vorlehrvertrag von der
Berufsfachschule ausgehändigt. Für die Aufnahme in den Kurs gilt die Reihenfolge der an die
Berufsfachschule zurückge- schickten Vertragskopien.
Berufsschule Mode und Gestaltung
Zürich F. Moccand, Leiter Vorlehre
Ackerstrasse 30
8090 Zürich
Tel/Fax 044 444 54 44/45
www.bsmg.ch
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