Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung 9.7.1 Bestätigung über die erbrachten LUFEB-Stunden Die Vertragsnehmerin bestätigt mit Doppelunterschrift, dass die im Arbeitsprogramm LUFEB ausgewiesenen Stunden für die Kompensationsgruppen B und C für das Berichtsjahr %%%. effektiv erbracht wurden und die erbrachten Leistungen durch das BSV jederzeit eingesehen werden können. Die erbrachten Leistungen sind klar dokumentiert bezüglich: • Bezug zum Arbeitsprogramm • Anzahl erbrachte Stunden • Inhalt der erbrachten Leistungen • Würdigung der Zielerreichung • Nachverfolgbarkeit der Personen, welche die Leistungen erbracht haben Unterschriften von der/dem Geschäftsführer/in und Kenntnisnahme der/des Präsidenten/in (Vorstandsmitglied) Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: EDI BSV Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB) Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018 318.507.10 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung 9.7.2 Vollständigkeitserklärung (VE) für das Jahr .. (Die VE ist von allen Organisationen (VN und UVN) zu unterzeichnen. Die VE der VN ist dem BSV mit den jährlichen Reportingdaten einzureichen, die VE der UVN sind bei der VN abgelegt und bei Bedarf dem BSV vorzulegen) Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung bestätigen die Unterzeichnenden nach bestem Wissen und Gewissen, im Zusammenhang mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Abschlussunterlagen, die unten aufgeführten Punkte: 1. In der Ihnen vorgelegten Jahresrechnung und Kostenrechnung sind alle Geschäftsfälle erfasst, die für das genannte Rechnungsjahr buchungspflichtig sind. Die Jahresrechnung entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten und ist frei von wesentlichen Fehlaussagen. 2. Die Anforderungen aus dem KSBOB für die Vertragsperiode 2015 – 2018 und aus dem Vertrag %%%., namentlich an die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und Standards zur Kostenrechnung sind erfüllt. 3. In der von uns unterzeichneten Jahresrechnung sind alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Verpflichtungen (inkl. Investitionsgeschäfte, Fondsmittel und dergleichen) der Organisation und der angegliederten Betriebe berücksichtigt. Es bestehen keine weiteren Nebenkassen und Nebenrechnungen, die mit der Organisation in irgendeinem Zusammenhang stehen. Eventualverpflichtungen (Garantien, Bürgschaften etc.) sind offengelegt. 4. Betriebsfremde Aufwendungen wurden vollständig Dritten oder nicht subventionsberechtigten Nebenrechnungen belastet; betriebliche Erträge ausnahmslos der Betriebsrechnung der Organisation gutgeschrieben. 5. Andere Verträge, Rechtsstreitigkeiten oder andere Auseinandersetzungen, die für die Beurteilung der Jahresrechnung der Organisation von wesentlicher Bedeutung sind, bestanden nicht. 6. Alle Lieferungen, Leistungen und Ansprüche (Beiträge Dritter) sind vollständig und fristgerecht in Rechnung gestellt und geltend gemacht worden. 7. Ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen-Prinzip, Unterschriftenregelung, Kompetenzregelung) ist umgesetzt. 8. Die obigen Punkte sind auf die Unterverträge angewendet und dokumentiert. EDI BSV Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB) Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018 318.507.10 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Ort, Datum:________________ Geschäftsführung: ____________________ Die Trägerschaft der Organisation hat während des abgelaufenen Geschäftsjahres ihre Aufsichtsfunktion wahrgenommen. Ort, Datum:________________ Vorstand: _____________________ EDI BSV Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB) Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018 318.507.10 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung 9.7.3 Liste der wirtschaftlichen Verbindungen für das Jahr .. Name Vertragsnehmerin%%%%%%%%%%%%%%%%%% BSV-Nr. %%% Folgende Personen aus dem Vorstand der VN haben gleichzeitig Einsitz im Vorstand von UVN: Name, Vorname, Wohnort UVN, BSV-Nr., Sitz Neben dem Vertrag auf Leistungen nach Art. 74 IVG bestehen folgende vertragliche Beziehungen zwischen VN und UVN: Vertragstitel / Gegenstand Vertragspartner (UVN, BSV- Vertragsumschreibung inkl. Nr.) Vertragsvolumen in CHF (p.a.) VN und UVN sind kapitalmässig wie folgt miteinander verbunden (Darlehen, Beteiligungen u.ä.): Kapitalgeber (BSV-Nr.) Kapitalnehmer (BSV-Nr.) Ort, Datum:__________________ Beschreibung / Betrag Organisation: ______________________ EDI BSV Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB) Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018 318.507.10 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung 9.7.4 Bestätigung über die Bildung/Äufnung von zweckgebundenen Fonds aus freien Mitteln für das Jahr Name Vertragsnehmerin%%%%%%%%%%%%%%%%%% BSV-Nr. %%% Die VN bestätigt, im Berichtsjahr keine zweckgebundenen Fonds aus freien Mitteln gebildet/geäufnet zu haben. Folgende Fonds wurden gebildet/geäufnet: VON (Konto): NACH (Konto): Freie Mittel zweckgebundener Fond Betrag in CHF Begründung Ort, Datum:_____________________ Organisation: _____________________ EDI BSV Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB) Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018 318.507.10 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung 9.7.7 Bestätigung der Revisions(RS)-/Kontrollstelle(KS) für das Jahr ... D i es es T est a t ist z u sät z l i c h z u m ord e nt l ic he n R ev i si o ns ber ic ht z u erst e l l en un d d e m B S V a b z u g e b en ! ( g e m. R z 1 0 01 K S BO B) Die Revisions- oder Kontrollstelle bestätigt gegenüber dem BSV, bei der Organisation (Name der Organisation) folgende Fragen auf deren Einhaltung und Korrektheit geprüft und für richtig befunden zu haben: i.O. nicht i.O. Die im Vertrag vorgegebenen Rechnungslegungsgrundsätze und Bewertungsvorgaben werden eingehalten. Wird als Rechnungslegungsstandard lediglich Kern-FER oder Kern-FER ohne Geldflussrechnung oder kein Rechnungslegungsstandard geführt, ist ein entsprechender Hinweis im Revisionsbzw. Kontrollstellenbericht anzubringen. Ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen-Prinzip, Unterschriftenregelung, Kompetenzregelung) existiert resp. ist vorhanden. Auf allen Organisationsstufen und im Zahlungsverkehr wird die Kollektivunterschrift zu zweien angewendet. Falls ein Punkt nicht erfüllt ist, ist das BSV darüber in Kenntnis zu setzen und der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Bemerkungen: Ort, Datum:____________________ Unterschrift RS/KS: ________________ EDI BSV Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB) Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018 318.507.10
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