9.7.1 Bestätigung über die erbrachten LUFEB

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld Invalidenversicherung
9.7.1
Bestätigung über die erbrachten LUFEB-Stunden
Die Vertragsnehmerin bestätigt mit Doppelunterschrift, dass die im Arbeitsprogramm LUFEB ausgewiesenen Stunden für die Kompensationsgruppen B und
C für das Berichtsjahr %%%. effektiv erbracht wurden und die erbrachten
Leistungen durch das BSV jederzeit eingesehen werden können.
Die erbrachten Leistungen sind klar dokumentiert bezüglich:
• Bezug zum Arbeitsprogramm
• Anzahl erbrachte Stunden
• Inhalt der erbrachten Leistungen
• Würdigung der Zielerreichung
• Nachverfolgbarkeit der Personen, welche die Leistungen erbracht haben
Unterschriften von der/dem Geschäftsführer/in und Kenntnisnahme der/des
Präsidenten/in (Vorstandsmitglied)
Ort:
Datum:
Name und Funktion:
Unterschrift:
EDI BSV Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe (KSBOB)
Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018
318.507.10
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9.7.2
Vollständigkeitserklärung (VE) für das Jahr ..
(Die VE ist von allen Organisationen (VN und UVN) zu unterzeichnen. Die VE der VN ist dem BSV
mit den jährlichen Reportingdaten einzureichen, die VE der UVN sind bei der VN abgelegt und bei
Bedarf dem BSV vorzulegen)
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung bestätigen die
Unterzeichnenden nach bestem Wissen und Gewissen, im Zusammenhang mit
den von Ihnen zur Verfügung gestellten Abschlussunterlagen, die unten
aufgeführten Punkte:
1.
In der Ihnen vorgelegten Jahresrechnung und Kostenrechnung sind alle
Geschäftsfälle erfasst, die für das genannte Rechnungsjahr buchungspflichtig sind. Die Jahresrechnung entspricht dem schweizerischen Gesetz
und den Statuten und ist frei von wesentlichen Fehlaussagen.
2.
Die Anforderungen aus dem KSBOB für die Vertragsperiode 2015 – 2018
und aus dem Vertrag %%%., namentlich an die anzuwendenden
Rechnungslegungsstandards und Standards zur Kostenrechnung sind
erfüllt.
3.
In der von uns unterzeichneten Jahresrechnung sind alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Verpflichtungen (inkl. Investitionsgeschäfte,
Fondsmittel und dergleichen) der Organisation und der angegliederten
Betriebe berücksichtigt. Es bestehen keine weiteren Nebenkassen und
Nebenrechnungen, die mit der Organisation in irgendeinem Zusammenhang stehen. Eventualverpflichtungen (Garantien, Bürgschaften etc.) sind
offengelegt.
4.
Betriebsfremde Aufwendungen wurden vollständig Dritten oder nicht
subventionsberechtigten Nebenrechnungen belastet; betriebliche Erträge
ausnahmslos der Betriebsrechnung der Organisation gutgeschrieben.
5.
Andere Verträge, Rechtsstreitigkeiten oder andere Auseinandersetzungen,
die für die Beurteilung der Jahresrechnung der Organisation von
wesentlicher Bedeutung sind, bestanden nicht.
6.
Alle Lieferungen, Leistungen und Ansprüche (Beiträge Dritter) sind
vollständig und fristgerecht in Rechnung gestellt und geltend gemacht
worden.
7.
Ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen-Prinzip, Unterschriftenregelung,
Kompetenzregelung) ist umgesetzt.
8.
Die obigen Punkte sind auf die Unterverträge angewendet und
dokumentiert.
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Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018
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Ort, Datum:________________ Geschäftsführung: ____________________
Die Trägerschaft der Organisation hat während des abgelaufenen Geschäftsjahres ihre Aufsichtsfunktion wahrgenommen.
Ort, Datum:________________ Vorstand: _____________________
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Gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2015 – 2018
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9.7.3
Liste der wirtschaftlichen Verbindungen für das Jahr ..
Name Vertragsnehmerin%%%%%%%%%%%%%%%%%% BSV-Nr. %%%
Folgende Personen aus dem Vorstand der VN haben gleichzeitig Einsitz im
Vorstand von UVN:
Name, Vorname, Wohnort
UVN, BSV-Nr., Sitz
Neben dem Vertrag auf Leistungen nach Art. 74 IVG bestehen folgende vertragliche Beziehungen zwischen VN und UVN:
Vertragstitel / Gegenstand
Vertragspartner (UVN, BSV- Vertragsumschreibung inkl.
Nr.)
Vertragsvolumen in CHF (p.a.)
VN und UVN sind kapitalmässig wie folgt miteinander verbunden (Darlehen,
Beteiligungen u.ä.):
Kapitalgeber (BSV-Nr.)
Kapitalnehmer (BSV-Nr.)
Ort, Datum:__________________
Beschreibung / Betrag
Organisation: ______________________
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9.7.4
Bestätigung über die Bildung/Äufnung von zweckgebundenen Fonds aus freien Mitteln für das Jahr Name Vertragsnehmerin%%%%%%%%%%%%%%%%%% BSV-Nr. %%%
Die VN bestätigt, im Berichtsjahr keine zweckgebundenen Fonds
aus freien Mitteln gebildet/geäufnet zu haben.
Folgende Fonds wurden gebildet/geäufnet:
VON (Konto):
NACH (Konto):
Freie Mittel
zweckgebundener Fond
Betrag in CHF
Begründung
Ort, Datum:_____________________ Organisation: _____________________
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9.7.7
Bestätigung der Revisions(RS)-/Kontrollstelle(KS) für
das Jahr ...
D i es es T est a t ist z u sät z l i c h z u m ord e nt l ic he n R ev i si o ns ber ic ht z u erst e l l en
un d d e m B S V a b z u g e b en ! ( g e m. R z 1 0 01 K S BO B)
Die Revisions- oder Kontrollstelle bestätigt gegenüber dem BSV, bei der Organisation
(Name der Organisation)
folgende Fragen auf deren Einhaltung und Korrektheit geprüft und für richtig
befunden zu haben:
i.O.
nicht i.O.
Die im Vertrag vorgegebenen Rechnungslegungsgrundsätze und
Bewertungsvorgaben werden eingehalten.
Wird als Rechnungslegungsstandard lediglich Kern-FER oder
Kern-FER ohne Geldflussrechnung oder kein Rechnungslegungsstandard geführt, ist ein entsprechender Hinweis im Revisionsbzw. Kontrollstellenbericht anzubringen.
Ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen-Prinzip, Unterschriftenregelung, Kompetenzregelung) existiert resp. ist vorhanden.
Auf allen Organisationsstufen und im Zahlungsverkehr wird die
Kollektivunterschrift zu zweien angewendet.
Falls ein Punkt nicht erfüllt ist, ist das BSV darüber in Kenntnis zu setzen und der
Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben.
Bemerkungen:
Ort, Datum:____________________
Unterschrift RS/KS: ________________
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