Beurteilung Beamte Periodische Beurteilung Beurteilungsbeitrag

Ludwig-Maximilians-Universität München
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Beurteilung Beamte
Beurteilende Dienststelle
Jahr
Universität München
Periodische Beurteilung
Beurteilungsbeitrag
Zwischenbeurteilung
Anlassbeurteilung; Anlass:
Amtsbezeichnung
Vor- und Zuname
geb. am
(bei Beamten im Eingangsamt:
Ablauf der Probezeit am)
Schwerbehinderung
Beurteilungszeitraum
1.
ja
vom
Grad der Behinderung
bis
Tätigkeitsgebiet und Aufgaben im Beurteilungszeitraum
Dauer
von ... bis ...
(teilzeitbeschäftigt mit ... Wochenstd.
von ... bis ... )
F221a (01/15)
nein
Dienststelle (Institut usw.)
Art der Tätigkeit
(Beschreibung des Aufgabengebiets)
-22
Beurteilungsmerkmale
2.1
Fachliche Leistung
2.2
-
Quantität
[
]
-
Qualität
[
]
-
Serviceorientierung, insbesondere gegenüber dem Bürger
[
]
-
Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten
[
]
-
Führungserfolg (nur bei Führungskräften)
[
]
Eignung
-
Auffassungsgabe
[
]
-
Einsatzbereitschaft
[
]
[
]
(Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben, Engagement)
-
geistige Beweglichkeit
(Kreativität, Aufgeschlossenheit für neue Aufgaben)
2.3
3.
-
Entscheidungsfreude
[
]
-
Führungspotential
[
]
Befähigung
-
Fachkenntnisse
[
]
-
mündliche Ausdrucksfähigkeit
[
]
-
schriftliche Ausdrucksfähigkeit
[
]
-
zielorientiertes Verhandlungsgeschick
[
]
Ergänzende Bemerkungen, soweit erforderlich
(z.B. dienstpostenbezogene Gewichtung der Unterpunkte, Berücksichtigung einer Schwerbehinderung
beim Beurteilungsmaßstab, Personalratstätigkeit oder Wahrnehmung sonstiger besonderer Funktionen,
Besonderheiten wie Unterrichtstätigkeit).
-3[
4.
Gesamturteil
5.
Eignungsmerkmale (verbale Beschreibung)
5.1
(ggf.) Führungseignung
5.2
Eignung für folgende Dienstposten (evtl. Einschränkungen)
5.3
(ggf.) Eignung für ein Amt der Bes.Gr. ….
5.4
Eignung für die Ausbildungsqualifizierung
]
(Hinweis: betrifft nur Dienstkräfte der Qualifikationsebenen 1 und
2, früher: einfacher und mittlerer Dienst)
wird zuerkannt
5.5
Eignung für die modulare Qualifizierung
(Hinweis: betrifft nur Dienstkräfte der Qualifikationsebenen 1, 2
und 3, früher: einfacher, mittlerer und gehobener Dienst)
wird zuerkannt
6.
Die Mindestanforderungen im Sinn des Art. 30 Abs. 3 Satz 1 BayBesG werden erfüllt. 1
ja
7.
nein
(ggf.) Dauerhaft herausragende Leistungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 1 bzw. 4 BayBesG
werden festgestellt
Entwurfsverfasser2:
Ort, Datum
Vor- und Zuname
Unterschrift
München, den
1
Falls die Beamtin bzw. der Beamte die an das Amt gestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist dies in einer gesonderten Mitteilung
schriftlich zu begründen. In der Mitteilung ist auch der Zeitpunkt anzugeben, ab dem der Stufenstopp wirkt (vgl. dazu Abschnitt 4 der VVBeamtR bzw. Nr. 30.3 der BayVwVBes zu Art. 30)
2
Entwurfsverfasser ist in der Regel der unmittelbare Vorgesetzte.
-4Beurteilender Beamter/
Beurteilende Beamtin3:
Ort, Datum
(Vor- und Zuname)
Dr. C. Mülke, Vizepräsident für den Bereich
der Wirtschafts- und Personalverwaltung
Unterschrift
München, den
4
Gemäß Art. 61 Abs. 1 Satz 1 LlbG eröffnet erhalten :
Ort, Datum
München, den
Unterschrift des beurteilten Beamten bzw.
der beurteilten Beamtin
Einverstanden/geändert (Art. 60 Abs. 2 LlbG)
Ort, Datum
München, den
Dienststelle
Universität München
Prof. Dr. B. Huber, Präsident
Unterschrift
Gemäß Art. 61 Abs. 1 Satz 5 LlbG nochmals eröffnet erhalten:
Ort, Datum
München, den
3
Unterschrift des beurteilten Beamten bzw.
der beurteilten Beamtin
Beurteilender Beamter ist für das nichtwissenschaftliche Personal der Vizepräsident für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung.
4
Voraussetzung für die Eröffnung ist die Unterzeichnung durch den beurteilenden Beamten (vg. Fußnote 3).