FLÜSSIGES OBST Media

ME
D I A - IN F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
gültig ab 01. Januar 2016
Fachzeitschrift FLÜSSIGES OBST print
1
Titel-Portrait
2
Auflagen- und Verbreitungs-Analyse
Newsletter SAFTIGE NEWS
Portrait/Nutzungsdaten/Werbeformen/Preise
Seite 02
Seite 03
3-L Leser-Struktur-Analyse
Seite 03
P
Preisliste
Seite 04
F
Formate und technische Angaben
Seite 08
T
Termin- und Themenplan
Seite 10
Geschäftsbedingungen print
Seite 14
Seite 15
Fachzeitschrift FLÜSSIGES OBST web
1
Portrait
Seite 16
P
Preise/Werbeformen und technische Angaben
Seite 17
Geschäftsbedingungen für online Werbeschaltungen
Seite 18
Fachzeitschrift
Titelportrait
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
1
1. Titel: FLÜSSIGES OBST
11. Herausgeber:
2. Kurzcharakteristik:
12. Anzeigen:
[email protected]
Regina Geiling fon: +49 (0) 2634 9235-11 | [email protected] Cornelia Hebbe fon: +49 (0) 2634 9235-16 | [email protected]
3.
F LÜSSIGES OBST steht mit seinem umfangreichen Spektrum exklusiver Fachbeiträge und
wissenschaftlicher Originalarbeiten seit über 80 Jahren für höchste Qualität. Besonderes
Augenmerk liegt dabei in der professionellen Behandlung der Themen durch eine unabhängige Redaktion, unterstützt durch das PEER-REVIEW-Board. Die Fachzeitschrift informiert
mit ausführlichen Fachberichten und aktuellen Meldungen über alle relevanten Themen der
Getränkebranche. Aus der Fülle eines breit gefächerten Themenspektrums informieren wir
kompetent und professionell mit technologischem Schwerpunkt auf der Herstellung von
Fruchtsäften, Nektaren, Fruchtsaftgetränken, fruchtsafhaltigen Erfrischungsgetränken,
Fruchtwein und Fruchtschaumwein. Den Schwerpunkt bilden detaillierte und gleichzeitig
anwenderorientierte Fachartikel für die Entscheider der Branche.
Zielgruppe:
Leser sind alle im Produktionsprozess bzw. Forschungsprojekt
verantwortlichen Entscheider, s. Seite 3.
4. Erscheinungsweise:
monatlich
5.
DIN A4
83. Jahrgang 2016
Heftformat:
6. Jahrgang:
7.
Bezugspreise:
Jahresabonnement
Einzelverkaufspreis:
8. Organ: Inland: 144,– EUR (inkl. Versand und gesetzlicher MwSt.)
Europa: 158,– EUR (inkl. Versand zzgl. der gesetzlichen MwSt. )
14,– EUR (inkl. der gesetzlichen MwSt. zzgl. Versand)
FLÜSSIGES OBST ist Publikationsorgan von: BAUMANN-GONSER-STIFTUNG e.V. (BGS)
Verband der Deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V.
Verband der Deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V.
9. Mitgliedschaften:
IVW
10.
confructa medien GmbH
Postfach 9, D-56585 Straßenhaus
fon: +49 (0) 2634 9235-0 | fax: +49 (0) 2634 9235-35
www.confructa-medien.com | www.fluessiges-obst.de
[email protected] | [email protected]
Verlag:
Anschrift:
Internet:
E-Mail:
Evi Brennich
13.
Redaktion:
Evi Brennich
Chefredaktion (V.i.S.d.P.) fon: +49 (0) 2634 9235 -0 | [email protected]
Marco Brennich fon: +49 (0) 2634 9235-21 | [email protected]
Christian Friedel fon: +49 (0) 2634 9235-15 | [email protected]
Lothar Hoffman fon: +49 (0) 2634 9235 -0 | [email protected]
14.
Umfangs-Analyse Gesamtumfang: Redaktionsteil: Anzeigenteil: davon:
Stellen- und Gelegenheitsanzeigen: Verlagseigene Anzeigen:
Verlagseigene Beilagen:
Beilagen: 15. Inhalts-Analyse des Redaktionsteils
Nach Themenbereichen:
2014 = 12 Ausgaben
560 Seiten =
100,0 %
421 Seiten =
75,2 %
139 Seiten =
24,8 %
53 Seiten =38,1 %
52 Seiten =37,4 %
2 Stück
2 Stück
2014 = 421 Seiten
Abfülltechnik
12 Seiten = 2,9 %
Aktuelles
101 Seiten = 24 %
Betriebstechnik
14 Seiten = 3,3 %
Interviews/Firmenportraits
14 Seiten = 3,3 %
Märkte/Marketing
15 Seiten = 3,5 %
Prozesstechnik
35 Seiten = 8,3 %
Qualitätssicherung
30 Seiten = 7,1 %
Rohware/Halbware-Preisnotierung
45 Seiten = 10,7 %
Veranstaltungen & Messen
67 Seiten = 15,9 %
Verpackung
12 Seiten = 2,9 %
Verschiedene Themen zusammengefasst 64 Seiten = 15,2 %
Wissenschaft und Forschung
12 Seiten = 2,9 %
Seite 2 · print
421 Seiten = 100,0 %
1. Auflagenkontrolle:
3. Geographische Verbreitungs-Analyse:
2. Auflagen-Analyse: E
xemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015
Wirtschaftsraum
Druckauflage:
1.550
Tatsächlich verbreitete Auflage (TvA):
Verkaufte Auflage:
1.216
682
davon Ausland:
davon Ausland:
175
165
Abonnierte Exemplare:
Freistücke:
682
534
davon Ausland:
165
Rest-, Archiv- und Belegexemplare:
335
Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage
%
Exemplare
Inland
85,6
1.041
Ausland
14,4
175
Tatsächlich verbreitete Auflage
100,0
1.216
= Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.
= Anzeigen-Marketing Fachzeitschriften
Fachzeitschrift
Leser-Struktur-Analyse
1.1 Leser per Branche*
Branchen/Wirtschaftszweige/Unternehmenstypen (in Prozent)
8%
■ AfG-Industrie,
Fruchtweinindustrie
5%
4%
■ Inhaber der Unternehmen/
Geschäftsführung
13%
■ Leitender Angestellter
■ Zulieferindustrie
■ Institutionen
42%
■ Technisches Management
■ Qualitätssicherung/F&E/
Produktentwicklung
15%
■ Marketing
34%
* Datenanalyse des Verlages, Stand Juli 2014
3L
1.2 Leser per Position im Betrieb*
(in Prozent)
■ Fruchtsaftindustrie
36%
22%
2
Fachzeitschrift
Auflagen- u. Verbreitungsanalyse
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
21%
■ Wissenschaftler
Fazit: Mit FLÜSSIGES OBST erreicht Ihre Werbung direkt die Entscheider der Branche.
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P
Fachzeitschrift
Preisliste Nr. 50, gültig ab 1.1.2016
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
1. Anzeigenpreise und Formate (Preise in Euro, Zuschläge nicht rabattierbar); allen Preisen ist der jeweils gültige Mehwertsteuersatz hinzuzurechnen.
Format
Satzspiegel-Formate
Breite x Höhe in mm
Anschnitt-Formate Breite x Höhe in mm*
Grundpreise s/w
Farbzuschlag je weitere
Farbe der Euroskala
Preise 4-farbig
Neu im Querformat!
210 mm x 215 mm
–
270,– EUR
2.990,– EUR
Umschlag U2, U4
175 mm x 250 mm
210 mm x 297 mm
1.973,– EUR
270,– EUR
2.783,– EUR
1.810,– EUR
270,– EUR
2.620,– EUR
914,– EUR
270,– EUR
1.724,– EUR
–
270,– EUR
1.724,– EUR
615,– EUR
240,– EUR
1.335,– EUR
–
470,– EUR
240,– EUR
1.190,– EUR
–
263,– EUR
200,– EUR
863,– EUR
–
–
900,– EUR
Titel inkl. Titelstory
Textteilanzeigen
Titelstoy im redaktionellen Teil,
Unternehmensdarstellung,
max. 1.000 Zeichen
1/1
175 mm x 250 mm
210 mm x 297 mm
1/2 hoch
85 mm x 250 mm
100 mm x 297 mm
1/2 quer
175 mm x 125 mm
210 mm x 140 mm
Junior Page
115 mm x 180 mm
132 mm x 202 mm
1/3 hoch
55 mm x 250 mm
72 mm x 297 mm
1/3 quer
175 mm x 83 mm
210 mm x 95 mm
1/4 hoch
85 mm x 125 mm
1/4 quer
175 mm x 60 mm
1/8 hoch
85 mm x 60 mm
1/8 quer
175 mm x 30 mm
Streifenanzeige auf der
Inhaltsseite, re/li
175 mm x 40 mm
210 mm x 40 mm
* Bei den Anschnittformaten bitte an allen Rändern je 3 mm Beschnitt zurechnen. Anschnittzuschlag siehe Seite 6, Punkt 2.
Bonusanzeigen 2016: Sie schalten 4 mal 1/2 Seite und erhalten eine weitere 1/2-seitige Bonusanzeige gratis.
Bitte fragen Sie uns nach günstigen Kombinationen von Print-, Web- und Newsletter-Werbung!
Seite 4 · print
Fachzeitschrift
Preisliste Nr. 50, gültig ab 1.1.2016
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
Preise 4-farbig
175 mm x 235 mm
1.600,– EUR
100,– EUR
1.900,– EUR
2/3
175 mm x 165 mm
1.100,– EUR
100,– EUR
1.400,– EUR
1/2 hoch
85 mm x 235 mm
1/2 quer
175 mm x 125 mm
1/4 hoch
85 mm x 125 mm
1/4 quer
175 mm x 60 mm
820,– EUR
100,– EUR
1.120,– EUR
430,– EUR
100,– EUR
730,– EUR
235,– EUR
50,– EUR
385,– EUR
1/8 hoch
85 mm x 60 mm
1/8 quer
175 mm x 30 mm
1/12
85 mm x 45 mm
185,– EUR
50,– EUR
335,– EUR
1/16
85 mm x 30 mm
130,– EUR
50,– EUR
280,– EUR
1/32
85 mm x 15 mm
65,– EUR
–
Allen Preisen ist der jeweils gültige Mehwertsteuersatz hinzuzurechnen.
Stellenanzeigen, die in der Print-Ausgabe erscheinen, werden zusätzlich kostenlos in
unserem Online-Marktplatz auf www.fluessiges-obst.de veröffentlicht.
Sie können auch alle anderen Rubrikanzeigen online veröffentlichen. In der Regel kostet die
Online-Veröffentlichung 50 % des Print-Preises.
Nähere Information dazu finden Sie auf Seite 17.
Seite 5 · print
175 mm
85 mm
235 mm
1/1
85 mm
55 mm
Grundpreise Farbzuschlag
s/w
Rubrikanzeigen
Satzspiegel-Formate
Breite x Höhe in mm
Geschäftskontakte
Rubrikanzeigen
Format
P
Fachzeitschrift
Preisliste Nr. 50, gültig ab 1.1.2016
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
2. Zuschläge:
Platzierung: Bindende Platzierungsvorgaben: 10 % vom Anzeigenpreis
Farbe:
je Farbe (ISO-Norm) siehe Seite 4 und 5.
(HKS oder Pantone Farben müssen in CMYK separiert geliefert werden.)
Format:
F ür Anzeigen über Satzspiegel wird Anschnittzuschlag erhoben:
10 % vom jeweiligen Anzeigenpreis
3. Rabatte:
Z utreffend für Komplett-Jahresbuchungen bei Abnahmen
innerhalb eines Insertionsjahres. Bereits abgewickelte
Anzeigen werden nicht rückwirkend rabattiert.
Malstaffel
Mengenstaffel
ab 3 Anzeigen
5 %
2 Seiten
ab 6 Anzeigen
10 %
3 Seiten
5 %
ab 12 Anzeigen
15 %
6 Seiten
10 %
8 Seiten
15 %
Agenturermäßigung:
15 % bei Lieferung verbindlicher, druckfähiger Daten.
Medienkombination:
10 % Rabatt bei gleicher Anzeigenfläche in den Medien
FLÜSSIGES OBST und FRUIT PROCESSING im gleichen
Ausgabezeitraum.
3 %
P
4.2 Geschäftskontakte print
Die Rubrik Geschäftskontakte erscheint monatlich. Insertionen unter der Rubrik Geschäftskontakte sind Jahres-
aufträge, d. h. 12 Veröffentlichungen in Folge. Es ist ein
einheitliches Standardformat von 85 mm Breite x 55 mm Höhe
möglich (s. Seite 5). Der Eintrag enthält Logo, Kontakt­daten, 4 ausgewiesene und hervorgehobene Stichworte sowie ein
freies Feld für individuelle Angaben und weitere Stichworte.
ie Geschäftskontakte erscheinen als E-Paper zusätzlich auf
D
der Homepage www.fluessiges-obst.de.
Preis pro Monat: 120,– EUR, d. h. 1.440,– EUR im Jahr
4.3 Geschäftskontakte print+online:
Eintrag Geschäftskontakte (print) + Eintrag im E-Paper mit Link
+ verlinktes Banner (120 x 60 Pixel) auf der Startseite von www.fluessiges-obst.de.
Preis pro Monat: 210,– EUR, d. h. 2.520,– EUR im Jahr
5. Sonderwerbeformen
5.1 Beilage:
F ormat bis zu 295 mm hoch, 200 mm breit; Gewicht bis 25 g. Preise inkl. Porto und Versand. Höheres Gewicht auf Anfrage. (nicht rabattierbar)
ruckauflage von 1500 Stück
D
Druckauflage von 2000 Stück
4. Rubriken
5.2 Beihefter: 4.1
r abattierbar, 1 Beihefter = 1/1 Anzeigenseite
Anlieferung ungefalzt – Muster erforderlich
Papiergewicht
2 Blatt = 4 Seiten 4 Blatt = 8 Seiten
Angebote, Gesuche, Stellenmarkt:
Anzeigenpreise und Formate auf Seite 5
Stellengesuche erhalten einen Rabatt von 25 % auf die Preise.
Die Chiffregebühr beträgt 8,00 EUR.
Seite 6 · print
80-134 g/m2
3.400,– EUR
4.500,– EUR
590,– EUR
700,– EUR
135-180 g/m2
3.900,– EUR
5.100,– EUR
Fachzeitschrift
Preisliste Nr. 50, gültig ab 1.1.2016
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5.3 Fruchtwelten: Jedes Chart von FRUCHTWELTEN ist mit einer Streifenanzeige
(siehe unten) belegbar.
5.5 Jahres-Wandkalender:
Streifenanzeige
Format: 297 mm Breite x 40 mm Höhe + 3 mm Beschnitt
F ormat:100cmx70cm;Preis:275,–EURjeAnzeigeneinheit(9cmx9cm)
ZuschlagfürOnlinepräsenzmitZiel-URL:50,–EUR
Anzeigenschluss:10.10.2016
350,– EUR
50,– EUR
Mehrfachschaltungen und Rabatt
3 x Streifenanzeige
950,– EUR
6 x Streifenanzeige
1.850,– EUR
12 x Streifenanzeige 3.500,– EUR
Die Charts werden auf der U3 platziert.
Fruchtsaft-Kalender 2017
I mNovember2016erscheintder
Fruchtsaft-Kalender 2017alsBeilage
inFLÜSSIGESOBSTundFRUIT
PROCESSINGsowiealsDownload-Version
anprominenterStelleunter
www.fluessiges-obst.debzw.
www.fruit-processing.com,jeweilsauf
derStartseite.Derzweisprachige
WandkalenderermöglichtIhnen,einJahrlangtäglichbeidenEntscheidungs-
trägerndernationalenundinternationalenGetränkeindustriepräsentzusein.
Fruchtwelten – Musterbeispiele
reis pro Streifenanzeige:
P
plus verlinkte Anzeige in der online Ausgabe:
P
6. Mediaberatung: Ihre Ansprechpartner
5.4 Sonderdrucke:Hat FLÜSSIGES OBST über Ihr Unternehmen, Ihre Produkte,
neue Entwicklungen oder neue Mitarbeiter berichtet? Wir
unterstützen Ihre Öffentlichkeitsarbeit mit einem Sonderdruck,
den wir maßgeschneidert für Ihr Unternehmen aufbereiten.
1 Seite
2 Seiten
3 Seiten
4 und mehr Seiten
Lesbare pdf-Datei
130,–
170,–
250,–
450.–
Druckfähige pdf-Datei
230,–
320,–
480,–
780,–
Sonderdruck
auf Anfrage inkl. lesbare PDF-Datei
Cornelia Hebbe
cornelia.hebbe
@confructa-medien.com
fon: +49 (0) 2634 9235-16
Regina Geiling
regina.geiling
@confructa-medien.com
fon: +49 (0) 2634 9235-11
Verkaufsleitung
7.
Zahlungsbedingungen/Bankverbindung:
Z ahlung innerhalb von 10 Kalendertagen netto Kasse.
Bei Vorkasse 2 % Skonto.
Raiffeisenbank Neustadt eG: Konto-Nr. 174 588 (BLZ 570 692 38)
IBAN
DE78 5706 9238 0000 174588
BIC
GENO DE D1 ASN
Seite 7 · print
Postbank Ludwigshafen:
Konto-Nr. 3209 76-670 (BLZ 545 100 67) IBAN
DE68 5451 0067 0320 9766 70
BIC
PBNKDEFF
Fachzeitschrift
Formate und technische Angaben
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
F
Anzeigenformate
Neues
Titelformat!
Titel
inkl.
Titelstory
Umschlag
U2, U4
1/1 Seite
unter dem
Inhaltsverzeichnis
1/2
Seite
1/2 Seite
Streifenanzeige
Satzspiegelformat
–
175 mm x 250 mm
175 mm x 250 mm
175 mm x 40 mm
85 mm x 250 mm
175 mm x 125 mm
Anschnittformat*
210 mm x 215 mm
210 mm x 297 mm
210 mm x 297 mm
210 mm x 40 mm
100 mm x 297 mm
210 mm x 140 mm
1/3 Seite
1/4
Seite
Junior
Page
1/8
Seite
Sonderformate sind auf Anfrage
jederzeit möglich.
Wir erstellen individuelle
Sonderdrucke Ihrer Fachartikel – gedruckt oder als PDF-Datei.
1/3 Seite
1/4 Seite
1/8 Seite
Satzspiegelformat
115 mm x 180 mm
175 mm x 83 mm
55 mm x 250 mm
175 mm x 60 mm1)
175 mm x 30 mm1)
Anschnittformat*
132 mm x 202 mm
210 mm x 95 mm
72 mm x 297 mm
85 mm x 125 mm1)
85 mm x 60 mm1)
1) Satzspiegelformate
* Bei den Anschnittformaten bitte an den Rändern je 3 mm Beschnitt zurechnen. Anschnittzuschlag siehe Seite 6, Punkt 2.
Seite 8 · print
Wir integrieren Ihre aktuellen
Produktinformationen in unseren
Newsletter.
Online-Werbeformen ab Seite 15.
Fachzeitschrift
Formate und technische Angaben
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1. Zeitschriftenformat:
DIN A4, 210 mm breit, 297 mm hoch
1 75 mm breit x 250 mm hoch 2 Spalten à 85 mm, 3 Spalten à 55 mm
Satzspiegel:
2. Druckverfahren- und Bindeverfahren:
Bogenoffset bis 64er Raster, CMYK
Ringösenheftung
3. Datenübermittlung: · E-Mail: [email protected]
· ftp up- und download: auf Anfrage
· per Post auf Datenträger (CD/DVD) an:
confructa medien GmbH
Postfach 9 · D-56585 Straßenhaus
F
6. Proof:
Farbverbindliches Proof nach „Medienstandard Druck“ (bvdm). Digital erstellte
Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA Medienkeil
enthalten (kostenpflichtig zu beziehen bei www.fogra.org). Andrucke müssen
einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen, andernfalls übernimmt der
Verlag keine Haftung für die korrekte Farbwiedergabe.
Ausdrucke vom Farbkopierer sind nicht farbverbindlich.
7. Datenarchivierung:
Daten werden archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der
­Regel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen.
4. Datenformate:
EPS-, TIF- oder PDF-Dateien liefern Sie bitte inklusive der verwendeten Schriften. Bei EPS-Dateien die Schriften in Zeichenwege umwandeln oder inkludieren.
Alle in die Datei eingebundenen Bilder/Graphiken sollten 100 % der Originalgröße entsprechen. Bitte legen Sie die Bilddateien in CMYK mit 300 dpi Auflösung an.
8. Gewährleistung:
Für Anzeigen, die nicht gemäß diesen Vorgaben digital geliefert werden übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Der Druck von Farb­
anzeigen ohne druckverbindlichen Proof erfolgt ohne Gewährleistung. Wir
­gehen davon aus, dass es sich bei den eingereichten Daten um Kopien handelt
und übernehmen für deren Bestand keine Haftung.
PDF-Dateien: Gescannte Bilder: Wir empfehlen die internationale Norm PDF/X-3
H
albtonbilder: 60er Raster, Maßstab 100 %, 300 dpi
Strichvorlagen: mind. 600 dpi
9. Kontakt:
Software:
• Photoshop • InDesign • Illustrator
5. Farben:
Druckfarben (CMYK) nach ISO 12647-2 (PSO), Sonderfarben sind in Absprache
möglich. Zur Konvertierung und Kontrolle des Farbraums (ICC Color Management)
wird speziell auf die Standard-Offsetprofile der ECI verwiesen. (kostenloser Bezug
des Pakets „ECI_Offset_2009“ bei www.eci.org).
Cornelia Hebbe
cornelia.hebbe
@confructa-medien.com
fon: +49 (0) 2634 9235-16
Regina Geiling
regina.geiling
@confructa-medien.com
fon: +49 (0) 2634 9235-11
Verkaufsleitung
10. Serviceangebot:
Sollte Ihnen eine Anzeige für den Print- oder Onlineeinsatz fehlen, erstellen wir
in enger Zusammenarbeit mit Ihnen ein Werbemittel für den Print- und Online-
einsatz in FLÜSSIGES OBST oder auf www.fluessiges-obst.de.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Auftragsabwicklung!
Seite 9 · print
Fachzeitschrift
Termin- und Themenplan (Änderungen vorbehalten)
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
Januar 1/2016
Termine
Januar 2016
Themen
16.11.2015
Redaktionsschluss
14.12.2015
Anzeigenschluss
08.01.2016
Erscheinungstermin
··
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Märkte, Produkte, Marketing
Intralogistik, Lager und Fuhrpark
Wartung und Instandhaltung
Qualitätskontrolle und Analytik
Behälter, Pumpen, Armaturen
··
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··
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
Februar 2016
Themen
04.01.2016
Redaktionsschluss
15.01.2016
Anzeigenschluss
05.02.2016
Erscheinungstermin
Messen & Veranstaltungen
Internationale Grüne Woche,
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien Berlin 15.-24.01.2016
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
Geschäftskontakte
Februar 2/2016
Termine
T
··
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··
··
Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Energiemanagement
„ohne alles“ – Clean Labelling
Bio- und Wellness Getränke
Märkte, Produkte, Marketing
Messen & Veranstaltungen
··
··
··
··
FRUIT LOGISTICA, Berlin 3.-5.02.2016
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien BIOFACH + Vivaness,
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung Nürnberg 10.-13.02.2016
Geschäftskontakte
Fruchtwelt Bodensee, FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
März 3/2016
Friedrichshafen 19.-21.02.2016
März 2016
Termine
Themen
01.02.2016
Redaktionsschluss
12.02.2016
Anzeigenschluss
04.03.2016
Erscheinungstermin
··
··
··
··
Smart Factory – Industrie 4.0
Qualitätskontrolle und Analytik
Aromen, Farbstoffe, Süßstoffe
Sportgetränke
Märkte, Produkte, Marketing
··
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··
··
Messen & Veranstaltungen
LogiMAT, Stuttgart 8.-10.03.2016
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien Internorga, Hamburg 11.-16.03.2016
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
ProWein, Düsseldorf 13.-15.03.2016
Geschäftskontakte
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
Seite 10 · print
Fachzeitschrift
Termin- und Themenplan (Änderungen vorbehalten)
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
April 4/2016
Termine
April 2016
Themen
07.03.2016
Redaktionsschluss
16.03.2016
Anzeigenschluss
08.04.2016 Erscheinungstermin
T
··
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Abfülltechnik
Verpackungstechnik
Etikettieren und Kennzeichnen
Fruchtsäfte: vegan, kosher, halal
Märkte, Produkte, Marketing
Messen & Veranstaltungen
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Food & Drink Expo, Birmingham 18.-20.04.2016
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
Geschäftskontakte
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
Mai 5/2016
POWTECH, Nürnberg 19.-21.04.2016
Alimentaria, Barcelona 25.-28.04.2016
Control, Stuttgart 26.-29.04.2016
Mai 2016
Termine
Themen
01.04.2016
Redaktionsschluss
14.04.2016
Anzeigenschluss
04.05.2016
Erscheinungstermin
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Innovative Süßungskonzepte
Mischen, Dosieren, Karbonisieren
Verschlüsse und Verschließtechnik
Karbonisierte Erfrischungsgetränke
Märkte, Produkte, Marketing
Messen & Veranstaltungen
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CIBUS, Parma 09.-12.05.2016
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien Vitafoods Europe, Genf 10.-12.05.2016
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
Sensor + Test, Nürnberg 10.-12.05.2016
Geschäftskontakte
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
Juni 6/2016
dF-Jahrestagung,
V
Mannheim 31.05.-01.06.2016
Juni 2016
Termine
Themen
09.05.2016
Redaktionsschluss
20.05.2016
Anzeigenschluss
10.06.2016
Erscheinungstermin
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Märkte, Produkte, Marketing
Enzymatische Maischebehandlung
Filtrations- und Trenntechnik
Prozesstechnik
Energy Drinks
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Messen & Veranstaltungen
Packaging Innovations,
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien Hamburg 23.-24.06.2016
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
Geschäftskontakte
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
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Fachzeitschrift
Termin- und Themenplan (Änderungen vorbehalten)
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
Juli 7/2016
Juli 2016
Termine
Themen
03.06.2016
Redaktionsschluss
17.06.2016
Anzeigenschluss
08.07.2016
Erscheinungstermin
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Märkte, Produkte, Marketing
Schönen, Filtrieren, Pasteurisieren
Konzentratherstellung
Energieeffizienz im Getränkebetrieb
Sommergetränke
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IFT, Chicago 16.-19.07.2016
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
Geschäftskontakte
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
August 8/2016
Termine
August 2016
Themen
04.07.2016
Redaktionsschluss
15.07.2016
Anzeigenschluss
05.08.2016
Erscheinungstermin
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Produktentwicklung
Hygienic Design
Prozesstechnik
Apfel- und Fruchtwein
Märkte, Produkte, Marketing
Messen & Veranstaltungen
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Prognosfruit 2016,
Hamburg 03.-05.08.2016
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
Geschäftskontakte
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
September 9/2016
September 2016
Termine
Themen
08.08.2016 Redaktionsschluss
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19.08.2016
Anzeigenschluss
09.09.2016 Erscheinungstermin
Messen & Veranstaltungen
Märkte, Produkte, Marketing
Messen & Veranstaltungen
FachPack,
·· Getränkeinnovationen und Trends
Nürnberg 27.-29.09.2016
Ernteschätzungen – Prognosfruit 2016 ·· Unternehmensnachrichten · Personalien
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Preisbarometer:
Halbware-Preisnotierung
Verpackungsmaschinen
·· Geschäftskontakte
Glas, PET, Dose, Getränkekartons
Heißgetränke
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
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T
Fachzeitschrift
Termin- und Themenplan (Änderungen vorbehalten)
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
Oktober 10/2016
Termine
Oktober 2016
Themen
05.09.2016
Redaktionsschluss
16.09.2016
Anzeigenschluss
07.10.2016
Erscheinungstermin
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Messe-Vorbericht
Filtrations- und Trenntechnik
Prozesstechnik
Bio-Säfte und Bio-Getränke
Märkte, Produkte, Marketing
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FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
November 2016
Themen
04.10.2016
Redaktionsschluss
14.10.2016
Anzeigenschluss
04.11.2016
Erscheinungstermin
mit FLÜSSIGES OBST
FRUCHTSAFT-KALENDER 2016
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Messe-Vorbericht
Obstanbau und Erntetechnik
Kellertechnik
Funktionale Getränke
Märkte, Produkte, Marketing
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Stuttgart 27.-30.11.2016
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
Redaktionsschluss
18.11.2016
Anzeigenschluss
09.12.2016
Erscheinungstermin
Januar 1/2017
HI Europe & NI, Frankfurt 29.11.-01.12.2016
Dezember 2016
Themen
07.11.2016
Messen & Veranstaltungen
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung BrauBeviale, Nürnberg 08.-10.11.2016
Geschäftskontakte
INTERVITIS INTERFRUCTA HORTITECHNICA,
Dezember 12/2016
Termine
Messen & Veranstaltungen
FILTECH, Köln 11.-13.10.2016
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien SIAL, Paris 16.-20.10.2016
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
Geschäftskontakte
November 11/2016
Termine
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Märkte, Produkte, Marketing
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·· Produktentwicklung
·· Verpackungsdesign & Verkaufsförderung ··
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·· Arbeitssicherheit
·· Innovationen und Trends
Redaktionsschluss: 05.12.2016
Messen & Veranstaltungen
drink technology India,
Getränkeinnovationen und Trends
Unternehmensnachrichten · Personalien Mumbai 15.-17.12.2016
Preisbarometer: Halbware-Preisnotierung
Geschäftskontakte
FRUCHTWELTEN – aktuelle Marktdaten
Anzeigenschluss:
16.12.2016
Seite 13
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Erscheinungstermin: 13.01.2017
Geschäftsbedingungen
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6
1.
2.
3.
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5.
6.
7.
8.
9.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Anzeigenaufträge. Vertragsinhalt wird ausschließlich das in der Auftragsbestätigung Enthaltene. Mündliche oder telefonischen Nebenabreden jeder Art, auch mit Vertretern oder
Mitarbeitern des Verlages gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht im Vertrag schriftlich bestätigt sind.
“Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
(auch Bezugsquellen-Anzeigen) eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber) in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung mit
dem Verlag. Gibt ein Werbemittler (z.B. Agentur) für mehrere Werbetreibende im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen Anzeigen auf, so ist die individuelle Anzahl der Anzeigen des einzelnen Werbetreibenden maßgebend für die Gewährung von Rabatten. Die Rechtsverbindlichkeit eines Auftrages tritt erst
durch schriftliche Bestätigung des Verlages an den Auftraggeber ein. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Die in der geltenden Anzeigenpreisliste aufgeführten Preise sind Festpreise und bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste für beide Vertragsparteien verbindlich. Nachlässe gelten nur
für die innerhalb eines Jahres in dieser Zeitschrift erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigenmengen abzu­rufen.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber dem Verlag unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsansprüche (z. B. Stornogebühr) den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die
Erstattungspflicht entfällt, wenn die Unmöglichkeit der Leistung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages zurückzuführen ist.
Für den Fall, dass der Auftraggeber den Anzeigenauftrag kündigt oder aus einem vom Verlag nicht zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktritt bzw. diesen
anfechtet, hat der Verlag Anspruch auf pauschale Vergütung bzw. Aufwendungsersatz gegenüber dem Auftraggeber wie folgt:
45 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung vor Erstellung des Korrekturabzuges, 85 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung ab Erstellung des
Korrekturabzuges; 100 % der Vertragssumme bei Vertragsbeendigung ab Erteilung des Druckauftrages. Der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Betrages
obliegt dem Auftraggeber.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen – sofern angeboten – die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht ausführbar ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr übernommen bzw. im Nichteinhaltungsfalle kein Schadensersatz geleistet. Das gleiche gilt auch für nicht veröffentlichte Anzeigen. Ebenso kann keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten
Redaktionsprogramms übernommen werden. Für die Platzierung einer Anzeige innerhalb eines Textteils ist der Textteilpreis zu zahlen. Bei bindenden und bestätigten Platzierungsvorschriften, auch im Textteil, ist der Aufschlag gemäß Preisliste zu zahlen Können Platzierungs- oder Farbvorschriften nicht eingehalten
werden, so behält sich der Verlag das Recht auf Abänderungen entsprechend den gegebenen Möglichkeiten oder Veröffentlichungen der Anzeige in einem
späteren Heft vor.
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen auf Textseiten stehend; eine 1/1-Anzeigenseite steht immer gegenüber einer redaktionellen Seite. Anzeigen, die aufgrund ihrer
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Konkurrenzausschluss. Farbausschluss für Farbanzeigen ist ebenfalls nicht möglich.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen
oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden
nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Es werden nur genormte Seitenteile gemäß
Preisliste veröffentlicht. Abweichende Druckunterlagen werden ohne besondere Benachrichtigung des Auftraggebers durch Bestoßen etc. oder Umrandung
auf das entsprechende Format gebracht. Passt ein bestellter Text nicht in das bestellte Format, so ist der Verlag automatisch berechtigt, das nächstgrößere
Format zu wählen und zu berechnen. Sind bei der Auftragserteilung keine besonderen Größenvorschriften gegeben, setzt der Verlag von sich aus ein dem
Charakter der Anzeige entsprechendes Format nach der Preisliste fest. Kleinanzeigen werden einheitlich veröffentlicht; die Berechnung der Höhe erfolgt von
Linie zu Linie.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen ­fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber auch bei ungenügendem Abdruck keinerlei Ansprüche. Bei verspätetem
Eintreffen des Anzeigentextes bzw. der notwendigen Druckunterlagen ist der Verlag berechtigt, den für den Auftraggeber aufgrund seiner Bestellung reservierten Raum frei zu halten bzw. darin lediglich den Firmennamen abzudrucken und dem Auftraggeber diese Fläche in Rechnung zu stellen. Die Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen, Bild- und Datenbearbeitung sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten. Soweit der Auftraggeber also die Druckunterlagen nicht zur
Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die Beschaffung. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art sowie die Richtig-
(AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften)
10.
11.
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20. 21. 22. keit von Übersetzungen von Anzeigentexten übernimmt der Verlag keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige auf Basis der übermittelten digitalen Daten; Grundlage hierfür
ist die durchschnittliche Druckleistung auf der ver­wendeten Papierqualität.
Der Auftraggeber hat bei schuldhaft ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Wegen weiter gehender Ansprüche und Rechte haftet der Verlag nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen von
Erfüllungs- und Verrichtungs­gehilfen des Verlages. Reklamationen müssen – verdeckte Mängel ausgenommen – innerhalb von acht Tagen nach Eingang von
Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht und begründet werden. Ein Aufschub der Zahlungsverpflichtung entsteht heraus jedoch nicht.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Wird der
dem Auftraggeber überlassene Probeabzug durch diesen nicht, oder nicht frist­gemäß zurückgesandt, so gilt dies für den Verlag als Druckfreigabe.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber 14 Tage nach Ver­öffentlichung der Anzeige übersandt. Die
Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und Spesen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück­stellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen, ohne dass der Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Bei Vorliegen begründeter
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ab Eröffnung der Insolvenz und der Einleitung von Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg mit der Rechnung. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauf­trages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern mitgeliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Der Verlag kann, ohne eine zukünftig bindende Verpflichtung einzugehen, auch generell
Vollbelege versenden, solange ihm dies als die wirtschaftlichste Lösung erscheint.
Dem Auftraggeber steht ein allgemeines Rücktrittsrecht binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung zu, sofern nicht der Anzeigenschluss innerhalb der Rücktrittsfrist liegt. Die Stornierung eines erteilten Auftrages bedarf eines wichtigen Grundes und muss dem Verlag min. 6 Wochen vor dem geplanten Erscheinungstermin mitgeteilt werden. Einseitiges Annullieren von erteilten Aufträgen für Anzeigen bevorzugter Platzierung (Titel, U2, U3, U4 und Heftmitte) ist unmöglich. Bei
Stornierung von Aufträgen wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Anzeigenwertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierung nach Anzeigenschluss hat der
Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Anzeigenwertes zzgl. bereits angefallener Satz- und Handlingkosten zu bezahlen.
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn
eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver­breitete) Auflage des
vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel,
wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mehr als 20 v.H. und
bei einer Auflage bis zu
100.000 Exemplaren mehr als 15 v.H. beträgt.
Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber die Auflagenminderung so rechtzeitig zur Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige aus Wegfall der Geschäftsgrundlage vom Vertrag zurücktreten konnte.
Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden nur auf normalem Postweg weitergeleitet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der
Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Bei Chiffreanzeigen haftet der Auftraggeber dafür, dass Unterlagen, die den Zuschriften beigefügt sind, spätestens innerhalb von vier Wochen an die Einsender zurückgegeben werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Verlag berechtigt, Einsendern auf deren Reklamationen hin die Anschrift des Auftraggebers zu benennen.
Lithos und sonstige Unterlagen werden nur auf besondere Anforderung zu Lasten des Auftraggebers zurück­gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei
Monate nach Ablauf des Auftrages. Der Verlag übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Änderungen der Geschäftsbedingungen sowie der Anzeigenpreise entfalten sofortige Wirkung, dies gilt auch für laufende o. erst später beginnende Aufträge.
Für die Veröffentlichung von Anzeigen- oder Beilagenaufträgen in dieser Zeitschrift gelten nur die vorstehenden Bedingungen und nicht etwaige allgemeine
oder besondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere auch durch die Annahme der Auftragsbestätigung als vereinbart.
Der Verlag speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren.
Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verlages. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-recht­liches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Firmensitz des
Verlages zuständig ist. Der Verlag ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
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und -vermarktung, sowie Veranstaltungshinweise für Brancheninsider.
3. Zielgruppe: Der Newsletter erreicht Abonnenten, die an aktuellen Themen und Trends aus der Getränkeindustrie interessiert sind. In der Regel sind dies Entscheider aus Industrie, Handel und Wirtschaft.
4. Erscheinungsweise: wöchentlich
5. Verlag: confructa medien GmbH
Ansprechpartner
Redaktion: Christian Friedel, Redaktion Newsletter
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Anzeigen: Cornelia Hebbe, Verkaufsleitung
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6. Empfänger: Der E-Mail Newsletter erreicht Fach- und Führungskräfte, die an News und Produkten aus der Getränkebranche interessiert sind.
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Umfangreiches Internet-Angebot der B2B-Kommunikation für Entscheider aus
Industrie, Handel und Wirtschaft. Täglich aktuelle Nachrichten und Hintergrund-
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2. Online-Marktplatz www.fluessiges-obst.de
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17 · web
Geschäftsbedingungen
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6 w e b
1. 1.1 Werbeauftrag
„Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel im Internet, zum
Zwecke der Verbreitung.
1.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese AGB sowie die Übersicht über Werbeformen und technische Details, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen
AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Erteilen eines Anzeigenauftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bestimmungen einverstanden.
2. Werbemittel
2.1 Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren genannten Elementen bestehen:
– aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder bewegten Bildern,
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Interaktion die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren
Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder einem Dritten liegen (z.B. Link).
2.2 Die Aufnahme von Werbemitteln auf bestimmten Seiten oder an bestimmten Stellen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass
die Werbemittel an einer bestimmten Stelle erscheinen sollen, und dies vom Anbieter schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Werbemittel erscheinen in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2.3 confructa medien GmbH behält sich vor Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.
2.4 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch confructa medien GmbH möglich.
3. Vertragsschluss, Kündigung
3.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die AGB der ­confructa medien GmbH zugrunde.
3.2 Anzeigenaufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen
und auf deren Rechnung angenommen.
3.3 Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.4. Die Laufzeit eines Banners beträgt mindestens 4 Wochen. Längere Laufzeiten werden vertraglich gesondert geregelt. Es besteht kein Anspruch auf automatische Verlängerung einer Bannerbuchung. confructa medien GmbH/fluessiges-obst.de ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über die endende Bannerbuchung zu informieren.
4. Abwicklung der Aufträge
4.1 Aufträge zur Schaltung von Werbemitteln können vom Anbieter als Fest- oder Abrufaufträge angenommen werden.
4.2 Bei Festaufträgen bucht der Anbieter nach Eingang eines jeden Auftrags feste Zeiträume für die Schaltung der Werbemittel.
4.3 Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, die gebuchten Schaltzeiten so rechtzeitig abzurufen, dass sie innerhalb eines Jahres
seit Vertragsabschluss abgewickelt werden können. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat,
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Der Auftraggeber hat – wenn nichts anderes vereinbart – rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu
Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch
auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Bei Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.
4.4 Die vereinbarten Zeiten für die Platzierung der Online-Werbemittel werden vom Anbieter nach Möglichkeit eingehalten. Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. technischen Störungen nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt online präsentiert werden, so ist der Anbieter berechtigt, die Online-Präsentation des Werbemittels vorzuverlegen
oder nachzuholen. Davon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, wenn es sich um eine mehr als nur unerhebliche Verschiebung der
Online-Präsentation handelt.
5. Platzierung
5.1 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu
5.2 6. 7. 7.1 7.2 7.3 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6
(Allgemeine Geschäftsbedingungen für online Werbeschaltungen)
realisieren, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers
über die Platzierung.
Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten
Sitten verstößt oder die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für einzelne Werbemittel im Rahmen
eines Abschlusses. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann der Anbieter eine
bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise (Link) vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser Ziffer erfüllt werden.
Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den notwendigen Umfang von Anzeigenunterlagen, die zur Veröffentlichung eingereicht werden müssen,
die technischen Spezifikationen, welche die Anzeigenunterlagen erfüllen müssen, den Weg, auf dem Anzeigenunterlagen eingereicht
werden müssen, sowie den spätest möglichen Zeitpunkt, zu dem die Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen, zu beachten. Der
Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Ziel-URL, mit der das Werbemittel über einen Link mit der Internetseite des Werbetreibenden verknüpft wird, während der gesamten Insertionszeit eines Auftrags abrufbar zu halten. Die Werbemittel müssen spätestens fünf
Werktage vor Beginn der Schaltung angeliefert werden. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von sieben Werktagen. Die Anlieferung erfolgt an: [email protected]. Diese Fristen sind bindend, aus technischen Gründen kann ein Verzug nicht geheilt werden. Entsprechendes gilt für die vom Auftraggeber mitzuteilenden Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung eines Werbemittels übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des
Werbemittels und der Anspruch des Anbieters auf Zahlung der Vergütung bleibt unberührt.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten für Werbemittel länger als einen Monat nach Ende des Schaltzeitraums aufzubewahren.
Kosten für die Anfertigung bestellter Werbemittel sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbe­
mittels hat der Auftraggeber zu tragen.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat, die zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet sich, dem Anbieter die für eine etwaige Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.
Im Verhältnis zum Anbieter trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur
Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Daten. Dem Auftraggeber obliegt es, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der
Ausführung des Auftrags gegen den Anbieter erwachsen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbemittel daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der Werbemittel zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der
Auftraggeber die Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.
Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den ordnungsgemäßen technischen Zustand der angelieferten Daten. Für
Schäden/Folgeschäden aus fehlerhaften Daten oder aufgrund von Viren, Trojanern usw., die in den angelieferten Daten enthalten sind,
haftet der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter.
Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem
für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und
berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Weiterhin ermächtigt der Auftraggeber den Anbieter, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken selbst
zu nutzen oder an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Anbieter bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Anbieters gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Er­
hebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten wird.
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18 · web
Geschäftsbedingungen
M E D I A - I N F O R M AT I O N E N 2 0 1 6 w e b
9. 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 10. 10.1 10.2 11. 12. 12.1 12.2 12.3 12.4
Gewährleistung des Anbieters
Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwesentlichen Fehlern.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
– durch die Verwendung
einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)
– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
oder
– durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
– durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)
innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung der Werbung Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem
Umfang, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt der Werbung nicht
möglich, lässt der Anbieter eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem genannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Online-Werbung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und dem Anbieter Mängel
innerhalb von drei Tagen nach erstmaliger Schaltung unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Nichtkaufleute
haben dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach erstmaliger Schaltung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine
fristgemäße Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
Haftung
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des
Anbieters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren
Schadens.
Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebedingt oder aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer
Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder
Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags
nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
Preisliste
Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters abgerechnet. Der Preis ist die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung. Sämtliche Preise laut. Preisliste verstehen sich als Nettopreise. Eventuelle Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen bestehen.
Preisänderungen gegenüber Unternehmen im Rahmen eines laufenden Abschlusses werden mindestens einen Monat vor Inkraft­treten
dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges Kündigungsrecht. Der Auftraggeber
muss dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch den Anbieter schriftlich ausüben. Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt der Preisänderung.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Werbemittel an Plätzen oder mittels Werbeformen, die nicht als Belegungsmöglichkeit in der
Preisliste aufgeführt sind, von der Preisliste abweichende Sonderpreise festzulegen.
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Anbieters zu halten. Die vom Anbieter gewährte Mittlervergütung, die sich aus dem Kundennetto (nach Abzug von
Rabatt, Boni, Mängelnachlass) errechnet, darf an den Werbungtreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
(Allgemeine Geschäftsbedingungen für online Werbeschaltungen)
13. Rechnungsstellung
13.1 Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung des Werbemittels. Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer Belegungsdauer eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum gestellt.
13.2 Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
14. Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug/Stundung
14.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers.
14.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des Anbieters an. Eingehende Zahlungen
werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache verrechnet.
14.3 Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem Anbieter
ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Anbieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
14.4 Die Mindestauftragssumme beträgt 150,00 EUR.
15. Provisionsanspruch
Eine Provision durch den Anbieter wird nur an anerkannte Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom
Werbemittler erteilt wird, ihm die Beschaffung von Texten bzw. Daten obliegt und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorgelegt
werden kann, aus der sich die Werbemittlertätigkeit ergibt. Dem Anbieter steht es frei, Aufträge von Werbemittlern/Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Mittlertätigkeit bestehen.
16. Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
17. Konzernrabatt
Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Anbieter gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht
für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die
übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu
erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
19. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche vom Anbieter nicht im Mahnverfahren
geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
Sitz des Anbieters vereinbart.
20. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Abwicklung eines Werbeauftrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden nur
dann Anwendung, wenn der Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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