Nicht-staatliche Akteure im Völkerrecht

Juristenfakultät
Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht und
Öffentliches Recht
Universität Leipzig, Juristenfakultät – Burgstraße 21,
04109 Leipzig
Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
Seminar im Wintersemester 2016/17
„Nicht-staatliche Akteure im Völkerrecht“
N.N., Alexander Schwarz, David Koppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Studierende ab dem vierten Fachsemester. Es kann
als Zulassungs- oder Prüfungsseminar im SPB 4 (Europarecht – Völkerrecht –
Menschenrechte) belegt werden. Folgende Themen stehen zur Auswahl:
1. Die Verantwortlichkeit von Unternehmen für die Verletzung von
Menschenrechten
2. Die Verantwortung von transnationalen Unternehmen im Rahmen des
Völkerstrafrechts
3. Die Verantwortung von Staaten für das Handeln nicht-staatlicher Akteure
4. Nicht-staatliche Akteure und internationale Gerichtsverfahren
5. Nicht-staatliche Akteure in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
6. Nicht-staatliche Akteure in der Rechts- und Politikgestaltung
7. Nicht-staatliche Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit
8. Die Entstehung von Völkerrecht durch internationale Gerichte
9. Der völkerrechtliche Status des „Islamischen Staat“
10.Der Status des „Islamischen Staat“ im bewaffneten Konflikt: sind
Angehörige des "Islamische Staat" (stets) ein legitimes militärisches Ziel?
11. Nicht-staatliche Akteure als taugliche Angreifer iSv Art. 51 UN-Charter
unter Berücksichtigung der Resolutionspraxis des UN-Sicherheitsrates (Res.
1368, 1373, 2249)
12. Der „unwilling or unable“-Standard: eine anerkannte Rechtsfigur im
Völkerrecht?
13. Die Duldung von Selbstverteidigungsmaßnahmen gegen
Terrororganisationen durch Staaten
14. Ist die EU ein System kollektiver Sicherheit?
15. Völkerrecht ohne Staaten? Völkerrechtstheorien einer globalen
Zivilverfassung
Die Anmeldung und Einschreibung in das Seminar erfolgt, zusammen mit der Vorbesprechung,
am 26.08.2016 um 13 Uhr in Raum 4.06, Burgstraße 21, 4. OG. Anmeldungen per E-Mail
können leider nicht angenommen werden. Prüfungskandidat_innen wird ein Vorrang eingeräumt.
Bitte teilen Sie uns bei der Einschreibung jeweils zwei Wunschthemen mit.
Alle Prüfungskandidat_innen, die an der Vorbesprechung teilgenommen haben, müssen sich
bis spätestens Montag, den 29. August 2016, 17.00 Uhr verbindlich mit dem Formular von Frau
Kluge (Prüfungsamt) bei Herrn Koppe (Zi. 4.13) anmelden. Das Seminar wird als
Blockveranstaltung (voraussichtlich 02.11.-03.11.2016) in Leipzig stattfinden. Genauer Zeitpunkt
und Ort werden noch bekannt gegeben.