Entwurf einer Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit für

Entwurf einer Verordnung über die Bewilligung von
Altersteilzeit für die bei der Deutschen Post AG
beschäftigten Beamtinnen und Beamten
Regelungsabsichten in der Übersicht
Stand: 30.10.2015
Deutsche Post | Regelungen zu Lebensarbeitszeitkonten
Rechtsverordnung
Bewilligung Altersteilzeit (Inkrafttreten: 01.01.2016)
• Bewilligung von Altersteilzeit, Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags und Führung von
Lebensarbeitszeitkonten
• Das Postleistungsentgelt wird weiterhin bis 2020 ausgesetzt
Antrag
Wesentliche Voraussetzungen
• Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit
• Beginn der Altersteilzeit bei Vollendung des 59. Lebensjahres oder des 57. Lebensjahres (Schwerbehinderung)
• Antragsstellung bis zum 31.12.2020 und Beginn vor dem 1. Januar 2031
• In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt oder unter
Anerkennung dienstlicher Interessen beurlaubt
• Zeitguthaben angespart
• Betriebliche oder betriebswirtschaftliche Belange dürfen nicht entgegenstehen
Bundesverwaltung
Bundesbeamtensekretariat
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Deutsche Post | Regelungen zu Lebensarbeitszeitkonten
Zeitguthaben
Lebensarbeitszeitkonto
• Bei Beginn der Altersteilzeit mindestens 1000 Stunden als Zeitguthaben
• Bei einem Beginn der Altersteilzeit ab dem 1. Januar 2021 am 31. Dezember 2020 mindestens 250 Stunden
betragen
• Bei einer Teilzeitbeschäftigung werden diese Stundenzahlen im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt
• Sonderregelungen für Schwerbehinderte
• Kein Zeitguthaben bei dienstlicher Beurlaubung erforderlich
Altersteilzeit
Zeiträume
• Altersteilzeit ist spätestens sechs Monate vor ihrem Beginn zu beantragen
• Die Altersteilzeit umfasst einen Zeitraum von mindestens zwei und höchsten sechs Jahren
• Der Antrag muss sich auf die gesamte Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken
Bundesverwaltung
Bundesbeamtensekretariat
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Deutsche Post | Regelungen zu Lebensarbeitszeitkonten
Zuschlag
Post-Altersteilzeitzuschlag
• Bewilligung von Altersteilzeit: Nicht ruhegehaltsfähiger Zuschlag zur Besoldung (Post-Altersteilzeitzuschlag)
• Der Zuschlag wird gewährt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Nettobesoldung, die sich aus dem
Umfang der Teilzeitbeschäftigung ergibt und einem festgelegten Prozentsatz der Nettobesoldung, die nach der
bisherigen Arbeitszeit, die für die Bemessung der ermäßigten Arbeitszeit während der Altersteilzeit zugrunde
gelegt worden ist, bei Beamtinnen und Beamten mit begrenzter Dienstfähigkeit zustehen würde.
• Der Prozentsatz beträgt: 81 Prozent, 73 Prozent (ab A 14), Berechnungsformel für übrige Fälle
Konto
Lebensarbeitszeit
• Zeitguthaben können überjährig angespart werden und für zusammengefasste Freistellungsphasen verwendet
werden
• Gutschreibung von Mehrarbeit möglich
• Teilzeitbeschäftigte können länger arbeiten und sich die Arbeitszeiten auf dem Konto gutschreiben lassen
Bundesverwaltung
Bundesbeamtensekretariat
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