Erläuterungen zur Wertpapierabrechnung

Erläuterungen zur Wertpapierabrechnung
Begriff
Erläuterung
Akkumulierter Mehrbetrag (gesamt)
Sofern keine oder nur eine teilweise Veröffentlichung der steuerlichen Daten durch die Gesellschaft erfolgt, führt dies zur sogenannten Intransparenz des Fonds. Der dann relevante Betrag ist der Mehrbetrag.
Akkumulierter thesaurierter Ertrag (AKE)
Dieser spielt nur für ausländische thesaurierende Fonds eine Rolle. Hierunter versteht man den thesaurierten Ertrag, den die Fonds seit frühestens 01.01.1994 angesammelt haben. Der AKE eines Fonds erhöht sich
jährlich um die thesaurierten Erträge des jeweiligen laufenden Geschäftsjahres.
Bankeinstandspreis
Zu diesem Preis bezieht die Augsburger Aktienbank AG die Fondsanteile.
Berechnete Quellensteuer (vierfacher Quellensteuerbetrag)
Im Verrechnungstopf Quellensteuer werden alle bezahlten und noch nicht berücksichtigen Quellensteuerbeträge gesammelt. Der vierfache Wert dieses Topfes mindert den kapitalsteuerpflichten Betrag.
Besitzanteiliger thesaurierter Ertrag
Der Fonds führt eine Kennzahlenreihe Akkumulierter thesaurierter Ertrag (AKE), in der die Summe der Thesaurierungen seit frühestens 01.01.1994 bis heute wiedergegeben ist. Die Versteuerung bei Veräußerung
erfolgt gemäß dem AKE am Verkaufstag abzüglich des AKE am Kauftag und ist damit besitzanteilig.
Besitzanteiliger thesaurierter Mehrbetrag
Sofern keine oder nur eine teilweise Veröffentlichung der steuerlichen Daten durch die Investmentgesellschaft erfolgt, führt dies zur sogenannten Intransparenz des Fonds. Die Versteuerung bei Veräußerung erfolgt
gemäß dem Mehrbetrag am Verkaufstag abzüglich des Mehrbetrages am Kauftag und ist damit besitzanteilig.
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge können Sie als Privatanleger in Deutschland die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Kapitalertragssteuer beantragen.
Poolfaktor
Der Poolfaktor ist die Bezeichnung für ein Maß von Teiltilgungen bei Anleihen ohne Reduzierung des Bestandes. Zu Beginn hat der Poolfaktor den Wert 1, der sich entsprechend der Tilgungsbedingungen reduziert
und am Ende den Wert 0 hat. Zum Beispiel gibt es bei Anleihe X einen Tilgungsplan, alle drei Monate wird je ein Füntfel der Anleihe getilgt. So beträgt der Poolfaktor am Anfang noch den Wert 1. Nach der ersten
Teiltilgung liegt der Faktor bei 0,8, nach der zweiten bei 0,6, bis er schließlich nach der letzten Tilgung den Wert Null aufweist.
Stückzinsen
Stückzinsen sind aufgelaufene Zinsansprüche, die vom Käufer einer Anleihe an den Verkäufer bezahlt werden und in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf eingestellt werden. Die beim Verkauf erhaltenen
Stückzinsen erhöhen den steuerpflichtigen Betrag.
Veräußerungsgewinn nach Differenzmethode
Bei einer Besteuerung des Veräußerungsgewinnes nach der Differenzmethode wird der Verkaufserlös den jeweiligen Anschaffenskosten aus den Käufen nach dem Fifo-Prinzip (First in first out) gegenübergestellt. Die
Differenz hieraus unterliegt der Versteuerung.
Veräußerungsgewinn nach Pauschalmethode
Bei einer Besteuerung des Veräußerungsgewinnes nach der Pauschalmethode liegen keine Anschaffungsdaten vor, die Besteuerung erfolgt dann in Form einer Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % des
Veräußerungserlöses. Sofern die fehlenden Anschaffungsdaten nachgereicht werden, kann ihr Verkauf storniert und nach der Differenzmethode neu abgerechnet werden.
Verrechnungstopf allgemein
Im Verrechnungstopf allgemein werden alle Verluste aus Veräußerungen von Nicht-Aktien gesammelt, die seit dem 01.01.2009 aufgelaufen sind. Gewinne aus Veräußerung von Nicht-Aktien werden mit den bereits
bestehenden Verlusten verrechnet.
Verrechnungstopf für Aktien
Im Verrrechnungstopf Aktien werden alle Verluste aus Veräußerungen von Aktien gesammelt, die seit dem 01.01.2009 aufgelaufen sind. Gewinne aus Aktienveräußerungen werden mit den bereits bestehenden
Verlusten verrechnet.
Verrechnungstopf für Quellensteuer
Im Verrechnungstopf Quellensteuer werden alle bezahlten und noch nicht berücksichtigen Quellensteuerbeträge gesammelt.
Wertstellung
Bezeichnet im Bankwesen die Festsetzung des Datums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto zinswirksam wird. Synonym mit dem Wertstellungsdatum ist das Valutadatum.
Zwischengewinn
Ein Zwischengewinn entsteht, wenn Anleger Investmentanteile innerhalb des Fondsgeschäftsjahres veräußern bzw. erwerben. Darunter sind Gewinne zu verstehen, die der Fonds bereits erzielt, aber noch nicht
steuerlich wirksam ausgeschüttet oder thesauriert hat. Hat die Investmentgesellschaft keinen Zwischengewinn veröffentlicht, ist ein vom Gesetzgeber festgelegter Ersatzwert anzusetzen.
Stand: 01.07.2015