Das Jobwerk-Bochum ~ Ihr Personalbüro AGB Studentenvermittlung für Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 3. 3.1. 3.2. Vertragsgrundlagen und Leistungen des Jobwerk-Bochum Bei einer verbindlichen Auftragserteilung über das Vermittlungsformular der Homepage www.JobwerkBochum.de, kommt ein Vermittlungsvertrag mit dem Auftraggeber erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (per Post, Fax oder Email) durch das Jobwerk-Bochum zustande. Bei Auftragserteilung per Telefon, Fax, E-Mail, oder unverbindlicher Anfrage über das Vermittlungsformular auf der Homepage www.Jobwerk-Bochum.de, wird dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot übermittelt. Dieser hat dann den Auftrag gesondert in schriftlicher Form (per Post, Fax oder Email) zu bestätigen. Damit kommt der Auftrag zustande. Allen Verträgen, die der Auftraggeber mit dem Jobwerk-Bochum abschließt, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese erkennt der Auftraggeber mit seinem Auftrag ausdrücklich an. Das Jobwerk-Bochum vermittelt lediglich den Kontakt zwischen dem Studenten/Bewerber und dem Auftraggeber. Die direkte Kontaktaufnahme erfolgt zwischen dem Studenten/Bewerber und dem Auftraggeber. Eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Tätigkeit kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Studenten/Bewerber zustande. Zahlungsbedingungen Für die Vermittlungsdienstleistung des Jobwerk-Bochum fällt eine Vermittlungsgebühr an. Wenn der gebuchte Einsatzzeitraum innerhalb von 24 Stunden nach Auftragseingang beginnt, berechnet das Jobwerk-Bochum einen Eilzuschlag pro Hilfskraft. Die Vermittlungsgebühr entsteht erst, wenn es durch den Kontakt über das Jobwerk-Bochum zu einem Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Studenten/Bewerber gekommen ist. Fällt ein Student/Bewerber innerhalb der gebuchten Einsatzzeit aus und wird dieser Umstand dem Jobwerk-Bochum unverzüglich durch den Auftraggeber mitgeteilt, bemüht sich das Jobwerk-Bochum um schnellstmöglichen Ersatz. Kann das Jobwerk-Bochum keinen Ersatz vermitteln, wird die Vermittlungsgebühr anteilig für die tatsächlich geleistete Einsatzzeit fällig. Im Tarif 15+ bemüht sich das Jobwerk-Bochum bei Ausfall des Studenten/Bewerbers innerhalb der ersten 15 Einsatztage um die Ersatzvermittlung. Die Ersatzvermittlung ab dem 16. Einsatztag gilt als Neuvermittlung. Sollte der Auftraggeber mit dem vermittelten Studenten/Bewerber in den Bereichen Nachhilfe / Unterricht / Babysitting / Tiersittung u.Ä. nicht zufrieden sein, kann der Auftraggeber dies bis zum 3. Einsatztag dem Jobwerk-Bochum mitteilen. Das Jobwerk bemüht sich schnellstmöglich um Ersatz. Benötigt der Auftraggeber für spätere Einsätze den gleichen oder weitere Studenten/Bewerber oder werden die vermittelten Studenten/Bewerber erneut durch den Auftraggeber eingesetzt, fällt die Vermittlungsgebühr entsprechend der Tariftabelle automatisch erneut an. Die Vermittlungsgebühr ist spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des JobwerkBochum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an das Jobwerk-Bochum zu leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Unabhängig davon bleibt es dem Jobwerk-Bochum vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen. Für die geleistete Arbeit des vermittelten Studenten/Bewerber fällt das vereinbarte Honorar an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung der bestellten Tätigkeit direkt an den Studenten/Bewerber zu zahlen. Widerrufsrecht Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Jobwerk-Bochum Tobias Müller u. Nina Deppe GbR Universitätsstr. 35 44789 Bochum Tel : 0234 . 970 43 670 Fax: 0234 . 904 18 415 E-Mail: [email protected] Steuernummer 306/5754/0726 Das Jobwerk-Bochum ~ Ihr Personalbüro AGB Studentenvermittlung für Auftraggeber Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. 4. 4.1. 4.2 4.3 4.4 4.5. 4.6 Haftungsbeschränkung Das Jobwerk-Bochum haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Die Haftungsbegrenzung in Punkt 4 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Jobwerk-Bochum. Das Jobwerk-Bochum haftet nicht für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Ferner ist die Haftung ausgeschlossen für eine mangelhafte Arbeitsleistung oder Zuverlässigkeit des vermittelten Personals. Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens durch das Fehlverhalten bzw. die vorsätzliche und/oder fahrlässige Falschauskunft eines Bewerbers gegenüber dem Jobwerk-Bochum oder Auftraggeber resultieren, haftet das Jobwerk-Bochum nicht. Die Überprüfung der durch das vermittelte Personal gemachten Angaben obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Überprüfung des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis bei Beschäftigung von ausländischen Personen. Der Auftraggeber ist für ordnungsgemäße Anmeldung des vermittelten Personals, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. 5 Auftragsstorno Storniert der Auftraggeber den Auftrag nachdem dem Auftraggeber die Kontaktdaten des zu vermittelnden Studenten/Bewerbers bereits erhalten hat, erhebt das Jobwerk-Bochum eine Stornogebühr von 60 % der für diesen Auftrag relevanten Vermittlungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn das Jobwerk-Bochum die Stornierung zu vertreten hat. 6. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, werden die übrigen Punkte nicht berührt. - Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Jobwerk-Bochum Tobias Müller u. Nina Deppe GbR Universitätsstr. 35 44789 Bochum Tel : 0234 . 970 43 670 Fax: 0234 . 904 18 415 E-Mail: [email protected] Steuernummer 306/5754/0726
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