AGB Studentenvermittlung Auftraggeber.pd[...]

Das Jobwerk-Bochum ~ Ihr Personalbüro
AGB Studentenvermittlung für Auftraggeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1.2.
1.3.
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2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
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2.6.
3.
3.1.
3.2.
Vertragsgrundlagen und Leistungen des Jobwerk-Bochum
Bei einer verbindlichen Auftragserteilung über das Vermittlungsformular der Homepage www.JobwerkBochum.de, kommt ein Vermittlungsvertrag mit dem Auftraggeber erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung (per Post, Fax oder Email) durch das Jobwerk-Bochum zustande.
Bei Auftragserteilung per Telefon, Fax, E-Mail, oder unverbindlicher Anfrage über das
Vermittlungsformular auf der Homepage www.Jobwerk-Bochum.de, wird dem Auftraggeber ein
schriftliches Angebot übermittelt. Dieser hat dann den Auftrag gesondert in schriftlicher Form (per Post,
Fax oder Email) zu bestätigen. Damit kommt der Auftrag zustande.
Allen Verträgen, die der Auftraggeber mit dem Jobwerk-Bochum abschließt, liegen ausschließlich diese
AGB zugrunde. Diese erkennt der Auftraggeber mit seinem Auftrag ausdrücklich an.
Das Jobwerk-Bochum vermittelt lediglich den Kontakt zwischen dem Studenten/Bewerber und dem
Auftraggeber. Die direkte Kontaktaufnahme erfolgt zwischen dem Studenten/Bewerber und dem
Auftraggeber. Eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Tätigkeit kommt ausschließlich zwischen
dem Auftraggeber und dem vermittelten Studenten/Bewerber zustande.
Zahlungsbedingungen
Für die Vermittlungsdienstleistung des Jobwerk-Bochum fällt eine Vermittlungsgebühr an. Wenn der
gebuchte Einsatzzeitraum innerhalb von 24 Stunden nach Auftragseingang beginnt, berechnet das
Jobwerk-Bochum einen Eilzuschlag pro Hilfskraft. Die Vermittlungsgebühr entsteht erst, wenn es durch
den Kontakt über das Jobwerk-Bochum zu einem Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und
dem vermittelten Studenten/Bewerber gekommen ist.
Fällt ein Student/Bewerber innerhalb der gebuchten Einsatzzeit aus und wird dieser Umstand dem
Jobwerk-Bochum unverzüglich durch den Auftraggeber mitgeteilt, bemüht sich das Jobwerk-Bochum um
schnellstmöglichen Ersatz. Kann das Jobwerk-Bochum keinen Ersatz vermitteln, wird die
Vermittlungsgebühr anteilig für die tatsächlich geleistete Einsatzzeit fällig. Im Tarif 15+ bemüht sich das
Jobwerk-Bochum bei Ausfall des Studenten/Bewerbers innerhalb der ersten 15 Einsatztage um die
Ersatzvermittlung. Die Ersatzvermittlung ab dem 16. Einsatztag gilt als Neuvermittlung.
Sollte der Auftraggeber mit dem vermittelten Studenten/Bewerber in den Bereichen Nachhilfe /
Unterricht / Babysitting / Tiersittung u.Ä. nicht zufrieden sein, kann der Auftraggeber dies bis zum 3.
Einsatztag dem Jobwerk-Bochum mitteilen. Das Jobwerk bemüht sich schnellstmöglich um Ersatz.
Benötigt der Auftraggeber für spätere Einsätze den gleichen oder weitere Studenten/Bewerber oder
werden die vermittelten Studenten/Bewerber erneut durch den Auftraggeber eingesetzt, fällt die
Vermittlungsgebühr entsprechend der Tariftabelle automatisch erneut an.
Die Vermittlungsgebühr ist spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des JobwerkBochum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an das Jobwerk-Bochum zu leisten, wenn er Verbraucher (§ 13
BGB) ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz. Unabhängig davon bleibt es dem Jobwerk-Bochum vorbehalten, einen höheren
Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen.
Für die geleistete Arbeit des vermittelten Studenten/Bewerber fällt das vereinbarte Honorar an. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, das Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung der bestellten
Tätigkeit direkt an den Studenten/Bewerber zu zahlen.
Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der
Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat,
nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine
Jobwerk-Bochum
Tobias Müller u. Nina Deppe GbR
Universitätsstr. 35
44789 Bochum
Tel : 0234 . 970 43 670
Fax: 0234 . 904 18 415
E-Mail: [email protected]
Steuernummer 306/5754/0726
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Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den
Unternehmer verliert.
4.
4.1.
4.2
4.3
4.4
4.5.
4.6
Haftungsbeschränkung
Das Jobwerk-Bochum haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
und
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur
für Schäden, die auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für
mittelbare
Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.
Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus
der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischer
Weise
vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden
begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
Die Haftungsbegrenzung in Punkt 4 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter
und
Erfüllungsgehilfen des Jobwerk-Bochum.
Das Jobwerk-Bochum haftet nicht für das Nichtzustandekommen eines
Arbeitsverhältnisses
im
Rahmen des Vermittlungsvertrages. Ferner ist die Haftung ausgeschlossen für eine
mangelhafte
Arbeitsleistung oder Zuverlässigkeit des vermittelten Personals.
Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens durch das Fehlverhalten bzw. die
vorsätzliche und/oder fahrlässige Falschauskunft eines Bewerbers gegenüber dem Jobwerk-Bochum oder
Auftraggeber resultieren, haftet das Jobwerk-Bochum nicht.
Die Überprüfung der durch das vermittelte Personal gemachten Angaben obliegt dem Auftraggeber.
Dies gilt auch für die Überprüfung des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis bei
Beschäftigung von
ausländischen Personen. Der Auftraggeber ist für ordnungsgemäße
Anmeldung des vermittelten
Personals, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich.
5
Auftragsstorno
Storniert der Auftraggeber den Auftrag nachdem dem Auftraggeber die Kontaktdaten des zu
vermittelnden Studenten/Bewerbers bereits erhalten hat, erhebt das Jobwerk-Bochum eine
Stornogebühr von 60 % der für diesen Auftrag relevanten Vermittlungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn das
Jobwerk-Bochum die Stornierung zu vertreten hat.
6.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, werden die übrigen Punkte nicht berührt.
- Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen -
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