Achim Wehrmann & Marion Stein: Mobile Payment

E-Payment und mobiler Zahlungsverkehr
Marion Stein, Achim Wehrmann – Deutsche Telekom AG
#medialawcamp - Berlin 2015
Alle wollen es
Händler und Verbraucher
70 % der Einzelhändler in Deutschland halten mobiles
kontaktloses Bezahlen für „das nächste große Ding“
22% der Deutschen können sich vorstellen,
über NFC mit Smartphone zu bezahlen
60% aller VISA-Transaktionen in Europa
über mobile Endgeräte bis 2020 erfolgen
2
2
65% der Händler in Deutschland haben NFC
bereits eingeführt oder planen die Einführung
3
Payments in Höhe von 135 Mrd. € werden 2015 in
Europa über Mobilgeräte durchgeführt
1
1 Innovalue Research, Juniper Research, (Mobile Commerce
Markets 2012-16)
2 GFM Nachrichten 07/15)
3 EHI
02.12.2015
2
Beispiele
Kesh – smart zahlen mit einer APP
27. November 2015
4
E-Payment und mobiler Zahlungsverkehr
5
Android Pay
27. November 2015
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Was kann Mobile Payment?
Was ist Mobile Payment?
Eine App für Vieles
Bezahlapp
Dienstleistungskategorien
Bezahlen
Tickets
Öffentlicher Verkehr
Event
Tickets
Bezahlen
kesh
ID & Zugangskontrolle
Loyalty &
Coupons
Android
Pay
27. November 2015
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Voraussetzungen für mobile Payment auf Händlerseite

NFC fähiges Kartengeräte

Anpassung der Verträge mit seinem Acquirer

Vertrag mit seiner Hausbank und seinem Netzbetreiber

Datenleitung
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Voraussetzungen für mobile Payment beim Verbraucher

Vertrag mit einem App Anbieter

NFC fähiges Smartphone

Vertrag mit Mobilfunkbetreiber inkl. Datenverkehr

Vertrag mit einer Bank / Kartenanbieter
10
Was ist NFC?

Near Field Communikation

ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen zwei Endgeräten

solange sie sich in einem kurzen Anstand befinden (< 10 cm).

NFC Antenne kann in ein Smartphone oder eine Plastikkarte integriert werden

und muss im Lesegerät / Kassenterminal implementiert sein.

Verschiedene Applikationen können unterstützt werden (Payment, Zugangsdienste usw.)
11
Je nach Umsetzung: Datenspeicher
(Smartphone oder Secure SIM Element)
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Vertragliche Situation
Beteiligte am Mobile Payment
(Vertragsbeziehungen „Bezahlen“)
Verbraucher
Händler
Händlerbank
(Zahlungs-)
Netzbetreiber
Acquirer
Mobilfunkan-bieter
Verbraucherbank
Kartenherausgeber
Trusted Service Manager TSM
Lizenzgeber
nicht im
Acquiringprozessor
Issuingprozessor
Zahlungsprozess
involviert
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Aufsichtsrechtliche Situation
Aufsichtsrechtliche Ausgangslage
KWG
ZAG
gewerbsmäßig betreiben
Bankgeschäft
Finanzdienstleistung
Ausnahmeregelungen
Zahlungsdienste
gewerbsmäßig
betreiben
Ausgabe und
Verwaltung von
E-Geld
Zahlungsdienste-Negativkatalog
Erlaubnispflicht:
Genehmigung muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Zahlungsdienstleister
Zahler/
Zahlungsdienstenutzer
Zahlungsempfänger
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Genehmigungspflichtige Tätigkeit der Beteiligten?
Klassisch am Zahlungsdienst Beteiligte
Verbraucher
Händler
Händlerbank
(Zahlungs-)
Netzbetreiber
Acquirer
Verbraucherbank
Kartenherausgeber
Lizenzgeber
Acquiringprozessor
erlaubnispflichtige
Tätigkeit:
besitzen
entsprechende
Lizenzen
Issuingprozessor
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Beispiele
Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit des AppGenehmigungspflichtige
Anbieters?
Multi FunktionsApp-Anbieter
kein Zahlungsauthentifizierungsgeschäft
ggf. Finanztransfergeschäft
i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG
Technischer Infrastrukturdienstleister,
§ 1 Abs.10 Nr. 9 ZAG
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Genehmigungspflichtige
Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit des
Kartenherausgebers?
Kartenherausgeber
Institut: Kreditinstitut /
Bank
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Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit der
Genehmigungspflichtige
Beteiligten?
Kartenherausgeber
Prepaid Kreditkarte:
Ausgabe und Verwaltung von E-Geld
E-Geld- Insitut:
registriert bei der Financial Conduct Authority
mit sog. europäischen Pass
27. November 2015
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Besonderheit
beiWeltweit
Aufnahme
einer E-Geld Karte
Transparency International:
aktiv
E-Geld Institut
Kartenherausgeber
E-Geld-Agent
§ 1 a Abs.6 ZAG:
Vertrieb und Rücktausch von E-Geld
BaFin: weiter Begriff des E-Geldagenten
Allgemeinverfügung:
Freistellung § 25n Abs. 5 KWG
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Genehmigungspflichtige
Tätigkeit ?
Transparency International: Weltweit aktiv
ZahlungsApp-Anbieter
Verknüpfung mit Girokonto –
Überweisung / Lastschrift
Institut: biw Bank
kesh
Herausgeber der App ?
Zahlungsdienst?
Institut: biw Bank – Konzernverbund
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Mobiles Zahlen
Fragen für die rechtliche Bewertung
 Welche



Funktion hat die App?
Multi- Funktionsapp – wer übernimmt welche Aufgabe
Reine Zahlungsapp
Kontoinformation über erfolgte Zahlungsanweisungen oder aktuelle
Kontostände usw.
 Wie



erfolgt der Geldfluss?
Funktion des App-Herausgebers?
Vertragspartner gegenüber dem Kunden?
Funktion des Kartenherausgebers, des kontoführenden Instituts?
 Verpflichtung
zur strengen Authentifizierung?
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Und nun Ihre Fragen
Ihre Ansprechpartner
Marion Stein
Deutsche Telekom AG
0228 181-74514
[email protected]
Achim Wehrmann
Deutsche Telekom AG
0228 181-27292
[email protected]