E-Payment und mobiler Zahlungsverkehr Marion Stein, Achim Wehrmann – Deutsche Telekom AG #medialawcamp - Berlin 2015 Alle wollen es Händler und Verbraucher 70 % der Einzelhändler in Deutschland halten mobiles kontaktloses Bezahlen für „das nächste große Ding“ 22% der Deutschen können sich vorstellen, über NFC mit Smartphone zu bezahlen 60% aller VISA-Transaktionen in Europa über mobile Endgeräte bis 2020 erfolgen 2 2 65% der Händler in Deutschland haben NFC bereits eingeführt oder planen die Einführung 3 Payments in Höhe von 135 Mrd. € werden 2015 in Europa über Mobilgeräte durchgeführt 1 1 Innovalue Research, Juniper Research, (Mobile Commerce Markets 2012-16) 2 GFM Nachrichten 07/15) 3 EHI 02.12.2015 2 Beispiele Kesh – smart zahlen mit einer APP 27. November 2015 4 E-Payment und mobiler Zahlungsverkehr 5 Android Pay 27. November 2015 6 Was kann Mobile Payment? Was ist Mobile Payment? Eine App für Vieles Bezahlapp Dienstleistungskategorien Bezahlen Tickets Öffentlicher Verkehr Event Tickets Bezahlen kesh ID & Zugangskontrolle Loyalty & Coupons Android Pay 27. November 2015 8 Voraussetzungen für mobile Payment auf Händlerseite NFC fähiges Kartengeräte Anpassung der Verträge mit seinem Acquirer Vertrag mit seiner Hausbank und seinem Netzbetreiber Datenleitung 9 Voraussetzungen für mobile Payment beim Verbraucher Vertrag mit einem App Anbieter NFC fähiges Smartphone Vertrag mit Mobilfunkbetreiber inkl. Datenverkehr Vertrag mit einer Bank / Kartenanbieter 10 Was ist NFC? Near Field Communikation ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen zwei Endgeräten solange sie sich in einem kurzen Anstand befinden (< 10 cm). NFC Antenne kann in ein Smartphone oder eine Plastikkarte integriert werden und muss im Lesegerät / Kassenterminal implementiert sein. Verschiedene Applikationen können unterstützt werden (Payment, Zugangsdienste usw.) 11 Je nach Umsetzung: Datenspeicher (Smartphone oder Secure SIM Element) 27. November 2015 12 Vertragliche Situation Beteiligte am Mobile Payment (Vertragsbeziehungen „Bezahlen“) Verbraucher Händler Händlerbank (Zahlungs-) Netzbetreiber Acquirer Mobilfunkan-bieter Verbraucherbank Kartenherausgeber Trusted Service Manager TSM Lizenzgeber nicht im Acquiringprozessor Issuingprozessor Zahlungsprozess involviert 27. November 2015 14 Aufsichtsrechtliche Situation Aufsichtsrechtliche Ausgangslage KWG ZAG gewerbsmäßig betreiben Bankgeschäft Finanzdienstleistung Ausnahmeregelungen Zahlungsdienste gewerbsmäßig betreiben Ausgabe und Verwaltung von E-Geld Zahlungsdienste-Negativkatalog Erlaubnispflicht: Genehmigung muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen. 27. November 2015 16 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Zahlungsdienstleister Zahler/ Zahlungsdienstenutzer Zahlungsempfänger 27. November 2015 17 Genehmigungspflichtige Tätigkeit der Beteiligten? Klassisch am Zahlungsdienst Beteiligte Verbraucher Händler Händlerbank (Zahlungs-) Netzbetreiber Acquirer Verbraucherbank Kartenherausgeber Lizenzgeber Acquiringprozessor erlaubnispflichtige Tätigkeit: besitzen entsprechende Lizenzen Issuingprozessor 27. November 2015 18 Beispiele Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit des AppGenehmigungspflichtige Anbieters? Multi FunktionsApp-Anbieter kein Zahlungsauthentifizierungsgeschäft ggf. Finanztransfergeschäft i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG Technischer Infrastrukturdienstleister, § 1 Abs.10 Nr. 9 ZAG 27. November 2015 20 Genehmigungspflichtige Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit des Kartenherausgebers? Kartenherausgeber Institut: Kreditinstitut / Bank 27. November 2015 21 Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit der Genehmigungspflichtige Beteiligten? Kartenherausgeber Prepaid Kreditkarte: Ausgabe und Verwaltung von E-Geld E-Geld- Insitut: registriert bei der Financial Conduct Authority mit sog. europäischen Pass 27. November 2015 22 Besonderheit beiWeltweit Aufnahme einer E-Geld Karte Transparency International: aktiv E-Geld Institut Kartenherausgeber E-Geld-Agent § 1 a Abs.6 ZAG: Vertrieb und Rücktausch von E-Geld BaFin: weiter Begriff des E-Geldagenten Allgemeinverfügung: Freistellung § 25n Abs. 5 KWG 27. November 2015 23 Genehmigungspflichtige Tätigkeit ? Transparency International: Weltweit aktiv ZahlungsApp-Anbieter Verknüpfung mit Girokonto – Überweisung / Lastschrift Institut: biw Bank kesh Herausgeber der App ? Zahlungsdienst? Institut: biw Bank – Konzernverbund 27. November 2015 24 Mobiles Zahlen Fragen für die rechtliche Bewertung Welche Funktion hat die App? Multi- Funktionsapp – wer übernimmt welche Aufgabe Reine Zahlungsapp Kontoinformation über erfolgte Zahlungsanweisungen oder aktuelle Kontostände usw. Wie erfolgt der Geldfluss? Funktion des App-Herausgebers? Vertragspartner gegenüber dem Kunden? Funktion des Kartenherausgebers, des kontoführenden Instituts? Verpflichtung zur strengen Authentifizierung? 25 Und nun Ihre Fragen Ihre Ansprechpartner Marion Stein Deutsche Telekom AG 0228 181-74514 [email protected] Achim Wehrmann Deutsche Telekom AG 0228 181-27292 [email protected]
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