August 2015 Informationsblatt für Eltern zur Förderklasse 5 für hochbegabte Schüler/innen im Sekundarbereich Gymnasium Reutershagen, M-V 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß Schulgesetz vom 16.02.2009 und Verordnung vom 10.08.2009 in der Fassung vom 22.05.2014 zur Beschulung hochbegabter Schüler/innen im Sekundarbereich in Mecklenburg-Vorpommern ist das Aufnahmeverfahren für die Klasse 5 an festgelegten Gymnasien des Landes geregelt. Im Schulamtsbereich Rostock führt das Rostocker Gymnasium Reutershagen überregionale Klassen, in denen hochbegabte Schüler/innen unterrichtet werden. 2. Was ist kognitive Hochbegabung? Das Kriterium einer Hochbegabung ist ab einem Gesamt-IQ von 130 erfüllt. Diesen Wert erreichen etwa 2% der Bevölkerung. Hinweise auf eine Hochbegabung können sein: (nach Urban 1992; Reichle 2004, Stapf 2010, Heilmann 1999, Bundesministerium für Bildung und Forschung) − − − − − − − − − − − − schnelles Arbeitstempo, lehnen Routineaufgaben ab, langweilen sich dabei hohes Ausmaß an Neugier- und selbstständigem Erkundungsverhalten schnelle Auffassungsleistung besonders bei interessierenden komplexen Aufgaben besonders frühes Interesse und Beschäftigung mit Symbolen, gliedernden und ordnenden Tätigkeiten hervorragende Gedächtnisleistungen besondere Flüssigkeit im Denken, umfangreiches Detailwissen, Kreativität, originelle Ideen hohe Konzentrationsfähigkeit und außergewöhnliches Beharrungsvermögen bei selbstgestellten Aufgaben frühes, ausdrucksvolles, flüssiges Sprechen mit häufig altersunüblichem, umfangreichem Wortschatz originelle Denkstrategien, um Beziehungen zwischen Aufgaben zu finden selbstkritisch, haben hohe Ansprüche an sich, starkes Gerechtigkeitsempfinden, Bedürfnis nach geistiger Stimulation und hohen Anforderungen ausgeprägter Eigenwille hinsichtlich der Selbststeuerung und Selbstbestimmung Weiterführende Informationen zum Thema Hochbegabung: − Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind www.dghk-mv.de − Arbeitskreis Begabungsforschung und Begabtenförderung e.V. − www.bildung-und-begabung.de 3. Anmeldung Voraussetzung für die Anmeldung an der Förderklasse des Gymnasiums Reutershagen ist der Nachweis einer weit überdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit (Gesamt IQ ≥ 130) Ihres Kindes. Die Überprüfung findet durch den Schulpsychologischen Dienst anhand von anerkannten psychologischen Testverfahren statt. Staatliches Schulamt Rostock, Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie, Schulpsychologischer Dienst 1 August 2015 Zum Ablauf des Verfahrens und zur Vorstellung des Gymnasiums findet am 22.09.2015 um 19.00 Uhr im Gymnasium Reutershagen (voraussichtlich im Veranstaltungsraum der Grundschule Nordwindkinners) eine Informationsveranstaltung für interessierte Eltern statt. Die Feststellung der intellektuellen Leistungsfähigkeit des Kindes muss durch die Eltern bis zum 16.10.2015 beantragt werden. Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen vollständig an das Staatliche Schulamt Rostock, Frau Uebe, Möllner Straße 13,18109 Rostock ein: a) „Antragsformular zur Überprüfung der intellektuellen Leistungsfähigkeit“ (erhalten Sie an Ihrer Grundschule) b) „Fragebogen für Erziehungsberechtigte“ (erhalten Sie an Ihrer Grundschule) c) eine Kopie des letzten Zeugnisses d) bereits vorliegende Intelligenztestergebnisse und Befunde anderer Einrichtungen Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Unterlagen bearbeitet werden können! 4. Ablauf des Verfahrens − Die Überprüfung der intellektuellen Leistungsfähigkeit erfolgt anhand eines Gruppentests im Gymnasium Reutershagen ab November 2015. − Der konkrete Testtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sofern eine allgemeine kognitive Hochbegabung anhand dieses Testergebnisses nicht eindeutig nachgewiesen oder ausgeschlossen werden kann, findet - auf Ihren Wunsch hin - eine Nachuntersuchung statt (Einzeltest). − Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen in einem schriftlichen Befund zugestellt. − Wenn Ihr Kind eine intellektuelle Leistungsfähigkeit im Bereich der kognitiven Hochbegabung nachweisen konnte und eine Empfehlung durch den Schulpsychologischen Dienst für die Aufnahme am Gymnasium gegeben wurde, erhalten Sie für Ihr Kind ein „Antragsformular für die Aufnahme in die Förderklasse 5“. 5. Aufnahmemodalitäten − Das ausgefüllte „Antragsformular für die Aufnahme“ und den schulpsychologischen Befund schicken Sie bitte bis zum 21.01.2016 (Posteingang) an das: Staatliche Schulamt Rostock, z.Hd. Frau Uebe, Möllner Straße 13, 18109 Rostock. − Durch die Aufnahmekommission (Schulrat/Schulrätin, ReferentIn der obersten Schulbehörde, SchulleiterIn und KoordinatorIn der Hochbegabtenklasse, SchulpsychologIn) erfolgt die Prüfung der Anträge mit der Möglichkeit der integrativen Förderung oder Aufnahme in die Förderklasse. − Die Entscheidung der Kommission wird Ihnen schriftlich zugesandt. Ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in die Klasse für Hochbegabte besteht nicht. Staatliches Schulamt Rostock, Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie, Schulpsychologischer Dienst 2
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