Informationsblatt für Eltern zur Förderklasse 5 für hochbegabte

August 2015 Informationsblatt für Eltern
zur Förderklasse 5 für hochbegabte Schüler/innen im Sekundarbereich
Gymnasium Reutershagen, M-V
1. Gesetzliche Grundlagen
Gemäß Schulgesetz vom 16.02.2009 und Verordnung vom 10.08.2009 in der Fassung vom
22.05.2014 zur Beschulung hochbegabter Schüler/innen im Sekundarbereich in
Mecklenburg-Vorpommern ist das Aufnahmeverfahren für die Klasse 5 an festgelegten
Gymnasien des Landes geregelt. Im Schulamtsbereich Rostock führt das Rostocker
Gymnasium Reutershagen überregionale Klassen, in denen hochbegabte Schüler/innen
unterrichtet werden.
2. Was ist kognitive Hochbegabung?
Das Kriterium einer Hochbegabung ist ab einem Gesamt-IQ von 130 erfüllt. Diesen Wert
erreichen etwa 2% der Bevölkerung.
Hinweise auf eine Hochbegabung können sein:
(nach Urban 1992; Reichle 2004, Stapf 2010, Heilmann 1999, Bundesministerium für Bildung und Forschung)
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schnelles Arbeitstempo, lehnen Routineaufgaben ab, langweilen sich dabei
hohes Ausmaß an Neugier- und selbstständigem Erkundungsverhalten
schnelle Auffassungsleistung besonders bei interessierenden komplexen Aufgaben
besonders frühes Interesse und Beschäftigung mit Symbolen, gliedernden und
ordnenden Tätigkeiten
hervorragende Gedächtnisleistungen
besondere Flüssigkeit im Denken, umfangreiches Detailwissen, Kreativität, originelle
Ideen
hohe Konzentrationsfähigkeit und außergewöhnliches Beharrungsvermögen bei
selbstgestellten Aufgaben
frühes, ausdrucksvolles, flüssiges Sprechen mit häufig altersunüblichem, umfangreichem
Wortschatz
originelle Denkstrategien, um Beziehungen zwischen Aufgaben zu finden
selbstkritisch, haben hohe Ansprüche an sich, starkes Gerechtigkeitsempfinden,
Bedürfnis nach geistiger Stimulation und hohen Anforderungen
ausgeprägter Eigenwille hinsichtlich der Selbststeuerung und Selbstbestimmung
Weiterführende Informationen zum Thema Hochbegabung:
− Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind www.dghk-mv.de
− Arbeitskreis Begabungsforschung und Begabtenförderung e.V.
− www.bildung-und-begabung.de
3. Anmeldung
Voraussetzung für die Anmeldung an der Förderklasse des Gymnasiums Reutershagen ist
der Nachweis einer weit überdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit (Gesamt IQ
≥ 130) Ihres Kindes.
Die Überprüfung findet durch den Schulpsychologischen Dienst anhand von anerkannten
psychologischen Testverfahren statt.
Staatliches Schulamt Rostock, Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie, Schulpsychologischer Dienst 1 August 2015 Zum Ablauf des Verfahrens und zur Vorstellung des Gymnasiums findet am 22.09.2015 um
19.00 Uhr im Gymnasium Reutershagen (voraussichtlich im Veranstaltungsraum der
Grundschule Nordwindkinners) eine Informationsveranstaltung für interessierte Eltern
statt.
Die Feststellung der intellektuellen Leistungsfähigkeit des Kindes muss durch die Eltern bis
zum 16.10.2015 beantragt werden.
Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen vollständig an das Staatliche Schulamt Rostock,
Frau Uebe, Möllner Straße 13,18109 Rostock ein:
a) „Antragsformular zur Überprüfung der intellektuellen Leistungsfähigkeit“
(erhalten Sie an Ihrer Grundschule)
b) „Fragebogen für Erziehungsberechtigte“ (erhalten Sie an Ihrer Grundschule)
c) eine Kopie des letzten Zeugnisses
d) bereits vorliegende Intelligenztestergebnisse und Befunde anderer Einrichtungen
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Unterlagen
bearbeitet werden können!
4. Ablauf des Verfahrens
− Die Überprüfung der intellektuellen Leistungsfähigkeit erfolgt anhand eines Gruppentests
im Gymnasium Reutershagen ab November 2015.
− Der konkrete Testtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sofern eine allgemeine kognitive
Hochbegabung anhand dieses Testergebnisses nicht eindeutig nachgewiesen oder
ausgeschlossen werden kann, findet - auf Ihren Wunsch hin - eine Nachuntersuchung
statt (Einzeltest).
− Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen in einem schriftlichen Befund zugestellt.
− Wenn Ihr Kind eine intellektuelle Leistungsfähigkeit im Bereich der kognitiven
Hochbegabung
nachweisen
konnte
und
eine
Empfehlung
durch
den
Schulpsychologischen Dienst für die Aufnahme am Gymnasium gegeben wurde, erhalten
Sie für Ihr Kind ein „Antragsformular für die Aufnahme in die Förderklasse 5“.
5. Aufnahmemodalitäten
− Das ausgefüllte „Antragsformular für die Aufnahme“ und den schulpsychologischen
Befund schicken Sie bitte bis zum 21.01.2016 (Posteingang) an das:
Staatliche Schulamt Rostock, z.Hd. Frau Uebe, Möllner Straße 13, 18109 Rostock.
− Durch die Aufnahmekommission (Schulrat/Schulrätin, ReferentIn der obersten
Schulbehörde,
SchulleiterIn
und
KoordinatorIn
der
Hochbegabtenklasse,
SchulpsychologIn) erfolgt die Prüfung der Anträge mit der Möglichkeit der integrativen
Förderung oder Aufnahme in die Förderklasse.
− Die Entscheidung der Kommission wird Ihnen schriftlich zugesandt.
Ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in die Klasse für Hochbegabte besteht nicht.
Staatliches Schulamt Rostock, Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie, Schulpsychologischer Dienst 2