Innovatives Modell für mehr Freizeit ist erfolgreich Die kollektivvertraglich geregelte Freizeitoption wird von Beschäftigten individuell genützt Die so genannte Freizeitoption wurde von den Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp erstmals im Jahr 2013 für die ArbeiterInnen und Angestellten im Kollektivvertrag der Elektro- und Elektronikindustrie abgeschlossen. Heuer konnte diese bereits zum dritten Mal in dieser Branche vereinbart werden und als grundsätzliches Gestaltungsmodell auf zehn Jahre abgeschlossen werden. Inzwischen gibt es die Freizeitoption auch für andere Branchen, wie etwa in der Fahrzeugindustrie, der Bergbau und Stahlindustrie sowie in der Papierindustrie. Die Freizeitoption ist eine innovative Möglichkeit der Arbeitszeitgestaltung. ArbeitnehmerInnen können ohne ihre Normalarbeitszeit zu verändern, die Jahresarbeitszeit verkürzen. Das macht das Modell für mehr zusätzliche Freizeit so erfolgreich. Betriebsvereinbarung ist Voraussetzung Voraussetzung für die Anwendung der neuen Freizeitoption ist der Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Gibt es eine solche, haben Beschäftigte die Möglichkeit, durch Einzelvereinbarung mit dem Unternehmen in den Genuss der Option zu kommen. Die Höhe der zusätzlichen Freizeit ist an die IST-Erhöhung gekoppelt. Keine Möglichkeit der Vereinbarung einer Freizeitoption besteht für Mindestlohn- bzw. MindestgrundgehaltsbezieherInnen, weil deren Lohn bzw. deren Gehalt nach der Wandlung unter dem Mindestlohn bzw. Mindestgrundgehalt liegen würde. Verschiedene Wahlmöglichkeiten für ArbeitnehmerInnen Einmal vereinbart, bekommen die Beschäftigten dann jeden Monat die zusätzliche Freizeit. Den ArbeitnehmerInnen stehen verschiedene Wahlmöglichkeiten für den Verbrauch zur Verfügung: für die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit, für die Verlängerung des Urlaubs oder aber auch als Ansparmodell für längere Freizeitphasen. Beschäftigte haben so die individuelle Möglichkeit ihre Arbeitszeit und damit auch ihre Arbeitsbelastung zu verringern. Work-Life-Balance verbessern und Arbeitsplätze schaffen Untersuchungen der Arbeiterkammer zeigen, dass die Freizeitoption positive Effekte auf die Beschäftigung hat. Neben den beschäftigungspolitischen Chancen bringt die Freizeitoption auch positive gesellschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen. Etwa bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, oder für eine Umverteilung des Lebensarbeitszeit. Es gibt eine Reihe von Handlungsfeldern, um Arbeit so umzuverteilen, dass einerseits die Work-Life-Balance der Beschäftigten verbessert werden kann und andererseits mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können - auch die Freizeitoption gehört dazu. Ängste auf Unternehmerseite abbauen Die positiven Effekte der Freizeitoption werden mit der Dauer der Vereinbarungsmöglichkeit noch deutlicher werden. Noch gilt es Ängste vor allem auf Unternehmerseite abzubauen, denn der häufigste Grund für das Nichtzustandekommen einer Betriebsvereinbarung für eine Freizeitoption ist die Ablehnung der Unternehmen. Daher ist auch die Zahl der Anwendung, gemessen an der Beschäftigtenzahl noch "entwickelbar". Die Freizeitoption ist freiwillig und braucht noch Zeit sich durchzusetzen. Aber die Auswirkungen auf Beschäftigung und Gesundheit werden jedes Jahr deutlicher zu sehen sein. Daher ist die Freizeitoption auch für viele andere Bereiche und Branchen interessant und wird daher auch Thema bei den Herbstlohnrunden sein.
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