Antrag - Universität Konstanz

Konstanz, den
Tel.:
(Fachbereich/Abteilung // Lehrstuhl/Arbeitsgruppe)
Der Antrag ist rechtzeitig – mind. 3 Wochen vor dem
Einstellungstermin – bei der Personalabteilung vorzulegen.
An die
- Personalabteilung -
Eine rückwirkende Einstellung ist unzulässig. Ebenfalls ist die
Arbeitsaufnahme bzw. die Weiterarbeit (im Falle der Verlängerung) ohne
Arbeitsvertrag unzulässig. Ein Verstoß dagegen, der zu arbeitsrechtlichen
Nachteilen für die Uni Konstanz führt, kann zur Inanspruchnahme (z.B.
Schadensersatzanspruch) des/der Verantwortlichen führen.
im Hause
Antrag
auf
Einstellung
Weiterbeschäftigung / Änderung
Änderung von ungeprüft in geprüft
einer wissenschaftlichen / studentischen Hilfskraft (§ 57 LHG)
mit Hochschulabschluss (geprüft)*
mit Bachelorabschluss und Promotionszulassung
ohne Hochschulabschluss (stud. Hilfskraft) wobei die studentische Hilfskraft
Eine Bearbeitung des Antrages
ist erst möglich, wenn die u. a.
Anlagen vollständig vorliegen.
während der beantragten Vertragsdauer als ordentliche/r Studierende/r an einer
deutschen Hochschule immatrikuliert sein muss.
Name, Vorname:
Vertragsdauer:
vom:
bis:
Bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von nicht mehr als 2 Monaten: Die Beantragung eines weiteren Arbeitsverhältnisses
ist bereits vorgesehen
nein
ja, und zwar in folgendem Zeitraum (vom-bis)
Stundenzahl
mtl.:
insges.:
Änderung von
Std./mtl.
auf
Std./mtl.
Bezahlung aus:
Kapitel, Titel, Kostenstelle
Drittmittel, Projekt
Beschreibung der wissenschaftlichen Dienstleistungen, die die wiss. / studentische Hilfskraft zu erbringen hat:
Die/der Einzustellende war oder ist bereits an der Universität Konstanz tätig
als
bei:
Die Stelle wurde (entsprechend dem Frauenförderplan)
universitätsintern ausgeschrieben (bitte Ausschreibungstext beilegen)
Fachbereichsreferent/in bzw. Leiter/in der Abteilung
nicht ausgeschrieben
Antragsteller/in (Kostenstelleninhaber/in)
Anlagen:
Bei Einstellungen und Verlängerungen immer beilegen:
a) bei Unterbrechung (Einstellung): die ausführliche Erklärung zur Sozialversicherung (LBV 42101s)
b) im unmittelbaren Anschluss:
die vereinfachte Erklärung zur Sozialversicherung (LBV 42101sv)
Nur bei Einstellungsanträgen beilegen:
Personalbogen mit Lichtbild
Belehrung und Erklärung
Erklärung zur Auszahlung der Bezüge (LBV 42101)
Kopie ELStAM** / Lohnsteuerkarte 2010 / Ersatzbescheinigung
Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse
Studien- und Immatrikulationsbescheinigung (semesterweise)
Auskunftsbogen über anrechenbare Beschäftigungszeiten
(auch bei erneuter Einstellung nach Unterbrechung)
zusätzlich bei geprüften wiss. Hilfskräften (bei Neueinstellung):
Zeugnis über Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie)
Erklärung über Nebentätigkeit
Nebentätigkeitsgenehmigung (wenn Referendar/in)
Kopie der Zulassung und Immatrikulationsbescheinigung (falls Zweitstudium)
liegt bei
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wird umgehend nachgereicht
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wird umgehend nachgereicht
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* Bei ausländischen Studienabschlüssen wird die Gleichwertigkeit geprüft, evtl. wird der Prüfungsausschuss beteiligt.
** Informationsschreiben des zuständigen Finanzamts über ihre gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (Infos: www.elster.de)
Druckvorlagen:HIWI-Antrag-21-07-11.DOC/Stand 15.11.11 Kau/Fun