Konstanz, den Tel.: (Fachbereich/Abteilung // Lehrstuhl/Arbeitsgruppe) Der Antrag ist rechtzeitig – mind. 3 Wochen vor dem Einstellungstermin – bei der Personalabteilung vorzulegen. An die - Personalabteilung - Eine rückwirkende Einstellung ist unzulässig. Ebenfalls ist die Arbeitsaufnahme bzw. die Weiterarbeit (im Falle der Verlängerung) ohne Arbeitsvertrag unzulässig. Ein Verstoß dagegen, der zu arbeitsrechtlichen Nachteilen für die Uni Konstanz führt, kann zur Inanspruchnahme (z.B. Schadensersatzanspruch) des/der Verantwortlichen führen. im Hause Antrag auf Einstellung Weiterbeschäftigung / Änderung Änderung von ungeprüft in geprüft einer wissenschaftlichen / studentischen Hilfskraft (§ 57 LHG) mit Hochschulabschluss (geprüft)* mit Bachelorabschluss und Promotionszulassung ohne Hochschulabschluss (stud. Hilfskraft) wobei die studentische Hilfskraft Eine Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, wenn die u. a. Anlagen vollständig vorliegen. während der beantragten Vertragsdauer als ordentliche/r Studierende/r an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein muss. Name, Vorname: Vertragsdauer: vom: bis: Bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von nicht mehr als 2 Monaten: Die Beantragung eines weiteren Arbeitsverhältnisses ist bereits vorgesehen nein ja, und zwar in folgendem Zeitraum (vom-bis) Stundenzahl mtl.: insges.: Änderung von Std./mtl. auf Std./mtl. Bezahlung aus: Kapitel, Titel, Kostenstelle Drittmittel, Projekt Beschreibung der wissenschaftlichen Dienstleistungen, die die wiss. / studentische Hilfskraft zu erbringen hat: Die/der Einzustellende war oder ist bereits an der Universität Konstanz tätig als bei: Die Stelle wurde (entsprechend dem Frauenförderplan) universitätsintern ausgeschrieben (bitte Ausschreibungstext beilegen) Fachbereichsreferent/in bzw. Leiter/in der Abteilung nicht ausgeschrieben Antragsteller/in (Kostenstelleninhaber/in) Anlagen: Bei Einstellungen und Verlängerungen immer beilegen: a) bei Unterbrechung (Einstellung): die ausführliche Erklärung zur Sozialversicherung (LBV 42101s) b) im unmittelbaren Anschluss: die vereinfachte Erklärung zur Sozialversicherung (LBV 42101sv) Nur bei Einstellungsanträgen beilegen: Personalbogen mit Lichtbild Belehrung und Erklärung Erklärung zur Auszahlung der Bezüge (LBV 42101) Kopie ELStAM** / Lohnsteuerkarte 2010 / Ersatzbescheinigung Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse Studien- und Immatrikulationsbescheinigung (semesterweise) Auskunftsbogen über anrechenbare Beschäftigungszeiten (auch bei erneuter Einstellung nach Unterbrechung) zusätzlich bei geprüften wiss. Hilfskräften (bei Neueinstellung): Zeugnis über Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie) Erklärung über Nebentätigkeit Nebentätigkeitsgenehmigung (wenn Referendar/in) Kopie der Zulassung und Immatrikulationsbescheinigung (falls Zweitstudium) liegt bei liegt bei liegt vor liegt vor liegt vor liegt vor liegt vor liegt vor liegt vor wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht liegt vor liegt vor liegt vor liegt vor wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht wird umgehend nachgereicht * Bei ausländischen Studienabschlüssen wird die Gleichwertigkeit geprüft, evtl. wird der Prüfungsausschuss beteiligt. ** Informationsschreiben des zuständigen Finanzamts über ihre gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (Infos: www.elster.de) Druckvorlagen:HIWI-Antrag-21-07-11.DOC/Stand 15.11.11 Kau/Fun
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