Spezielle Informationen für die Medical für unsere visa-applicants Dr.A/3/16 Frankfurt, den 18.3.16 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über den Ablauf Ihres Medicals für ein Visum für USA, Canada, New Zealand und Australien informieren. Das Informationsblatt gliedert sich in 3 Abschnitte: 1. Allgemeine Angaben über den Ablauf der Untersuchungen in unserer Praxis. 2. Spezielle Informationen zu den Besonderheiten des Medicals für die einzelnen Länder a. USA b. Canada, Australia, New Zealand 3. Kosten der Untersuchung 1. Allgemeines a. In unserer Praxis werden Medicals für Auswanderer seit über 40 Jahren erstellt. Wir verfügen dementsprechend über eine große Erfahrung und können Sie gut durch diesen Prozess begleiten. b. Sie haben sich an uns gewandt oder sind von Ihrem zuständigen Konsulat an uns verwiesen worden und wir werden somit auf Ihre Initiative und Ihren Wunsch hin als Panel-Physicians tätig. Bitte machen Sie sich aber bewusst, dass wir als Panel-Physicians im Auftrag der Einwanderungsbehörden der jeweiligen Staaten tätig und diesen verpflichtet sind. Wir untersuchen Sie also nach den von diesen Ländern erlassenen gültigen Vorschriften. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen leiten wir direkt an die staatlichen Stellen weiter, die dann auch aufgrund dieses -2- -2- Medicals über Ihren Visumsantrag entscheiden. Die übliche ärztliche Schweigepflicht besteht in diesem Verhältnis nicht. Wir sind den USA, Canada, Australien und New Zealand gegenüber zu einer korrekten Abwicklung des Medicals verpflichtet. c. Die Kosten für diese Untersuchungen im Rahmen des Medicals werden von den Krankenkassen nicht erstattet, da es sich hier nicht um eine Heilbehandlung handelt. Dies gilt auch für eventuelle von den Konsulaten zusätzlich angeforderte Laboruntersuchungen oder Maßnahmen. Sollte im Rahmen der Untersuchung für das Medical eine Erkrankung auffallen oder eine auch nach deutschem Recht empfohlene Impfung notwendig sein, wird dies alles selbstverständlich nicht von Ihnen zu bezahlen sein. Hier ist die Krankenkasse der Kostenträger. Bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte mit. d. Bitte kommen Sie am Untersuchungstag pünktlich und bringen Sie alle verfügbaren medizinischen Befunde und vor allem auch vorhandene Röntgenbilder mit. Sie müssen nicht nüchtern sein. Sie benötigen Ihren Reisepass. Wenn dieser im Konsulat hinterlegt sein sollte, benötigen wir eine Kopie desselben und dann auch Ihren gültigen Personalausweis. Wir weisen Sie nicht ab, wenn Sie einen Ausweis wie z. B. einen Führerschein mit Bild bei sich haben. Wir müssen dann aber eine nachträgliche Vorlage des Passes verlangen. e. Bitte nehmen Sie sich Zeit! Der Prozess mit Aufnahme, Datenerfassung, Röntgen, Blutentnahme, Urinprobe, Untersuchung und Klären aller notwendigen Fragen und (für USA) eventuellen Impfungen kann bis zu 3 Stunden in Anspruch nehmen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle kann die Untersuchung an diesem einen Tag abgeschlossen werden. Selten kann eine erneute Vorstellung notwendig werden. Dies vor allem dann, wenn bisher unbekannte Erkrankungen erkannt oder von den Konsulaten nachträglich ergänzende Untersuchungen für notwendig erachtet werden. Falls Sie weitere Fragen zu den Untersuchungen haben, können Sie uns Montag, Dienstag und Donnerstag von 12.00 – 13.00 Uhr unter der Telefonnummer: 069 / 97 20 43 16 erreichen. Wichtig: Parkplätze stehen hinter dem Praxisgebäude zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Praxis! Mit freundlichen Grüßen Dr. H Schulte Dr. Kerstin Jahn Dr. Johannes Abel -3- -3- Anhang 1 2. Spezielle Informationen zu den Besonderheiten des Medicals für die einzelnen Länder a. USA Antragsteller für ein USA-Visum können Montag, Dienstag und Donnerstag (außer an Feiertagen) von 7.30 bis 11.00 Uhr ohne Terminvereinbarung in unserer Praxis erscheinen. Sie müssen Ihren Reisepass, 4 Passbilder, Ihren Impfausweis und wichtige medizinische Befundberichte bereithalten. Sie sollten für das Medical - wenn bereits bekannt - auch Ihren geplanten Aufenthaltsort mit genauer Anschrift angeben können. Falls Sie bereits eine Bearbeitungsnummer (Case-Number) des Amerikanischen Generalkonsulates haben, halten Sie diese bitte bereit. Ein wichtiger Hinweis: Für das USA-Visum ist ein komplettierter Impfstatus nach Vorgabe der USA unabdingbar! Bitte achten Sie insbesondere auf einen aktualisierten Impfstatus für Masern, Mumps, Röteln (MMR), Windpocken, Tetanus/Diphterie und von Oktober bis März in jedem Fall Influenza. Ein Antikörpertiter zum Nachweis der Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln, und Varizellen wird bei fehlenden Impfdokumenten sehr gerne akzeptiert. Die allermeisten der für die USA geforderten Impfungen werden auch in dem für Deutschland gültigen Impfplan empfohlen und können dann zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Bei Bedarf können wir für Applicants über 18 Jahren den Impfstatus in der Regel hier in der Praxis komplettieren, bitte halten Sie für diesen Fall unbedingt ihre Krankenkassen-Karte bereit. Auch im Fall weiterer evtl. für das Medical notwendiger Diagnostik und Heilbehandlung können wir Ihnen hier weiterhelfen. Beachten Sie bitte auch das als zweite pdf auf der Homepage beigefügte Impfblatt der USA (CDC). Bitte lassen Sie von Ihrem Hausarzt schon vorab Ihren Impfstatus überprüfen! -4- -4- b. Australia, New Zealand und Canada b. Antragsteller für Visa-Anträge Australia, New Zealand und Canada bitten wir, unbedingt unter der Telefonnummer 069 / 72 22 22 einen Untersuchungstermin mit unserer Praxis zu vereinbaren. Die Untersuchungen finden auch für die Konsulate dieser Länder nach telefonischer Absprache montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 9:00 Uhr und 11:00 statt. Termine können hier sehr kurzfristig vergeben werden. Vorbereitung durch Sie: Bitte registrieren Sie sich online auf der Homepage des jeweiligen Konsulates für das gewünschte Visum. Sie erhalten dann eine Internetzugangsnummer, die zugleich Ihre Bearbeitungsnummer bei uns darstellt (IME [Canada] oder HAP-ID [Australia] oder NZER [New Zealand]). Bringen Sie diese Nummer bitte zur Untersuchung mit. Sollten Sie jedoch eine solche Nummer noch nicht haben, besteht jedoch die Möglichkeit, für Canada und New Zealand ein sogenanntes UpfrontMedical zu erstellen. Wir können das Medical somit auch erstellen, ohne dass Sie eine vorherige Registrierung durchgeführt haben. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin auch ohne eine IME oder NZER, näheres erfahren Sie dann in der Praxis. Bitte beachten Sie: Für Australien ist die Untersuchung nur mit HAP-ID möglich, ein upfront-medical kann für Australien nicht erstellt werden. Sie benötigen zudem Ihren Reisepass und gegebenenfalls wichtige medizinische Befundberichte aus der Vergangenheit. Passbilder sind für Canada, New Zealand und Australien nicht erforderlich. -5- -5- Anhang 2 3. Kosten der Untersuchung: Die Kosten für die Untersuchung muss der Antragsteller tragen. Die Krankenkassen erstatten die Aufwendungen nicht. Die medizinischen Untersuchungen im Rahmen eines Visumsantrages gelten nicht als Heilbehandlung und sind aus diesem Grund umsatzsteuerpflichtig. Diese Steuer von aktuell 19% ist in dem jeweiligen Rechnungsbetrag enthalten. - USA Die Kosten belaufen sich für die USA auf 215,00 € inclusive Umsatzsteuer für Erwachsene (ab 15 Jahre) und auf 144,03 € inclusive Umsatzsteuer für Kinder bis 14 Jahre. Eventuell noch benötigte Untersuchungen oder Impfungen, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind, müssen u. U. gesondert berechnet werden. Im Rahmen des medicals für die USA entstehen in der Regel keine zusätzlichen Laborkosten! - Canada, New Zealand und Australien Für Canada, New Zealand und Australien richten sich die Kosten nach dem vom Konsulat geforderten Umfang der Untersuchung und variieren deshalb erheblich. Aktuell belaufen sich die Kosten für Canada, Australien und New Zealand auf 73,19 € bis 274,45 €. Wichtig: Zusätzlich entstehen Ihnen Kosten für die vom Konsulat geforderten Laboruntersuchungen. Diese werden Ihnen mit gesonderter Kostennote direkt von dem medizinischen Labor in Rechnung gestellt. Die Laborkosten betragen für Canada, Australien und New Zealand je nach Anforderung durch das Konsulat von 20 € bis zu 100 €. Die Rechnung erreicht Sie per Post direkt von dem Laborarzt und ist unabhängig von der Untersuchung und der Rechnung in unserer Praxis. Die genauen Kosten können wir erst hier in der Praxis benennen, wenn wir über Ihre HAP-ID, EZER oder IME-Nr. oder nach Eröffnen eines upfrontMedicals den benötigten Umfang der Untersuchung erkennen. Im Grundsatz liegen die Kosten für Kinder niedriger und bei Beantragung eines permanent-visa für Erwachsene (ab 15 Jahren) höher. Die Preise für die Medicals wurden von den Konsulaten als Pauschale festgelegt. Zur besseren Transparenz werden die Leistungen dennoch auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Weitere Kosten für Verwaltungsaufwand, Porto, Transport des Medicals etc. sind in den Preisen enthalten und entstehen Ihnen nicht. Es sind Zahlungen in Bar oder mit EC-Karte möglich. Kreditkarten werden nicht angenommen.
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