Spezielle Informationen für die Medical für unsere visa

Spezielle Informationen für die Medical für unsere visa-applicants
Dr.A/3/16
Frankfurt, den 18.3.16
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über den Ablauf Ihres Medicals
für ein Visum für USA, Canada, New Zealand und Australien informieren.
Das Informationsblatt gliedert sich in 3 Abschnitte:
1. Allgemeine Angaben über den Ablauf der Untersuchungen in
unserer Praxis.
2. Spezielle Informationen zu den Besonderheiten des Medicals für
die einzelnen Länder
a. USA
b. Canada, Australia, New Zealand
3. Kosten der Untersuchung
1. Allgemeines
a. In unserer Praxis werden Medicals für Auswanderer seit über 40 Jahren
erstellt. Wir verfügen dementsprechend über eine große Erfahrung und
können Sie gut durch diesen Prozess begleiten.
b. Sie haben sich an uns gewandt oder sind von Ihrem zuständigen
Konsulat an uns verwiesen worden und wir werden somit auf Ihre Initiative
und Ihren Wunsch hin als Panel-Physicians tätig. Bitte machen Sie sich
aber bewusst, dass wir als Panel-Physicians im Auftrag der
Einwanderungsbehörden der jeweiligen Staaten tätig und diesen verpflichtet
sind. Wir untersuchen Sie also nach den von diesen Ländern erlassenen
gültigen Vorschriften. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen leiten wir
direkt an die staatlichen Stellen weiter, die dann auch aufgrund dieses
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Medicals über Ihren Visumsantrag entscheiden. Die übliche ärztliche
Schweigepflicht besteht in diesem Verhältnis nicht. Wir sind den USA,
Canada, Australien und New Zealand gegenüber zu einer korrekten
Abwicklung des Medicals verpflichtet.
c. Die Kosten für diese Untersuchungen im Rahmen des Medicals werden
von den Krankenkassen nicht erstattet, da es sich hier nicht um eine
Heilbehandlung handelt. Dies gilt auch für eventuelle von den Konsulaten
zusätzlich angeforderte Laboruntersuchungen oder Maßnahmen.
Sollte im Rahmen der Untersuchung für das Medical eine Erkrankung
auffallen oder eine auch nach deutschem Recht empfohlene Impfung
notwendig sein, wird dies alles selbstverständlich nicht von Ihnen zu
bezahlen sein. Hier ist die Krankenkasse der Kostenträger. Bringen Sie bitte
Ihre Krankenkassenkarte mit.
d. Bitte kommen Sie am Untersuchungstag pünktlich und bringen Sie alle
verfügbaren medizinischen Befunde und vor allem auch vorhandene
Röntgenbilder mit. Sie müssen nicht nüchtern sein. Sie benötigen Ihren
Reisepass. Wenn dieser im Konsulat hinterlegt sein sollte, benötigen wir
eine Kopie desselben und dann auch Ihren gültigen Personalausweis. Wir
weisen Sie nicht ab, wenn Sie einen Ausweis wie z. B. einen Führerschein
mit Bild bei sich haben. Wir müssen dann aber eine nachträgliche Vorlage
des Passes verlangen.
e. Bitte nehmen Sie sich Zeit! Der Prozess mit Aufnahme, Datenerfassung,
Röntgen, Blutentnahme, Urinprobe, Untersuchung und Klären aller
notwendigen Fragen und (für USA) eventuellen Impfungen kann bis zu 3
Stunden in Anspruch nehmen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle
kann die Untersuchung an diesem einen Tag abgeschlossen werden.
Selten kann eine erneute Vorstellung notwendig werden. Dies vor allem
dann, wenn bisher unbekannte Erkrankungen erkannt oder von den
Konsulaten nachträglich ergänzende Untersuchungen für notwendig
erachtet werden.
Falls Sie weitere Fragen zu den Untersuchungen haben, können Sie uns
Montag, Dienstag und Donnerstag von 12.00 – 13.00 Uhr unter der
Telefonnummer: 069 / 97 20 43 16 erreichen.
Wichtig: Parkplätze stehen hinter dem Praxisgebäude zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Praxis!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. H Schulte
Dr. Kerstin Jahn
Dr. Johannes Abel
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Anhang 1
2. Spezielle Informationen zu den Besonderheiten des Medicals für die
einzelnen Länder
a. USA
Antragsteller für ein USA-Visum können Montag, Dienstag und
Donnerstag (außer an Feiertagen) von 7.30 bis 11.00 Uhr ohne
Terminvereinbarung in unserer Praxis erscheinen.
Sie müssen Ihren Reisepass, 4 Passbilder, Ihren Impfausweis und
wichtige medizinische Befundberichte bereithalten. Sie sollten für das
Medical - wenn bereits bekannt - auch Ihren geplanten Aufenthaltsort mit
genauer Anschrift angeben können. Falls Sie bereits eine
Bearbeitungsnummer (Case-Number) des Amerikanischen
Generalkonsulates haben, halten Sie diese bitte bereit.
Ein wichtiger Hinweis: Für das USA-Visum ist ein komplettierter
Impfstatus nach Vorgabe der USA unabdingbar! Bitte achten Sie
insbesondere auf einen aktualisierten Impfstatus für Masern, Mumps,
Röteln (MMR), Windpocken, Tetanus/Diphterie und von Oktober bis März
in jedem Fall Influenza. Ein Antikörpertiter zum Nachweis der Immunität
gegen Masern, Mumps, Röteln, und Varizellen wird bei fehlenden
Impfdokumenten sehr gerne akzeptiert.
Die allermeisten der für die USA geforderten Impfungen werden auch in
dem für Deutschland gültigen Impfplan empfohlen und können dann zu
Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Bei Bedarf können wir für
Applicants über 18 Jahren den Impfstatus in der Regel hier in der Praxis
komplettieren, bitte halten Sie für diesen Fall unbedingt ihre
Krankenkassen-Karte bereit. Auch im Fall weiterer evtl. für das Medical
notwendiger Diagnostik und Heilbehandlung können wir Ihnen hier
weiterhelfen. Beachten Sie bitte auch das als zweite pdf auf der Homepage
beigefügte Impfblatt der USA (CDC).
Bitte lassen Sie von Ihrem Hausarzt schon vorab Ihren Impfstatus
überprüfen!
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b. Australia, New Zealand und Canada
b. Antragsteller für Visa-Anträge Australia, New Zealand und Canada bitten
wir, unbedingt unter der Telefonnummer 069 / 72 22 22 einen
Untersuchungstermin mit unserer Praxis zu vereinbaren. Die
Untersuchungen finden auch für die Konsulate dieser Länder nach
telefonischer Absprache montags, dienstags, donnerstags und freitags
zwischen 9:00 Uhr und 11:00 statt.
Termine können hier sehr kurzfristig vergeben werden.
Vorbereitung durch Sie: Bitte registrieren Sie sich online auf der
Homepage des jeweiligen Konsulates für das gewünschte Visum. Sie
erhalten dann eine Internetzugangsnummer, die zugleich Ihre
Bearbeitungsnummer bei uns darstellt (IME [Canada] oder HAP-ID
[Australia] oder NZER [New Zealand]).
Bringen Sie diese Nummer bitte zur Untersuchung mit.
Sollten Sie jedoch eine solche Nummer noch nicht haben, besteht jedoch
die Möglichkeit, für Canada und New Zealand ein sogenanntes UpfrontMedical zu erstellen. Wir können das Medical somit auch erstellen, ohne
dass Sie eine vorherige Registrierung durchgeführt haben. Vereinbaren Sie
dafür einfach einen Termin auch ohne eine IME oder NZER, näheres
erfahren Sie dann in der Praxis.
Bitte beachten Sie: Für Australien ist die Untersuchung nur mit HAP-ID
möglich, ein upfront-medical kann für Australien nicht erstellt werden.
Sie benötigen zudem Ihren Reisepass und gegebenenfalls wichtige
medizinische Befundberichte aus der Vergangenheit. Passbilder sind für
Canada, New Zealand und Australien nicht erforderlich.
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Anhang 2
3. Kosten der Untersuchung:
Die Kosten für die Untersuchung muss der Antragsteller tragen. Die
Krankenkassen erstatten die Aufwendungen nicht. Die medizinischen
Untersuchungen im Rahmen eines Visumsantrages gelten nicht als
Heilbehandlung und sind aus diesem Grund umsatzsteuerpflichtig. Diese
Steuer von aktuell 19% ist in dem jeweiligen Rechnungsbetrag enthalten.
- USA
Die Kosten belaufen sich für die USA auf 215,00 € inclusive Umsatzsteuer
für Erwachsene (ab 15 Jahre) und auf 144,03 € inclusive Umsatzsteuer für
Kinder bis 14 Jahre. Eventuell noch benötigte Untersuchungen oder
Impfungen, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind, müssen u. U.
gesondert berechnet werden.
Im Rahmen des medicals für die USA entstehen in der Regel keine
zusätzlichen Laborkosten!
- Canada, New Zealand und Australien
Für Canada, New Zealand und Australien richten sich die Kosten nach dem
vom Konsulat geforderten Umfang der Untersuchung und variieren deshalb
erheblich. Aktuell belaufen sich die Kosten für Canada, Australien und New
Zealand auf 73,19 € bis 274,45 €.
Wichtig: Zusätzlich entstehen Ihnen Kosten für die vom Konsulat
geforderten Laboruntersuchungen. Diese werden Ihnen mit gesonderter
Kostennote direkt von dem medizinischen Labor in Rechnung gestellt. Die
Laborkosten betragen für Canada, Australien und New Zealand je nach
Anforderung durch das Konsulat von 20 € bis zu 100 €. Die Rechnung
erreicht Sie per Post direkt von dem Laborarzt und ist unabhängig von der
Untersuchung und der Rechnung in unserer Praxis.
Die genauen Kosten können wir erst hier in der Praxis benennen, wenn wir
über Ihre HAP-ID, EZER oder IME-Nr. oder nach Eröffnen eines upfrontMedicals den benötigten Umfang der Untersuchung erkennen. Im
Grundsatz liegen die Kosten für Kinder niedriger und bei Beantragung eines
permanent-visa für Erwachsene (ab 15 Jahren) höher.
Die Preise für die Medicals wurden von den Konsulaten als Pauschale
festgelegt. Zur besseren Transparenz werden die Leistungen dennoch auf
Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Weitere
Kosten für Verwaltungsaufwand, Porto, Transport des Medicals etc. sind in
den Preisen enthalten und entstehen Ihnen nicht.
Es sind Zahlungen in Bar oder mit EC-Karte möglich. Kreditkarten werden
nicht angenommen.