Tierschutz-Kennzeichen für tiergerechte Haltungssysteme und

Kontakt und Anreise
Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz
Veterinärmedizinische Universität Wien
(Vetmeduni Vienna)
Veterinärplatz 1, 1210 Wien
Dr. Elke Deininger, Leiterin der Fachstelle für tiergerechte
Tierhaltung und Tierschutz
T +43 1 25077-6239
[email protected]
www.vetmeduni.ac.at/fachstelle-tierhaltung-tierschutz
Einfahrt:
Veterinärplatz 1
Tierschutz-Kennzeichen für
tiergerechte Haltungssysteme
und Stalleinrichtungen
für Nutz- und Heimtiere der Fachstelle für
tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz
Von Westen – Salzburg, Linz, St. Pölten: A1 bis Knoten Steinhäusl; A21
in Richtung Wien Süd/Graz bis Knoten Vösendorf; A2 und A23 in Richtung
Gänserndorf bis Ausfahrt Hirschstetten; weiterer Weg lt. Skizze.
Von Süden – Villach, Klagenfurt, Graz: A2 und A23 in Richtung Gänsern­
dorf bis Ausfahrt Hirschstetten; weiterer Weg lt. Skizze.
Von Norden/Nordwesten – Tulln, Stockerau: A22, Abfahrt Floridsdorfer
Brücke, weiterer Weg lt. Skizze.
Von Osten – Schwechat, Hainburg: A4 Ostautobahn, dann A23 in Richtung Gänserndorf bis Ausfahrt Hirschstetten; weiterer Weg lt. Skizze.
Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz
Die vom Bundesministerium für Gesundheit mit
Sitz an der Vetmeduni Vienna eingerichtete Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz hat
zur Aufgabe, Stalleinrichtungen, Haltungssysteme
im Nutztierbereich sowie Heimtierunterkünfte und
Heimtierzubehör auf Tiergerechtheit zu begutachten und zu zertifizieren. Damit soll TierhalterInnen die
Sicherheit gegeben werden, dass zertifizierte Produkte
den Vorgaben des Tierschutzgesetzes entsprechen.
Alle neuen Haltungssysteme und Stalleinrichtungen
für Nutztiere sind vom Hersteller bei der Fachstelle zur
Begutachtung anzumelden und haben ein verpflichtendes Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Hersteller von Heimtierunterkünften und -zubehör können freiwillig ihre Produkte zur Beurteilung anmelden.
Kriterien der Begutachtung
1. Erfüllt das in den eingereichten Unterlagen
beschriebene Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen?
2. Gibt es bereits Erfahrungen mit gleichen oder
sehr ähnlichen Produkten und/oder liegen genügend Informationen vor, um die Tiergerechtheit
(Einhaltung quantitativer und qualitativer Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung) bewerten
zu können?
3. Bei Bedarf wird das Produkt vor Ort unter
Praxisbedingungen oder als Prototyp besichtigt
und beurteilt.
4. Bei ausreichenden Informationen:
Bewertung durch die Fachstelle in einem Gutachten. Ist keine abschließende Beurteilung der
Tiergerechtheit möglich, z.B. durch die Neuartigkeit des Produkts, wird eine praktische Prüfung
durch eine auf der Website der Fachstelle veröffentlichten Prüfstelle nach Rücksprache mit dem
Hersteller eingeleitet.
Vergabe des TierschutzKennzeichens
Fällt das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz positiv aus,
wird dem Produkt ein Tierschutz-Kennzeichen mit einer
individuellen Nummer verliehen.
Jedes zertifizierte Produkt ist
somit eindeutig gekennzeichnet. Die Liste der mit
dem Tierschutz-Kennzeichen versehenen Produkte
finden Sie auf der Website der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.
Für HerstellerInnen von
Stalleinrichtungen und Haltungssystemen:
Anmeldung zur Zertifizierung
Hersteller oder Inverkehrbringer, die ihr Haltungssystem oder ihre Stalleinrichtung für Nutz- und Heimtiere
zur Begutachtung anmelden wollen, finden die entsprechenden Anmeldeformulare sowie Details zu
Kosten und weitere wichtige Informationen in den
Richtlinien auf der Website der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.
Der Fachstellenbeirat
Es wird ein Fachstellenbeirat etabliert, der aus mindestens fünf ExpertInnen mit entsprechender fachlicher
Erfahrung im Nutztier- oder Heimtierbereich zusammengesetzt ist, der die Fachstelle bei fachlichen und
methodischen Fragestellungen berät.