Kontakt und Anreise Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna) Veterinärplatz 1, 1210 Wien Dr. Elke Deininger, Leiterin der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz T +43 1 25077-6239 [email protected] www.vetmeduni.ac.at/fachstelle-tierhaltung-tierschutz Einfahrt: Veterinärplatz 1 Tierschutz-Kennzeichen für tiergerechte Haltungssysteme und Stalleinrichtungen für Nutz- und Heimtiere der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Von Westen – Salzburg, Linz, St. Pölten: A1 bis Knoten Steinhäusl; A21 in Richtung Wien Süd/Graz bis Knoten Vösendorf; A2 und A23 in Richtung Gänserndorf bis Ausfahrt Hirschstetten; weiterer Weg lt. Skizze. Von Süden – Villach, Klagenfurt, Graz: A2 und A23 in Richtung Gänsern dorf bis Ausfahrt Hirschstetten; weiterer Weg lt. Skizze. Von Norden/Nordwesten – Tulln, Stockerau: A22, Abfahrt Floridsdorfer Brücke, weiterer Weg lt. Skizze. Von Osten – Schwechat, Hainburg: A4 Ostautobahn, dann A23 in Richtung Gänserndorf bis Ausfahrt Hirschstetten; weiterer Weg lt. Skizze. Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Die vom Bundesministerium für Gesundheit mit Sitz an der Vetmeduni Vienna eingerichtete Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz hat zur Aufgabe, Stalleinrichtungen, Haltungssysteme im Nutztierbereich sowie Heimtierunterkünfte und Heimtierzubehör auf Tiergerechtheit zu begutachten und zu zertifizieren. Damit soll TierhalterInnen die Sicherheit gegeben werden, dass zertifizierte Produkte den Vorgaben des Tierschutzgesetzes entsprechen. Alle neuen Haltungssysteme und Stalleinrichtungen für Nutztiere sind vom Hersteller bei der Fachstelle zur Begutachtung anzumelden und haben ein verpflichtendes Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Hersteller von Heimtierunterkünften und -zubehör können freiwillig ihre Produkte zur Beurteilung anmelden. Kriterien der Begutachtung 1. Erfüllt das in den eingereichten Unterlagen beschriebene Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen? 2. Gibt es bereits Erfahrungen mit gleichen oder sehr ähnlichen Produkten und/oder liegen genügend Informationen vor, um die Tiergerechtheit (Einhaltung quantitativer und qualitativer Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung) bewerten zu können? 3. Bei Bedarf wird das Produkt vor Ort unter Praxisbedingungen oder als Prototyp besichtigt und beurteilt. 4. Bei ausreichenden Informationen: Bewertung durch die Fachstelle in einem Gutachten. Ist keine abschließende Beurteilung der Tiergerechtheit möglich, z.B. durch die Neuartigkeit des Produkts, wird eine praktische Prüfung durch eine auf der Website der Fachstelle veröffentlichten Prüfstelle nach Rücksprache mit dem Hersteller eingeleitet. Vergabe des TierschutzKennzeichens Fällt das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz positiv aus, wird dem Produkt ein Tierschutz-Kennzeichen mit einer individuellen Nummer verliehen. Jedes zertifizierte Produkt ist somit eindeutig gekennzeichnet. Die Liste der mit dem Tierschutz-Kennzeichen versehenen Produkte finden Sie auf der Website der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz. Für HerstellerInnen von Stalleinrichtungen und Haltungssystemen: Anmeldung zur Zertifizierung Hersteller oder Inverkehrbringer, die ihr Haltungssystem oder ihre Stalleinrichtung für Nutz- und Heimtiere zur Begutachtung anmelden wollen, finden die entsprechenden Anmeldeformulare sowie Details zu Kosten und weitere wichtige Informationen in den Richtlinien auf der Website der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz. Der Fachstellenbeirat Es wird ein Fachstellenbeirat etabliert, der aus mindestens fünf ExpertInnen mit entsprechender fachlicher Erfahrung im Nutztier- oder Heimtierbereich zusammengesetzt ist, der die Fachstelle bei fachlichen und methodischen Fragestellungen berät.
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