Vereinbarung für Cloud-Services

Vereinbarung für Cloud-Services
Unter Verwendung dieser Vereinbarung kann der Kunde Cloud-Services bestellen. Die vorliegende Vereinbarung sowie die
anwendbaren Anlagen und Auftragsdokumente bilden die vollständige Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) in Bezug
auf Geschäftsvorgänge unter dieser Vereinbarung.
Cloud-Services
Ein Cloud-Service ist ein IBM Angebot, das IBM per Hosting
bereitstellt oder verwaltet und über ein Netzwerk zur Verfügung
stellt. Die einzelnen Cloud-Services sind in einem
Auftragsdokument oder einer Anlage mit der Bezeichnung
„Servicebeschreibung“ aufgeführt. Durch Annahme der
Bestellung des Kunden erteilt IBM dem Kunden die im
Auftragsdokument angegebenen Berechtigungen. CloudServices sind bei entsprechender Wartung für ständige
Verfügbarkeit (24x7) ausgelegt. Der Kunde wird über
planmäßige Wartungen informiert. Etwaige Service-LevelZusagen sind in einer Anlage oder einem Auftragsdokument
angegeben.
Der Kunde darf einen Cloud-Service nur im Rahmen der
erworbenen Berechtigungen nutzen und darauf zugreifen. Er
trägt die Verantwortung für die Nutzung der Cloud-Services,
wenn Dritte mit seinen Kontoanmeldedaten auf den Service
zugreifen. Ein Cloud-Service darf in keiner Rechtsordnung und
von keinem Nutzer für rechtswidrige, obszöne, beleidigende
oder betrügerische Inhalte oder Maßnahmen genutzt werden,
die beispielsweise Schaden verursachen oder dazu beitragen,
die Integrität oder Sicherheit eines Netzwerks oder Systems
beeinträchtigen oder verletzen, Filter umgehen, nicht
angeforderte, beleidigende oder irreführende Nachrichten
sowie Viren oder potenziell gefährlichen Code senden oder die
Rechte Dritter verletzen. Bei Beschwerden oder Hinweisen auf
einen Verstoß gegen diese Richtlinien kann die Nutzung bis
zur Einstellung der Zuwiderhandlung ausgesetzt bzw. beendet
werden, falls die Zuwiderhandlung nicht unverzüglich
eingestellt wird. Sofern in einer Anlage oder einem
Auftragsdokument nicht ausdrücklich festgelegt, ist der Kunde
nicht berechtigt, einen Cloud-Service zur Bereitstellung von
Hosting- oder Time-Sharing-Services für Dritte einzusetzen.
Jeder Cloud-Service ist dazu ausgelegt, die
unternehmenseigenen Inhalte, die der Kunde in den CloudService einstellt, zu schützen und den Zugriff auf diese Inhalte
sowie deren Nutzung nur im Rahmen des Cloud-Service zu
ermöglichen. Sofern in einer Anlage oder einem
Auftragsdokument nicht abweichend festgelegt, wird IBM den
Zugriff auf die unternehmenseigenen Inhalte des Kunden und
deren Nutzung durch IBM Mitarbeiter und Auftragnehmer auf
das zur Bereitstellung des Cloud-Service erforderliche Maß
beschränken. IBM wird die unternehmenseigenen Inhalte des
Kunden nicht offenlegen und die Inhalte bei Ablauf oder
Kündigung des Cloud-Service oder, auf Anforderung des
Kunden, zu einem früheren Zeitpunkt zurückgeben oder
löschen. IBM kann bestimmte auf Anforderung des Kunden
durchgeführte Maßnahmen in Rechnung stellen (z. B. die
Bereitstellung der Inhalte in einem speziellen Format).
Die Beschreibung eines Cloud-Service umfasst die
Sicherheitsfunktionen und -features, die für den Cloud-Service
gelten. IBM Cloud-Services sind gemäß dem Safe HarborAbkommen der EU zertifiziert, sofern in einer Anlage oder
einem Auftragsdokument nichts anderes angegeben ist. IBM
wird den Kunden über unbefugte Zugriffe auf seine Inhalte
durch Dritte, von denen IBM Kenntnis erlangt hat, informieren
und mit angemessenem Aufwand festgestellte
Sicherheitslücken beheben. Wenn Inhalte des Kunden verloren
gehen oder beschädigt werden, unterstützt IBM den Kunden
dabei, diese im Cloud-Service von der zuletzt verfügbaren
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Sicherungskopie des Kunden in einem kompatiblen Format
wiederherzustellen.
Die Laufzeit eines Cloud-Service, einschließlich
Verlängerungslaufzeit, ist in einer Anlage oder einem
Auftragsdokument angegeben. IBM kann einen Cloud-Service
unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten durch
Benachrichtigung des Kunden zurückziehen, sofern in einer
Anlage oder einem Auftragsdokument nicht abweichend
vereinbart. IBM wird den Cloud-Service entweder bis zum
Ende der verbleibenden Laufzeit erbringen oder mit dem
Kunden eine Lösung zur Migration auf einen anderen IBM
Service erarbeiten. IBM kann die Nutzung eines Cloud-Service
durch den Kunden nach eigenem Ermessen aussetzen,
widerrufen oder einschränken, wenn IBM einen Verstoß des
Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, eine
Sicherheits- oder Rechtsverletzung feststellt. Während der
Aussetzung des Cloud-Service fallen weiterhin Gebühren an.
Wenn die Ursache der Aussetzung mit angemessenen Mitteln
beseitigt werden kann, teilt IBM dem Kunden mit, welche
Maßnahmen er zur Wiedereinsetzung des Cloud-Service
ergreifen muss. Falls der Kunde es verabsäumt, diese
Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu ergreifen,
kann IBM den Cloud-Service kündigen.
Alle von IBM am Cloud-Service vorgenommenen Änderungen
kommen erst mit der nächsten vereinbarten Verlängerung oder
Erweiterung zur Anwendung. IBM kann die zur Bereitstellung
eines Cloud-Service verwendete IT-Umgebung ändern, sofern
die Funktionalität oder Sicherheitsfunktionen des CloudService nicht beeinträchtigt werden. IBM kann zusätzliche
Anpassungs- und Konfigurationsservices oder sonstige
Services anbieten, die in einer Anlage oder einem
Auftragsdokument ausführlich beschrieben werden.
Gewährleistungen
IBM gewährleistet, dass die Cloud-Services mit wirtschaftlich
angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis gemäß der
anwendbaren Anlage oder dem anwendbaren
Auftragsdokument bereitgestellt werden. Die Gewährleistung
erlischt mit der Beendigung des Cloud-Service.
IBM gewährleistet weder den unterbrechungs- oder
fehlerfreien Betrieb eines Cloud-Service, noch dass IBM
alle Mängel beheben wird oder in der Lage ist,
Unterbrechungen oder unbefugte Zugriffe durch Dritte zu
verhindern. Diese Gewährleistungen sind abschließend
und ersetzen sämtliche sonstigen eventuell bestehenden
Ansprüche des Kunden. Die IBM Gewährleistungen
umfassen nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch
unsachgemäßen Gebrauch, Änderungen oder Schäden,
die nicht von IBM verursacht wurden, durch die
Nichteinhaltung der von IBM bereitgestellten
Anweisungen oder durch andere in einer Anlage oder
einem Auftragsdokument genannte Ursachen entstehen.
Services anderer Anbieter werden unter dieser
Vereinbarung ohne Wartung (auf „as-is“-Basis) und ohne
jegliche Gewährleistungen verkauft.
Garantien anderer Anbieter werden ohne eigene Verpflichtung
von IBM an den Kunden weitergegeben.
Der Kunde kann den Gewährleistungs- und Herstellerservice
für in Westeuropa erworbene Maschinen auch in anderen
Ländern Westeuropas beanspruchen, sofern die Maschinen im
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jeweiligen Land zum Vertrieb freigegeben und verfügbar sind.
Für die Zwecke dieses Absatzes schließt der Begriff
„Westeuropa“ folgende Länder ein: Andorra, Österreich,
Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische
Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco,
die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San
Marino, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die
Schweiz, Großbritannien, den Vatikan sowie jedes Land, das
zukünftig der Europäischen Union beitritt, ab dem
Beitrittsdatum.
Gebühren, Steuern, Zahlung und Prüfung
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller von IBM
festgelegten anwendbaren Gebühren, aller Gebühren, die
durch eine Nutzungsüberschreitung entstehen, sowie aller
Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren, die von einer
Behörde im Zusammenhang mit dem Erwerb von Produkten
oder Leistungen unter dieser Vereinbarung auferlegt werden,
sowie sämtlicher Verzugszinsen. Rechnungsbeträge sind bei
Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. Der Kunde verpflichtet
sich zur Zahlung einschließlich eventueller Verzugszinsen. Die
Zahlung kann elektronisch auf ein von IBM angegebenes
Konto oder auf eine andere mit IBM vereinbarte Weise
erfolgen. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum bei IBM ein, ist IBM berechtigt,
Verzugszinsen zu berechnen. Verzugszinsen werden in der
jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet.
Vorausbezahlte Services müssen innerhalb des vereinbarten
Zeitraums in Anspruch genommen werden. IBM gewährt keine
Gutschriften oder Rückerstattungen für vorausbezahlte
Einmalgebühren oder sonstige bereits fällige oder bezahlte
Gebühren.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, i) Quellensteuern,
soweit gesetzlich erforderlich, direkt an die zuständige
Behörde zu entrichten, ii) IBM eine Steuerbescheinigung als
Nachweis der geleisteten Zahlung vorzulegen, iii) IBM nur den
Nettobetrag nach Steuern zu bezahlen und iv) in dem
Bestreben, eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung dieser
Steuern zu erreichen, umfassend mit IBM
zusammenzuarbeiten und unverzüglich alle relevanten
Dokumente auszufüllen und einzureichen.
Der Kunde wird i) Aufzeichnungen und Ausgaben von
Systemtools aufbewahren und auf Anforderung bereitstellen
sowie den Zugang zu seinen Räumlichkeiten gestatten, soweit
dies für IBM und ihre beauftragten externen Prüfer erforderlich
ist, um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu
überprüfen, und ii) unverzüglich alle erforderlichen
Berechtigungen bestellen und die zusätzlich anfallenden
Gebühren zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen
Verrechnungssätzen von IBM bezahlen (einschließlich der
Nutzungsüberschreitung von Berechtigungen und anderer
Verbindlichkeiten, die sich aufgrund der Prüfung ergeben). Die
Verpflichtungen im Rahmen dieses Abschnitts bleiben
während der Vertragslaufzeit und eines Zeitraums von zwei
Jahren danach in Kraft.
Haftung und Entschädigung
Unabhängig von der Rechtsgrundlage ist die
Gesamthaftung von IBM für alle Ansprüche des Kunden
aus dieser Vereinbarung bei tatsächlichen unmittelbaren
Schäden begrenzt auf 500.000 € (fünfhunderttausend
Euro) oder die Beträge (bei wiederkehrenden Gebühren
auf maximal zwölf Monatsgebühren), die der Kunde für
den schadensverursachenden Service bezahlt hat, wobei
der jeweils höhere Betrag ausschlaggebend ist. Dies ist
der Höchstbetrag, für den IBM sowie ihre
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Tochtergesellschaften, Auftragnehmer und Lieferanten
gemeinsam haftbar sind. IBM übernimmt keine Haftung für
mittelbare Schäden oder wirtschaftliche Folgeschäden,
entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Wertverlust oder Umsatzverlust, Schädigung des guten
Rufs oder ausgebliebene Einsparungen.
Die folgenden Schäden fallen nicht unter die vorstehende
Obergrenze, wenn eine der Vertragsparteien nach dem Gesetz
dafür haftbar ist: i) Zahlungen an Dritte, auf die im
nachstehenden Absatz verwiesen wird, ii) Verluste oder
Schäden, die durch Verletzung einer in Verbindung mit einem
Geschäftsvorgang unter dieser Vereinbarung von IBM
übernommenen Garantie entstanden sind, iii) Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie iv)
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden.
Wenn ein Dritter Ansprüche gegen den Kunden geltend macht,
die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder
Urheberrechts durch einen unter dieser Vereinbarung
erworbenen IBM Service hergeleitet werden, wird IBM den
Kunden gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen und dem
Kunden alle Schadensersatzbeträge erstatten, die von einem
Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten
sind, der zuvor von IBM gebilligt wurde, sofern der Kunde IBM
(i) von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich
schriftlich benachrichtigt, (ii) die von IBM angeforderten
Informationen bereitstellt und (iii) IBM alle Abwehrmaßnahmen
und Vergleichsverhandlungen überlässt und sich zu einer
angemessenen Mitwirkung, einschließlich Bemühungen um
Schadensbegrenzung, bereiterklärt.
IBM übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die ganz oder
teilweise auf Produkte und Services anderer Anbieter oder
Liefergegenstände, die nicht von IBM bereitgestellt wurden,
zurückzuführen sind; oder für Ansprüche, die auf
Rechtsverletzungen oder Verletzungen der Rechte Dritter
beruhen, die durch Inhalte, Materialien, Entwürfe oder
Spezifikationen des Kunden verursacht wurden.
Kündigung
Beide Vertragsparteien können diese Vereinbarung a) nach
Ablauf oder Beendigung ihrer Verpflichtungen unter dieser
Vereinbarung ordentlich mit einer Frist von mindestens einem
Monat kündigen; oder b) unmittelbar außerordentlich kündigen,
wenn die jeweils andere gegen eine wesentliche vertragliche
Verpflichtung verstößt, wobei die kündigende Vertragspartei
die andere schriftlich mahnt und ihr eine angemessene
Nachfrist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen einräumt.
Zahlungsversäumnis gilt als Verstoß gegen eine wesentliche
vertragliche Verpflichtung. Soweit Bedingungen ihrer Natur
nach über den Beendigungszeitpunkt der Vereinbarung hinaus
gelten, bleiben sie bis zu ihrer Erfüllung in Kraft und gelten
auch für eventuelle Rechtsnachfolger und Zessionare.
Geltendes Recht und Geltungsbereich
Die Vertragsparteien sind für die Einhaltung i) der Gesetze und
Bestimmungen, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit und ihre
Inhalte beziehen, sowie ii) der Import-, Export- und
Sanktionsgesetze und -bestimmungen verantwortlich,
einschließlich der Gesetze und Bestimmungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, die den Export, Reexport oder Transfer
von Produkten, Technologie, Services oder Daten, direkt oder
indirekt, in bestimmte Länder, für bestimmte Nutzungsarten
oder an bestimmte Endnutzer verbieten oder beschränken. Der
Kunde trägt die Verantwortung für seine Nutzung von IBM
Produkten und Services oder von Produkten und Services
anderer Anbieter.
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Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass für
diese Vereinbarung die Gesetze des Landes zur Anwendung
kommen, in dem sich die Geschäftsadresse des Kunden
befindet, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Die
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gelten nur in dem
Land, in dem sich die Geschäftsadresse des Kunden befindet.
Falls eine der Bedingungen der Vereinbarung im Rahmen des
geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen davon nicht betroffen und gelten
weiterhin in vollem Umfang. Gesetzlich unabdingbare
Verbraucherschutzrechte haben Vorrang vor den Bedingungen
der Vereinbarung. Die Vertragskonvention der Vereinten
Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt unter
dieser Vereinbarung nicht zur Anwendung.
Allgemeines
Der Austausch vertraulicher Informationen erfolgt
ausschließlich im Rahmen einer separaten, unterzeichneten
Vertraulichkeitsvereinbarung. Soweit vertrauliche
Informationen in Verbindung mit dieser Vereinbarung
ausgetauscht werden, wird die zwischen den Vertragsparteien
insoweit geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung
Bestandteil dieser Vereinbarung.
Für Geschäftsvorgänge, bei denen es zur Verarbeitung
personenbezogener Daten kommt, gelten die folgenden
Bedingungen.
Wenn der Kunde personenbezogene Daten für IBM oder ein
IBM Produkt verfügbar macht, ist der Kunde der alleinige
Verantwortliche für die personenbezogenen Daten und
beauftragt IBM als Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung
dieser personenbezogenen Daten (gemäß der Definition dieser
Begriffe in der EU-Richtlinie 95/46/EG, in der jeweils
geänderten oder ersetzten Fassung). Das IBM Produkt darf
vom Kunden nicht dergestalt in Verbindung mit
personenbezogenen Daten verwendet werden, dass dadurch
geltende Datenschutzgesetze verletzt werden. Sofern in einem
Auftragsdokument nicht abweichend festgelegt, wird IBM
personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeiten, der
zur Bereitstellung des IBM Produkts gemäß der Anlage oder
dem Auftragsdokument erforderlich ist, und der Kunde stimmt
zu, dass eine solche Verarbeitung seinen Anweisungen
entspricht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass
IBM für die Bereitstellung des IBM Produkts
Unterauftragnehmer weltweit, einschließlich anderer IBM
Unternehmen, einsetzen kann. Falls personenbezogene Daten
des Kunden von Unterauftragnehmern verarbeitet werden,
bestätigt der Kunde, dass ihm vor dem Ausführungsdatum der
Anlage oder des Auftragsdokuments Einzelheiten über die
betreffenden Unterauftragnehmer zur Verfügung gestellt
wurden, und IBM wird den Kunden über alle Veränderungen
bei ihren Unterauftragnehmern informieren.
IBM wird bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen in
angemessener Weise mit dem Kunden zusammenarbeiten und
insbesondere den Zugriff auf die personenbezogenen Daten
für den Kunden ermöglichen. Falls gesetzlich vorgeschrieben,
werden die Parteien weitere Vereinbarungen zum Schutz
personenbezogener Daten treffen. Der Kunde willigt ein, dass
IBM die personenbezogenen Daten des Kunden
grenzüberschreitend, auch außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR), übermitteln darf. Wenn keine
Zertifizierung nach dem Safe-Harbor-Abkommen der EU für
eine Übermittlung personenbezogener Daten besteht, können
die Vertragsparteien oder ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen entsprechend ihren jeweiligen Rollen
stattdessen separate Vereinbarungen basierend auf den
unveränderten EU-Standardvertragsklauseln gemäß dem EUBeschluss 2010/87/EU (in der jeweils geänderten oder
ersetzten Fassung) unter Ausschluss der optionalen Klauseln
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schließen. Alle Rechtsstreitigkeiten oder Verbindlichkeiten, die
sich aus diesen Vereinbarungen ergeben, selbst wenn die
Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen
geschlossen wurden, werden von den Vertragsparteien so
behandelt, als seien sie unter den Bedingungen der
vorliegenden Vereinbarung entstanden. Wenn IBM die Art und
Weise, in der personenbezogene Daten im Rahmen des IBM
Produkts verarbeitet oder geschützt werden, ändert und die
Änderung dazu führt, dass Datenschutzgesetze vom Kunden
nicht mehr eingehalten werden, kann der Kunde das betroffene
IBM Produkt durch schriftliche Mitteilung an IBM innerhalb von
30 Tagen nach Erhalt der IBM Benachrichtigung über die
Änderung kündigen.
Im Auftragsdokument oder in der Anlage sind die geeigneten
technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
beschrieben, die von IBM zum Schutz personenbezogener
Daten implementiert werden. Durch die Nutzung des IBM
Produkts bestätigt der Kunde, dass diese Maßnahmen seine
Anforderungen erfüllen. IBM wird die personenbezogenen
Daten des Kunden bei Ablauf oder Kündigung der Cloud oder
anderer Services, der Wartung oder der
Programmunterstützung oder auf Anforderung des Kunden zu
einem früheren Zeitpunkt zurückgeben oder löschen.
Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit einer Anlage oder
einem Auftragsdokument, indem er das Produkt, das Angebot
oder den Service bestellt, registriert, nutzt oder bezahlt. Da
diese Vereinbarung für viele zukünftige Bestellungen zur
Anwendung kommen kann, behält IBM sich das Recht vor, die
Vertragsbedingungen durch schriftliche Mitteilung an den
Kunden mit einer Frist von mindestens drei Monaten zu
ändern. Rückwirkende Änderungen sind jedoch
ausgeschlossen. Alle Änderungen gelten ab dem
Wirksamkeitsdatum nur für Neubestellungen und
Verlängerungen. Bei Geschäftsvorgängen mit einer
vorbestimmten, verlängerbaren Vertragslaufzeit kann der
Kunde verlangen, dass die Änderungen erst zum Beginn der
Verlängerungsperiode wirksam werden. Der Kunde erklärt sich
mit den Änderungen einverstanden, wenn er nach dem
Wirksamkeitsdatum der Änderungen Neubestellungen aufgibt
oder nach Erhalt der Änderungsmitteilung keine Einwände
gegen die Verlängerung von Geschäftsvorgängen erhebt.
Soweit vorstehend nicht abweichend vereinbart, müssen alle
Änderungen an der Vereinbarung schriftlich erfolgen und von
beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Bei
Widersprüchen haben die Bedingungen einer Anlage oder
eines Auftragsdokuments Vorrang vor den Bedingungen dieser
Vereinbarung.
IBM ist ein unabhängiger Vertragsnehmer und weder im
Auftrag oder im Rahmen eines Joint Venture noch als Partneroder Treuhandunternehmen für den Kunden tätig und
übernimmt keine rechtlichen Verpflichtungen des Kunden oder
die Verantwortung für die Geschäftstätigkeit oder den
Geschäftsbetrieb des Kunden. Jede Vertragspartei entscheidet
selbst über den Einsatz sowie die Steuerung, Kontrolle und
Entlohnung ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer. IBM Business
Partner sind von IBM unabhängig und entscheiden allein über
ihre Preise und Bedingungen. IBM ist weder für deren
Geschäftstätigkeit noch für deren Versäumnisse, Äußerungen
oder Angebote verantwortlich.
Der Kunde ist für die Einholung aller Genehmigungen
verantwortlich, die zur Verwendung, Bereitstellung,
Speicherung und Verarbeitung von Inhalten in der Cloud
erforderlich sind, und erteilt IBM die gleichen Genehmigungen.
Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung der Inhalte
verantwortlich. Teile der Kundeninhalte können gesetzlichen
Vorschriften unterliegen oder Sicherheitsmaßnahmen
erforderlich machen, die den Umfang der von IBM für ein
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Angebot angegebenen Maßnahmen überschreiten. Der Kunde
wird derartige Inhalte nur einstellen oder bereitstellen, wenn
IBM vorab schriftlich zugestimmt hat, zusätzlich erforderliche
Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren.
IBM und ihre Unterauftragnehmer sind berechtigt, die
Kontaktinformationen des Kunden, seiner Mitarbeiter und
unabhängigen Auftragnehmer weltweit zur Förderung der
Geschäftsbeziehung zwischen IBM und dem Kunden zu
verarbeiten, und der Kunde muss alle hierzu erforderlichen
Zustimmungen eingeholt haben. IBM wird Weisungen des
Kunden nachkommen, die sich auf den Zugriff, die
Aktualisierung oder die Löschung der Kontaktinformationen
beziehen. IBM kann Personal und Betriebsmittel an Standorten
weltweit sowie andere Anbieter zur Unterstützung bei der
Bereitstellung von Services einsetzen.
andere Adresse schriftlich mitgeteilt wird. Die Vertragsparteien
erklären sich mit der Verwendung von elektronischen Mitteln
und Faxübertragungen für die Kommunikation einverstanden.
Diese Kommunikation wird einem unterzeichneten Dokument
gleichgestellt. Jede originalgetreue Vervielfältigung der
Vereinbarung wird als Original angesehen. Die Vereinbarung
setzt etwaige Handelsbräuche, Absprachen oder Erklärungen
zwischen den Vertragsparteien außer Kraft.
Alle Mitteilungen unter dieser Vereinbarung müssen in
Schriftform erfolgen und an die nachstehenden Adressen
gerichtet sein, sofern nicht von einer Vertragspartei eine
Aus dieser Vereinbarung oder einem Geschäftsvorgang unter
dieser Vereinbarung ergibt sich weder eine Klagebefugnis
noch ein Klagegegenstand für Dritte. Beide Vertragsparteien
kommen überein, keine Klage im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des
Klagegegenstands einzureichen. Mit Ausnahme von
Zahlungsverpflichtungen ist keine der Vertragsparteien für die
Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen
verantwortlich, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass eventuelle
Meinungsverschiedenheiten oder Beanstandungen zunächst
im partnerschaftlichen Sinne einer Lösung zugeführt werden
sollen. Soweit unter dieser Vereinbarung Freigaben,
Abnahmen, Einwilligungen, Zugriffsberechtigungen,
Mitwirkungshandlungen oder ähnliche Maßnahmen seitens
einer Vertragspartei erforderlich sind, dürfen diese nicht ohne
triftigen Grund verzögert oder verweigert werden.
Name des Kundenunternehmens
IBM Deutschland GmbH
______________________________________________
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
______________________________________________
Rechtsverbindliche Unterschriften
Position(en):
Positionen:
Name(n) (in Klarschrift):
Namen (in Klarschrift):
Datum:
Datum:
Kundenadresse:
Nummer des Unternehmens:
Kundennummer:
IBM Adresse:
Die Abtretung von Rechten aus dieser Vereinbarung bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen
Vertragspartei. Die Abtretung von Zahlungsansprüchen durch
IBM und die Abtretung von Rechten durch IBM in Verbindung
mit dem Verkauf des IBM Geschäftsteils, zu dem der Service
gehört, bedarf keiner solchen Zustimmung.
IBM-Allee 1
71139 Ehningen
Bezeichnung der Vereinbarung:
Nummer der Vereinbarung:
Z126-6304-DE-3 12-2014
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