Vereinbarung für Cloud-Services Unter Verwendung dieser Vereinbarung kann der Kunde Cloud-Services bestellen. Die vorliegende Vereinbarung sowie die anwendbaren Anlagen und Auftragsdokumente bilden die vollständige Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) in Bezug auf Geschäftsvorgänge unter dieser Vereinbarung. Cloud-Services Ein Cloud-Service ist ein IBM Angebot, das IBM per Hosting bereitstellt oder verwaltet und über ein Netzwerk zur Verfügung stellt. Die einzelnen Cloud-Services sind in einem Auftragsdokument oder einer Anlage mit der Bezeichnung „Servicebeschreibung“ aufgeführt. Durch Annahme der Bestellung des Kunden erteilt IBM dem Kunden die im Auftragsdokument angegebenen Berechtigungen. CloudServices sind bei entsprechender Wartung für ständige Verfügbarkeit (24x7) ausgelegt. Der Kunde wird über planmäßige Wartungen informiert. Etwaige Service-LevelZusagen sind in einer Anlage oder einem Auftragsdokument angegeben. Der Kunde darf einen Cloud-Service nur im Rahmen der erworbenen Berechtigungen nutzen und darauf zugreifen. Er trägt die Verantwortung für die Nutzung der Cloud-Services, wenn Dritte mit seinen Kontoanmeldedaten auf den Service zugreifen. Ein Cloud-Service darf in keiner Rechtsordnung und von keinem Nutzer für rechtswidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Inhalte oder Maßnahmen genutzt werden, die beispielsweise Schaden verursachen oder dazu beitragen, die Integrität oder Sicherheit eines Netzwerks oder Systems beeinträchtigen oder verletzen, Filter umgehen, nicht angeforderte, beleidigende oder irreführende Nachrichten sowie Viren oder potenziell gefährlichen Code senden oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Beschwerden oder Hinweisen auf einen Verstoß gegen diese Richtlinien kann die Nutzung bis zur Einstellung der Zuwiderhandlung ausgesetzt bzw. beendet werden, falls die Zuwiderhandlung nicht unverzüglich eingestellt wird. Sofern in einer Anlage oder einem Auftragsdokument nicht ausdrücklich festgelegt, ist der Kunde nicht berechtigt, einen Cloud-Service zur Bereitstellung von Hosting- oder Time-Sharing-Services für Dritte einzusetzen. Jeder Cloud-Service ist dazu ausgelegt, die unternehmenseigenen Inhalte, die der Kunde in den CloudService einstellt, zu schützen und den Zugriff auf diese Inhalte sowie deren Nutzung nur im Rahmen des Cloud-Service zu ermöglichen. Sofern in einer Anlage oder einem Auftragsdokument nicht abweichend festgelegt, wird IBM den Zugriff auf die unternehmenseigenen Inhalte des Kunden und deren Nutzung durch IBM Mitarbeiter und Auftragnehmer auf das zur Bereitstellung des Cloud-Service erforderliche Maß beschränken. IBM wird die unternehmenseigenen Inhalte des Kunden nicht offenlegen und die Inhalte bei Ablauf oder Kündigung des Cloud-Service oder, auf Anforderung des Kunden, zu einem früheren Zeitpunkt zurückgeben oder löschen. IBM kann bestimmte auf Anforderung des Kunden durchgeführte Maßnahmen in Rechnung stellen (z. B. die Bereitstellung der Inhalte in einem speziellen Format). Die Beschreibung eines Cloud-Service umfasst die Sicherheitsfunktionen und -features, die für den Cloud-Service gelten. IBM Cloud-Services sind gemäß dem Safe HarborAbkommen der EU zertifiziert, sofern in einer Anlage oder einem Auftragsdokument nichts anderes angegeben ist. IBM wird den Kunden über unbefugte Zugriffe auf seine Inhalte durch Dritte, von denen IBM Kenntnis erlangt hat, informieren und mit angemessenem Aufwand festgestellte Sicherheitslücken beheben. Wenn Inhalte des Kunden verloren gehen oder beschädigt werden, unterstützt IBM den Kunden dabei, diese im Cloud-Service von der zuletzt verfügbaren Z126-6304-DE-3 12-2014 Sicherungskopie des Kunden in einem kompatiblen Format wiederherzustellen. Die Laufzeit eines Cloud-Service, einschließlich Verlängerungslaufzeit, ist in einer Anlage oder einem Auftragsdokument angegeben. IBM kann einen Cloud-Service unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten durch Benachrichtigung des Kunden zurückziehen, sofern in einer Anlage oder einem Auftragsdokument nicht abweichend vereinbart. IBM wird den Cloud-Service entweder bis zum Ende der verbleibenden Laufzeit erbringen oder mit dem Kunden eine Lösung zur Migration auf einen anderen IBM Service erarbeiten. IBM kann die Nutzung eines Cloud-Service durch den Kunden nach eigenem Ermessen aussetzen, widerrufen oder einschränken, wenn IBM einen Verstoß des Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, eine Sicherheits- oder Rechtsverletzung feststellt. Während der Aussetzung des Cloud-Service fallen weiterhin Gebühren an. Wenn die Ursache der Aussetzung mit angemessenen Mitteln beseitigt werden kann, teilt IBM dem Kunden mit, welche Maßnahmen er zur Wiedereinsetzung des Cloud-Service ergreifen muss. Falls der Kunde es verabsäumt, diese Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu ergreifen, kann IBM den Cloud-Service kündigen. Alle von IBM am Cloud-Service vorgenommenen Änderungen kommen erst mit der nächsten vereinbarten Verlängerung oder Erweiterung zur Anwendung. IBM kann die zur Bereitstellung eines Cloud-Service verwendete IT-Umgebung ändern, sofern die Funktionalität oder Sicherheitsfunktionen des CloudService nicht beeinträchtigt werden. IBM kann zusätzliche Anpassungs- und Konfigurationsservices oder sonstige Services anbieten, die in einer Anlage oder einem Auftragsdokument ausführlich beschrieben werden. Gewährleistungen IBM gewährleistet, dass die Cloud-Services mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis gemäß der anwendbaren Anlage oder dem anwendbaren Auftragsdokument bereitgestellt werden. Die Gewährleistung erlischt mit der Beendigung des Cloud-Service. IBM gewährleistet weder den unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb eines Cloud-Service, noch dass IBM alle Mängel beheben wird oder in der Lage ist, Unterbrechungen oder unbefugte Zugriffe durch Dritte zu verhindern. Diese Gewährleistungen sind abschließend und ersetzen sämtliche sonstigen eventuell bestehenden Ansprüche des Kunden. Die IBM Gewährleistungen umfassen nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Änderungen oder Schäden, die nicht von IBM verursacht wurden, durch die Nichteinhaltung der von IBM bereitgestellten Anweisungen oder durch andere in einer Anlage oder einem Auftragsdokument genannte Ursachen entstehen. Services anderer Anbieter werden unter dieser Vereinbarung ohne Wartung (auf „as-is“-Basis) und ohne jegliche Gewährleistungen verkauft. Garantien anderer Anbieter werden ohne eigene Verpflichtung von IBM an den Kunden weitergegeben. Der Kunde kann den Gewährleistungs- und Herstellerservice für in Westeuropa erworbene Maschinen auch in anderen Ländern Westeuropas beanspruchen, sofern die Maschinen im Seite 1 von 4 jeweiligen Land zum Vertrieb freigegeben und verfügbar sind. Für die Zwecke dieses Absatzes schließt der Begriff „Westeuropa“ folgende Länder ein: Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, Großbritannien, den Vatikan sowie jedes Land, das zukünftig der Europäischen Union beitritt, ab dem Beitrittsdatum. Gebühren, Steuern, Zahlung und Prüfung Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller von IBM festgelegten anwendbaren Gebühren, aller Gebühren, die durch eine Nutzungsüberschreitung entstehen, sowie aller Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren, die von einer Behörde im Zusammenhang mit dem Erwerb von Produkten oder Leistungen unter dieser Vereinbarung auferlegt werden, sowie sämtlicher Verzugszinsen. Rechnungsbeträge sind bei Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einschließlich eventueller Verzugszinsen. Die Zahlung kann elektronisch auf ein von IBM angegebenes Konto oder auf eine andere mit IBM vereinbarte Weise erfolgen. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei IBM ein, ist IBM berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Verzugszinsen werden in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet. Vorausbezahlte Services müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraums in Anspruch genommen werden. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für vorausbezahlte Einmalgebühren oder sonstige bereits fällige oder bezahlte Gebühren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, i) Quellensteuern, soweit gesetzlich erforderlich, direkt an die zuständige Behörde zu entrichten, ii) IBM eine Steuerbescheinigung als Nachweis der geleisteten Zahlung vorzulegen, iii) IBM nur den Nettobetrag nach Steuern zu bezahlen und iv) in dem Bestreben, eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung dieser Steuern zu erreichen, umfassend mit IBM zusammenzuarbeiten und unverzüglich alle relevanten Dokumente auszufüllen und einzureichen. Der Kunde wird i) Aufzeichnungen und Ausgaben von Systemtools aufbewahren und auf Anforderung bereitstellen sowie den Zugang zu seinen Räumlichkeiten gestatten, soweit dies für IBM und ihre beauftragten externen Prüfer erforderlich ist, um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen, und ii) unverzüglich alle erforderlichen Berechtigungen bestellen und die zusätzlich anfallenden Gebühren zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Verrechnungssätzen von IBM bezahlen (einschließlich der Nutzungsüberschreitung von Berechtigungen und anderer Verbindlichkeiten, die sich aufgrund der Prüfung ergeben). Die Verpflichtungen im Rahmen dieses Abschnitts bleiben während der Vertragslaufzeit und eines Zeitraums von zwei Jahren danach in Kraft. Haftung und Entschädigung Unabhängig von der Rechtsgrundlage ist die Gesamthaftung von IBM für alle Ansprüche des Kunden aus dieser Vereinbarung bei tatsächlichen unmittelbaren Schäden begrenzt auf 500.000 € (fünfhunderttausend Euro) oder die Beträge (bei wiederkehrenden Gebühren auf maximal zwölf Monatsgebühren), die der Kunde für den schadensverursachenden Service bezahlt hat, wobei der jeweils höhere Betrag ausschlaggebend ist. Dies ist der Höchstbetrag, für den IBM sowie ihre Z126-6304-DE-3 12-2014 Tochtergesellschaften, Auftragnehmer und Lieferanten gemeinsam haftbar sind. IBM übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden oder wirtschaftliche Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Wertverlust oder Umsatzverlust, Schädigung des guten Rufs oder ausgebliebene Einsparungen. Die folgenden Schäden fallen nicht unter die vorstehende Obergrenze, wenn eine der Vertragsparteien nach dem Gesetz dafür haftbar ist: i) Zahlungen an Dritte, auf die im nachstehenden Absatz verwiesen wird, ii) Verluste oder Schäden, die durch Verletzung einer in Verbindung mit einem Geschäftsvorgang unter dieser Vereinbarung von IBM übernommenen Garantie entstanden sind, iii) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie iv) Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wenn ein Dritter Ansprüche gegen den Kunden geltend macht, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch einen unter dieser Vereinbarung erworbenen IBM Service hergeleitet werden, wird IBM den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen und dem Kunden alle Schadensersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von IBM gebilligt wurde, sofern der Kunde IBM (i) von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt, (ii) die von IBM angeforderten Informationen bereitstellt und (iii) IBM alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen überlässt und sich zu einer angemessenen Mitwirkung, einschließlich Bemühungen um Schadensbegrenzung, bereiterklärt. IBM übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die ganz oder teilweise auf Produkte und Services anderer Anbieter oder Liefergegenstände, die nicht von IBM bereitgestellt wurden, zurückzuführen sind; oder für Ansprüche, die auf Rechtsverletzungen oder Verletzungen der Rechte Dritter beruhen, die durch Inhalte, Materialien, Entwürfe oder Spezifikationen des Kunden verursacht wurden. Kündigung Beide Vertragsparteien können diese Vereinbarung a) nach Ablauf oder Beendigung ihrer Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung ordentlich mit einer Frist von mindestens einem Monat kündigen; oder b) unmittelbar außerordentlich kündigen, wenn die jeweils andere gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung verstößt, wobei die kündigende Vertragspartei die andere schriftlich mahnt und ihr eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen einräumt. Zahlungsversäumnis gilt als Verstoß gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung. Soweit Bedingungen ihrer Natur nach über den Beendigungszeitpunkt der Vereinbarung hinaus gelten, bleiben sie bis zu ihrer Erfüllung in Kraft und gelten auch für eventuelle Rechtsnachfolger und Zessionare. Geltendes Recht und Geltungsbereich Die Vertragsparteien sind für die Einhaltung i) der Gesetze und Bestimmungen, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit und ihre Inhalte beziehen, sowie ii) der Import-, Export- und Sanktionsgesetze und -bestimmungen verantwortlich, einschließlich der Gesetze und Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika, die den Export, Reexport oder Transfer von Produkten, Technologie, Services oder Daten, direkt oder indirekt, in bestimmte Länder, für bestimmte Nutzungsarten oder an bestimmte Endnutzer verbieten oder beschränken. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Nutzung von IBM Produkten und Services oder von Produkten und Services anderer Anbieter. Seite 2 von 4 Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass für diese Vereinbarung die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem sich die Geschäftsadresse des Kunden befindet, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gelten nur in dem Land, in dem sich die Geschäftsadresse des Kunden befindet. Falls eine der Bedingungen der Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang. Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte haben Vorrang vor den Bedingungen der Vereinbarung. Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt unter dieser Vereinbarung nicht zur Anwendung. Allgemeines Der Austausch vertraulicher Informationen erfolgt ausschließlich im Rahmen einer separaten, unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung. Soweit vertrauliche Informationen in Verbindung mit dieser Vereinbarung ausgetauscht werden, wird die zwischen den Vertragsparteien insoweit geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung Bestandteil dieser Vereinbarung. Für Geschäftsvorgänge, bei denen es zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, gelten die folgenden Bedingungen. Wenn der Kunde personenbezogene Daten für IBM oder ein IBM Produkt verfügbar macht, ist der Kunde der alleinige Verantwortliche für die personenbezogenen Daten und beauftragt IBM als Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten (gemäß der Definition dieser Begriffe in der EU-Richtlinie 95/46/EG, in der jeweils geänderten oder ersetzten Fassung). Das IBM Produkt darf vom Kunden nicht dergestalt in Verbindung mit personenbezogenen Daten verwendet werden, dass dadurch geltende Datenschutzgesetze verletzt werden. Sofern in einem Auftragsdokument nicht abweichend festgelegt, wird IBM personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeiten, der zur Bereitstellung des IBM Produkts gemäß der Anlage oder dem Auftragsdokument erforderlich ist, und der Kunde stimmt zu, dass eine solche Verarbeitung seinen Anweisungen entspricht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass IBM für die Bereitstellung des IBM Produkts Unterauftragnehmer weltweit, einschließlich anderer IBM Unternehmen, einsetzen kann. Falls personenbezogene Daten des Kunden von Unterauftragnehmern verarbeitet werden, bestätigt der Kunde, dass ihm vor dem Ausführungsdatum der Anlage oder des Auftragsdokuments Einzelheiten über die betreffenden Unterauftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden, und IBM wird den Kunden über alle Veränderungen bei ihren Unterauftragnehmern informieren. IBM wird bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen in angemessener Weise mit dem Kunden zusammenarbeiten und insbesondere den Zugriff auf die personenbezogenen Daten für den Kunden ermöglichen. Falls gesetzlich vorgeschrieben, werden die Parteien weitere Vereinbarungen zum Schutz personenbezogener Daten treffen. Der Kunde willigt ein, dass IBM die personenbezogenen Daten des Kunden grenzüberschreitend, auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), übermitteln darf. Wenn keine Zertifizierung nach dem Safe-Harbor-Abkommen der EU für eine Übermittlung personenbezogener Daten besteht, können die Vertragsparteien oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen entsprechend ihren jeweiligen Rollen stattdessen separate Vereinbarungen basierend auf den unveränderten EU-Standardvertragsklauseln gemäß dem EUBeschluss 2010/87/EU (in der jeweils geänderten oder ersetzten Fassung) unter Ausschluss der optionalen Klauseln Z126-6304-DE-3 12-2014 schließen. Alle Rechtsstreitigkeiten oder Verbindlichkeiten, die sich aus diesen Vereinbarungen ergeben, selbst wenn die Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen geschlossen wurden, werden von den Vertragsparteien so behandelt, als seien sie unter den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung entstanden. Wenn IBM die Art und Weise, in der personenbezogene Daten im Rahmen des IBM Produkts verarbeitet oder geschützt werden, ändert und die Änderung dazu führt, dass Datenschutzgesetze vom Kunden nicht mehr eingehalten werden, kann der Kunde das betroffene IBM Produkt durch schriftliche Mitteilung an IBM innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der IBM Benachrichtigung über die Änderung kündigen. Im Auftragsdokument oder in der Anlage sind die geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen beschrieben, die von IBM zum Schutz personenbezogener Daten implementiert werden. Durch die Nutzung des IBM Produkts bestätigt der Kunde, dass diese Maßnahmen seine Anforderungen erfüllen. IBM wird die personenbezogenen Daten des Kunden bei Ablauf oder Kündigung der Cloud oder anderer Services, der Wartung oder der Programmunterstützung oder auf Anforderung des Kunden zu einem früheren Zeitpunkt zurückgeben oder löschen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit einer Anlage oder einem Auftragsdokument, indem er das Produkt, das Angebot oder den Service bestellt, registriert, nutzt oder bezahlt. Da diese Vereinbarung für viele zukünftige Bestellungen zur Anwendung kommen kann, behält IBM sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von mindestens drei Monaten zu ändern. Rückwirkende Änderungen sind jedoch ausgeschlossen. Alle Änderungen gelten ab dem Wirksamkeitsdatum nur für Neubestellungen und Verlängerungen. Bei Geschäftsvorgängen mit einer vorbestimmten, verlängerbaren Vertragslaufzeit kann der Kunde verlangen, dass die Änderungen erst zum Beginn der Verlängerungsperiode wirksam werden. Der Kunde erklärt sich mit den Änderungen einverstanden, wenn er nach dem Wirksamkeitsdatum der Änderungen Neubestellungen aufgibt oder nach Erhalt der Änderungsmitteilung keine Einwände gegen die Verlängerung von Geschäftsvorgängen erhebt. Soweit vorstehend nicht abweichend vereinbart, müssen alle Änderungen an der Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Bei Widersprüchen haben die Bedingungen einer Anlage oder eines Auftragsdokuments Vorrang vor den Bedingungen dieser Vereinbarung. IBM ist ein unabhängiger Vertragsnehmer und weder im Auftrag oder im Rahmen eines Joint Venture noch als Partneroder Treuhandunternehmen für den Kunden tätig und übernimmt keine rechtlichen Verpflichtungen des Kunden oder die Verantwortung für die Geschäftstätigkeit oder den Geschäftsbetrieb des Kunden. Jede Vertragspartei entscheidet selbst über den Einsatz sowie die Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer. IBM Business Partner sind von IBM unabhängig und entscheiden allein über ihre Preise und Bedingungen. IBM ist weder für deren Geschäftstätigkeit noch für deren Versäumnisse, Äußerungen oder Angebote verantwortlich. Der Kunde ist für die Einholung aller Genehmigungen verantwortlich, die zur Verwendung, Bereitstellung, Speicherung und Verarbeitung von Inhalten in der Cloud erforderlich sind, und erteilt IBM die gleichen Genehmigungen. Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung der Inhalte verantwortlich. Teile der Kundeninhalte können gesetzlichen Vorschriften unterliegen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen, die den Umfang der von IBM für ein Seite 3 von 4 Angebot angegebenen Maßnahmen überschreiten. Der Kunde wird derartige Inhalte nur einstellen oder bereitstellen, wenn IBM vorab schriftlich zugestimmt hat, zusätzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. IBM und ihre Unterauftragnehmer sind berechtigt, die Kontaktinformationen des Kunden, seiner Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer weltweit zur Förderung der Geschäftsbeziehung zwischen IBM und dem Kunden zu verarbeiten, und der Kunde muss alle hierzu erforderlichen Zustimmungen eingeholt haben. IBM wird Weisungen des Kunden nachkommen, die sich auf den Zugriff, die Aktualisierung oder die Löschung der Kontaktinformationen beziehen. IBM kann Personal und Betriebsmittel an Standorten weltweit sowie andere Anbieter zur Unterstützung bei der Bereitstellung von Services einsetzen. andere Adresse schriftlich mitgeteilt wird. Die Vertragsparteien erklären sich mit der Verwendung von elektronischen Mitteln und Faxübertragungen für die Kommunikation einverstanden. Diese Kommunikation wird einem unterzeichneten Dokument gleichgestellt. Jede originalgetreue Vervielfältigung der Vereinbarung wird als Original angesehen. Die Vereinbarung setzt etwaige Handelsbräuche, Absprachen oder Erklärungen zwischen den Vertragsparteien außer Kraft. Alle Mitteilungen unter dieser Vereinbarung müssen in Schriftform erfolgen und an die nachstehenden Adressen gerichtet sein, sofern nicht von einer Vertragspartei eine Aus dieser Vereinbarung oder einem Geschäftsvorgang unter dieser Vereinbarung ergibt sich weder eine Klagebefugnis noch ein Klagegegenstand für Dritte. Beide Vertragsparteien kommen überein, keine Klage im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen ist keine der Vertragsparteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen verantwortlich, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass eventuelle Meinungsverschiedenheiten oder Beanstandungen zunächst im partnerschaftlichen Sinne einer Lösung zugeführt werden sollen. Soweit unter dieser Vereinbarung Freigaben, Abnahmen, Einwilligungen, Zugriffsberechtigungen, Mitwirkungshandlungen oder ähnliche Maßnahmen seitens einer Vertragspartei erforderlich sind, dürfen diese nicht ohne triftigen Grund verzögert oder verweigert werden. Name des Kundenunternehmens IBM Deutschland GmbH ______________________________________________ Rechtsverbindliche Unterschrift(en) ______________________________________________ Rechtsverbindliche Unterschriften Position(en): Positionen: Name(n) (in Klarschrift): Namen (in Klarschrift): Datum: Datum: Kundenadresse: Nummer des Unternehmens: Kundennummer: IBM Adresse: Die Abtretung von Rechten aus dieser Vereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Die Abtretung von Zahlungsansprüchen durch IBM und die Abtretung von Rechten durch IBM in Verbindung mit dem Verkauf des IBM Geschäftsteils, zu dem der Service gehört, bedarf keiner solchen Zustimmung. IBM-Allee 1 71139 Ehningen Bezeichnung der Vereinbarung: Nummer der Vereinbarung: Z126-6304-DE-3 12-2014 Seite 4 von 4
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