kiefer- orthopädische

[ SCHÖNE ZÄHNE. ]
KIEFERE
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LUNG.
BEHAND
Die meisten Kiefer- und Zahnfehlstellungen lassen sich korrigieren, sodass sich die oft
jahrelangen Behandlungsmühen auch lohnen. Wenn ein sogenannter Behandlungsbedarfsgrad
3 oder höher bei Ihrem Kind vorhanden ist, beginnen aufgrund Ihres gesetzlichen Anspruchs,
unsere Leistungen für Sie.
AB WANN ZUM KIEFERORTHOPÄDEN?
Kieferorthopädische
Behandlungen
können aus den verschiedensten
Gründen erforderlich werden. In den
meisten Fällen liegen Störungen oder
Beeinträchtigungen beim Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen vor, die
durch Kiefer- oder Zahnfehlstellungen
verursacht werden.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass
bei Ihrem Kind eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, fragen Sie Ihren
Zahnarzt oder einen Kieferorthopäden
Ihrer Wahl.
BEHANDLUNG, KOSTEN UND DAUER
Eine kieferorthopädische Behandlung
wird durch den Vertragszahnarzt/-kieferorthopäden direkt bei der Novitas
BKK beantragt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Novitas
BKK zunächst 80 Prozent der Kosten
der Behandlung für das erste Kind.
Für jedes weitere im selben Haushalt
lebende Kind, das im gleichen Zeitraum eine Behandlung benötigt, werden 90 Prozent der Behandlungskosten übernommen.
Bitte nehmen Sie mit Ihrem Kind auch
während der kieferorthopädischen
Behandlung die Termine der Vorsorge­
untersuchungen wahr. Eine kieferorthopädische Behandlung dauert
ungefähr 4 Jahre. Daran schließt sich
noch eine Nachbehandlung (Retentionszeit) von bis zu 2 Jahren an, um den
Behandlungserfolg auch langfristig
sicherzustellen.
AUSNAHMEN:
Eine Kostenübernahme für Patienten
ab 18 ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall
Kontakt zu einem Kieferorthopäden
auf.
ZAHNVERSIEGELUNG BEI EINER
FESTSITZENDEN ZAHNSPANGE
Über den gesetzlichen Anspruch hinaus erhalten Sie von uns bei erstmaliger kieferorthopädischer Versorgung
mit Multiband einen einmaligen Zuschuss von bis zu 100 Euro für eine
Glattflächenversiegelung der Zähne
Ihres Kindes bis zum 18. Lebensjahr.
Bitte reichen Sie für eine Erstattung die
Rechnung Ihres Kieferorthopäden ein.
BEHANDLUNGSABSCHLUSS
Sobald uns die Mitteilung des Kieferorthopäden über den erfolgreichen
Abschluss der Behandlung vorliegt,
erstattet die Novitas BKK Ihnen den
Eigenanteil der Behandlungskosten,
den Sie über den Behandlungszeitraum
gezahlt haben. Eine Erstattung für gesondert mit dem Zahnarzt vereinbarte Leistungen oder bei Abbruch der
Behandlung kann nicht vorgenommen
werden.
ERFOLG DURCH MITARBEIT
Während der Behandlungszeit ist Ihr
erster Ansprechpartner natürlich der
behandelnde Zahnarzt/Kieferorthopäde. Sollte es irgendwann Probleme
bei der Zusammenarbeit geben, zögern
Sie nicht, uns anzusprechen. Ein gelungener Abschluss der Behandlung
liegt im Interesse Ihres Kindes. Dazu ist
natürlich auch die Mitarbeit Ihres
Kindes gefragt, besonders bei der
Mundhygiene.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind
Durchhaltevermögen und einen erfolgreichen Abschluss.
www.novitas-bkk.de
Voraussetzungen und Umfang dieser Leistungen ergeben sich aus Gesetz und Satzung.
24-Stunden-Service: 0800 664 8233* | Stand: PB49 06 | 2015
Hinweis: Voraussetzungen und Umfang dieser Leistungen ergeben sich aus Gesetz und Satzung.
Personengebundene Begriffe werden geschlechtsneutral ausgewiesen. *gebührenfrei