[ SCHÖNE ZÄHNE. ] KIEFERE H C S I D Ä P O H T OR LUNG. BEHAND Die meisten Kiefer- und Zahnfehlstellungen lassen sich korrigieren, sodass sich die oft jahrelangen Behandlungsmühen auch lohnen. Wenn ein sogenannter Behandlungsbedarfsgrad 3 oder höher bei Ihrem Kind vorhanden ist, beginnen aufgrund Ihres gesetzlichen Anspruchs, unsere Leistungen für Sie. AB WANN ZUM KIEFERORTHOPÄDEN? Kieferorthopädische Behandlungen können aus den verschiedensten Gründen erforderlich werden. In den meisten Fällen liegen Störungen oder Beeinträchtigungen beim Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen vor, die durch Kiefer- oder Zahnfehlstellungen verursacht werden. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrem Kind eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, fragen Sie Ihren Zahnarzt oder einen Kieferorthopäden Ihrer Wahl. BEHANDLUNG, KOSTEN UND DAUER Eine kieferorthopädische Behandlung wird durch den Vertragszahnarzt/-kieferorthopäden direkt bei der Novitas BKK beantragt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Novitas BKK zunächst 80 Prozent der Kosten der Behandlung für das erste Kind. Für jedes weitere im selben Haushalt lebende Kind, das im gleichen Zeitraum eine Behandlung benötigt, werden 90 Prozent der Behandlungskosten übernommen. Bitte nehmen Sie mit Ihrem Kind auch während der kieferorthopädischen Behandlung die Termine der Vorsorge untersuchungen wahr. Eine kieferorthopädische Behandlung dauert ungefähr 4 Jahre. Daran schließt sich noch eine Nachbehandlung (Retentionszeit) von bis zu 2 Jahren an, um den Behandlungserfolg auch langfristig sicherzustellen. AUSNAHMEN: Eine Kostenübernahme für Patienten ab 18 ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu einem Kieferorthopäden auf. ZAHNVERSIEGELUNG BEI EINER FESTSITZENDEN ZAHNSPANGE Über den gesetzlichen Anspruch hinaus erhalten Sie von uns bei erstmaliger kieferorthopädischer Versorgung mit Multiband einen einmaligen Zuschuss von bis zu 100 Euro für eine Glattflächenversiegelung der Zähne Ihres Kindes bis zum 18. Lebensjahr. Bitte reichen Sie für eine Erstattung die Rechnung Ihres Kieferorthopäden ein. BEHANDLUNGSABSCHLUSS Sobald uns die Mitteilung des Kieferorthopäden über den erfolgreichen Abschluss der Behandlung vorliegt, erstattet die Novitas BKK Ihnen den Eigenanteil der Behandlungskosten, den Sie über den Behandlungszeitraum gezahlt haben. Eine Erstattung für gesondert mit dem Zahnarzt vereinbarte Leistungen oder bei Abbruch der Behandlung kann nicht vorgenommen werden. ERFOLG DURCH MITARBEIT Während der Behandlungszeit ist Ihr erster Ansprechpartner natürlich der behandelnde Zahnarzt/Kieferorthopäde. Sollte es irgendwann Probleme bei der Zusammenarbeit geben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Ein gelungener Abschluss der Behandlung liegt im Interesse Ihres Kindes. Dazu ist natürlich auch die Mitarbeit Ihres Kindes gefragt, besonders bei der Mundhygiene. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind Durchhaltevermögen und einen erfolgreichen Abschluss. www.novitas-bkk.de Voraussetzungen und Umfang dieser Leistungen ergeben sich aus Gesetz und Satzung. 24-Stunden-Service: 0800 664 8233* | Stand: PB49 06 | 2015 Hinweis: Voraussetzungen und Umfang dieser Leistungen ergeben sich aus Gesetz und Satzung. Personengebundene Begriffe werden geschlechtsneutral ausgewiesen. *gebührenfrei
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