Seite 2 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 14. März 2016 Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 I. Einleitung von Änderungsverfahren Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 2. März 2016 beschlossen: Gemäß § 2 Abs. 1 und § 205 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) vom 8. März 2011 (GVBl. I S. 153) werden die Verfahren zur 9. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Sachsenhausen-Süd, Gebiet: „DFB-Akademie – Südlich Niederräder Landstraße“ 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gemeinde Münzenberg, Ortsteile OberHörgern und Münzenberg, Gebiet A: „Gambacher Straße“ Gebiet B: „Südlich K 166“ 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Rodenbach, Ortsteil Niederrodenbach, Gebiet: „Südlich der Adolf-Reichwein-Straße“ eingeleitet. Der Regionalvorstand wird beauftragt, das weitere Verfahren, insbesondere die Abstimmung nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB, sowie – soweit erforderlich – die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Regionalvorstand wird beauftragt, die Vorlagen der Regionalversammlung Südhessen vorzulegen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung zur Durchführung der Planänderungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB). II. Beteiligung der Öffentlichkeit Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Regionalverband FrankfurtRheinMain für das Verfahren zur 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gemeinde Münzenberg, Ortsteile OberHörgern und Münzenberg, Gebiet A: „Gambacher Straße“ Gebiet B: „Südlich K 166“ in der Zeit vom 22. März 2016 bis 21. April 2016 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchführt. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung findet statt in Form einer Bürgersprechstunde, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Ort der Bürgersprechstunde ist die Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Für die folgenden Verfahren gilt eine verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit: 9. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Sachsenhausen-Süd, Gebiet: „DFB-Akademie – Südlich Niederräder Landstraße“ 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Rodenbach, Ortsteil Niederrodenbach, Gebiet: „Südlich der Adolf-Reichwein-Straße“ Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in den oben genannten Verfahren abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf Grundlage der jeweilgen Bebauungspläne umfänglich erfolgt ist. III. Öffentliche Auslegung Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 2. März 2016 beschlossen: Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die folgenden Entwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 19 Abs. 4 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/ Rhein-Main (MetropolG) vom 8. März 2011 (GVBl. I S. 153) öffentlich ausgelegt werden: Nr. 11 3. Änderung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010, für die Stadt Neu-Anspach, Stadtteil HausenArnsbach Gebiet: „Am Tripp“ Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: • Bebauungsplan „Am Tripp“ der Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Hausen Arnsbach (Planungsstand 09.10.2015) mit: Umweltbericht und integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag (Stand: 09.10.2015), schalltechnische Stellungnahme zu den immissionsschutzrechtlichen Belangen (Stand: 01.10.2015), artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (Stand: Oktober 2015), geotechnisches Gutachten zum Projekt Erschließung des Baugebietes „Am Tripp“ (Stand 27.07.2015) • Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes • Landschaftsplan UVF 2000 • Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie • Stellungnahme des Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Fachbereich Umwelt, Naturschutz • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.2 Reg. Siedlungs- und Bauleitplanung Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Themenblöcken: • Gesundheit des Menschen, Bevölkerung, insbesondere mögliche Schallimmissionen durch die Nutzung des benachbarten Dorfgemeinschaftshauses mit Kindertagesstätte und der benachbarten Sportflächen • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere Lebensraum für typische Offenlandarten, artenschutzrechtlich relevante Vogelarten und Fledermäuse, naturschutzfachlicher Ausgleich • Boden, insbesondere Böden mit hoher Produktionsfunktion und Bodeneigenschaften durch Sickerwassereinflüsse • Wasser, insbesondere Grundwasser • Klima, Luft, insbesondere Gebiet mit hoher Relevanz für den Kaltlufthaushalt • Landschaft, insbesondere Landschaftsbild und Bedeutung für die Erholungsnutzung 5. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010, für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Niederrad und Schwanheim, Gebiet: „Bürostadt Niederrad – Lyoner Straße“ Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: • Bebauungspläne Nr. 885 – Hahnstraße (Stand September 2014) und Nr. 872 – Lyoner Straße (Stand September 2015) • Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes • Landschaftsplan UVF 2000 • Stellungnahme Fraport AG, Rechtsangelegenheiten und Verträge • Stellungnahme Hessenwasser GmbH & Co. KG • Stellungnahme Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Themenblöcken: • Gesundheit des Menschen, Bevölkerung, insbesondere zu möglichen Schallimmissionen durch Fluglärm • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main‘‘ •Boden • Wasser, insbesondere zu Trinkwasserschutzgebiet und Gebiet mit hoher Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers • Klima, Luft, insbesondere zu Kaltluftproduktion, Wärme- und Luftschadstoffbelastung • Landschaft, insbesondere zu Landschaftsbild, bestehenden Freizeiteinrichtungen und Bedeutung für die Erholungsnutzung Die vorgenannten Entwürfe liegen in der Zeit vom 22. März 2016 bis 21. April 2016 in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags 9:00 Uhr–17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr–13:00 Uhr – öffentlich aus. Die Unterlagen zu den Änderungsverfahren können auch auf unserer Homepage unter folgendem Link: www.region-frankfurt.de/ aenderungsverfahren eingesehen werden. Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind vom Regionalverband sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Geschäftsstelle des Regionalverbands zur Einsichtnahme bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen. Nr. 11 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 14. März 2016 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen textlich (auch elektronisch an: [email protected]) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Unterbleibt in der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme, ist es dem Antragsteller später nicht möglich, einen Normenkontroll antrag gemäß § 47 Abs. 2a VwGO zu stellen. Frankfurt am Main, den 2. März 2016 Regionalverband FrankfurtRheinMain gez. Thomas H o r n Beigeordneter Seite 3
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