Ortsübliche Bekanntmachung Die Stadt Ellwangen beabsichtigt in Neunheim südlich der K 3223 das Gewerbegebiet „Neunheim VIII“ zu erschließen. Die Entwässerung des Gewerbegebiets wird in drei Entwässerungsabschnitte aufgeteilt. 1. Die Entwässerung des westlichen Abschnitts mit fünf Gewerbeflächen erfolgt im modifizierten Mischsystem. Bei dieser Entwässerungsvariante wird zur Rückhaltung des anfallenden Regenwassers der Dachflächen auf Grundstück Flst. Nr. 4736 und Flst. Nr. 4737, Gemarkung Röhlingen, ein Regenrückhaltebecken (RRB 1 „Neunheim VIII“) erstellt. Es ist als Erdbecken ohne Dauerstau im Nebenschluss geplant und führt das anfallende Regenwasser gedrosselt in den Mittelbach ab. Das gewerbliche bzw. häusliche Schmutzwasser sowie das Regenwasser aus Straßen, Betriebs- und Lagerflächen wird über den bestehenden Mischwasserkanal dem bestehenden Regenüberlaufbecken „RÜB 1 Industriegebiet Neunstadt (Fa. Kicherer)“ und im weiteren Verlauf der Kläranlage Haisterhofen zugeleitet. 2. Die Entwässerung des östlichen Abschnitts erfolgt im klassischen Trennsystem. Dabei wird das häusliche bzw. gewerbliche Schmutzwasser über eine neue Schmutzwasserleitung zum bestehenden Sammelkanal direkt zur Kläranlage Haisterhofen abgeleitet. Für das anfallende Regenwasser der Verkehrsflächen wird auf Grundstück Flst. Nr. 4734 und Flst. Nr. 4735, Gemarkung Röhlingen, ein Regenklärbecken ohne Dauerstau erstellt. Die Entlastung des überschüssigen Regenwassers erfolgt über den Beckenüberlauf und den Klärüberlauf in den Strütbach. Das anfallende Regenwasser der Dachflächen wird direkt in den Strütbach eingeleitet. Die Retension des eingeleiteten überschüssigen Regenwassers aus dem geplanten Regenklärbecken sowie des Regenwassers der Dachflächen erfolgt im bestehenden Regenrückhaltebecken „Hirschbach/Strütbach“. 3. Die K 3223 ist durch die Erschließung des Gewerbegebiets künftig eine Erschließungsstraße und muss daher über eine entsprechende Regenwasserbehandlungsanlage geführt werden. Das anfallende Oberflächenwasser der K 3223 wird deshalb dem auf Grundstück Flst. Nr. 4734 und Flst. Nr. 4735, Gemarkung Röhlingen, geplanten Regenklärbecken zugeführt. - Antragsteller/Bauherr: Stadt Ellwangen, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren Die Stadt Ellwangen hat am 26.08.2015 beim Landratsamt Ostalbkreis beantragt, das Erlaubnisverfahren nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg durchzuführen. Die Gesuchsunterlagen des Vorhabens liegen einen Monat - in der Zeit vom 16.11.2015 bis 15.12.2015 jeweils einschließlich - beim Bürgermeisteramt der Stadt Ellwangen, Spitalstr. 4, Zimmer 134, 73479 Ellwangen und beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Zimmer 202, 73479 Ellwangen, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Einwendungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 29.12.2015 - schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Stadt Ellwangen, Spitalstr. 4, Zimmer 134, 73479 Ellwangen oder beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Zimmer 202, 73479 Ellwangen, oder Stuttgarter Straße 41, Zimmer 304, 73430 Aalen, erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. - Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte, nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden, wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten Benutzung gegen den Inhaber der Erlaubnis nur vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Landratsamt Ostalbkreis Untere Wasserbehörde Az.: IV/43-701.01
© Copyright 2024 ExpyDoc