Land(auf)Schwung: Häufig gestellte Fragen Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Land(auf)Schwung im Landkreis Wittmund. Alle Interessierten möchten wir auf diesem Weg über das Modellvorhaben informieren und bereits eine erste Orientierung für eine mögliche Beantragung von Fördermitteln geben. Alles Weitere erfahren Sie unter www.landkreis-wittmund.de/landaufschwung (online vrs. ab dem 01.08.2015) und bei der Entwicklungsagentur (s. Nr. 11). 1. Was ist Land(auf)Schwung eigentlich? Land(auf)Schwung ist ein Modellvorhaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ziel des gesamten Vorhabens ist es, neue Lösungen für die Herausforderungen ländlicher Räume in Deutschland zu entwickeln und zu erproben. Der Landkreis Wittmund zählt zu deutschlandweit 13 Modellregionen, die für den Zeitraum bis Mitte 2018 Fördermittel in Höhe von 1,5 Mio. € zur Verfügung gestellt bekommen haben. Dieses Geld soll insbesondere dabei unterstützen, die Lebensqualität der Menschen in der Region trotz abnehmender Einwohnerzahlen langfristig zu sichern bzw. zu erhöhen und die regionale Wirtschaft zu stärken. 2. Was will das Programm? Die Umsetzung des Modellvorhabens im Landkreis Wittmund steht unter dem Motto „Migration als Schlüssel zur Regionalentwicklung“. Migration steht hier für das Ziel, Zuwanderer aus dem In- und Ausland wie auch speziell die jungen Menschen aus der Region angesichts sinkender Einwohnerzahlen für den Landkreis zu gewinnen bzw. hier zu halten. Dazu müssen sie aktiv in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben eingebunden werden. Regionalentwicklung meint hier, das Leben im Landkreis Wittmund (noch) lebenswerter zu machen. Dazu sind Maßnahmen umzusetzen, die die Attraktivität der Orte steigern, das soziale Miteinander stärken, die Grundversorgung in den Ortschaften sichern und die Mobilität der Menschen verbessern. Gleichzeitig soll immer auch ein Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft geleistet und Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. In der Verknüpfung von Migration und Regionalentwicklung steckt der Kern des Programms: Alle Maßnahmen im Rahmen von Land(auf)Schwung sind von oder für Migranten (Zuwanderer und mögliche Abwanderer) umzusetzen. Dadurch können die Potenziale der Migranten gezielt genutzt werden, um eine Entwicklung im Sinne aller Menschen in der Region in Gang zu setzen. 3. Kann ich eine Förderung aus dem Programm erhalten? Es sollen möglichst viele Institutionen und Bürger aus der Region für Land(auf)Schwung gewonnen und aktiv beteiligt werden. Eine Förderung können daher grundsätzlich alle erhalten, die mit ihren geplanten Projekten zu den Zielen des Modellvorhabens (s. Nr. 2) beitragen und im Landkreis Wittmund ansässig sind (z.B. Vereine, Bürger, Unternehmen, Gemeinden). Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Über die Förderung entscheiden die für das Modellvorhaben zuständigen Gremien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Land(auf)Schwung-Mittel. Stand: 15. Juli 2015 Seite 1 von 4 4. Wofür kann ich eine Förderung erhalten bzw. was wird gefördert? Die Förderung von Land(auf)Schwung ist bewusst sehr breit angelegt und reicht von „weichen“ Maßnahmen wie Beratung, Bildung und Qualifizierung bis zu „harten“ Maßnahmen wie betriebliche Investitionen oder Schaffung von Infrastrukturen. Grundsätzlich können alle Projekte gefördert werden, die einen messbaren Beitrag zu den Zielen der Modellregion leisten (s. Nr. 2) und das Prinzip der Zusätzlichkeit erfüllen. Generell von der Förderung ausgeschlossen ist der Erwerb von Gebäuden und Grundstücken. Außerdem ist keine individuelle Einzelförderung vorgesehen, d.h. die Förderung muss immer in einem Land(auf)Schwung-Projektzusammenhang stehen. 5. Welche Fördervoraussetzungen/-kriterien bestehen? Durch Land(auf)Schwung sollen allgemein neue, zusätzliche Maßnahmen zur Entwicklung ländlicher Räume finanziell unterstützt werden. D.h., wenn andere Fördermöglichkeiten zur Umsetzung des geplanten Projektes bestehen, sind diese auch zu nutzen. Es sollen also möglichst Maßnahmen gefördert werden, für die es in Niedersachsen bislang keine Fördermöglichkeiten gibt. Dazu werden Sie bei der Antragstellung beraten. 6. Wie hoch ist die Förderung? Für privat-gemeinnützige und öffentliche Antragsteller beträgt die Förderung max. 80 % der Projektkosten (z.B. Bürger, Vereine, Gemeinden). Gewerbliche Antragsteller erhalten eine Förderung von bis zu 50 % (z.B. Unternehmen). Die restlichen Kosten müssen vom Antragsteller selbst oder durch Dritte aufgebracht werden. Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) wird nur dann gefördert, wenn dem Antragsteller ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist (i.d.R. Vereine, Bürger). Ein Projekt kann mit einer Zuschuss-Summe von maximal 80.000 € gefördert werden. Projekte mit einer Zuschuss-Summe von unter 2.500 € werden nicht gefördert. 7. Muss ich Bargeld einbringen? Gewerbliche Antragsteller haben den gesamten Eigenanteil (50% der Gesamtkosten) in Form von baren Mitteln einzubringen. Privat-gemeinnützige und öffentliche Antragsteller müssen mindestens 15 % der Gesamtkosten als Bargeld einbringen. Der übrige Eigenanteil (5 % der Gesamtkosten) kann als Eigenleistung in Form von Personal-, Arbeits-, Maschinen- und Sachleistungen eingebracht werden. Eine Besonderheit bilden die Modelldorf-Projekte: Hier können bis zu 10 % der Gesamtkosten in Eigenleistung erbracht werden, wobei 10 % dieser Eigenleistungen von Migranten zu erbringen sind. Personal- und Arbeitskosten können pauschal mit 10,- € pro geleisteter und nachgewiesener Arbeitsstunde anerkannt werden. Die Kosten für Maschinen- und Sachleistungen sind mit maximal 50 % des Marktpreises anrechenbar. Stand: 15. Juli 2015 Seite 2 von 4 8. Wie sieht das Verfahren für eine Förderung aus? Im ersten Schritt legt der Antragsteller der Entwicklungsagentur (s. Nr. 11) einen kurzen, aussagekräftigen Projektsteckbrief vor. Der ist Grundlage für die erste Prüfung des Projektes. Nach bestandener Vorprüfung erfolgt im zweiten Schritt eine Antragsberatung mit Hinweisen zur Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen einschließlich Zielvereinbarung. Im dritten Schritt werden für den Antrag ein Projektbewertungsbogen ausgefüllt und Punkte vergeben. Je nach erzieltem Punktwert wird eine Förderempfehlung an das „Land(auf)Schwung Entscheidungsgremium Wittmund“ (s. Nr. 14) ausgesprochen. Das „Land(auf)Schwung Entscheidungsgremium Wittmund“ entscheidet im letzten Schritt, ob das Projekt eine Förderung erhält oder nicht (s. Nr. 13). 9. Was ist, wenn ich meine Projektziele nicht erreiche? Parallel zur Erstellung des Bewilligungsbescheides wird eine Zielvereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem Landkreis Wittmund als Abwicklungspartner geschlossen. Wenn der Antragsteller im Projektverlauf erkennt, dass sich Abweichungen von den vereinbarten Zielen ergeben werden, muss er das dem Abwicklungspartner mitteilen und die Ziele anpassen. Sollten keine nachvollziehbaren Gründe für die Abweichungen der Ziele erkennbar sein, kann der Abwicklungspartner die Fördermittel kürzen oder zurückfordern. 10. Was passiert mit den geförderten Sachen nach Projektende? Die mit Land(auf)Schwung-Förderung erworbenen oder hergestellten Gegenstände sind nur für Projektzwecke zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Vor dem Ablauf von fünf Jahren oder einer für das Projekt eventuell festgelegten längeren Frist darf sie der Fördermittelempfänger nicht anders nutzen (Zweckbindungsfrist). 11. An wen kann ich mich bezüglich einer Förderung wenden? Zentrale Stelle für die Umsetzung des Modellvorhabens Land(auf)Schwung im Landkreis Wittmund und erster Ansprechpartner für mögliche Projektträger ist der Wirtschaftsförderkreis Harlingerland als sogenannte Entwicklungsagentur. Er berät und unterstützt bei der Erstellung von Projektsteckbriefen und führt die erste Prüfung sowie die anschließende Antragsberatung durch. Kontakt: Entwicklungsagentur: Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e.V. Frank Happe Osterstraße 1 | 26409 Wittmund Tel.: 04462 / 5031 | Fax: 04462 / 6628 [email protected] Stand: 15. Juli 2015 Seite 3 von 4 12. Wo finde ich die erforderlichen Antragsunterlagen? Alle erforderlichen Antragsunterlagen und weitere Informationen (z.B. kommende Termine) sind unter www.landkreis-wittmund.de/landaufschwung abrufbar oder direkt bei der Entwicklungsagentur erhältlich. 13. Wer entscheidet über meinen Förderantrag? Über den Projektantrag entscheidet das „Land(auf)Schwung Entscheidungsgremium Wittmund“. Das ist ein Netzwerk von verschiedenen regionalen Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Verwaltung, das speziell für das Modellvorhaben Land(auf)Schwung ins Leben gerufen wurde. Die Mitglieder treffen sich i.d.R. zweimal im Jahr, um über die vorliegenden Projektanträge abzustimmen. 14. Welche Fristen muss ich bei der Antragstellung beachten? Während der dreijährigen Laufzeit des Modellvorhabens gibt es feste Stichtage, zu denen Projektanträge eingereicht werden können. Der erste Antragsstichtag ist der 15.09.2015. Die weiteren Antragsfristen werden von der Entwicklungsagentur frühzeitig unter www.landkreis-wittmund.de/landaufschwung veröffentlicht. Stand: 15. Juli 2015 Seite 4 von 4
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