Sätze der Miete und der Hausmeister

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Sätze der Miete und der Hausmeister-Entschädigung
Die Entschädigung beträgt für jede Veranstaltung bzw. einmalige Benutzung pro Tag: *)¹
Gruppe
A
EUR
B
EUR
Hausmeisterentschädigung *)²
C
je Veranstaltung bei einer
Inanspruchnahme von
bis zu 3 Std.
für jede
weitere Std.
EUR
EUR
EUR
a) für eine Aula
Beleuchtung je Std.
50,-3,--
35,-3,--
20,-3,--
30,--
b) für die Sporthallen
je Übungseinheit
Beleuchtung je Std.
50,-3,--
35,-3,--
20,-3,--
5,-- je
Übungseinheit
c) für einen Clubraum
Beleuchtung je Std.
15,-1,--
8,-1,--
4,-1,--
4,--
1,--
d) für den Keller der
Hugo-Homann-Sporthalle
Beleuchtung je Std.
15,-2,--
8,-2,--
4,-2,--
4,--
1,--
e) für einen Sonderraum
(Musik-, Physik-,
Zeichensaal usw.)
Beleuchtung je Std.
25,-1,--
15,-1,--
6,-1,--
4,--
1,--
15,-1,--
6,-1,--
4,-1,--
4,--
1,--
25,--
15,--
6,--
5,--
2,--
8,-1,--
4,-1,--
2,-1,--
4,--
1,--
f)
für eine Klasse oder
sonst. Raum
Beleuchtung je Std.
g) für die Benutzung von
Freiflächen
je Pausenhof
h) für die separate
Benutzung von
Toilettenanlagen
Beleuchtung je Std.
10,--
2,-- je
Übungseinheit
Als Heizkostenpauschale während der Heizungsperiode wird der doppelte Betrag für die Beleuchtung
je Stunde erhoben.
*)¹
Abendveranstaltungen, die über 24 h gehen, gelten als eine Veranstaltung, wenn die
Gesamtdauer einschließlich Auf- und Abbauarbeiten 12 Stunden nicht überschreiten.
*)²
Soweit eine Anwesenheit oder Mithilfe des Hausmeisters ständig erforderlich ist, wird für jede
angefangene Stunde - jedoch mindestens 3 Stunden - der von der KGST jeweils
festgesetzte Stundenwert nach Vergütungsgruppe VIII BAT anstelle der pauschalierten
Hausmeisterentschädigung in Rechnung gestellt.
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