UV 5/1 Sätze der Miete und der Hausmeister-Entschädigung Die Entschädigung beträgt für jede Veranstaltung bzw. einmalige Benutzung pro Tag: *)¹ Gruppe A EUR B EUR Hausmeisterentschädigung *)² C je Veranstaltung bei einer Inanspruchnahme von bis zu 3 Std. für jede weitere Std. EUR EUR EUR a) für eine Aula Beleuchtung je Std. 50,-3,-- 35,-3,-- 20,-3,-- 30,-- b) für die Sporthallen je Übungseinheit Beleuchtung je Std. 50,-3,-- 35,-3,-- 20,-3,-- 5,-- je Übungseinheit c) für einen Clubraum Beleuchtung je Std. 15,-1,-- 8,-1,-- 4,-1,-- 4,-- 1,-- d) für den Keller der Hugo-Homann-Sporthalle Beleuchtung je Std. 15,-2,-- 8,-2,-- 4,-2,-- 4,-- 1,-- e) für einen Sonderraum (Musik-, Physik-, Zeichensaal usw.) Beleuchtung je Std. 25,-1,-- 15,-1,-- 6,-1,-- 4,-- 1,-- 15,-1,-- 6,-1,-- 4,-1,-- 4,-- 1,-- 25,-- 15,-- 6,-- 5,-- 2,-- 8,-1,-- 4,-1,-- 2,-1,-- 4,-- 1,-- f) für eine Klasse oder sonst. Raum Beleuchtung je Std. g) für die Benutzung von Freiflächen je Pausenhof h) für die separate Benutzung von Toilettenanlagen Beleuchtung je Std. 10,-- 2,-- je Übungseinheit Als Heizkostenpauschale während der Heizungsperiode wird der doppelte Betrag für die Beleuchtung je Stunde erhoben. *)¹ Abendveranstaltungen, die über 24 h gehen, gelten als eine Veranstaltung, wenn die Gesamtdauer einschließlich Auf- und Abbauarbeiten 12 Stunden nicht überschreiten. *)² Soweit eine Anwesenheit oder Mithilfe des Hausmeisters ständig erforderlich ist, wird für jede angefangene Stunde - jedoch mindestens 3 Stunden - der von der KGST jeweils festgesetzte Stundenwert nach Vergütungsgruppe VIII BAT anstelle der pauschalierten Hausmeisterentschädigung in Rechnung gestellt. UV 5/2
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