Preisblatt Nachtstromspeicheranlagen – Haushalt und

Preisblatt Nachtstromspeicheranlagen
– Haushalt und Gewerbe –
Preise gültig ab 1. Januar 2016
Die nachfolgenden Preise gelten nur nach Abschluss eines Vertrages für Nachtstromspeicheranlagen
und in Verbindung mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von
Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
(Stromgrundversorgungsverordnung) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Leipzig
GmbH zur Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung, in der jeweils gültigen Fassung. Die
vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.L.de/stadtwerke abrufbar oder liegen in den
Geschäftsräumen des Energie- und Umweltzentrums in der Katharinenstraße 17 bzw. im Service-Center
in der Markgrafenstraße 2 (Ecke Petersstraße) in Leipzig aus und werden auf Wunsch gern zugesandt.
Nettopreis1
Arbeitspreis in Niedertarifzeit ct/kWh
In den Netto-Endpreis fließen ein:
 Stromsteuer
 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
 Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
(Offshore-Haftungsumlage)
 Entgelt des Netzbetreibers
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom
Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
1
2
17,28
Bruttopreis2
inkl. 19 % MwSt.
20,56
2,050
0,110
6,354
0,445
0,378
0,040
3,900
13,277
4,003
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der
deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres
Netzbetreibers veröffentlicht www.netz-leipzig.de.
Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet.
Nettopreis1
Arbeitspreis bei Tagnachladung ct/kWh
In den Netto-Endpreis fließen ein:
 Stromsteuer
 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung
 Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
(Offshore-Haftungsumlage)
 Entgelt des Netzbetreibers
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom
Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
20,28
Bruttopreis2
inkl. 19 % MwSt.
24,13
2,050
0,110
6,354
0,445
0,378
0,040
5,380
14,757
5,523
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis €/Jahr3
65,000
In den Netto-Endpreis fließen als Entgelte des
Netzbetreibers ein:
 Grund- und Abrechnungspreis Netz
 Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
 Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom
Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
13,330
12,050
3,500
28,880
77,35
36,120
(Hochtarifzeit 06:00 Uhr – 22:00 Uhr; Niedertarifzeit 22:00 Uhr – 06:00 Uhr)
1
2
3
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der
deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres
Netzbetreibers veröffentlicht www.netz-leipzig.de.
Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet.
Die angegebenen Werte entsprechen einem Eintarifzähler. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers
www.netz-leipzig.de.
Bitte beachten Sie:
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten
finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch
sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender
Internetseite: www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.