unser Schreiben an den

Bürgerinitiative Gegenwind Molbergen
vertr. durch Dr. Lars Moorkamp, Bernhard Peek, Darius Rauert, Stephan Nordloh
Am Kreuzberge 4,
49696 Grönheim
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Herr Umweltminister Wenzel - persönlich
Archivstrasse 2
30169 Hannover
Per Telefax vorab: 0511-1203399
02.02.2016
Wenn staatliche Aufsicht verweigert und der Rechtsstaat begraben wird Windpark Grönheimer Feld, Gemeinde Molbergen
Sehr geehrter Herr Minister Wenzel,
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Kottwitz,
das Windparkprojekt Grönheimer Feld in der Gemeinde Molbergen hat sich mittlerweile als ein riesiger
Sumpf von Lügen, bewusster Desinformation der Bevölkerung und Irreführung des Molberger
Gemeinderates entpuppt. Sehen Sie Herr Wenzel, hierin nicht einen politischen Betrug eklatanten
Ausmaßes?
Leider trägt Ihr Haus eine erhebliche Mitschuld an dieser Entwicklung bzw. hat es wesentliche Teile
derselben überhaupt erst ermöglicht, weil trotz substantieller Rügen gegen das Verhalten des OOWV,
die Ausübung staatlicher Aufsicht konsequent abgelehnt und alles getan wird, um einen öffentlichen
Skandal zu vermeiden. Das was sich daraus entwickelt hat und das Licht, in dem Ihr Haus nunmehr
steht, sind jedoch deutlich verheerender, als ein weiterer OOWV-Skandal, der ohnehin nicht mehr zu
negieren ist. Es ist Zeit, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren, um einen noch viel größeren Schaden
zu vermeiden. Dieser tritt zweifellos ein, wenn das Vorhaben gegen alle nachgewiesenen rechtlichen
Hindernisse durchgesetzt wird und Gemeinderat sowie die Bürger Molbergens im Nachhinein
feststellen, dass alle berechtigte Kritik der Beschwerdeführer zutreffend ist/war durch Ihr Haus über
Monate einfach ignoriert wurde.
Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis, dass wir dieses Schreiben öffentlich machen.
Im Einzelnen:
1.
Mit der Bürgerinitiative Gegenwind Molbergen steht Ihr Haus seit unserer Beschwerde vom 31. Juli
2015 gegen das Windparkplanvorhaben in der Gemeinde Molbergen in Verbindung. Alleiniger
Vorhabenträger ist der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband, OOWV.
Mit der Beschwerde hat die Bürgerinitiative verschiedene Punkte gerügt, u.a.
a)
b)
c)
d)
dass ein Wasserverband ein solches Vorhaben aus statuarischen Gründen gar nicht
betreiben dürfe,
dass die als Voraussetzung für die Aufnahme der Planungen dem Molberger Gemeinderat
versprochene „Gegenleistung“ in Gestalt einer Senkung der Abwasserentgelte in der vom
OOWV betriebenen Kläranlage rechtlich aus einer Vielzahl von Gründen nicht möglich ist,
dass in die Begutachtungssituation eines für das Verfahren maßgeblichen Gutachtens vom
OOWV während der Begutachtung manipulativ eingegriffen wurde,
dass es im Zusammenhang mit dem Planvorhaben schwere Verfehlungen gegen die
Verwendung öffentlicher Mittel durch den OOWV gegeben hat, u.a. in Gestalt der
Bezahlung des. o.g. vom OOWV veranlassten manipulativen Bodeneingriffs
2.
Mit Schreiben vom 07.12.2015 an die Ratsfraktion der SPD/ Grünen im Molberger Gemeinderat, die
neben der Bürgerinitiative ebenfalls beim Ministerium wegen der genannten Punkte angefragt hatte,
hat das Umweltministerium der vorgebrachten Kritik in wesentlichen Punkten recht geben müssen,
die Rügen der Fehlverwendungen von Mitteln jedoch unverständlicherweise gänzlich ignoriert.
Es bestehen vor dem Hintergrund der Restriktionen des Wasserverbandsgesetzes rechtliche Bedenken
des Ministeriums gegen den Betrieb von Windenergieanlagen durch einen Wasserverband, soweit der
erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist und die daraus erzielten Gewinne für anderweitige
Verbandsaufgaben eingesetzt werden. Eine direkte Eigennutzung erzeugten Stroms hält auch Ihr Haus
für tragfähiger, dies ist hier vom OOWV jedoch allenfalls teilweise vorgesehen, der Großteil des
erzeugten Stroms soll mit Gewinnerzielungsabsicht eingespeist werden.
Die Erkenntnis, dass nur ein Eigenstrom-Verwendungskonzept tragfähig ist, hat Ihr Haus jedoch erst
„im zweiten Anlauf“ nach massiven Rügen der Bürgerinitiative und Verweis auf ein entsprechendes
hausinternes Dokument kommuniziert. Wie kann es bitte sein Herr Minister, dass Ihr Haus uns
zunächst in dieser Frage eine Stellungnahme schriftlich übermittelt, die in krassem Gegensatz zu dem
Rechtsstandpunkt steht, wie er sich aus Ihrem internen Papier ergibt?
Wird dadurch nicht das Vertrauen der Bürger in das niedersächsische Umweltministerium in
unverantwortlicher Weise beschädigt und darüber hinaus die Wahrheitspflicht verletzt? Wie soll
danach noch Vertrauen verbleiben, dass Ihr Haus nicht mit dem OOWV sympathisiert, anstatt ihn zu
kontrollieren?
Das Ministerium hat dem OOWV trotz Unvereinbarkeit des Betreiberkonzepts mit geltendem Recht
und der Ministeriumsauffassung NUR eine Empfehlung ausgesprochen. Eine unmissverständliche
Weisung wäre das einzig vertretbare. Der OOWV muss von seinem Betreiberkonzept Abstand
nehmen. Anlagen, die nicht für eine Eigenstromverwendung, sondern zur Gewinnerzielung betrieben
werden sollen, sind unzulässig, eine Fortsetzung der Planungen verbietet sich.
3.
Wie dringend notwendig eine imperative Aufsichtsmaßnahme gewesen wäre, zeigt sich daran, dass
beim OOWV keine Annahme der Empfehlung, sondern das Gegenteil zu beobachten ist. Der OOWV
hat öffentlich in der Lokalpresse erklärt, er halte an seinen Plänen fest, die Planung werde fortgesetzt.
Die hiergegen erhobene Rüge der Bürgerinitiative tut das Ministerium mit email vom 21.12.2015 mit
der lapidaren Erklärung ab, für eine solche Feststellung sei es zu früh.
Damit stellt sich eine schlimme Befürchtung ein: Soll durch Ihr Haus dem OOWV auf Kosten der
Molberger Bürger und unter Missachtung des Rechts die Gelegenheit gegeben werden, das Vorhaben
abzuschließen? Soll der OOWV etwa in die Lage versetzt werden, sodann den Teil der Planung, der
einem Eigenstromverwendungskonzept nicht zugänglich ist, an einen anderen Betreiber veräußern?
Derartiges würde eine gewerbliche Investorentätigkeit darstellen, die dem OOWV aus
Satzungsgründen untersagt bleiben muss. Eine solche Situation sehenden Auges herbeizuführen, oder
alternativ das unzulässige Betreiberkonzept zu tolerieren, stünde einer ministeriellen Aufsicht nicht
gut zu Gesicht.
Zudem wäre der Gemeinderat in Molbergen, der bei Aufnahme der Planungen konkrete Vorstellungen
für einen Bürgerwindpark durch Senkung der Abwassergebühren hatte - dies ist Ihnen bekannt - massiv
getäuscht.
Wie kann es Ihr Haus unter diesen Umständen verantworten, alle bisherigen Verfehlungen –
insbesondere auch das unverantwortliche Finanzgebaren des OOWV „unter den Teppich zu kehren“?
Fakt ist, es lässt sich schon jetzt nichts mehr vertuschen, der Skandal um weitere, unzulässige
Mittelverwendungen beim OOWV ist bereits eingetreten und dürfte die Millionengrenze
überschreiten.
a)
So hat der OOWV bereits vor Beginn der Bauleitplanung in Molbergen ein Haus im Plangebiet
vollkommen voreilig angekauft, welches der Realisierung des Windparks entgegen steht. Ein weiteres
Haus muss erst noch erworben werden, Marktpreis nicht unter 750.000 EUR. Der OOWV verhandelt
derzeit intensiv mit dem Eigentümer, der jedoch Preisvorstellungen weit über dem Marktpreis hat.
Derartige Geschäfte dürften mit einer ordnungsgemäßen Verwendung anvertrauter Wassergelder der
Kunden kaum etwas zu tun haben.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass ein Aufseher über den OOWV der ehem. Bezirksregierung in
Oldenburg uns diese Rechtsauffassung bereits bestätigt hat. Wie kann es sich Ihr Haus erlauben,
insoweit bewusst untätig zu bleiben?
Die Verhandlungen des OOWV mit dem Hauseigentümer sind zudem Beleg für die Tatsache, dass der
Verband sich um die ministerielle Empfehlung wenig schert oder er eben weiß, dass die empfohlene
Handlung niemals eingefordert werden wird.
b)
Bekannt ist dem Umweltministerium auch, dass der OOWV bisher die gesamten Planungskosten für
die privaten Mitinvestoren (darunter der Vorsitzende des Bauausschusses im Molberger Gemeinderat
und Koordinator zum OOWV)
getragen hat.
Auch hierin sehen wir eine unzulässige
Zweckentfremdung öffentlicher Gelder. Welche Ziele verfolgt der OOWV hiermit? Die Antwort dürfte
auf der Hand liegen… Ihr Haus hat es abgelehnt, hierzu überhaupt Stellung zu nehmen, was wiederum
indiziert, dass es eine Rechtfertigung für diesen Mitteleinsatz eben nicht gibt. Aufsicht findet NICHT
statt.
Wie kann es zudem sein, dass das Umweltministerium die durch unbare Zahlungsbelege einwandfrei
nachgewiesene Einwirkung auf einen Flächenpächter mit dem Ziel einer Beeinflussung der
Begutachtungssituation im Rahmen eines Gastvogelgutachtens und anschließende Erstattung von
über 1100,00 EUR durch seine Tochtergesellschaft nicht aufarbeitet und dies auch nach Vorhalt in
einem persönlichen Gespräch konsequent ablehnt? Hier handelt es sich um eine vorsätzliche
Veruntreuung öffentlicher Gelder der Wasserkunden. Aufsicht findet also wieder NICHT statt.
Das alles ist schon absolut unvertretbar. Warum ignoriert das Umweltministerium derartig massive
Verfehlungen, die jegliches Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des
Verbandshandelns zerstört? Besteht bei derartiger Kenntniserlangung in Gestalt „wasserdichter
Beweise“ nicht eine Pflicht zum Einschreiten?
Sehr geehrter Herr Minister, bei den Bürgern wird durch ein derartiges „Wegsehen“ Ihrer Behörde
jegliches Vertrauen in die staatliche Aufsicht zerstört, vielmehr wird er systematisch „an der Nase
herumgeführt“. Wenn Aufsicht und Zu Beaufsichtigender in einer staatlichen Ordnung unter
Außerachtlassung des Rechts zusammenwirken, tritt ein verheerendes Rechtsstaatlichkeitsdefizit zu
Tage. Das ist der weit größere Skandal, als die Überschreitung von Wasserverbandsgesetzvorschriften
und Satzungsbefugnissen sowie unzulässigen Mittelverwendungen durch den OOWV.
Warum das Umweltministerium das alles tut und den OOWV in derartig unangemessener Weise von
einer Verantwortungsübernahme durch seine handelnden Personen befreit, erscheint daher
schleierhaft. Dieses Verhalten wird beim OOWV als „Freibrief“ verstanden und so verwundert es nicht,
dass im Holdorfer Wasserrechtsverfahren weitere schwere, strafrechtlich relevante und allem
Anschein nach sehr fundiert begründete Vorwürfe gegen den OOWV erhoben werden.
Die Kritik des Finanzausschusses im Landtag und des Rechnungshofes am Finanzgebaren des OOWV
ist offensichtlich auch wirkungslos verhallt.
Offenbar geht die Taktik des OOWV auf, zunächst satzungswidrig hohe Geldsummen aufzuwenden,
die bei einem Einschreiten der Aufsicht erhebliche Skandaleignung hätten. So will sich der Verband die
Vorhabenrealisierung womöglich erzwingen.
Darf solch eine Rechnung mit Billigung Ihres Hauses aufgehen?
So heißt es in dem internen Vermerk Ihres Hauses explizit:
„ Es dürfte aber schwer vertretbar sein, aufgrund einer solchen Neuinterpretation rechtsaufsichtlich
gegen Projekte vorzugehen, die schon mit erheblichem Aufwand angelaufen sind“.
Die Neuinterpretation bezieht sich auf die Erkenntnis, dass 14 von 15 durch Ihr Haus konsultierte
Bundesländer einen gewinnorientierten Betrieb von Windenergieanlagen mit Einspeisung ins
öffentliche Netz durch einen Wasserverband für unzulässig halten und auch Ihr Haus diese Auffassung
nunmehr für zutreffend hält.
Natürlich ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein
Vertrauensschutz vom OOWV in Anspruch zu nehmen, das bestreitet nicht einmal Ihr Haus.
4.
Allem Anschein nach hat der OOWV selbst dem Umweltministerium - seiner Aufsichtsbehörde - im
Rahmen der eingeforderten Auskünfte, unrichtige Angaben gemacht:
Im Schreiben vom 07.12.15 an die SPD/ Grünen-Ratsfraktion hat Ihr Haus durchgreifende Bedenken
gegen die vom OOWV versprochene Abwassergebührensenkung erklärt und insoweit Ausführungen
zum sog. Kopplungsverbot gemacht, nach dem die Ausübung von Hoheitsrechten (Bauleitplanung)
nicht mit Vergünstigungen für die Gemeinde oder ihre Bürger in Zusammenhang stehen darf, und
zwar weder direkt, noch mittelbar.
In Ihrem Schreiben vom 07.12.2015 heißt es dann wörtlich:
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Konzept eines finanziellen Vorteils für die Abwasserbeseitigung
von Seiten des OOWV bzw. seiner Energie-Gesellschaft lediglich in Form mündlicher Aussagen
dargestellt worden“.
Das suggeriert, die Planungen seien insoweit inkonkret und keinesfalls fundamentale Bedingung für
das Vorhaben. Das ist unrichtig! Wenn die oben zitierte Aussage Ihres Hauses tatsächlich
wahrheitsgemäß die in Ihrem Haus vorhandene Kenntnis wiedergegeben haben sollte – wovon wir
doch hoffentlich ausgehen dürfen – so hätte der OOWV seine Aufsichtsbehörde massiv und vorsätzlich
getäuscht:
Wir legen Ihnen in der Anlage zu diesem Schreiben - auszugsweise - ein nicht öffentlich zugängliches
Protokoll der Sitzung des Verwaltungsausschusses im Molberger Gemeinderat vom 11.02.2015 vor.
Aus diesem ist ein genaues Konzept für die geplante Abwassergebührensenkung ersichtlich. Zahlen
und Daten stammen vom OOWV, denn die Gemeinde verfügt über diese Zahlen gar nicht. Es wird
Bezug genommen auf konkrete Verhandlungsergebnisse mit dem OOWV.
Konkret will der OOWV die Abwassergebühr danach um 1,25 EUR pro Kubikmeter von 2,04 EUR auf
0,79 EUR senken, für einen Durchschnittshaushalt soll dies eine Kostenersparnis von 187,50 EUR pro
Jahr bedeuten. Damit war das Konzept keinesfalls inkonkret sondern bis ins Detail durchgeplant.
U.E. ist ein Einschreiten des Umweltministeriums als Aufsichtsbehörde aufgrund des vorliegenden
konkreten Gebührensenkungskonzeptes zwingend notwendig und alternativlos.
Auch hat der OOWV durch die Herren Specht und von Nethen das Konzept auf einer gemeinsamen
Fraktionssitzung von CDU und SPD/Grünen im Februar 2015 – mithin VOR Aufnahme des formellen
Planverfahrens durch den Gemeinderat vorgestellt. Wenn der Geschäftsführer des OOWV hierzu kraft
seines Amtes konkrete Angaben macht, so verlassen sich die Mitglieder des Gemeinderates hierauf.
Wenn es insoweit aber – wie in Ihrem Schreiben vom 07.12. ebenfalls anklingt – hierüber keine
Beschlüsse der OOWV Gremien gegeben haben soll, ist das Auftreten des Verbandsgeschäftsführers
noch weniger verantwortbar, denn er hat mit seinen Äußerungen ( die er also ganz offensichtlich ins
Blaue hinein getätigt hat ) klar den Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat erwirkt, bei dessen
Verabschiedung er sogar zugegen war, „damit nichts anbrennt“. Der Fraktionsvorsitzende der SPD/
Grünen –Ratsfraktion Theodor Bruns hat im Gespräch mit Herrn Nitsche und den Mitarbeitern des Ref.
25 eindrucksvoll bestätigt, dass die Abwassergebührensenkung für den Gemeinderat
fraktionsübergreifend die Kernbedingung ist und war.
5.
Wie passen zudem die Bekundungen des Verbandsgeschäftsführers in Molbergen (s.o.) und die Inhalte
des vorgenannten Protokolls des Verwaltungsausschusses einerseits mit denen in seinem Schreiben
an die Verbandsversammlung vom 09.10. 2015 andererseits zusammen?
In vorgenanntem Schreiben hat Herr Specht erklärt, eine Abwassergebührensenkung habe der OOWV
nie versprochen, dies sei auch gar nicht möglich. Auch dieses Scheiben legen wir in der Anlage vor. Hat
Herr Specht hier die Wahrheit gesagt? Unseres Erachtens NEIN. Das Schreiben an die
Verbandsversammlung dürfte lediglich der Beschwichtigung und dem Ausweichen unangenehmer
Fragen gedient haben. Die Versprechen und Verhandlungsergebnisse in und mit der Gemeinde
Molbergen lassen sich in keiner Weise mit dem Inhalt des Schreibens an die Verbandsversammlung in
Einklag bringen.
6.
Fakt ist damit: Eine Abwassergebührensenkung ist nicht möglich. Her Specht hat der Gemeinde
Molbergen substantielle Versprechen gemacht, die Grundlage der Aufnahme der Planungen waren,
sich jedoch nicht realisieren lassen. Angesichts der dokumentierten Verhandlungen hierüber und der
erzielten Einigung ist eine verbotene Kopplung immer gegeben, selbst wenn man an den Modalitäten
noch etwas ändern würde.
Würde der OOWV die Abwassergebühren senken, wären diese zudem nicht mehr kostendeckend, ein
Ausgleich aus Windenergieerträgen oder anderen Haushaltsmitteln des OOWV würde nötig und würde
stets die verbotene Kopplung darstellen.
Ihre Juristen wissen zudem sehr gut, dass eine Senkung der Abwassergebühren auch wegen Verstoßes
gegen das Gleichbehandlungsgebot aller Verbandsgemeinden des OOWV aus Art. 3 GG ausscheiden
muss. Der OOWV als öffentlich-rechtlicher Verband mit unmittelbarer Grundrechtsbindung würde
durch ein solches Geschäftsgebaren einen Verlust an Kredit erleiden, der durch Winkelzüge in der
Gestaltung sicher nicht kaschiert werden könnte. Sicher würden schlussendlich Gerichte den Verband
in seine Schranken weisen. Es gibt bereits Beschwerden anderer Gemeinden hiergegen in Molbergen.
Wie ein Verbandsgeschäftsführer seinen Verband in eine solche Lage bringen kann, erscheint geradezu
abenteuerlich.
Wie kann Ihr Haus dem OOWV angesichts dieser Faktenlage einen Fortgang des Verfahrens
ermöglichen um damit einem Windpark zur Realisierung zu verhelfen, den die Gemeinde in Ausübung
Ihres Selbstverwaltungsrechts so
- d.h. ohne die als realisierbar zugrunde gelegte
Abwassergebührensenkung nie wollte?
Diese Politik Ihres Hauses dient nur dazu, auf Kosten des Molberger Gemeinderates und der Bürger
Molbergens das offensichtlich skandalöse Verhalten des OOWV zu vertuschen.
Herr Specht hat sich in ein Geflecht von sich wiedersprechenden Angaben und Äußerungen sowie
unzulässigen Mittelverwendungen verstrickt, das ihn als Geschäftsführer untragbar erscheinen lässt.
Einen weiteren Neuanfang beim OOWV muss es danach ohnehin geben.
Muss erst noch weiterer Schaden eintreten?
7.
Auch der Molberger Bürgermeister, der mehrfach öffentlich wie schriftlich bestätigt hat, ohne die
versprochene Abwassergebührensenkung sei das Projekt „tot“, hat nach der Vorstandssitzung des
OOWV Anfang Oktober letzten Jahres seine Wortwahl entscheidend geändert und ist nicht einmal
mehr durch konkrete Nachfragen zu einer Bestätigung seiner früheren Garantien zu bewegen.
Auf der letzten Ratssitzung im Dezember 2015 hat er dem Gemeinderat und der zahlreich vertretenen
Öffentlichkeit sogar erklärt, die Abwassergebührensenkung sei immer noch möglich, nur müsse erst
das Planverfahren abgeschlossen werden, dann würde der OOWV die Gebühren senken. Unseren
Informationen zufolge soll er aufgefordert worden sein, von der Bedingung der
Abwassergebührensenkung Abstand zu nehmen. Warum tut der Bürgermeister das entgegen seiner
eindeutigen öffentlichen Versprechen? Wird er unter Druck gesetzt? Ist er angreifbar? Anders sind
seine neuerlichen Aussagen für uns nicht erklärbar.
In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass sich die Gemeinde Molbergen natürlich nicht über das
Vehikel der Privatinvestoren die nötigen Mittel für eine Rückvergütung der Kanalbenutzer beschaffen
kann. Eine solche stünde offensichtlich in Verbindung mit der Flächenausweisung für Windenergie und
würde ebenfalls unter das Kopplungsverbot fallen. U.E. wäre sogar eine strafbare Vorteilsnahme im
Amt gegeben.
Soll hier - bevor der Gemeinderat dies erkennt - mindestens der Zustand der Planreife erreicht werden,
in dem der OOWV in die Lage versetzt wird, Baugenehmigungen beim Landkreis beantragen zu
können?
Vorläufig wird daher mit aller Kraft versucht, das Märchen von der Abwassergebührensenkung
aufrechtzuerhalten.
Der Bürgermeister der Gemeinde Molbergen hat hierfür sogar auf einer Sitzung der CDU in der 3. KW
2016 sinngemäß erklärt, dass
a) Das Planverfahren zunächst zum Abschluss gebracht werden solle, dann würde der OOWV
einseitig und ohne Kopplung (?!) die Abwassergebühren senken.
b) DAS MIT DEM UMWELTMINISTERIUM SO ABGESTIMMT SEI.
Ist es die Politik Ihres Hauses, sehr geehrter Herr Wenzel, dem OOWV für dieses Vorgehen den Weg
zu ebnen? Ist es die Politik Ihres Hauses, dass unter Aufrechterhaltung falscher Vorspiegelungen am
Ende der OOWV oder ein anderer Betreiber einen Windpark erhält, während die Molberger Bürger
und Gemeinderat, die nie einen Windpark ohne Abwassergebührensenkung wollten, von
Bürgermeister und OOWV gemeinsam hinters Licht geführt, zurückbleiben? Ist es die Politik Ihres
Hauses, wirklich jedem Windpark zur Realisierung zu verhelfen, auch wenn er in unmittelbarer Nähe
zu einem bedeutsamen Winterrefugium für seltene Sing- und Zwergschwäne geplant ist, die hierfür
erst anlässlich der Begutachtungen aufwendig verscheucht werden mussten ?
Wäre es nicht an der Zeit, der Wahrheit nun endlich Geltung zu verschaffen, anstatt zur Vermeidung
eines neuerlichen OOWV-Skandals einen viel größeren überhaupt erst herbeizuführen? Die zukünftige
Entwicklung würde ihn ohnehin an den Tag bringen.
Um kurzfristige Antwort wird höflichst gebeten.
Hochachtungsvoll,
________________
Dr. Lars Moorkamp
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Bernhard Peek
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Darius Rauert
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Stephan Nordloh
Anlage 1:
Anlage 2: