Bürgerinitiative Gegenwind Molbergen vertr. durch Dr. Lars Moorkamp, Bernhard Peek, Darius Rauert, Stephan Nordloh Am Kreuzberge 4, 49696 Grönheim Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Herr Umweltminister Wenzel - persönlich Archivstrasse 2 30169 Hannover Per Telefax vorab: 0511-1203399 02.02.2016 Wenn staatliche Aufsicht verweigert und der Rechtsstaat begraben wird Windpark Grönheimer Feld, Gemeinde Molbergen Sehr geehrter Herr Minister Wenzel, Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Kottwitz, das Windparkprojekt Grönheimer Feld in der Gemeinde Molbergen hat sich mittlerweile als ein riesiger Sumpf von Lügen, bewusster Desinformation der Bevölkerung und Irreführung des Molberger Gemeinderates entpuppt. Sehen Sie Herr Wenzel, hierin nicht einen politischen Betrug eklatanten Ausmaßes? Leider trägt Ihr Haus eine erhebliche Mitschuld an dieser Entwicklung bzw. hat es wesentliche Teile derselben überhaupt erst ermöglicht, weil trotz substantieller Rügen gegen das Verhalten des OOWV, die Ausübung staatlicher Aufsicht konsequent abgelehnt und alles getan wird, um einen öffentlichen Skandal zu vermeiden. Das was sich daraus entwickelt hat und das Licht, in dem Ihr Haus nunmehr steht, sind jedoch deutlich verheerender, als ein weiterer OOWV-Skandal, der ohnehin nicht mehr zu negieren ist. Es ist Zeit, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren, um einen noch viel größeren Schaden zu vermeiden. Dieser tritt zweifellos ein, wenn das Vorhaben gegen alle nachgewiesenen rechtlichen Hindernisse durchgesetzt wird und Gemeinderat sowie die Bürger Molbergens im Nachhinein feststellen, dass alle berechtigte Kritik der Beschwerdeführer zutreffend ist/war durch Ihr Haus über Monate einfach ignoriert wurde. Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis, dass wir dieses Schreiben öffentlich machen. Im Einzelnen: 1. Mit der Bürgerinitiative Gegenwind Molbergen steht Ihr Haus seit unserer Beschwerde vom 31. Juli 2015 gegen das Windparkplanvorhaben in der Gemeinde Molbergen in Verbindung. Alleiniger Vorhabenträger ist der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband, OOWV. Mit der Beschwerde hat die Bürgerinitiative verschiedene Punkte gerügt, u.a. a) b) c) d) dass ein Wasserverband ein solches Vorhaben aus statuarischen Gründen gar nicht betreiben dürfe, dass die als Voraussetzung für die Aufnahme der Planungen dem Molberger Gemeinderat versprochene „Gegenleistung“ in Gestalt einer Senkung der Abwasserentgelte in der vom OOWV betriebenen Kläranlage rechtlich aus einer Vielzahl von Gründen nicht möglich ist, dass in die Begutachtungssituation eines für das Verfahren maßgeblichen Gutachtens vom OOWV während der Begutachtung manipulativ eingegriffen wurde, dass es im Zusammenhang mit dem Planvorhaben schwere Verfehlungen gegen die Verwendung öffentlicher Mittel durch den OOWV gegeben hat, u.a. in Gestalt der Bezahlung des. o.g. vom OOWV veranlassten manipulativen Bodeneingriffs 2. Mit Schreiben vom 07.12.2015 an die Ratsfraktion der SPD/ Grünen im Molberger Gemeinderat, die neben der Bürgerinitiative ebenfalls beim Ministerium wegen der genannten Punkte angefragt hatte, hat das Umweltministerium der vorgebrachten Kritik in wesentlichen Punkten recht geben müssen, die Rügen der Fehlverwendungen von Mitteln jedoch unverständlicherweise gänzlich ignoriert. Es bestehen vor dem Hintergrund der Restriktionen des Wasserverbandsgesetzes rechtliche Bedenken des Ministeriums gegen den Betrieb von Windenergieanlagen durch einen Wasserverband, soweit der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist und die daraus erzielten Gewinne für anderweitige Verbandsaufgaben eingesetzt werden. Eine direkte Eigennutzung erzeugten Stroms hält auch Ihr Haus für tragfähiger, dies ist hier vom OOWV jedoch allenfalls teilweise vorgesehen, der Großteil des erzeugten Stroms soll mit Gewinnerzielungsabsicht eingespeist werden. Die Erkenntnis, dass nur ein Eigenstrom-Verwendungskonzept tragfähig ist, hat Ihr Haus jedoch erst „im zweiten Anlauf“ nach massiven Rügen der Bürgerinitiative und Verweis auf ein entsprechendes hausinternes Dokument kommuniziert. Wie kann es bitte sein Herr Minister, dass Ihr Haus uns zunächst in dieser Frage eine Stellungnahme schriftlich übermittelt, die in krassem Gegensatz zu dem Rechtsstandpunkt steht, wie er sich aus Ihrem internen Papier ergibt? Wird dadurch nicht das Vertrauen der Bürger in das niedersächsische Umweltministerium in unverantwortlicher Weise beschädigt und darüber hinaus die Wahrheitspflicht verletzt? Wie soll danach noch Vertrauen verbleiben, dass Ihr Haus nicht mit dem OOWV sympathisiert, anstatt ihn zu kontrollieren? Das Ministerium hat dem OOWV trotz Unvereinbarkeit des Betreiberkonzepts mit geltendem Recht und der Ministeriumsauffassung NUR eine Empfehlung ausgesprochen. Eine unmissverständliche Weisung wäre das einzig vertretbare. Der OOWV muss von seinem Betreiberkonzept Abstand nehmen. Anlagen, die nicht für eine Eigenstromverwendung, sondern zur Gewinnerzielung betrieben werden sollen, sind unzulässig, eine Fortsetzung der Planungen verbietet sich. 3. Wie dringend notwendig eine imperative Aufsichtsmaßnahme gewesen wäre, zeigt sich daran, dass beim OOWV keine Annahme der Empfehlung, sondern das Gegenteil zu beobachten ist. Der OOWV hat öffentlich in der Lokalpresse erklärt, er halte an seinen Plänen fest, die Planung werde fortgesetzt. Die hiergegen erhobene Rüge der Bürgerinitiative tut das Ministerium mit email vom 21.12.2015 mit der lapidaren Erklärung ab, für eine solche Feststellung sei es zu früh. Damit stellt sich eine schlimme Befürchtung ein: Soll durch Ihr Haus dem OOWV auf Kosten der Molberger Bürger und unter Missachtung des Rechts die Gelegenheit gegeben werden, das Vorhaben abzuschließen? Soll der OOWV etwa in die Lage versetzt werden, sodann den Teil der Planung, der einem Eigenstromverwendungskonzept nicht zugänglich ist, an einen anderen Betreiber veräußern? Derartiges würde eine gewerbliche Investorentätigkeit darstellen, die dem OOWV aus Satzungsgründen untersagt bleiben muss. Eine solche Situation sehenden Auges herbeizuführen, oder alternativ das unzulässige Betreiberkonzept zu tolerieren, stünde einer ministeriellen Aufsicht nicht gut zu Gesicht. Zudem wäre der Gemeinderat in Molbergen, der bei Aufnahme der Planungen konkrete Vorstellungen für einen Bürgerwindpark durch Senkung der Abwassergebühren hatte - dies ist Ihnen bekannt - massiv getäuscht. Wie kann es Ihr Haus unter diesen Umständen verantworten, alle bisherigen Verfehlungen – insbesondere auch das unverantwortliche Finanzgebaren des OOWV „unter den Teppich zu kehren“? Fakt ist, es lässt sich schon jetzt nichts mehr vertuschen, der Skandal um weitere, unzulässige Mittelverwendungen beim OOWV ist bereits eingetreten und dürfte die Millionengrenze überschreiten. a) So hat der OOWV bereits vor Beginn der Bauleitplanung in Molbergen ein Haus im Plangebiet vollkommen voreilig angekauft, welches der Realisierung des Windparks entgegen steht. Ein weiteres Haus muss erst noch erworben werden, Marktpreis nicht unter 750.000 EUR. Der OOWV verhandelt derzeit intensiv mit dem Eigentümer, der jedoch Preisvorstellungen weit über dem Marktpreis hat. Derartige Geschäfte dürften mit einer ordnungsgemäßen Verwendung anvertrauter Wassergelder der Kunden kaum etwas zu tun haben. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass ein Aufseher über den OOWV der ehem. Bezirksregierung in Oldenburg uns diese Rechtsauffassung bereits bestätigt hat. Wie kann es sich Ihr Haus erlauben, insoweit bewusst untätig zu bleiben? Die Verhandlungen des OOWV mit dem Hauseigentümer sind zudem Beleg für die Tatsache, dass der Verband sich um die ministerielle Empfehlung wenig schert oder er eben weiß, dass die empfohlene Handlung niemals eingefordert werden wird. b) Bekannt ist dem Umweltministerium auch, dass der OOWV bisher die gesamten Planungskosten für die privaten Mitinvestoren (darunter der Vorsitzende des Bauausschusses im Molberger Gemeinderat und Koordinator zum OOWV) getragen hat. Auch hierin sehen wir eine unzulässige Zweckentfremdung öffentlicher Gelder. Welche Ziele verfolgt der OOWV hiermit? Die Antwort dürfte auf der Hand liegen… Ihr Haus hat es abgelehnt, hierzu überhaupt Stellung zu nehmen, was wiederum indiziert, dass es eine Rechtfertigung für diesen Mitteleinsatz eben nicht gibt. Aufsicht findet NICHT statt. Wie kann es zudem sein, dass das Umweltministerium die durch unbare Zahlungsbelege einwandfrei nachgewiesene Einwirkung auf einen Flächenpächter mit dem Ziel einer Beeinflussung der Begutachtungssituation im Rahmen eines Gastvogelgutachtens und anschließende Erstattung von über 1100,00 EUR durch seine Tochtergesellschaft nicht aufarbeitet und dies auch nach Vorhalt in einem persönlichen Gespräch konsequent ablehnt? Hier handelt es sich um eine vorsätzliche Veruntreuung öffentlicher Gelder der Wasserkunden. Aufsicht findet also wieder NICHT statt. Das alles ist schon absolut unvertretbar. Warum ignoriert das Umweltministerium derartig massive Verfehlungen, die jegliches Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Verbandshandelns zerstört? Besteht bei derartiger Kenntniserlangung in Gestalt „wasserdichter Beweise“ nicht eine Pflicht zum Einschreiten? Sehr geehrter Herr Minister, bei den Bürgern wird durch ein derartiges „Wegsehen“ Ihrer Behörde jegliches Vertrauen in die staatliche Aufsicht zerstört, vielmehr wird er systematisch „an der Nase herumgeführt“. Wenn Aufsicht und Zu Beaufsichtigender in einer staatlichen Ordnung unter Außerachtlassung des Rechts zusammenwirken, tritt ein verheerendes Rechtsstaatlichkeitsdefizit zu Tage. Das ist der weit größere Skandal, als die Überschreitung von Wasserverbandsgesetzvorschriften und Satzungsbefugnissen sowie unzulässigen Mittelverwendungen durch den OOWV. Warum das Umweltministerium das alles tut und den OOWV in derartig unangemessener Weise von einer Verantwortungsübernahme durch seine handelnden Personen befreit, erscheint daher schleierhaft. Dieses Verhalten wird beim OOWV als „Freibrief“ verstanden und so verwundert es nicht, dass im Holdorfer Wasserrechtsverfahren weitere schwere, strafrechtlich relevante und allem Anschein nach sehr fundiert begründete Vorwürfe gegen den OOWV erhoben werden. Die Kritik des Finanzausschusses im Landtag und des Rechnungshofes am Finanzgebaren des OOWV ist offensichtlich auch wirkungslos verhallt. Offenbar geht die Taktik des OOWV auf, zunächst satzungswidrig hohe Geldsummen aufzuwenden, die bei einem Einschreiten der Aufsicht erhebliche Skandaleignung hätten. So will sich der Verband die Vorhabenrealisierung womöglich erzwingen. Darf solch eine Rechnung mit Billigung Ihres Hauses aufgehen? So heißt es in dem internen Vermerk Ihres Hauses explizit: „ Es dürfte aber schwer vertretbar sein, aufgrund einer solchen Neuinterpretation rechtsaufsichtlich gegen Projekte vorzugehen, die schon mit erheblichem Aufwand angelaufen sind“. Die Neuinterpretation bezieht sich auf die Erkenntnis, dass 14 von 15 durch Ihr Haus konsultierte Bundesländer einen gewinnorientierten Betrieb von Windenergieanlagen mit Einspeisung ins öffentliche Netz durch einen Wasserverband für unzulässig halten und auch Ihr Haus diese Auffassung nunmehr für zutreffend hält. Natürlich ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Vertrauensschutz vom OOWV in Anspruch zu nehmen, das bestreitet nicht einmal Ihr Haus. 4. Allem Anschein nach hat der OOWV selbst dem Umweltministerium - seiner Aufsichtsbehörde - im Rahmen der eingeforderten Auskünfte, unrichtige Angaben gemacht: Im Schreiben vom 07.12.15 an die SPD/ Grünen-Ratsfraktion hat Ihr Haus durchgreifende Bedenken gegen die vom OOWV versprochene Abwassergebührensenkung erklärt und insoweit Ausführungen zum sog. Kopplungsverbot gemacht, nach dem die Ausübung von Hoheitsrechten (Bauleitplanung) nicht mit Vergünstigungen für die Gemeinde oder ihre Bürger in Zusammenhang stehen darf, und zwar weder direkt, noch mittelbar. In Ihrem Schreiben vom 07.12.2015 heißt es dann wörtlich: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Konzept eines finanziellen Vorteils für die Abwasserbeseitigung von Seiten des OOWV bzw. seiner Energie-Gesellschaft lediglich in Form mündlicher Aussagen dargestellt worden“. Das suggeriert, die Planungen seien insoweit inkonkret und keinesfalls fundamentale Bedingung für das Vorhaben. Das ist unrichtig! Wenn die oben zitierte Aussage Ihres Hauses tatsächlich wahrheitsgemäß die in Ihrem Haus vorhandene Kenntnis wiedergegeben haben sollte – wovon wir doch hoffentlich ausgehen dürfen – so hätte der OOWV seine Aufsichtsbehörde massiv und vorsätzlich getäuscht: Wir legen Ihnen in der Anlage zu diesem Schreiben - auszugsweise - ein nicht öffentlich zugängliches Protokoll der Sitzung des Verwaltungsausschusses im Molberger Gemeinderat vom 11.02.2015 vor. Aus diesem ist ein genaues Konzept für die geplante Abwassergebührensenkung ersichtlich. Zahlen und Daten stammen vom OOWV, denn die Gemeinde verfügt über diese Zahlen gar nicht. Es wird Bezug genommen auf konkrete Verhandlungsergebnisse mit dem OOWV. Konkret will der OOWV die Abwassergebühr danach um 1,25 EUR pro Kubikmeter von 2,04 EUR auf 0,79 EUR senken, für einen Durchschnittshaushalt soll dies eine Kostenersparnis von 187,50 EUR pro Jahr bedeuten. Damit war das Konzept keinesfalls inkonkret sondern bis ins Detail durchgeplant. U.E. ist ein Einschreiten des Umweltministeriums als Aufsichtsbehörde aufgrund des vorliegenden konkreten Gebührensenkungskonzeptes zwingend notwendig und alternativlos. Auch hat der OOWV durch die Herren Specht und von Nethen das Konzept auf einer gemeinsamen Fraktionssitzung von CDU und SPD/Grünen im Februar 2015 – mithin VOR Aufnahme des formellen Planverfahrens durch den Gemeinderat vorgestellt. Wenn der Geschäftsführer des OOWV hierzu kraft seines Amtes konkrete Angaben macht, so verlassen sich die Mitglieder des Gemeinderates hierauf. Wenn es insoweit aber – wie in Ihrem Schreiben vom 07.12. ebenfalls anklingt – hierüber keine Beschlüsse der OOWV Gremien gegeben haben soll, ist das Auftreten des Verbandsgeschäftsführers noch weniger verantwortbar, denn er hat mit seinen Äußerungen ( die er also ganz offensichtlich ins Blaue hinein getätigt hat ) klar den Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat erwirkt, bei dessen Verabschiedung er sogar zugegen war, „damit nichts anbrennt“. Der Fraktionsvorsitzende der SPD/ Grünen –Ratsfraktion Theodor Bruns hat im Gespräch mit Herrn Nitsche und den Mitarbeitern des Ref. 25 eindrucksvoll bestätigt, dass die Abwassergebührensenkung für den Gemeinderat fraktionsübergreifend die Kernbedingung ist und war. 5. Wie passen zudem die Bekundungen des Verbandsgeschäftsführers in Molbergen (s.o.) und die Inhalte des vorgenannten Protokolls des Verwaltungsausschusses einerseits mit denen in seinem Schreiben an die Verbandsversammlung vom 09.10. 2015 andererseits zusammen? In vorgenanntem Schreiben hat Herr Specht erklärt, eine Abwassergebührensenkung habe der OOWV nie versprochen, dies sei auch gar nicht möglich. Auch dieses Scheiben legen wir in der Anlage vor. Hat Herr Specht hier die Wahrheit gesagt? Unseres Erachtens NEIN. Das Schreiben an die Verbandsversammlung dürfte lediglich der Beschwichtigung und dem Ausweichen unangenehmer Fragen gedient haben. Die Versprechen und Verhandlungsergebnisse in und mit der Gemeinde Molbergen lassen sich in keiner Weise mit dem Inhalt des Schreibens an die Verbandsversammlung in Einklag bringen. 6. Fakt ist damit: Eine Abwassergebührensenkung ist nicht möglich. Her Specht hat der Gemeinde Molbergen substantielle Versprechen gemacht, die Grundlage der Aufnahme der Planungen waren, sich jedoch nicht realisieren lassen. Angesichts der dokumentierten Verhandlungen hierüber und der erzielten Einigung ist eine verbotene Kopplung immer gegeben, selbst wenn man an den Modalitäten noch etwas ändern würde. Würde der OOWV die Abwassergebühren senken, wären diese zudem nicht mehr kostendeckend, ein Ausgleich aus Windenergieerträgen oder anderen Haushaltsmitteln des OOWV würde nötig und würde stets die verbotene Kopplung darstellen. Ihre Juristen wissen zudem sehr gut, dass eine Senkung der Abwassergebühren auch wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot aller Verbandsgemeinden des OOWV aus Art. 3 GG ausscheiden muss. Der OOWV als öffentlich-rechtlicher Verband mit unmittelbarer Grundrechtsbindung würde durch ein solches Geschäftsgebaren einen Verlust an Kredit erleiden, der durch Winkelzüge in der Gestaltung sicher nicht kaschiert werden könnte. Sicher würden schlussendlich Gerichte den Verband in seine Schranken weisen. Es gibt bereits Beschwerden anderer Gemeinden hiergegen in Molbergen. Wie ein Verbandsgeschäftsführer seinen Verband in eine solche Lage bringen kann, erscheint geradezu abenteuerlich. Wie kann Ihr Haus dem OOWV angesichts dieser Faktenlage einen Fortgang des Verfahrens ermöglichen um damit einem Windpark zur Realisierung zu verhelfen, den die Gemeinde in Ausübung Ihres Selbstverwaltungsrechts so - d.h. ohne die als realisierbar zugrunde gelegte Abwassergebührensenkung nie wollte? Diese Politik Ihres Hauses dient nur dazu, auf Kosten des Molberger Gemeinderates und der Bürger Molbergens das offensichtlich skandalöse Verhalten des OOWV zu vertuschen. Herr Specht hat sich in ein Geflecht von sich wiedersprechenden Angaben und Äußerungen sowie unzulässigen Mittelverwendungen verstrickt, das ihn als Geschäftsführer untragbar erscheinen lässt. Einen weiteren Neuanfang beim OOWV muss es danach ohnehin geben. Muss erst noch weiterer Schaden eintreten? 7. Auch der Molberger Bürgermeister, der mehrfach öffentlich wie schriftlich bestätigt hat, ohne die versprochene Abwassergebührensenkung sei das Projekt „tot“, hat nach der Vorstandssitzung des OOWV Anfang Oktober letzten Jahres seine Wortwahl entscheidend geändert und ist nicht einmal mehr durch konkrete Nachfragen zu einer Bestätigung seiner früheren Garantien zu bewegen. Auf der letzten Ratssitzung im Dezember 2015 hat er dem Gemeinderat und der zahlreich vertretenen Öffentlichkeit sogar erklärt, die Abwassergebührensenkung sei immer noch möglich, nur müsse erst das Planverfahren abgeschlossen werden, dann würde der OOWV die Gebühren senken. Unseren Informationen zufolge soll er aufgefordert worden sein, von der Bedingung der Abwassergebührensenkung Abstand zu nehmen. Warum tut der Bürgermeister das entgegen seiner eindeutigen öffentlichen Versprechen? Wird er unter Druck gesetzt? Ist er angreifbar? Anders sind seine neuerlichen Aussagen für uns nicht erklärbar. In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass sich die Gemeinde Molbergen natürlich nicht über das Vehikel der Privatinvestoren die nötigen Mittel für eine Rückvergütung der Kanalbenutzer beschaffen kann. Eine solche stünde offensichtlich in Verbindung mit der Flächenausweisung für Windenergie und würde ebenfalls unter das Kopplungsverbot fallen. U.E. wäre sogar eine strafbare Vorteilsnahme im Amt gegeben. Soll hier - bevor der Gemeinderat dies erkennt - mindestens der Zustand der Planreife erreicht werden, in dem der OOWV in die Lage versetzt wird, Baugenehmigungen beim Landkreis beantragen zu können? Vorläufig wird daher mit aller Kraft versucht, das Märchen von der Abwassergebührensenkung aufrechtzuerhalten. Der Bürgermeister der Gemeinde Molbergen hat hierfür sogar auf einer Sitzung der CDU in der 3. KW 2016 sinngemäß erklärt, dass a) Das Planverfahren zunächst zum Abschluss gebracht werden solle, dann würde der OOWV einseitig und ohne Kopplung (?!) die Abwassergebühren senken. b) DAS MIT DEM UMWELTMINISTERIUM SO ABGESTIMMT SEI. Ist es die Politik Ihres Hauses, sehr geehrter Herr Wenzel, dem OOWV für dieses Vorgehen den Weg zu ebnen? Ist es die Politik Ihres Hauses, dass unter Aufrechterhaltung falscher Vorspiegelungen am Ende der OOWV oder ein anderer Betreiber einen Windpark erhält, während die Molberger Bürger und Gemeinderat, die nie einen Windpark ohne Abwassergebührensenkung wollten, von Bürgermeister und OOWV gemeinsam hinters Licht geführt, zurückbleiben? Ist es die Politik Ihres Hauses, wirklich jedem Windpark zur Realisierung zu verhelfen, auch wenn er in unmittelbarer Nähe zu einem bedeutsamen Winterrefugium für seltene Sing- und Zwergschwäne geplant ist, die hierfür erst anlässlich der Begutachtungen aufwendig verscheucht werden mussten ? Wäre es nicht an der Zeit, der Wahrheit nun endlich Geltung zu verschaffen, anstatt zur Vermeidung eines neuerlichen OOWV-Skandals einen viel größeren überhaupt erst herbeizuführen? Die zukünftige Entwicklung würde ihn ohnehin an den Tag bringen. Um kurzfristige Antwort wird höflichst gebeten. Hochachtungsvoll, ________________ Dr. Lars Moorkamp ____________ Bernhard Peek ___________ Darius Rauert ______________ Stephan Nordloh Anlage 1: Anlage 2:
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