Allgemeine Einkaufsbedingungen der mkm Gruppe. Stand

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN
mkm GmbH – Manufaktur für Geniesser (STAND: 08/2015)
I.
Geltungsbereich
1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) der mkm GmbH - Manufaktur für Geniesser / Jeckel
GmbH („Käufer“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern und Lieferanten („Verkäufer“).
Die AEB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs.1 S.1 BGB i. V. m. § 14 BGB. Die AEB gelten
insbesondere für Verträge über den Verkauf und / oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht
darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB).
2.
Die AEB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftige Verträge über den
Verkauf und / oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Verkäufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall
wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AEB werden wir den Verkäufer in diesem Fall informieren. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.einfach-nur-geniessen.de downloadbar bzw. kann vom Käufer zur
Übersendung angefordert werden.
3.
Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende Bedingungen des Verkäufers,
die der Käufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Käufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. Die Bedingungen des Käufers gelten auch dann, wenn der Käufer die Lieferung des Verkäufers in
Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
4.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung von Ware
getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen AEB und den Angeboten des Käufers schriftlich niedergelegt. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer haben gemäß § 305 b BGB Vorrang vor diesen
AEB.
II.
Angebot und Vertragsschluss
1.
Der Verkäufer ist gehalten, die Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen (Annahme), es
sei denn, die Bestellung enthält eine schriftliche Bindungsfrist. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und
bedarf der Annahme durch den Käufer.
2.
Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen („Unterlagen“), die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum des
Käufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt der Verkäufer die Angebote des Käufers
nicht rechtzeitig im Sinne des vorstehenden Absatzes an, sind diese Unterlagen unverzüglich, unaufgefordert und
vollständig an den Käufer zurückzusenden.
III.
Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Der vom Käufer in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt innerhalb Deutschlands frei Haus, sofern
zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die vom Käufer angegebene Bestellnummer auszuweisen.
2.
Der Käufer zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb
von 14 Werktagen, gerechnet ab vollständiger Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungserhalt mit 2 %
Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
3.
Der Käufer ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Einwilligung des Verkäufers
abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers Forderungen aus
dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
4.
Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
IV.
Lieferfrist
1.
Die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer
verbindlich. (Fixtermine) Wenn eine Lieferfrist bzw. eine Lieferdatum in der Bestellung nicht angegeben und auch
nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 2 Wochen ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, den
Käufer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch
immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
2.
Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Die Regelung in Ziff. 3 bleibt
hiervon unberührt.
3.
Ist der Verkäufer in Verzug, kann der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Nettopreises pro vollendete
Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Der
Käufer ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Verkäufer nach den
gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren
Schadens bleibt unberührt. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, wird er die Vertragsstrafe spätestens mit der
Schlusszahlung geltend machen.
V.
Gewährleistung
1.
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) und
bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist.
2.
Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB), mit
folgender Maßgabe: Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Werktagen ab
Ablieferung der Ware von dem Käufer abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge
verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Käufer sie innerhalb von drei Werktagen ab deren Entdeckung absendet
und diese dem Verkäufer anschließend zugeht.
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mkm GmbH – Manufaktur für Geniesser (STAND: 08/2015)
VI.
Produzentenhaftung und Versicherungsschutz
1.
Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er den Käufer insoweit von Ansprüchen Dritter
freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis
selbst haftet.
2.
Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten,
die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von Käufer durchgeführter
Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen wird der Käufer den Verkäufer – soweit
möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weiter-gehende gesetzliche
Ansprüche bleiben unberührt.
3.
Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens
5,0 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten. Auf Verlangen des Käufers wird der
Verkäufer das Bestehen der Produkthaftpflichtversicherung in geeigneter Form nachzuweisen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
VII.
Gewerbliche Schutzrechte Dritter
Wird der Käufer von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den
Dritten und der Abwehr der Ansprüche entstanden sind.
VIII.
Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt
Alle vom Käufer erhaltenen Teile und Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers. Der Verkäufer darf diese nur mit
schriftlicher Einwilligung des Käufers außerhalb des Vertragsverhältnisses verwerten und / oder an Dritte weitergeben
bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages hat der Verkäufer diese auf eigene
Kosten unverzüglich an den Käufer zurückzugeben.
IX.
Gerichtsstand / Erfüllungsort und Anwendbares Recht
1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist
Würzburg, soweit der Verkäufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2.
Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
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