Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist ab 2016 nur noch zusammen mit bei der Bank vorliegender Steuer-ID gültig. Betroffen sind nur Freistellungsaufträge, die vor 2011 erteilt wurden. Bis Ende 2015 müssen Privatanleger mit Freistellungsauftrag ihrer Bank die persönliche Steueridentifikationsnummer mitteilen. Liegt diese dann nicht vor, sind die Banken verpflichtet, ab 2016 Abgeltungssteuer bei Zinszahlungen einzubehalten – und dies trotz eines vorliegenden Freistellungsauftrages. Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt es bereits seit 2011. Seither ist bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages die Angabe der Steueridentifikationsnummer zwingend erforderlich. Für alle Freistellungsaufträge, die vor 2011 erteilt wurden, galt eine Ausnahmeregelung, sodass diese weiterhin gültig waren, auch wenn die Steuer-ID der Bank nicht vorlag. Diese Ausnahmeregelung läuft nun zum Jahresende aus. Damit sind nur Freistellungsaufträge betroffen, die vor 2011 erteilt wurden. Sollte der Bank zum 1. Januar 2016 die Steuer-ID nicht vorliegen, muss sie Abgeltungssteuer für Kapitalerträge einbehalten. Das gilt für alle Bankverbindungen und Depots sowie für alle Kontoinhaber. Bei Ehe- und Lebenspartnern müssen im Falle von Gemeinschaftskonten beide Steueridentifikationsnummern vorliegen. Auch für Kinderkonten ist die Abgabe der Steuer-ID Nummer des Kindes erforderlich. Die aus elf Ziffern bestehende, persönliche Steueridentifikationsnummer wird allen in Deutschland gemeldeten Bürgern vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Sie ist auch auf dem letzten Steuerbescheid ersichtlich. Privatanleger in Deutschland können bei ihrer Bank, Bausparkasse oder Versicherung einen Freistellungsauftrag stellen. Durch diesen können Kapitalerträge wie Zinsen, Ausschüttungen von Fonds, Dividenden und realisierte Kursgewinne ohne Abzug von der Abgeltungssteuer vereinnahmt werden. Insgesamt darf jeder Sparer 801,- Euro (Ehepaare 1602,- Euro) an Kapitalerträgen freistellen. Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland bittet Kunden, die vor 2011 einen Freistellungsauftrag erteilt haben und seither die Steuer-ID nicht angegeben haben, die Informationen nachzureichen. Dies kann formlos auf verschiedenen Wegen erfolgen: Persönlich beim Sparkassenberater oder in der Filiale, telefonisch über unser Service Center unter 03641-679 0, per Mail: [email protected] oder schriftlich an die Sparkasse Jena-Saale-Holzland, Abteilung Marktfolge, Ludwig-Weimar-Gasse 5 in 07743 Jena. Bitte geben die Steuer-ID zusammen mit Ihrem Namen und dem Geburtsdatum an.
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