Mitteilung als PDF downloaden - Sparkasse Jena-Saale

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
ist ab 2016 nur noch zusammen mit bei der Bank
vorliegender Steuer-ID gültig.
Betroffen sind nur Freistellungsaufträge, die vor 2011 erteilt
wurden.
Bis Ende 2015 müssen Privatanleger mit Freistellungsauftrag ihrer Bank die
persönliche Steueridentifikationsnummer mitteilen. Liegt diese dann nicht vor,
sind die Banken verpflichtet, ab 2016 Abgeltungssteuer bei Zinszahlungen
einzubehalten – und dies trotz eines vorliegenden Freistellungsauftrages.
Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen gibt es bereits seit 2011. Seither
ist bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages die Angabe der
Steueridentifikationsnummer zwingend erforderlich. Für alle
Freistellungsaufträge, die vor 2011 erteilt wurden, galt eine Ausnahmeregelung,
sodass diese weiterhin gültig waren, auch wenn die Steuer-ID der Bank nicht
vorlag. Diese Ausnahmeregelung läuft nun zum Jahresende aus.
Damit sind nur Freistellungsaufträge betroffen, die vor 2011 erteilt wurden.
Sollte der Bank zum 1. Januar 2016 die Steuer-ID nicht vorliegen, muss sie
Abgeltungssteuer für Kapitalerträge einbehalten. Das gilt für alle
Bankverbindungen und Depots sowie für alle Kontoinhaber. Bei Ehe- und
Lebenspartnern müssen im Falle von Gemeinschaftskonten beide
Steueridentifikationsnummern vorliegen. Auch für Kinderkonten ist die Abgabe
der Steuer-ID Nummer des Kindes erforderlich.
Die aus elf Ziffern bestehende, persönliche Steueridentifikationsnummer wird
allen in Deutschland gemeldeten Bürgern vom Bundeszentralamt für Steuern
zugeteilt. Sie ist auch auf dem letzten Steuerbescheid ersichtlich.
Privatanleger in Deutschland können bei ihrer Bank, Bausparkasse oder
Versicherung einen Freistellungsauftrag stellen. Durch diesen können
Kapitalerträge wie Zinsen, Ausschüttungen von Fonds, Dividenden und
realisierte Kursgewinne ohne Abzug von der Abgeltungssteuer vereinnahmt
werden. Insgesamt darf jeder Sparer 801,- Euro (Ehepaare 1602,- Euro) an
Kapitalerträgen freistellen.
Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland bittet Kunden, die vor 2011 einen
Freistellungsauftrag erteilt haben und seither die Steuer-ID nicht angegeben
haben, die Informationen nachzureichen. Dies kann formlos auf verschiedenen
Wegen erfolgen: Persönlich beim Sparkassenberater oder in der Filiale,
telefonisch über unser Service Center unter 03641-679 0, per Mail: [email protected] oder schriftlich an die Sparkasse Jena-Saale-Holzland, Abteilung
Marktfolge, Ludwig-Weimar-Gasse 5 in 07743 Jena. Bitte geben die Steuer-ID
zusammen mit Ihrem Namen und dem Geburtsdatum an.