Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Umsetzung in der Agentur für Arbeit Landau Agentur für Arbeit Landau Begriffsdefinition & gesetzlicher Rahmen „Flüchtling“ ist jeder, der sich in Lebenslage Flucht bewegt. Hier als Sammelbegriff verwendet, für alle Personen, die sich in einem Asylverfahren befinden sowie für anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und Geduldete. Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab 4. Monat Vermittlung & Eingliederungsleistungen möglich bis zum 15. Monat Vorrangprüfung bei Arbeitserlaubnis. Betreuung im SGB III Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge: Asylantrag wurde anerkannt und eine Wechsel bei positivem Ausgang des Asylverfahrens Aufenthaltserlaubnis erteilt. Betreuung im SGB II Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 2 Begriffsdefinition & gesetzlicher Rahmen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 3 Ausgangslage und Prognose für 2015 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge bis Juli 2015, Quelle: Asylgeschäftsstatistik BAMF) Deutschland: 218.221 nach Königsteiner Schlüssel = 4,8% Rheinland-Pfalz: 9.921 Agenturbezirk Landau 1.037 Stadt Landau: 422 Stadt Neustadt: 520 Kreis Germersheim: 800.000 38.400 Bislang bei Jobcentern & AA Landau registriert prognostizierte Zuweisungen 2015 Kreis SÜW: Prognose 2015 gesamt 1.150 Kreis Bad Dürkheim: 1.125 (Stichtag 07.10.2015, Quelle: Verbis) AA Landau: 130 JC Germersheim: 191 JC LD/SÜW: 424 JC Deutsche Weinstraße: 271 Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 4 Umsetzung der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Schaffung von Rahmenbedingungen um eine adäquate Betreuung der Zielgruppe zu gewährleisten. Leitfragen: Wie identifizieren wir qualifizierte Asylbewerber/innen frühzeitig, um sie in die Vermittlungsarbeit der BA einzubeziehen? Welche Angebote halten wir für diese Personengruppe bereit(Anpassung bestehender Angebote / neue Angebote)? In welchem rechtlichen Rahmen bewegen wir uns? Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 5 Identifizierung qualifizierter Flüchtlinge um Sie in die Vermittlungsarbeit einzubeziehen Einrichtung von „Vermittlungsfachkräften Migration“ in den AV Teams der AA Landau zur Betreuung von Asylbewerbern und Geduldeten im SGB III. Einrichtung einer „Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration“ in der AA Landau als interne Informations- und Koordinierungsstelle sowie als „Bindeglied“ zu externen Akteuren (Netzwerkarbeit). Intensivierung der Zusammenarbeit mit externen Akteuren (Öffentliche Stellen, Träger und Ehrenamtliche). Einrichtung von insgesamt fünf „Beschäftigungspiloten“ ab 01.01.2016 über regionale Träger: ein Beschäftigungspilot pro Kreis/kreisfreier Stadt Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 6 Ablaufschema Beschäftigungspilot Kommune und Träger BA Träger BA Erwerbsfähige Flüchtlinge mit hoher Bleiberechtswahrscheinlichkeit und schulischen und beruflichen Qualifikationen über die Kommune akquirieren (derzeit Eritrea, Iran, Irak, Syrien und Afghanistan). Daten erfassen und übersetzen und an AA weiterleiten Eignung der TeilnehmerInnen prüfen, (Grund-) Daten in VerBIS erfassen und TeilnehmerInnen der Maßnahme zuweisen sowie Terminierung Einzelgespräch; Daten von nichtgeeigneten TeilnehmerInnen an Träger zurück geben Lotsenfunktion bei den nächsten Schritten auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit (u.a. auch Sicherstellung, dass Kundin bzw. Kunde das Einzelgespräch in der AA wahrnimmt). Informationen über den dt. Arbeitsmarkt (ggf. als Gruppeninformation) geben. Berücksichtigung bzw. Koordinierung der regional verfügbaren Ansätze zur Arbeitsmarktintegration. Präsenzzeiten am Maßnahmeort. Durchführung Einzelgespräch Datensatz in VerBIS vollständig erfassen Individuelle Integrationsarbeit (Info zu Sprachkursen, Anerkennung Abschlüsse, Maßnahmeangebote, Vermittlung etc.) Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 7 Einsatz von Förderinstrumenten im SGB III Grundsatz: Ab dem 1. Monat steht ein Beratungsangebot nach § 29 SGBIII zur Verfügung. Ab dem 4. Monat stehen alle Fördermöglichkeiten des SGB III zur Verfügung, sofern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich möglich ist (entsprechend Eintrag im Ausweisdokument/Ersatzdokument). Unterstützungsleistungen/Förderinstrumente: ▬ Vermittlung, §§ 35 ff. entsprechend den Auflagen der Ausländerbehörde und der Ermessenssteuerung zur Vorrangprüfung ▬ Vermittlungsunterstützende Leistungen, §§ 44, 45. ▬ Berufliche Weiterbildung, §§ 81 ff.. ▬ Teilhabe am Arbeitsleben, §§ 112 ff.. ▬ Ergänzungsleistungen und Zuschüsse, §§ 130 ff.. ▬… Hinweis: Die jeweiligen Förder- und Zuweisungsvoraussetzungen der Instrumente sind wie gewohnt zu beachten. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 8 NEU: Sprachförderangebote durch die BA Entwurf aus Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz: ▬ Förderung der Teilnahme an Sprachkursen (Basis-Sprachkurse) auf Grundlage des neuen § 421 SGBIII durch BA voraussichtlich ab 01.11.2015. ▬ Finanzierung aus BA-Mitteln (Verwaltungsrat gibt zwischen 54 und 121 Mio € frei). ▬ Eintritt in Maßnahme muss bis spätestens 31.12.15 erfolgen. ▬ Dauer der Maßnahme beträgt bis zu 8 Wochen. ▬ Teilnahme nur für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung sofern ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (hohe Bleibewahrscheinlichkeit). Dies ist i.d.R. nicht zu erwarten bei sicheren Herkunftsstaaten. Die förderungsfähigen Herkunftsländer werden festgelegt. ▬ Kein klassisches Zuweisungsverfahren durch AA – lediglich listenmäßige Erfassung der Teilnehmer durch Träger. ▬ Teilnehmergewinnung erfolgt durch Träger und Kommunen. ▬ Kein Vergabe-/Zertifizierungsverfahren erforderlich und erleichterte Voraussetzungen an Trägerzulassung. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 9 Passgenaues Produktangebot ab April 2016 Neues Maßnahmeangebot „Perspektiven für Flüchtlinge – Potentiale identifizieren, Integration ermöglichen (PerF)“ Zielsetzung und Inhalte: ▬ Heranführung an den Arbeitsmarkt (Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, Bewerbungsmanagement, Unterstützung beim Umgang mit Jobbörse, etc.). ▬ Feststellung berufsfachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“ – Praktika oder überbetriebliche Werkstätten). ▬ Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse über die gesamte Maßnahmedauer (12 Wochen). ▬ voraussichtlicher Beginn 01.04.16; vorgesehen für alle Standorte der AA LD. ▬ Übergang vom Rechtskreis SGB III in SGB II während Maßnahmeverlauf unschädlich. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 10 Ablaufprozesse innerhalb der Agentur Zugang über Eingangszone: Vorsprache ohne Verständigung Kunde erhält ein Infoblatt (liegt in mehreren Sprachen vor) und das internationale Arbeitspaket. Vorsprache mit Verständigung EZ prüft aufenthaltsrechtlichen Status, klärt Zuständigkeit nach SGB II oder SGB III und erhebt die Daten. auf Besonderheit: Die Kontaktdaten von ehrenamtlichen Betreuern können Wunsch im Verbis-Datensatz als Korrespondenzadresse festgehalten werden. Übergabe EZ an die VFK Migration Die EZ übergibt an die VFK Migration: Standardprozess: Einladungsschreiben Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 11 Arbeitsmarktzugang im Überblick Arbeitsstelle Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen (Wartefrist). Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Ab dem 4. – 15. Monat ist eine Beschäftigung mit Erlaubnis der Ausländerbehörde und mit Arbeitsmarktprüfung durch die BA möglich. Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung Ab dem 16. Monat entfällt die Vorrangprüfung; Beschäftigungsbedingungen werden weiterhin geprüft. Wegfall der Prüfung Nach 48 Monaten entfällt die vollständige Prüfung durch die BA. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 12 Wegfall der Vorrangprüfung Die Vorrangprüfung entfällt außerdem wenn: ▬ Ein anerkannter oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufgenommen werden kann und diese Beschäftigung in einem Mangelberuf ist. ▬ Ein deutscher qualifizierter Ausbildungsabschluss vorhanden ist oder ein ausländischer, als gleichwertig anerkannter Ausbildungsabschluss vorliegt, eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufgenommen werden kann und es sich um ein Engpassberuf aus der Positivliste der BA handelt. ▬ Eine befristete praktische Tätigkeit notwendig ist, für die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 13 Keine Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die BA Folgende Beschäftigungen bedürfen keiner Zustimmung der BA: ▬ Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. ▬ Beschäftigung gemäß BeschV: Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventen (§ 2 Abs. 1) Führungskräfte (§ 3 Nr. 1-3) Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (§ 5) Freiwilligendienst, karitativ/religiöse Gründe ( § 14 Abs. 1) Praktika zu Weiterbildungszwecken ( § 15 Nr. 1 u. 2) Tagesdarbietungen, Berufssportler, Fotomodelle Internationale Sportveranstaltungen (§ 23) ▬ Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt. ▬ Beschäftigung im BFD und FSJ. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 14 Arbeitsmarktzugang Ausbildung ▬ Eine Zustimmung der BA zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses ist generell nicht erforderlich. ▬ Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden. ▬ Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung, d.h. während des Asylverfahrens, dürfen eine Ausbildung ab dem 4. Monat des Aufenthalts aufnehmen. ▬ Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, dürfen eine Ausbildung sofort ab der Erteilung der Duldung aufnehmen. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 15 Arbeitsmarktprüfung AA Landau Grundsatz der AA Landau: Aufgrund der guten Arbeitsmarktlage im Bezirk der AA Landau ist bei der Beurteilung der Vorrangprüfung grds. davon auszugehen, dass bevorrechtigte AN nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. In der Regel wird eine positive Stellungnahme zur Erteilung der Arbeitserlaubnis gegenüber ZAV Bonn / Ausländerbehörde abgegeben. Ausnahme: Ausgenommen sind folgende Wirtschaftsbereiche, in denen ein großes Angebot an Bewerbern herrscht: Verkauf, Büro, Lager / Logistik, Produktions-/Industriehelfer, Bewachungsgewerbe, Reinigungsgewerbe Vermittlungsvorschläge sind auf Stellen-Angebote dieser „Negativliste“ aber dennoch möglich, wenn seit mindestens vier Wochen ab Zugang der Stelle nicht besetzt werden konnte und keine offenen Vermittlungsvorschläge gebucht sind. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Referentin Shabana Khan Seite 17
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