Infoveranstaltung der Arbeitsagentur_2015 - Caritas

Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche
Arbeitsmarktintegration von
Flüchtlingen
Umsetzung in der Agentur für Arbeit Landau
Agentur für Arbeit Landau
Begriffsdefinition & gesetzlicher Rahmen
„Flüchtling“ ist jeder, der sich in Lebenslage Flucht bewegt.
Hier als Sammelbegriff verwendet, für alle Personen, die sich in
einem Asylverfahren befinden sowie für anerkannte Flüchtlinge,
Asylberechtigte und Geduldete.
Asylbewerber/innen und geduldete Personen:
ab 4. Monat Vermittlung & Eingliederungsleistungen möglich
bis zum 15. Monat Vorrangprüfung bei Arbeitserlaubnis.
Betreuung im SGB III
Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge:
Asylantrag wurde anerkannt und eine
Wechsel bei
positivem
Ausgang des
Asylverfahrens
Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Betreuung im SGB II
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Begriffsdefinition & gesetzlicher Rahmen
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Ausgangslage und Prognose für 2015
Asylanträge (Erst- und Folgeanträge bis Juli 2015,
Quelle: Asylgeschäftsstatistik BAMF)
Deutschland: 218.221
nach Königsteiner
Schlüssel = 4,8%
Rheinland-Pfalz: 9.921
Agenturbezirk Landau
1.037
Stadt Landau:
422
Stadt Neustadt:
520
Kreis Germersheim:
800.000
38.400
Bislang bei Jobcentern &
AA Landau registriert
prognostizierte Zuweisungen 2015
Kreis SÜW:
Prognose 2015 gesamt
1.150
Kreis Bad Dürkheim: 1.125
(Stichtag 07.10.2015, Quelle: Verbis)
AA Landau:
130
JC Germersheim:
191
JC LD/SÜW:
424
JC Deutsche Weinstraße:
271
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Umsetzung der Integration von Flüchtlingen in den
Arbeitsmarkt
Schaffung von Rahmenbedingungen um eine adäquate Betreuung
der Zielgruppe zu gewährleisten.
Leitfragen:
 Wie identifizieren wir qualifizierte Asylbewerber/innen frühzeitig,
um sie in die Vermittlungsarbeit der BA einzubeziehen?
 Welche Angebote halten wir für diese Personengruppe
bereit(Anpassung bestehender Angebote / neue Angebote)?
 In welchem rechtlichen Rahmen bewegen wir uns?
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Identifizierung qualifizierter Flüchtlinge um Sie in die
Vermittlungsarbeit einzubeziehen
 Einrichtung von „Vermittlungsfachkräften Migration“ in
den
AV Teams der AA Landau zur Betreuung von Asylbewerbern und
Geduldeten im SGB III.
 Einrichtung einer „Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und
Integration“ in der AA Landau als interne Informations- und
Koordinierungsstelle sowie als „Bindeglied“ zu externen Akteuren
(Netzwerkarbeit).
 Intensivierung der Zusammenarbeit mit externen Akteuren
(Öffentliche Stellen, Träger und Ehrenamtliche).
 Einrichtung von insgesamt fünf „Beschäftigungspiloten“ ab
01.01.2016 über regionale Träger:
ein Beschäftigungspilot pro Kreis/kreisfreier Stadt
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Ablaufschema Beschäftigungspilot

Kommune
und Träger 
BA
Träger
BA
Erwerbsfähige Flüchtlinge mit hoher Bleiberechtswahrscheinlichkeit und
schulischen und beruflichen Qualifikationen über die Kommune akquirieren
(derzeit Eritrea, Iran, Irak, Syrien und Afghanistan).
Daten erfassen und übersetzen und an AA weiterleiten

Eignung der TeilnehmerInnen prüfen, (Grund-) Daten in VerBIS erfassen und
TeilnehmerInnen der Maßnahme zuweisen sowie Terminierung
Einzelgespräch;

Daten von nichtgeeigneten TeilnehmerInnen an Träger zurück geben

Lotsenfunktion bei den nächsten Schritten auf dem Weg in Ausbildung oder
Arbeit (u.a. auch Sicherstellung, dass Kundin bzw. Kunde das Einzelgespräch
in der AA wahrnimmt).
Informationen über den dt. Arbeitsmarkt (ggf. als Gruppeninformation) geben.
Berücksichtigung bzw. Koordinierung der regional verfügbaren Ansätze zur
Arbeitsmarktintegration. Präsenzzeiten am Maßnahmeort.



Durchführung Einzelgespräch

Datensatz in VerBIS vollständig erfassen

Individuelle Integrationsarbeit (Info zu Sprachkursen, Anerkennung
Abschlüsse, Maßnahmeangebote, Vermittlung etc.)
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Einsatz von Förderinstrumenten im SGB III
Grundsatz:
Ab dem 1. Monat steht ein Beratungsangebot nach § 29 SGBIII zur Verfügung.
Ab dem 4. Monat stehen alle Fördermöglichkeiten des SGB III zur Verfügung, sofern
die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich möglich ist (entsprechend Eintrag
im Ausweisdokument/Ersatzdokument).
Unterstützungsleistungen/Förderinstrumente:
▬ Vermittlung, §§ 35 ff. entsprechend den Auflagen der Ausländerbehörde und der
Ermessenssteuerung zur Vorrangprüfung
▬ Vermittlungsunterstützende Leistungen, §§ 44, 45.
▬ Berufliche Weiterbildung, §§ 81 ff..
▬ Teilhabe am Arbeitsleben, §§ 112 ff..
▬ Ergänzungsleistungen und Zuschüsse, §§ 130 ff..
▬…
Hinweis: Die jeweiligen Förder- und Zuweisungsvoraussetzungen der
Instrumente sind wie gewohnt zu beachten.
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NEU: Sprachförderangebote durch die BA
Entwurf aus Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz:
▬ Förderung der Teilnahme an Sprachkursen (Basis-Sprachkurse) auf Grundlage des
neuen § 421 SGBIII durch BA voraussichtlich ab 01.11.2015.
▬ Finanzierung aus BA-Mitteln (Verwaltungsrat gibt zwischen 54 und 121 Mio € frei).
▬ Eintritt in Maßnahme muss bis spätestens 31.12.15 erfolgen.
▬ Dauer der Maßnahme beträgt bis zu 8 Wochen.
▬ Teilnahme nur für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung sofern ein rechtmäßiger
und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (hohe Bleibewahrscheinlichkeit). Dies ist
i.d.R. nicht zu erwarten bei sicheren Herkunftsstaaten. Die förderungsfähigen
Herkunftsländer werden festgelegt.
▬ Kein klassisches Zuweisungsverfahren durch AA – lediglich listenmäßige Erfassung
der Teilnehmer durch Träger.
▬ Teilnehmergewinnung erfolgt durch Träger und Kommunen.
▬ Kein Vergabe-/Zertifizierungsverfahren erforderlich und erleichterte
Voraussetzungen an Trägerzulassung.
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Passgenaues Produktangebot ab April 2016
Neues Maßnahmeangebot „Perspektiven für Flüchtlinge – Potentiale
identifizieren, Integration ermöglichen (PerF)“
Zielsetzung und Inhalte:
▬ Heranführung an den Arbeitsmarkt (Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche,
Bewerbungsmanagement, Unterstützung beim Umgang mit Jobbörse, etc.).
▬ Feststellung berufsfachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
(Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“ – Praktika oder überbetriebliche
Werkstätten).
▬ Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse über die gesamte
Maßnahmedauer (12 Wochen).
▬ voraussichtlicher Beginn 01.04.16; vorgesehen für alle Standorte der AA LD.
▬ Übergang vom Rechtskreis SGB III in SGB II während Maßnahmeverlauf
unschädlich.
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Ablaufprozesse innerhalb der Agentur
Zugang über Eingangszone:
 Vorsprache ohne Verständigung
Kunde erhält ein Infoblatt (liegt in mehreren Sprachen vor) und das
internationale Arbeitspaket.
 Vorsprache mit Verständigung
EZ prüft aufenthaltsrechtlichen Status, klärt Zuständigkeit nach SGB II
oder SGB III und erhebt die Daten.
auf
Besonderheit: Die Kontaktdaten von ehrenamtlichen Betreuern können
Wunsch im Verbis-Datensatz als Korrespondenzadresse festgehalten
werden.
 Übergabe EZ an die VFK Migration
Die EZ übergibt an die VFK Migration: Standardprozess:
Einladungsschreiben
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Arbeitsmarktzugang im Überblick
Arbeitsstelle
Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts
Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland
keine Beschäftigung aufnehmen (Wartefrist).
Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt
Ab dem 4. – 15. Monat ist eine Beschäftigung mit Erlaubnis der
Ausländerbehörde und mit Arbeitsmarktprüfung durch die BA möglich.
Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung
Ab dem 16. Monat entfällt die Vorrangprüfung;
Beschäftigungsbedingungen werden weiterhin geprüft.
Wegfall der Prüfung
Nach 48 Monaten entfällt die vollständige Prüfung durch die BA.
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Wegfall der Vorrangprüfung
Die Vorrangprüfung entfällt außerdem wenn:
▬ Ein anerkannter oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
vorliegt, eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung
aufgenommen werden kann und diese Beschäftigung in einem
Mangelberuf ist.
▬ Ein deutscher qualifizierter Ausbildungsabschluss vorhanden ist oder ein
ausländischer, als gleichwertig anerkannter Ausbildungsabschluss
vorliegt, eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung
aufgenommen werden kann und es sich um ein Engpassberuf aus der
Positivliste der BA handelt.
▬ Eine befristete praktische Tätigkeit notwendig ist, für die Anerkennung
eines ausländischen Bildungsabschlusses oder für die Berufserlaubnis
in einem reglementierten Beruf.
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Keine Vorrangprüfung und Prüfung der
Arbeitsbedingungen durch die BA
Folgende Beschäftigungen bedürfen keiner Zustimmung der BA:
▬ Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar
geregelten Ausbildungsberuf.
▬ Beschäftigung gemäß BeschV:
 Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventen (§ 2 Abs. 1)
 Führungskräfte (§ 3 Nr. 1-3)
 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (§ 5)
 Freiwilligendienst, karitativ/religiöse Gründe ( § 14 Abs. 1)
 Praktika zu Weiterbildungszwecken ( § 15 Nr. 1 u. 2)
 Tagesdarbietungen, Berufssportler, Fotomodelle
 Internationale Sportveranstaltungen (§ 23)
▬ Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und
Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb,
wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
▬ Beschäftigung im BFD und FSJ.
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Arbeitsmarktzugang
Ausbildung
▬ Eine Zustimmung der BA zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses ist
generell nicht erforderlich.
▬ Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde
individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.
▬ Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung, d.h. während des Asylverfahrens,
dürfen eine Ausbildung ab dem 4. Monat des Aufenthalts aufnehmen.
▬ Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, dürfen eine Ausbildung sofort
ab der Erteilung der Duldung aufnehmen.
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Arbeitsmarktprüfung AA Landau
Grundsatz der AA Landau:
Aufgrund der guten Arbeitsmarktlage im Bezirk der AA Landau ist bei der
Beurteilung der Vorrangprüfung grds. davon auszugehen, dass bevorrechtigte AN
nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
In der Regel wird eine positive Stellungnahme zur Erteilung der
Arbeitserlaubnis gegenüber ZAV Bonn / Ausländerbehörde abgegeben.
Ausnahme:
Ausgenommen sind folgende Wirtschaftsbereiche, in denen ein großes Angebot an
Bewerbern herrscht:
Verkauf, Büro, Lager / Logistik, Produktions-/Industriehelfer,
Bewachungsgewerbe, Reinigungsgewerbe
Vermittlungsvorschläge sind auf Stellen-Angebote dieser „Negativliste“ aber
dennoch möglich, wenn seit mindestens vier Wochen ab Zugang der Stelle nicht
besetzt werden konnte und keine offenen Vermittlungsvorschläge gebucht sind.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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