Investment Raucherbereich - bei Prodinger Steuerberatung

"Eine jämmerliche Kompensation der getätigten Investitionen"
"Sind von einem echten Ausgleich des Schadens meilenweit entfernt"
Die Investitionen in Raumteilungen, welche die Wirte in den vergangenen Jahren
gesetzeskonform getätigt haben, werden unzureichend abgegolten.
Der nun vorliegende Entwurf enthält lediglich eine Entschädigung für Umbauinvestitionen in
Form einer vorzeitigen AfA sowie eine "10%-Prämie" vom Restbuchwert der getätigten
Investition für jene Betriebe, die "freiwillig bis zum 1. Juli 2016 auf rauchfrei umstellen".
"Die Investitionen, die aufgrund der derzeitigen Regelung getätigt wurden, werden damit
nur zu einem Bruchteil abgegolten. Mit dem neuen Gesetz wird den Hoteliers und Wirten
bereits das nächste Problem aufgehalst", erklärt Dr. Manfred Schekulin von der Prodinger
Steuerberatung.
Eine „vorzeitige AfA“ der aktivierten Umbaukosten ist kein Entgegenkommen des Staates,
sondern eine unternehmensrechtlich zwingende Maßnahme, wenn eine Investition wertlos
geworden ist. Gibt es, wie vorgesehen, eine Übergangsfrist, ist die Restnutzungsdauer zu
verkürzen, sodass am Ende der Nutzungsmöglichkeit der Buchwert auf Null steht.
Es gilt seit 2009 die jetzige Regelung mit möglicher Trennung in Raucher- und
Nichtraucherbereiche. Hat jemand 2009 umgebaut sowie diese Kosten aktiviert und will die
Prämie, muss er spätestens 2016 den Buchwert auf Null abschreiben, bzw. ab 2015 bereits
die Nutzungsdauer auf nur mehr zwei Jahre reduzieren.
Berechnung von zwei Beispielen mit einer Investitionssumme von Euro 30.000,--:
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Bei der Prämie erhebt sich die Frage ob sie steuerpflichtig ist (das ist der Regelfall). In diesem
Fall bekommt sie der Staat wieder bis zur Hälfte zurück. In Relation zu den Umbaukosten
bleibt dann gar nichts mehr übrig (1%, bei 10 jähriger Nutzungsdauer!).
Ein echter Ausgleich des Schadens wäre nur bei einer 100%-Prämie des Restbuchwertes
gegeben (Prämie steuerpflichtig).
Die PRODINGER Steuerberatung ist Mitglied der PRODINGER|GFB.
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Rückfragen zum Inhalt:
PRODINGER STEUERBERATUNG;
Dr. Manfred Schekulin, [email protected]
Kontakt:
Thomas Reisenzahn, PRODINGER|GFB TOURISMUSBERATUNG, Geschäftsführer, Gesellschafter
Franzensgasse 14/1+7, 1050 Wien, Tel. +43 664 2645 110, [email protected],
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