PRESSEINFORMATION Verlust der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe: Alles wieder retour? Richtungsweisende Stellungnahme der Europäischen Kommission an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) macht die Frage wieder spannend Die Europäische Kommission hat eine Stellungnahme mit brisantem Inhalt geliefert In der Gesetzwerdung sind grobe Formfehler passiert -‐ dies lässt alle Dienstleistungsunternehmungen hoffen Die Prodinger Steuerberatung initiierte mit einem Klienten das EuGH-‐Verfahren (Zell/See) Die Energieabgabenvergütung wurde von der Regierung mit Beginn des Jahres 2011 für Dienstleistungsbetriebe (nicht aber für Produktionsbetriebe) über Nacht gestrichen. „Mit dieser Entscheidung wurde eine nicht akzeptable Zweiklassengesellschaft von „Produktionsbetrieben“ und „Dienstleistungsbetrieben“ geschaffen“, sagt Mag. Stefan Rohrmoser Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung Zell am See. Durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit verlieren beispielsweise die heimischen Hotelbetriebe jährlich über 20 Millionen Euro. Energieintensive Wellnesshotels haben seither im Schnitt einen Mehraufwand von 23.000 Euro, Thermenhotels verlieren sogar 70.000 Euro und mehr an Vergütungen pro Jahr. Bei den Seilbahngesellschaften geht es oft um noch viel mehr. Erfahrungsgemäß betragen die entrichteten Energieabgaben rund 15 Prozent des Energieaufwandes. Die Steuerberatungskanzlei Prodinger hat im Namen eines Hotelbetriebes dazu angeregt, die Problematik vor den EuGH zu bringen. Mit dem Bundesfinanzgericht (BFG), Außenstelle Linz, wurde ein österreichisches Gericht gefunden, welches ebenfalls Zweifel an der Regelung hat. Das BFG hat nun dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. „In einer aktuellen Stellungnahme an den EuGH bestätigt die Europäische Kommission die Meinung von Prodinger Zell am See, dass gravierende Formfehler seitens der Republik Österreichs vorliegen. Die Kommission geht sogar davon aus, dass die Schlechterstellung von Dienstleistungsbetrieben gar nicht hätte in Kraft treten dürfen. Nach deren Meinung hat Österreich keine ordnungsgemäße EU-‐ Genehmigung eingeholt“, fasst Mag. Kurt Caspari, Experte der Prodinger Steuerberatung in dieser Causa, zusammen. „Es gibt zwei Möglichkeiten der Interpretation: Entweder ist die Gesetzesnovelle noch gar nicht in Kraft getreten, womit alle „Dienstleistungsbetriebe“ weiterhin die Energieabgabenvergütung beanspruchen können, oder es liegt durch die Anwendung seitens der Finanzverwaltung eine unerlaubte staatliche Beihilfe vor, welche von den Empfängern (also allen „Produktionsbetrieben“) beginnend mit 2011 wieder zurückzuzahlen sein wird“, betonen die beiden Insider. „Wir haben nun Seite 1 von 2 am 26.05.2015 unsere abschließende Stellungnahme durch den Rechtsanwalt Dr. Markus Kroner aus Salzburg beim EuGH eingebracht und hoffen auf eine zügige Entscheidung“, erläutert Mag. Caspari Die Prodinger Steuerberatung rät allen Dienstleistungsbetrieben, die Anträge auf Vergütung von Energieabgaben für die Jahre 2011 bis 2014 einzureichen. Zur Ermittlung der vergütungsfähigen Energieabgabe und für die ordnungsgemäße Durchführung steht Prodinger-‐Spezialist Kurt Caspari mit Rat und Tat zur Seite. „Angesichts der geplanten Belastungswelle werden wir uns mit vollem Einsatz für die Tourismusbetriebe einsetzen“, unterstreichen beide Experten. Die Prodinger Steuerberatung ist ein Mitglied im Netzwerk der PRODINGER|GFB. Die PRODINGER|GFB Gruppe, mit Hauptsitz in Zell am See, ist eine der führenden Wirtschaftsberatungsgruppen in Österreich. Sie unterstützt ihre Kunden in den Haupt-‐Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, Marketing und Tourismus. Investment-‐ und Finanzierungskonzepte, sowie Green Business Solutions erweitern das Leistungsspektrum. Die Unternehmensgruppe hat Standorte in Altenmarkt, Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck, Lech, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann in Pongau, Velden, Wien und Zagreb. Die Gruppe betreut u.a. aktuell mehr als 500 Hotelbetriebe in ganz Österreich. Derzeit sind 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 13 Standorten tätig. Rückfragenachweis: Mag. Kurt Caspari, Prodinger Steuerberatung, Auerspergstrasse 8, 5700 Zell am See, [email protected] Mag. Stefan Rohrmoser, Prodinger Steuerberatung, Auerspergstrasse 8, 5700 Zell am See, [email protected] Seite 2 von 2
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